Der
Umwelt zuliebe...

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Die Hl. Bernadette Soubirous,
die Seherin
aus Lourdes, wird
in der Grotte Ma.
Gugging geehrt.
Wir danken ihrem Schutz!
UMWELTSEITE
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Klosterneuburg
Einleitung 9.9.1999
Der Natur zuliebe...
sind viele
Organisationen tätig:
Die gemeindeeigene "Umweltpolizei" das Umweltreferat, die
Umweltgemeinderäte Dkm. Helmut Abheiter VP, und Mag. Heinz Hruska SP,
die
NÖ Berg- und Naturwacht,
Umwelt-/ Feldschutzorgane, die Bildungsstätten von der
Volksschule bis zum Gymnasium, Vereine die
sich den
Umweltbelangen widmen, nicht zuletzt aber
auch die Freiwilligen FF, Rotes Kreuz, Bürger- Initiativen
und Parteien- die alle
Bachsäuberungen durchführen, Umwelt-sünder aufspüren um mit gezielten
Belehrungen ein noch größeres Verständ- nis für unseren
Lebensraum erreichen. |
Insbesondere die
NÖ Berg- und Naturwacht
kann auf großartige Leistungen verweisen. Freiwillig und selbstlos
agieren die mehr als 30 aktiven Mitglieder während ihrer Freizeit für
Natur und Umwelt.
Halten sich die Umweltgemeinderäte aus politischen Gründen (sie wollen
es sich mit den Wählern nicht verscherzen) persönlich zurück, gibt die
Berg- und Naturwacht ein Beispiel wichtiger Aufklärung und manchmal
Ermahnung oder Anzeige. Die Ortseinsatzleitung der NÖ Berg- und
Naturwacht führen regelmäßig Planquadrat- Aktionen für den Siedlungsraum
Klosterneuburg und der angeschlossenen Ortschaften durch, organisieren
Bachsäuberungen, Instandsetzungen im Bereich des Naturparks Eichenhain
u.v.m.
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Die Tätigkeit des
Amtl. beeideten
NÖ- Umweltschutzorganes- Herwig Irmler
umfasst die regelmäßige Überprüfung der Grünzonen, Streifengänge,
die Kontrolle über unsachgemäße Ablagerungen und Verschmutzungen,
verbotenes Auto waschen, nicht genehmigtes verbrennen biogenen
Materials
sowie das Hintanhalten von
Beschädigungen wildwachsender und geschützter Pflanzen im
Landschaftsschutzgebiet des Wienerwaldes, des Naturpark Eichenhains,
aber auch innerhalb der schützenswerten Grünzonen der öffentlichen
und
privaten Grundstücke.
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Mit der
selbsttätigen
Entfernung von widerrechtlich abgelagerten Unrat
in Wäldern, Wiesen, Windschutzgürteln, Straßengräben und Bachläufen,
kann das Entstehen unkontrollierbarer Müllablagerungen teilweise
verhindert werden.
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In den
Grünlandzonen werden während der Wintermonate die seit Jahren
durchgeführte
Vogel- und Rotwildfütterungsaktion
in Eigenregie und eigenem Kostenaufwand durchgeführt. Durch das
Aufstellen einer neuen Futtergrippe ist die Effizienz einer
kontinuierlichen Fütterung gegeben.
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Auf die
Reinhaltung der
Fließgewässer
wird besonderes Augenmerk gelegt. Immer wieder sind nach
verschiedenen Verschmutzungen und Einleitungen, Beanstandungen
notwendig.
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Eine Reihe von
Anträgen
"Naturgebilde unter Denkmalschutz"
zu stellen, wurden und werden eingereicht.
So z.B.: der Felenzgraben Kierling- Neugasse, zwei Friedhofslinden
Kierling, zwei
hundertjährige Linden Kritzendorf, die Schullinde Kierling, zwei Schwarzpappeln Entree- Kierling, die 3 Freundl- Kastanien, die Piffl
Linde, Kastanien- Baumgruppe am Rathausplatz,
die Bahnhofslinde Kritzendorf, die Strahlenkastanie Kritzendorf,
Pappelallee Ziegelofengasse,
die Promenadenallee in Klosterneuburg, die Anlage Rosalienpark
Kierling sowie das "Wunderl"- Moor in der Stegleiten.
