Stadtgemeinde
warnt vor

dubiosen "Wasseruntersuchungen"
NÖN
Woche 07/ 2010 - Chronik 5
Unbefugt /
Unter Vorgabe, eine Trinkwasserprobe nehmen zu wollen, verschaffen sich
"Wassertester" Zutritt. Im Zweifelsfall sind Wasserwerk oder Polizei zu
informieren!
von Nikola Askapa
Klosterneuburg /
Auf Grund zahlreicher Bürger-Anfragen möchte die Stadtgemeinde
Klosterneuburg über Trinkwasser-untersuchungen in den Haushalten von
privaten Firmen informieren.
Sollten Personen vorgeben, eine Trinkwasserprobe nehmen zu wollen, ist
es ratsam, sich einen Dienstausweis dieser Person zeigen zu lassen.
Trinkwasseruntersuchungen sollten nur von Firmen und befugten Personen
durchgeführt werden, da nur diese über die entsprechende Befugnis
zur Analyse verfügen.
Auch telefonische Anfragen über die Trinkwasserqualität mit dem Vorwand,
die Wasserqualität mit dubiosen Geräten verbessern zu können, sind
bereits gemeldet worden. Auch hier ist entsprechende Vorsicht geboten.
"Im Zweifelsfall umgehend die Polizei informieren", rät Chefinspektor
Leopold Großmayer.

Die Stadtgemeinde Klbg. empfiehlt,
Trinkwasserunter-suchungen nur von Mit-arbeitern der städtischen
Wasserversorgung in Zusammenarbeit mit autori-sierten Probenehmern der
NUA- Umweltanalytik GmbH durchführen zu lassen.
Bei Unsicherheiten steht die Wasserversorgung Kloburg unter
02243-444-263 oder 0676-83340263 gerne zur Verfügung. Rückfragen bei der
Stadtgemeinde sind ratsam, um unnötige Kosten zu verhindern.
Vor Trinkwassertests im Privathaushalt sollte man sich der Befugnis der
Person vergewissern.
Foto: Waldhäusl
Frühjahrsputz
für Spielplätze
Bezirksjournal Seite 3 - Kurz gemeldet:
Klosterneuburg - Der Spielplatz in der
Weidlinger Rosegger-gasse bekommt eine Spielturmkombination mit Rutsche.
In Höflein wird für den Ballspielbereich ein neuer Zaun gebaut und bei
Sandkisten werden Sonnensegel montiert. Rund
15.000,- Euro gibt die Stadt für die Verbesserungen aus.
Die Arbeiten werden zeitgerecht bis zum Beginn der "Spielplatzsaison"
abgeschlossen sein.
Teilnahme an der NÖ
Stadterneuerung beschlossen
Klosterneubug - Der Gemeinderat hat den Beitritt zur NÖ
Stadterneuerung beschlossen, um in Zukunft Stadt-erneuerungsprojekte
leichter realisieren zu können.
Voraussetzung, um in das Vierjahresprogramm der Landesförderung
zu kommen, ist ein Stadterneuerungskonzept, Niederösterreichs das
Maßnahmen und Projekte enthält, die realisiert werden sollen. Ab 1.
Jänner 2010 wird Klosterneuburg Mitglied der NÖ Stadterneuerung sein.
Niederösterreich
Heute - Dienstag, 18.11.2008
Mit
Bakterien gegen eine Umwelt-Bombe
"Aus Duschen im Bad floss nur
öliges Wasser"!!!
Die Sanierung der derzeit gefährlichsten
Altlast des Landes Niederösterreich hat begonnen. 10.000 Tonnen Rohöl
belasten das Areal der ehemaligen Raffinerie auf der "Tuttendorfer
Breite" in Korneuburg. Nun sollen Mikroben in den kommenden zehn Jahren
das verseuchte Grundwasser wieder in Trinkwasser verwandeln.

Luftaufnahme vom März 1945: Durch Bomben liefen 1o.ooo Tonnen
Rohöl aus...