Über das
U-
Telefon wurde die Umwelt- Kummernummer 0664/ 307 57 87
eingerichtet, die im amtl. Telefonbuch für die Erreichbarkeit rund um
die Uhr zur Verfügung steht.
(Derzeit nur Privat-Gebrauch!)
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NÖN Woche 35/
2015, Seite 10 Klosterneuburg
Fixe
Sprechstunde

Neue Einrichtung/
Wer ein Umweltproblem hat, kann sich ab Herbst
direkt an Umweltgemeinderat Leopold Spitzbart wenden.

Leopold Spitzbart
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Klosterneuburg / In der letzten
Gemeinderat-
sitzung, Juni
2015
wurde Gemeinderat Leopold
Spitzbart (ÖVP) mit den Stimmen aller Parteien
als neuer
Umweltgemeinderat bestellt. |
Zuvor hatte
Sepp Wimmer (Grüne) diese Umweltfunktion überraschend, nach nur wenigen
Wochen zurückgelegt.
Spitzbart hatte diese Funktion schon in der letzten Gemeinderatsperiode inne.
Für die kommende Funktionsperiode hat UGR Spitzbart schon einige Ideen,
die er umsetzen möchte.
Ab
September wird Spitzbart im Rathaus Umweltsprechstunden
halten. Bei diesen
Terminen haben Klosterneuburger Bürger die
Möglichkeit, ihre Umweltanliegen unbürokratisch und bürgernahe
an
den
richtigen Mann zu bringen.
Sprechstunde
Die Termine im Herbst 2015 finden am 29. September, 27. Oktober, und
24. November - jeweils zwischen
16 und 17 Uhr im Zimmer 100A (gegenüber vom Bürgermeisteramt) statt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden,
bittet
der Mandatar um telefonische Voranmeldung unter 0699/ 11 30 24 26.
Einmal im Monat Sprechstunde
Warum der neue u. alte Umweltgemeinderat diese Einrichtung schaffen
will? "Viele Bürger sprechen mich direkt in meiner Gärtnerei, oder wenn ich unterwegs bin, auf diverse Probleme an.
Ich möchte aber allen Bürgern
einmal im Monat eine fixe Möglichkeit bieten, mich zu erreichen."
Den Umweltgemeinderat hatte ja zuletzt die Grüne Fraktion inne. Jetzt
wurde
Spitzbart wiederbestellt. "Dass ich einstimmig in diese Funktion
bestellt wurde,
freut mich sehr und zeigt, dass die Arbeit, die ich in den letzten
Jahren geleistet habe, auch von allen Fraktionen anerkannt wird.
Und dass ein
ÖVP-Politiker von den Grünen für eine Umweltaufgabe sogar vorgeschlagen
wird,
passiert ja auch nicht täglich". Im Frühjahr 2016 ist von Spitzbart wieder die Aktion `Saubere Au´ geplant. Vor zwei Jahren hat die Reinigungsaktion in der Au voll zugeschlagen. Von
knapp
250 Freiwilligen wurden damals
5.300 kg Müll aus der Au geholt. "Es wäre
schön, wieder so
eine tolle Gemeinschaftsaktion für unsere Umwelt zu
organisieren", freut sich Spitzbart schon auf die neuen
Aufgaben im
Umweltbereich.
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Was
muss, was soll in Klosterneuburg `umweltmäßig´ geschehen?
Klosterneuburg gehört zu jenen Wienerwaldgemeinden die es mit dem
Umweltschutz ernst meinen. Viele Errungenschaften zeugen mit einer Reihe
von Einrichtungen vom Willen der Verwaltung, Umwelt und Natur einen
Dienst zu erweisen.
Die Mülltrennung, der Recyclinghof und die Kanalisation sind genauso
Beispiele des guten Willens wie die Verwendung von umweltgerechten
Materialien vom Büro bis zur Bautechnik.
Das ist die lobenswerte Seite. Die kritisch beleuchtete Seite soll Mut
machen - zum Umdenken, zu Investitionen und zu vernünftigen
Lösungsvorschlägen. Motivation und Bereitschaft zur Verbesserung und
Veränderung sollen so gesteigert werden, dass die Ziele möglichst
kurzfristig erreicht werden können.