Seit den letzten Tagen des zweiten Weltkriegs
schlummert eine Umwelt-Bombe mitten in Korneuburg. Auf der "Tuttendorfer
Breite" bombardierten im März 1945 alliierte Fliegerverbände die
damalige Raffinerie. 10.000 Tonnen Rohöl flossen aus und
verseuchten seither das Grundwasser.
In Hausbrunnen der Umgebung schwimmt ein Ölfilm, aus den Duschen
eines Schwimmbades floss sogar einmal öliges Wasser. Jetzt endlich wird
das Areal um 20 Millionen Euro saniert. Derzeit wird eine 1,3 Kilometer
lange Dichtwand errichtet, die das Gelände erst einmal vom
Grundwasserstrom trennen soll. Danach impfen Experten das Areal mit
Sauerstoff und Nährstoffen für Bakterien. Die Mikroben sollen binnen
zehn Jahrren das Öl abbauen.
Interessant wäre, ob das
Grundwasser Klosterneuburgs und Korneuburgs in Verbindung steht.
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Pröll sagt Unterstützung
für Altlastensanierung zu
1988 - ÖVP-Report
Bekanntlich ergab eine intensive wissenschaftliche
Untersuchung der alten Deponien aus den 50er und 60er Jahren in der Au,
dass Verunreinigungen austreten.
Bürgermeister Schuh ordnete daher sofort die Einschaltung der
Wasserrechtsbehörde des Landes an, um raschest einen wirksamen
Sanierungsplan zu erarbeiten, obwohl erst ein Vorbericht vorliegt.
Anlässlich des Besuches von Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Erwin
Pröll in Klosterneuburg sprachen Bürgermeister Gottfried Schuh und
Umwelt-Gemeinderat Helmut Abheiter diesen auf das genannte Thema und die
hohen Sanierungskosten an. Landeshauptmann-Stellvertreter Dr. Pröll
sagte sofort seine volle Unterstützung zu. Diese Zusage ist deswegen
besonders wichtig, da Dr. Pröll selber Sitz und Stimme im Altlastenfonds
einnimmt und Klosterneuburgs Wunsch daher direkt befürworten wird.
In der jüngsten Sitzung des Umweltausschusses hat Umwelt-Gemeinderat
Helmut Abheiter veranlasst, dass mit den zuständigen Behörden und
Fachleuten ein exakter Sanierungs-Terminplan erstellt wird, um keine
Verzögerungen in Kauf nehmen zu müssen und die gute Trinkwasser-Qualität
der Stadt erhalten bleiben kann.
Meine Fragen und Meinungen:
Herr Landeshauptmann Dr.
Pröll - welche Planvorgaben für die endgültige, Klosterneuburger
Altlastsanierung kann das Land anbieten? Und wann können wir die Lösung
dieses dringenden Problem erwarten?
Es ist mir völlig unverständlich, dass vor - und zur Zeit der
Müll-Ablagerungen keinerlei behördliche Maßnahmen zur Genehmigung der
Lagerstätten dokumentiert wurden. Oder?
Ich denke, dass die Stadtgemeinde Klosterneuburg nach eigenen
Erkenntnissen und Wünschen - der
Stadt- und Gemeinderäte
- handelte. Es ist tatsächlich unverständlich, dass von der Stadt selbst
ausgewählte Deponien - vor ihrer Nutzung - nicht ordnungsgemäß
abgesichert wurden. (Isolationen) Interessant auch: Welche
Vereinbarungen wurden mit dem Chorherrenstift ausgehandelt, um auf deren
Grundstücken Müll- Lagerungen vorzunehmen, die immer noch bestehen?
Welche Kosten fallen dafür der Stadt heute noch an?
Warum ist die Gemeinde
gegen die Entsorgung von bestehenden Müll-Deponien im Grünland?
Auf
die Beantwortung dieser Fragen ist Klosterneuburg1 sehr interessiert...