Das Klimabündnis im Jahr 1999
ist
eine gute Gelegenheit, dass sich die Stadt solidarisch für den Erhalt
der tropischen Regenwälder einsetzt und einen Beitrag dafür leistet, die
Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu ist es notwendig die
Beitrittsbedingungen vom Klosterneuburger Gemeinderat beschließen zu
lassen. Man kann gespannt sein, welche politische Partei oder Gruppe
einen entsprechenden
Antrag einbringt. Vielleicht kann die Stadt
anlässlich der
nächsten Umweltpreis- Vergabe im Jahre 2000 wieder
punkten.
Die letzten Preisträger am Stockerl waren 1998:
Klosterneuburg dem Klimabündnis beigetreten
11.11.2000
Der Gemeinderat hat kürzlich den Beitritt Klosterneuburgs
zum Klimabündnis vollzogen. Mit diesem Entschluss leistet auch
Klosterneuburg einen wichtigen Beitrag zur Bildung eines globalen
Umweltbewusstseins.
Gerade jetzt ist der Beitritt von Klosterneuburg zum Klimabündnis von
Bedeutung, weil vom 13. bis 24.11.2000 in Den Haag die 6.
Welt-Klimakonferenz stattfindet, und Anfang September der Ministerrat
eine Grundlage für die österreichische Klimastrategie beschlossen hat.
Wenn auch der Bund und die Länder vorrangig gefordert sind, die
Rahmenbedingungen zu schaffen will doch
auch unsere Stadt ihren Beitrag leisten.
Vorangegangen sind diesem Beitritt, der bereits vor einem Jahr
grundsätzlich beschlossen wurde, umfassende und intensive
Ausschussberatungen, die die Folgen, die Möglichkeiten und umsetzbare
Maßnamen eines Beitritts zum Thema hatten. |
Anfrage beim Amt der NÖ Landesregierung
Kierling, 5.5.1999
An die NÖ
Landesregierung - Naturschutz z. Hd. Herrn Landesrat Dr. Johann Bauer
Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten |
NATURA 2000

Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Bauer!
Im Rahmen der „Natura 2000“ sind neben den Flächen des Naturpark
Eichenhains weitere Ökoflächen zur entsprechenden Unterschutzstellung,
u.a. für Vogelschutz, Pflanzenschutz ect. vorgesehen.
Meine Anfrage bezieht sich auf die flächenmäßige Festlegung der Natura
2000 für den Raum Klosterneuburg.
Konkret
1)
Wie stellt sich
das Schutzgebiet für Klosterneuburg grafisch auf
einem Stadtplan dar?
2)
Liegt eine solche
Darstellung auf?
3)
Wie stellt sich
der Schutz für diese Flächen dar?
4)
Welche
baurelevanten Planungen würden dem Schutzgedanken
widersprechen, würden sie auf oder in unmittelbarer
Nachbarschaft
solcher Flächen ptojektiert sein?
5)
Welche Aufgaben
und Verpflichtungen stellen sich für die Grundbesitzer
bzw. für die Anreinerschaft solcher Schutzgebiete?
6)
Ist es möglich,
erhaltenswerte Grünlandzonen und Naturdenkmale als
Einzelobjekte in das Natura 2000 Projekt aufnehmen zu lassen?
Sollte es ein derartiges Regulativ geben, bitte ich um ein passendes
Exemplar.
Für Ihre Mühe danke ich im Voraus und bleibe
mit freundlichen Grüßen
Herwig Irmler - beeidetes Umweltschutzorgan
ANTWORT VOM 20.09.1999
AMT
DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG
Gruppe Raumordnung und Umwelt, Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten,
Herrn Herwig Irmler
Neugasse 45,
3400 Klosterneuburg - Kierling
Natura 2000
Sehr geehrter Herr Irmler
Zu Ihrem Schreiben vom 7. Mai 1999 betreffend Natura 2000 darf ich Ihnen
im Auftrag von Landesrat Dr. Bauer folgendes mitteilen:
Mit dem Beitritt Österreichs sind auch für Niederösterreich 2
EG-Naturschutzrichtlinien wirksam geworden. Gemeinsam bilden sie einen
bedeutenden Rahmen für den Schutz des europäischen Naturerbes. In den
Anhängen dieser Richtlinien sind seltene Tier- und Pflanzenarten sowie
Lebensraumtypen aufgelistet, die von den Mitgliedstaaten mit speziell
abgestimmten Maßnahmen erhalten werden müssen. Die Bewahrung
unseres Naturerbes ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines
nachhaltigen grenzüberschreitenden Umwelt- und Naturschutzes.