Herwig Irmler
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NÖN
Woche Nr. 41/ 1990
Klosterneuburg Seite 8
Von Herwig Irmler
Stadt arbeitet ständig an besserer
Wassersituation
Klosterneuburg,- Die Frage, ob unser Trinkwasser
knapp wird, beschäftigt auch die verantwortlichen Stadtväter der
Babenbergerstadt.
Die vom 15. bis 23.9.1990 bundesweit ausgerufene `Woche des Wassers´hat
Klosterneuburg genützt den interessierten Bürgern einen umfassenden
Einblick sowohl sowohl der Wasserent- als auch der Versorgung zu
vermitteln.
Die biologische Kläranlage und die aus den Aubrunnen gewonnene
Trink- und Nutzwassergewinnung standen im Mittelpunkt des Interesses.
Dabei konnte festgestellt werden, dass Klosterneuburg ständig an der
Verbesserung der Wassersituation arbeitet. So werden jetzt für die
funktionsgerechte Abwasserklärung Rückhaltebecken für die
Oberflächenwässer errichtet. Es hat sich nämlich herausgestellt, dass
bei starkem Niederschlag das Klärgut zu stark verdünnt wird, so dass man
gezwungen sein könnte, ungeklärtes Wasser in die Donau zu leiten.
STRdkfm. Karl Wiedermann verlangt zusätzlich: `Die großen
Wirtschaftsunternehmen wie z.B. das Chorherrenstift, die Brennerei
Hofkirchner oder die AGRAR-Chemie müssen unverzüglich zur Vorklärung
ihrer Abwässer verpflichtet werden.´

Wasser ist nicht nur für das
menschliche Leben notwendig, sondern hat auch für das ökologische
Gleichgewicht der Natur zu sorgen. Vergehen werden sich eines Tages
rächen...
Die ungetrübte Trinkwasserversorgung wiederum, ist abhängig von der
bleibenden Grundwassergüte und des Wasserspiegels der Donau. Während
sich Vbgm. Dipl. Ing. Peter Hofbauer mit der SPÖ-Fraktion, aber auch
persönlich dafür einsetzt, bei Bedarf täglich die vertraglich
festgesetzten 2500 m³ besten Hochquellenwassers zu bekommen, ist der
Klosterneuburger Grundwassersee nicht nur durch die Altlasten der
Au-Deponien gefährdet. Die Schadstoffe aus den Düngemitteln der
Landwirtschaft, das Giftsprühen entlang der Bahntrasse, die
Unkrrautvertilgungs- und Schädlingsbekämpfungsmittel sowie die
Abwasserentsorgung der Ausiedler tragen weiter dazu bei, das
Klosterneuburger Wasserwerk in Bedrängnis zu bringen.
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NÖN
Woche Nr. 8/ 1990
Klosterneuburg Seite 4
Von Herwig Irmler
Diskussion in der Gemeinderatssitzung
Streitfrage: Wie gut ist Klosterneuburger Wasser?
Klosterneuburg,- Die jüngste Wasseruntersuchung durch die
Bundesstaatliche Untersuchungsanstalt - Leiter Univ. Doz. Dr. Günter
Wewalka, zeigt eine weitgehend gleichbleibende Qualität des
Klosterneuburger Trinkwassers.
Die monatlich durchgeführte Kontrolle ergibt stets nur geringe
Keimzahlenwerte. Die Nitratbelastung liegt mit 2mg/l weit unter der
Höchstgrenze.
Die Entnahme über einen Probierhahn der Hauptleitung wurde jetzt aber
zum Angriffspunkt heftiger Kritik. Und zwar deshalb, weil erst nach dem
Zusammenfließen des Trinkwassers aus vier Aubrunnen die bakteriologische
Untersuchung vorgenommen wird.

Die Kanalisierung in Klosterneuburg geht weiter - Im Bild die Kläranlage
Eine Maßnahme, die es nicht erlaubt, etwaige Verunreinigungem der
einzelnen Wasserentnahmestellen rechtzeitig festzustellen. Die
Möglichkeit Gesundheitsgefährdender Verunreinigung besteht, so die
Fachleutemeinung, mehr den je. Wie die NÖN Nr. 50/89 und 1/90
berichtete, bringen die Altlastdeponien der Gemeinde ernste Gefahren für
die ungetrübte Wasserqualität.
Die Frage nach den Standorten der Deponien und Strömungsrichtungen des
Grundwassers wollen die Experten nach dem schlechten Altlast-Befund
offengelegt wissen.
War einem diesbezüglichen SPÖ-Antrag in der Gemeinderatssitzung vor
Weihnachten von der ÖVP die Dringlichkeit aberkannt worden, kommt nun am
Freitah 23.2. nach einem gemeinsamen Vorgehen von SPÖ und Bürgerunion
ein gleichlautender Antrag auf die Tagesordnung der öffentlichen
Sitzung. Das weitere Vorgaben zu den Themen `Durchstichproblematik´,
`Senkgrubenbetrieb der Ausiedler´ und die Sanierung der Mülldeponien
wird in einem eigenen Beratungspunkt diskutiert.
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In der neuen Wohnhausanlage
ist

meine Adresse nicht zu finden. 29.02.2012
21.03.2012
NÖN
Erker: Müssen Käufer für Abriss bezahlen?

KOSTENFRAGE
/ Bauamt erteilte Abbruchbescheid. Rechtsexperte warnt:
„Wohnungseigentümer müssen Kosten für Abriss decken.“
VON ALEXANDRA HALOUSKA
KLOSTERNEUBURG / Mitte November erging an den Bauwerber der
Wohnhausanlage in der Tauchnergasse ein Abbruchbescheid: Der
Erker ragt über den Gehsteig, also über öffentliches Gut. Er ist
daher nicht nur kostenpflichtig, sondern bedarf auch einer
Genehmigung. Diese hat es jedoch nie gegeben. Bürgermeister Mag.
Stefan Schmuckenschlager unterzeichnete deshalb vor rund drei
Monaten den Abbruchbescheid des Bauamts. Der verantwortliche
Geschäftsführer und Baumeister der „St. Leopold Projekt GmbH“
Martin Koci legte daraufhin Berufung ein. Theoretisch muss der
Abbruch innerhalb von sechs Monaten vollzogen werden. Geschieht
das nicht, wird die Bezirkshauptmannschaft mit der Vollstreckung
beauftragt. Die Kosten wären in diesem Fall um einiges teurer
als bei einem Abbruch in Eigenregie.
„Käufer übernimmt alle
Pflichten des Verkäufers“
Gerüchten zufolge soll aber nicht
der Baumeister, sondern vielmehr die Eigentümer der Wohnungen
zur Kasse gebeten werden. Experte für Wohn- und Mietrecht Mag.
Arthur Machac bestätigt: „Grundsätzlich übernimmt der Käufer
einer Liegenschaft auch sämtliche Pflichten des Verkäufers.
Sollte der Erker jetzt abgerissen werden, müssen die Eigentümer
anteilig nach ihrer Wohnungsgröße die Kosten übernehmen.“
„Bei Konkurs schauen
Eigentümer durch die Finger“
Laut Machac bestünde allerdings
eine dreijährige Gewährleistungspflicht zwischen Verkäufer und
Käufer. Diese Frist beginnt, wenn die letzte Wohnung verkauft
wurde. Bis dahin und drei Jahre darüber hinaus können die
Wohnungseigentümer einen Gewährleistungsanspruch gegenüber dem
Bauwerber geltend machen. „Sollte der Bauträger jedoch in
Konkurs gehen, schauen die Eigentümer durch die Finger,“ sagt
der Anwalt dazu. Aus der Vergangenheit sind mehrere Fälle
bekannt, in denen der Bauträger durch ein Konkursverfahren nicht
mehr zur Verantwortung gezogen werden konnte.
„Mit Verkauf abwarten, bis
Sachverhalt geklärt ist“
Auch die Kosten für die Verwaltungsverfahren müssen von den
Eigentümern mitgetragen werden. Im Vergleich zum Abbruch fallen
diese jedoch relativ gering aus. „Die Eigentümer müssen in
diesem Fall mit maximal 3.000 bis 5.000 Euro rechnen“, berichtet
Machac.