Österreichs erste Aufgabe und Pflicht war es, der
Europäischen Union Vorschläge mit den für den Erhalt der genannten Arten
und Lebensräume geeigneten Gebieten ("Natura 2000 Gebiete") zu liefern.
Aufgrund seiner geographischen Lage zwischen der trockenen, heißen
pannonischen Ebene und dem feucht-kühlen Alpenraum besitzt
Niederösterreich eine Vielzahl wertvoller Lebensräume und Arten. Das
zeigt sich auch in der sehr unterschiedlichen Ausprägung unserer
Kulturlandschaft: vom Weinviertel, Marchfeld, den Wachauer
Weinterrassen, der Waldviertler Teichplatte bis hin zum obstbaumreichen
Voralpengebiet und den Alpen hat Niederösterreich Anteil an nahezu allen
Landschaftstypen Österreichs.
Die von Niederösterreich gelieferten Daten werden von der
EU fachlich geprüft. Die EU kann aber auch Gebietsmeldungen nachfordern.
Im August wurde der Auftrag zur flächenscharfen Kartierung der
richtlinienrelevanten Lebensräume vergeben. Da zugleich die im Sinne der
Richtlinien unwesentlichen Teilflächen identifiziert werden, ist
jedenfalls mit einer deutlichen Verringerung der einbezogenen Fläche zu
rechnen.
Wir sind
uns dessen bewusst, dass die Konkretisierung der Schutzmaß-nahmen nur
gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern, Bewirt-schaftern und
Interessenten sinnvoll durchgeführt werden kann. Denn in allen
vorgeschlagenen Natura 2000 Gebieten gibt es nicht nur Tier- und
Pflanzenarten, sondern diese Gebiete sind auch Wirtschaftsräume.
Das hat aus diesen Landschaften "Kulturlandschaften" gemacht.
In vielen
Fällen ist z.B. die gute naturräumliche Ausstattung eine Folge der
traditionellen Landwirtschaft.
Jede Wiese oder Weide trägt die
Handschrift eines Bauern.
Einen Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt,
die an Wiesen gebunden sind, können wir deshalb nur, in
partnerschaftlicher Weise mit den Bauern umsetzen.
Konkret heißt das am Beispiel der Landwirtschaft: die schwierige
aktuelle landwirtschaftliche Einkommenssituation, die steigenden
Anforderungen der Bewirtschaftungsmethoden aufgrund zahlreicher markt-
oder förderungsorientierter Vorgaben, die bereits derzeit hohe
Arbeitsbelastung
der Bauern ‑ all das werden wir bei der gemeinsamen Erarbeitung von
konkreten Schutzmaßnahmen berücksichtigen.
Das gleiche gilt natürlich auch für andere Wirtschaftszweige und für die
Gemeinden. In der Regel werden alle diese Maßnahmen
auf der Basis einkommen stärkender, freiwilliger Verträge umgesetzt.
Bis zum Jahr 2004 haben die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zum
Erhalt der europaweit gefährdeten Arten und Lebensräume innerhalb des
Netzes Natura 2000 zu schaffen.
In Niederösterreich sind dafür 3 Stufen
vorgesehen:
I. Abgrenzung auf fachlicher Basis
*
ohne flächenscharfe Festlegung und daher auch ohne Miteinbeziehung der
Grundeigentümer bzw. Nutzungs-berechtigten.
II. Kartierung der in den Anhängen der Richtlinien aufgelisteten
Arten und Lebensräume (1999‑ 2001)
*
mit fachlicher Einbeziehung der Interessenvertretungen der
Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten sowie der Gemeinden.
III. Erarbeitung der Managementpläne (bis 2004)
*
direkt mit den betroffenen Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten.
Der Grad der Einbeziehung der Grundeigentümer steigt daher
mit
zunehmendem Flächenbezug!
Bezüglich Ihres Schreibens möchte ich abschließend noch folgendes
ergänzen:
A
Die beiden EG-Richtlinien geben
das zu erreichende Ziel (Erhaltung europaweit gefährdeter Arten und
Lebensräume) nicht aber den zu beschreitenden Weg vor. Niederösterreich
hat daher die Chance, die Umsetzung gemeinsam mit den Betroffenen im
Konsensweg zu erarbeiten
und durchzuführen.