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager betont daher: „Mit
dem Verkauf ist abzuwarten, bis der Sachverhalt rechtlich
einwandfrei geklärt ist.“
Geschäftsführer Martin Koci war für
eine Stellungnahme bis Redaktionsschluss nicht erreichbar.
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Man findet mich einfach nicht
NÖN

NICHT WILLKOMMEN?
/ Bewohner der Tauchnergasse fühlen sich vom Medienwirbel um
den Erker belästigt. Nicht einmal die Hausnummervergabe
funktioniert.
VON CHRISTOPH HORNSTEIN
KLOSTERNEUBURG / „Ich fühle mich gemobbt, nicht ordentlich als
neuer Bürger dieser Stadt willkommen geheißen.“ Zwei
Neo-Klosterneuburger haben sich Wohnungen in der Tauchnergasse
gekauft. Die negativen Schlagzeilen durch den Erker-Konflikt mit
dem Bauträger und der Stadtgemeinde und noch viele Missstände
mehr verleiden ihnen die Freude am neuen Wohnort. Dkfm.
Wolf-Dietrich Büttner wohnt seit Juni 2011 in der Tauchnergasse.
Er hat sich ein Penthouse gekauft und ist seitdem ständig mit
Problemen konfrontiert. „Mir kommt vor, es werden uns ständig
Prügel vor die Füße geworfen“, so der schon sehr verärgerte
Wohnungsbesitzer.
Tauchnergasse 4B-1D-1
oder 2-4/HausB/9?
Da ist einmal die Sache mit der
Bezeichnung der Wohnungen. Noch immer ist nicht klar, wie die
Wohneinheiten bezeichnet werden sollen. „Auf meinem Meldezettel
steht eine andere Adresse als auf meinem Haus. Seit Monaten
streiten sich der Bauträger und die Stadtgemeinde darüber“, so
Büttner.
Die Folgen sind verheerend. Büttner: „Man findet mich einfach
nicht.“ Massive Probleme mit der Postzustellung, mit dem
Paketdienst, Taxis kehren wieder um und „Gäste finden unseren
Eingang nicht. Das kann doch nicht wahr sein, dass ich nach
Monaten noch keine richtige Adresse habe.“ Den Einstand hat sich
Dkfm. Büttner besser vorgestellt: „Wir wollen in dieser
wunderschönen Stadt nur in Ruhe leben.“
Ähnlich ergeht es Mag. Alexander Thier.
Er lebt sogar schon seit Jänner 2011 in einer der Wohnungen der
Tauchnergasse. Auch er leidet darunter, dass es noch keine fixe
Adresse gibt und die Baustelle noch immer nicht fertig ist. „Der
Bauträger hat versprochen, dass das mit den Hausschildern
geklärt wird. Passiert ist nichts. Ich glaube, durch diesen
Rechtsstreit mit dem Erker versucht man uns hinzuhalten. Das
darf aber nicht sein. Ich habe mein ganzes Geld in dieses
Projekt gesteckt und will jetzt eine ordentliche Wohnung haben.“
Beide Wohnungsbesitzer beklagen sich über Müllabfuhr.
Durch den regen Zuzug gibt es viele Kartons, die die neuen
Wohnungsbesitzer in das Altpapier werfen. Die Müllabfuhr nimmt
solche Container aber nicht mit. So gehen sie über. Thier: „Ich
bin zwar froh, dass es die Müllabfuhr Klosterneuburg so genau
nimmt, aber eine Lösung muss hier trotzdem getroffen werden.“
„Die Problematik mit dem Erker
hat mit der Hausnummernvergabe überhaupt nichts zu tun“,
versichert Stadtamtsdirektor Mag. Michael Duscher. Der Vorschlag
des Bauträgers passe nur nicht mit den vorgegebenen Richtlinien
überein. Duscher: „Wir können nicht anders, als uns nach den
Bestimmungen zu richten“. Der Bauträger sei mehrmals behördlich
aufgefordert worden, entsprechenden Änderungen nachzukommen,
hätte aber nie darauf reagiert.
Der Geschäftsführer des Bauträgers „St. Leopold GesmbH.“
Baumeister Martin Koci war bis Redaktionsschluss nicht
erreichbar.
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Reaktionen
NÖN

Was will uns der Journalist (?) mit diesem
Artikel sagen?
Das man in Klosterneuburg keine Erker bauen darf? Ups, in der
selben
Gasse ist ja vom gleichen Bauträger schon ein genehmigter Erker!
Dass ein Abbruchbescheid Gültigkeit erlangt, obwohl Einspruch
gegen
ihn erhoben wurde? Wäre auch etwas neues! Dass Käufer von
Eigentumswohnungen für andere Bauwerke des Bauträgers bzw.
deren Mängel Aufkommen müssen?
Ah… Ata (2)
01.03.2012 00:02
antworten
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Wuuaaaaahaha!
D-d-d-da
Baumasta und da Buagamasta
haunsi ind Goschn !
U-u-u-und ii ? I haumi oooh, hahahaha !
Wuuuaaaaaaaaaaaaaahaha-haha-haha-hahahahaha !!!
Aufrosch (457)
14.03.2012 10:01
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Bei den Quadratmeterpreisen
bauen bald alle über öffentlichem oder nachbarlichem Grund:
Besonder sie Neureichen aus dem Ostblock.
http://diepresse.com/home/wirtschaft/economist/741807/
Immobilien_Der-Markt-in-Oesterreich-ist-ausverkauft?_vl_backlink=
/home/index.do
Dorf-Tepp (12)
14.03.2012 12:18
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Der Fall scheint
juristisch ziemlich klar.
Koci hat einen Bauplan ohne Erker bewilligt bekommen und
trotzdem einen Erker gebaut. Daher müsste der Erker weg. M.E.
hat er auch grob fahrlässig gehandelt, denn er hat ihn trotz
ablehnenden Bescheids munter weiter gebaut und mit Fenstern
und allem fertig gestellt. Er hat also wissend noch größeren
Schaden in Kauf genommen, was für die Käufer sicher
interessant ist.
Moralisch sieht die Sache schon anders aus. Die BH gegenüber
hat das Gleiche in Blau. Vielleicht hätte Koci von Anfang an
sagen müssen, "ich will das auch".
Bin jedenfalls gespannt, wie das weitergeht. Ein Abriss wäre
sensationell, denn Koci ist kein kleiner Holzhüttenbesitzer der
einer Umfahrung oder einem Golfplatz im Weg steht. Aber die
Beziehungen eines Heurigenbetreibers scheint er auch nicht
zu haben, sonst wäre das nicht so eskaliert. Oder haben wir
es mit einem parteiinternen Machtkampf zu tun?
picusviridis (77)
14.03.2012 08:58
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"Darüber darf ich aber noch nicht sprechen"?
Aber sicher dürfen Sie darüber sprechen, Herr Bürgermeister!
Sie hatten Entscheidungen zu treffen bzw. im Rathaus zu
veranlassen. Und dazu haben Sie zu stehen, vor Ihren Wählern
und jetzt auch vor Gericht. Wer sollte Ihnen heute verbieten,
Ihre Entscheidungsgründe vorzulegen? Die werden jetzt und
nach der Gerichtsverhandlung keine anderen sein. Mir geht das
Geschwafel von "laufenden Verfahren" auf die Nerven, das ist
"Feigheit vor dem Feind" (besser "Gegner", Feind sagt man ja
heute nicht mehr ...).
21.03.2012
Die Zuagrasten neureichen
gscherten-Weana-Kloburger Altstadt-Verschandler.
Ein paar Monate da und schon riesige Ansprüche stellen?
"Man findet mich einfach nicht" Aber, wer braucht den Hiafla
schon?
21.03.2012
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Dieses Bild zeigt erneut das bekannte Tohuwabohu
einer unklaren Planungs- u. Ausführungsentscheidung
in Angelegenheit örtlicher Bauplanung.