B
Wenn zur
Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen zu setzen sind,
werden diese überwiegend über freiwillige Verträge
("Vertragsnaturschutz") umgesetzt werden.
In den wenigen Fällen, wo hoheitliche Maßnahmen (z.B.:
Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet) zur Anwendung kommen sollen,
bestehen jedenfalls wie auch schon bisher die Parteienrechte.
Doch wird auch hier eine einvernehmliche Regelung
mit den Betroffenen angestrebt und wie die bisherige Praxis zeigt in
Verbindung mit dauerhaften Entschädigungsregelungen, in den
'allermeisten Fällen auch erreicht. Das Freiwilligkeitsprinzip wird
daher nicht verletzt.
C
Die Entwicklungsmöglichkeit einer Gemeinde wird durch die
Nominierung
als Natura 2000 Gebiet in der Regel nicht eingeschränkt, da, die
Erhaltungsmaßnahmen ausschließlich auf richtlinienrelevante Lebensräume
abzielen und nicht auf die Flächen dazwischen. Bereits als Bauland oder
Verkehrsfläche gewidmete Flächen sind von der Natura 2000 Ausweisung
nicht betroffen.
Bei der Neuwidmung von Bauland ist zu beachten, ob es
dadurch zu erheblichen Kollisionen mit den Schutzzielen des jeweiligen
Natura 2000 Gebietes kommt.
Falls dies der Fall ist, sind
Alternativlösungen
zu suchen oder Ausgleichsmaßnahmen zu setzten. Bei Lebens- räumen könnte eine Neuwidmung als Bauland unmöglich werden.
Da diese aber in der Praxis nicht in der ' unmittelbaren Umgebung von
Siedlungen zu finden sind ist auch aus diesem Punkt keine Einschränkung
der Gemeinde zu erwarten.
Die Erhaltungsverpflichtung für europaweit gefährdete Lebensräume oder
Arten besteht unabhängig von der Nominierung als Natura 2000 Gebiet:
Nichtnominierung entbindet den Mitgliedstaat daher nicht von der
Verpflichtung, Maßnahmen zu deren Schutz zu setzen.
Positiv zu erwähnen ist jedenfalls, dass, für nachhaltige Entwicklungen
- insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft - innerhalb von
Natura 2000 Gebieten in der Zukunft ein deutlich höherer Umfang an
Förderungs-möglichkeiten gegeben sein wird.
D
Die
Abgrenzung der gemäß den beiden EG-Richtlinien nominierten Gebiete im
Bereich Klosterneuburg entnehmen Sie bitte den beigelegten Kopien.
Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und
stehe für
etwaige Zusatzinformation gerne zur, Verfügung.
Mit freundlichem Gruß
NÖ Landesregierung
Im Auftrage
Dr. Breyer) Abteilungsleiter-Stv. -----------------------------------------------
Baumkataster für Klosterneuburg Klbg,
23.11.2001


Linde beim Bahnhof Kritzendorf
Die
Stadtgemeinde Klbg hat ihr kommunale Informations-system
erweitert und neben den Verkehrszeichen und Lichtpunkten nun auch den
Baumbestand im öffentlichen Straßenraum der Stadt erfasst.
Auf dieser Datenbasis auf-bauend kann
punktgenau eruiert werden, wo in Klbg Verkehrszeichen, Lichtmaste und
seit neuestem auch Bäume aufgestellt sind und auf dieser Grundlage
weitere Planungen durchführen.
Im sogenannten Baumkataster stehen nun wichtige Informationen über den
jeweiligen Baum zur Verfügung, wie etwa Baumart, geschätztes
Alter, Pflege und Erhaltungszustand oder Sanierungs- und
Erneuerungsbedarf.
Diese Informationen erleichtern nicht nur ganz wesentlich die
vorausschauende Planung der Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen,
sondern bieten auch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Neben diesen
Aspekten bildet der Baumkataster auch eine Grundlage zur Erstellung der ÖKO-Bilanz, welche einen Beitrag Klosterneuburgs als
Klimabündnisgemeinde in diesem Bereich dokumentiert.
H. Irmler
Stadtbild 29 |
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