Text und Foto: Herwig Irmler - 02.04.2012

Linksseitig ist deutlich zu erkennen, dass nicht
weniger als zwei Erker aus dem bestehenden Amtshaus - (Bezirkshauptmann-schaft)
ragen. Und dies, beinahe zur Gänze über dem Gehsteig. Abgesehen davon,
ist dieser Erker von Fachleuten deutlich als "unnötig" bezeichnet
worden.

Und wenn nun der "Stein des Anstoßes" entsprechend
technisch geprüft und betrachtet
tet wird, sind noch interessante Projekt Erkenntnisse
festzustel- len. So ist davon auszugehen, dass die Straße "Tauchner-gasse"
in ihrer Länge - eine gleichbleibende Breite aufzu-weisen hat. Bei
Einhalten dieser
Erkenntnis, ragt der kritisierte Erker "rechnerisch" nicht so weit in
die Straßen-Struktur, wie optisch sichtbar.
Dieses Foto zeigt, dass der Erker kaum die sichtbare Hälfte des
Vorbaues ausmacht. Dadurch lässt sich glaubhaft erkennen, dass der
Vorbau ca. bis zur Hälfte keinen Planungsmangel aufweist. Es ist somit
erneut zu prüfen, ob dieser "Baumangel" als erkennbare Projekt-Minderung
zu genehmigen ist. Für diese Erkenntnis sind sämtliche hier genannten
Mangelerscheinungen in die Prüfung mit einzubeziehen.
Links
oben+ links unten
-
Neubau bei BH Rechts-
Die blaue Apotheke in Kierling
 
|
Jedenfalls sind hier zwei Mangel- Erscheinungen zu
erkennen.
Wenn der "Überbau" im linken Bild falsch ist,
kann auch im rechten Bild der gleiche Fehler erkannt werden. Es geht nun
nur noch um die `Bewilligung´. Wenn das Projekt im li. Bild nicht zu
genehmigen ist, kann eine Baubewilligung auch für das Projekt im rechten
Bild nicht gegeben werden.
Die Erklärung von Bürgermeister Schmuckenschlager: "Ich kann das
Projekt - wie im `linken Bild´ nicht genehmigen, da ich sonst ähnlichen
Ausführungen auch die Zustimmung geben müsste..." Nun scheint aber das
Bauvorhaben - wie im rechten Bild dargestellt eine Bewilligung erhalten
zu haben. Oder? -
Wie ist jetzt zu entscheiden?
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Nächste Runde im Erker-Streit KURIER 
Errichter klagt auf nachträgliche
Bewilligung eines Schwarzbaus. Abbruchkosten könnten auch die Käufer
treffen.
Letztes Update am 15.03.2012, 20:10 Uhr
Der
Streit um den nicht bewilligten Erker in der Kloburger Tauchnergasse
beschäftigt jetzt auch das Landesgericht Korneuburg.
Der Bauträger St. Leopold Projekt GmbH. hat die
Stadtgemeinde auf Zustimmung der Überbauung öffentlichen Guts geklagt.
Der Streitwert der Klage ist mit 26.000 Euro veranschlagt, die erste
Vorverhandlung geht kommende Woche im Landesgericht Korneuburg über die
Bühne.
KURIER-Leser
kennen die Vorgeschichte: Als vor einem Jahr am Rohbau des Gebäudes
ersichtlich wurde, dass ein über den Gehsteig austragender Erker ohne
Genehmigung errichtet wird, hat die Stadtgemeinde einen Baustopp über
den betroffenen Gebäudeteil verhängt. Wie auf den Fotos der Baustelle
gut zu sehen ist, hat der Bauträger das Wohnhaus trotz Baueinstellung
mittlerweile fertig gestellt. Abbruchaufträge erster und zweiter Instanz
wurden jeweils beeinsprucht, nun ist das Land als letzt entscheidende
Behörde am Zug.
Die Stadtgemeinde hat mehrere Anzeigen bei der
Bezirkshauptmannschaft erlassen, Verwaltungsstrafverfahren wegen
Missachtung behördlicher Anordnungen sind mittlerweile bereits in der
Berufungsinstanz. Die mögliche Höchststrafe beträgt 73.000 Euro.
Im Gerichtsverfahren geht es um den Kern der Sache:
Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager weigert sich, die Überbauung des
öffentlichen Gehsteigs nachträglich zu genehmigen und verweist auf ein
Ortsbild-Gutachten, das seine Argumentation untermauert. Trotzdem will
der Bauträger diese Bewilligung vor Gericht erzwingen: „Wir kämpfen das
bis zur letzten Instanz durch“, sagt Schmuckenschlager kämpferisch.
Die Vorgangsweise der Bauträger könnte auch Folgen für die
Käufer der Wohnungen haben – und zwar nicht nur für den (künftigen)
Besitzer des Appartements mit dem illegalen Erker, sondern für alle
Eigentümer der Anlage: Sie sind als Teilhaber eines Schwarzbaus
gemeinsam für allfällige Rückbauten haftbar – auch wenn sie gar nichts
vom Erker-Streit wussten.

Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hier habe ich
ein interes-santes Foto gefunden, das ich im Jahr 1999 `geschossen´
habe. Da sind die Erker, wie im heute oben dargestellten Bild vom
2.4.2012 nicht vorhanden. Zudem ist im rechten Bauprojekt ein doppelt
strukturierter Vorbau zu sehen, der bis zum Neubau 2012 nicht kritisiert
wurde.
Foto: Herwig Irmler
Nicht zuletzt sind die beiden
Neubau- Erker (ob. Bild) die heute aus dem bestehenden Amtshaus -
(Bezirkshauptmannschaft) ragen, damals nicht vorhanden - und so auch
während der Errichtungs-Fase nicht bauplanmäßig genehmigungsfähig! Sie
ragen heute beinahe zur Gänze über dem Gehsteig. Abgesehen davon, ist
dieser Erker von Fachleuten deutlich als "unnötig" bezeichnet worden.
Wie bekannt, werden sie auch praktisch nicht verwendet.
Erker

aus
Wikipedia, der freien
Enzyklopädie
Ein
Erker (mhd. erker[e], ärker, wohl ein Lehnwort aus
nordfrz. arquière „Schützenstand, Schießscharte“ (eigentlich „Mauer-ausbuchtung“))
ist ein geschlossener, überdachter, über ein oder mehrere Geschosse
reichender Vorbau an der
Fassade eines Hauses. Im Gegensatz zur
Auslucht steigt er nicht vom Boden auf, sondern wird von einer
austragenden Balkenlage oder Konsolen getragen.
Erker waren besonders im
Mittelalter an Wehrbauten beliebt. Zum einen konnte man von ihnen
aus die Mauer besser übersehen und mögliche Angreifer aus der Deckung
heraus mit Wurfgeschossen bekämpfen (siehe auch:
Wehrerker). Bei einem Eckerker
hatte man einen günstigen Blickwinkel von 270°
Zum anderen konnte ein nach unten offener
Aborterker auch als Toilette dienen.
Bei Burgen, Patrizierhäusern und bei Schlössern ist oft ein
eingeschossiger Kapellenerker (auch Chörlein genannt) zu finden, in dem
sich der Altarraum einer Hauskapelle befindet. Ein Kirchengebot
verbietet Wohnräume über dem Altar. Seit der
Spätgotik und der
Renaissance diente der Stubenerker im Wohnhaus zur Erweiterung der
Wohnfläche, zur besseren Belichtung der Räume und als künstlerisches
Gliederungsmotiv der Fassade.
Wenn der Erker nur auf Höhe der Fenster, also ohne die Brüstung
aus der Fassade vorspringt, so ist dies ein Fenstererker und nicht ein
Erkerfenster, da alle Fenster von Erkern so genannt werden. Oft ist der
Erker als Erkertürmchen mit einem Dach bis über die Traufkante
hochgeführt.
Probleme 28 |