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 Der Umwelt zuliebe...                           

 

 

 

 


  
 
 
Die Hl. Bernadette Soubirous, die Seherin
aus Lourdes, wird in der Grotte Ma.
Gugging geehrt. Wir danken ihrem Schutz!
 
UMWELTSEITE - Klosterneuburg Einleitung  9.9.1999 Der Natur zuliebe...
sind viele Organisationen tätig:

Die gemeindeeigene "Umweltpolizei" das Umweltreferat, die Umweltgemeinderäte Dkm. Helmut Abheiter VP, und Mag. Heinz Hruska SP, die NÖ Berg- und Naturwacht, Umwelt-/ Feldschutzorgane, die Bildungsstätten von der Volksschule bis zum Gymnasium, Vereine die sich den Umweltbelangen widmen, nicht zuletzt aber
auch die Freiwilligen FF, Rotes Kreuz, Bürger- Initiativen und Parteien- die alle Bachsäuberungen durchführen, Umwelt-sünder aufspüren um mit gezielten Belehrungen ein noch größeres Verständ- nis für unseren Lebensraum erreichen.

Insbesondere die NÖ Berg- und Naturwacht kann auf großartige Leistungen verweisen. Freiwillig und selbstlos agieren die mehr als 30 aktiven Mitglieder während ihrer Freizeit für Natur und Umwelt.
Halten sich die Umweltgemeinderäte aus politischen Gründen (sie wollen es sich mit den Wählern nicht verscherzen) persönlich zurück, gibt die Berg- und Naturwacht ein Beispiel wichtiger Aufklärung und manchmal Ermahnung oder Anzeige. Die Ortseinsatzleitung der NÖ Berg- und Naturwacht führen regelmäßig Planquadrat- Aktionen für den Siedlungsraum Klosterneuburg und der angeschlossenen Ortschaften durch, organisieren Bachsäuberungen, Instandsetzungen im Bereich des Naturparks Eichenhain u.v.m.

  • Die Tätigkeit des Amtl. beeideten NÖ- Umweltschutzorganes- Herwig Irmler umfasst die regelmäßige Überprüfung der Grünzonen, Streifengänge, die Kontrolle über unsachgemäße Ablagerungen und Verschmutzungen, verbotenes Auto waschen, nicht genehmigtes verbrennen biogenen Materials
    sowie das Hintanhalten von Beschädigungen wildwachsender und geschützter Pflanzen im Landschaftsschutzgebiet des Wienerwaldes, des Naturpark Eichenhains, aber auch innerhalb der schützenswerten Grünzonen der öffentlichen und privaten Grundstücke.
  • Mit der selbsttätigen Entfernung von widerrechtlich abgelagerten Unrat in Wäldern, Wiesen, Windschutzgürteln, Straßengräben und Bachläufen, kann das Entstehen unkontrollierbarer Müllablagerungen teilweise verhindert werden.
  • In den Grünlandzonen werden während der Wintermonate die seit Jahren durchgeführte Vogel- und Rotwildfütterungsaktion in Eigenregie und eigenem Kostenaufwand durchgeführt. Durch das Aufstellen einer neuen Futtergrippe ist die Effizienz einer kontinuierlichen Fütterung gegeben.
  • Auf die Reinhaltung der Fließgewässer wird besonderes Augenmerk gelegt. Immer wieder sind nach verschiedenen Verschmutzungen und Einleitungen, Beanstandungen notwendig.
  • Eine Reihe von Anträgen "Naturgebilde unter Denkmalschutz" zu stellen, wurden und werden eingereicht. So z.B.: der Felenzgraben Kierling- Neugasse, zwei Friedhofslinden Kierling, zwei hundertjährige Linden Kritzendorf, die Schullinde Kierling, zwei Schwarzpappeln Entree- Kierling, die 3 Freundl- Kastanien, die Piffl Linde, Kastanien- Baumgruppe am Rathausplatz, die Bahnhofslinde Kritzendorf, die Strahlenkastanie Kritzendorf, Pappelallee Ziegelofengasse, die Promenadenallee in Klosterneuburg, die Anlage Rosalienpark Kierling sowie das "Wunderl"- Moor in der Stegleiten.

Über das U- Telefon wurde die Umwelt- Kummernummer 0664/ 307 57 87 eingerichtet, die im amtl. Telefonbuch für die Erreichbarkeit rund um die Uhr zur Verfügung steht.  (Derzeit nur Privat-Gebrauch!)
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NÖN  Woche 35/ 2015, Seite 10 Klosterneuburg
Fixe Sprechstunde               
Neue Einrichtung/ Wer ein Umweltproblem hat, kann sich ab Herbst direkt an Umweltgemeinderat Leopold Spitzbart wenden.

 

 

 


Leopold Spitzbart


  
 

Klosterneuburg / In der letzten Gemeinderat-
sitzung,
Juni 2015
wurde Gemeinderat Leopold
Spitzbart (ÖVP) mit den Stimmen aller Parteien
als neuer Umweltgemeinderat bestellt.

Zuvor hatte Sepp Wimmer (Grüne) diese Umweltfunktion überraschend, nach nur wenigen Wochen zurückgelegt. Spitzbart hatte diese  Funktion schon in der letzten Gemeinderatsperiode inne. Für die kommende Funktionsperiode hat UGR Spitzbart schon einige Ideen, die er umsetzen möchte. Ab September wird Spitzbart im Rathaus Umweltsprechstunden halten. Bei diesen Terminen haben Klosterneuburger Bürger die Möglichkeit, ihre Umweltanliegen unbürokratisch und bürgernahe an den richtigen Mann zu bringen.
 
Sprechstunde
Die Termine im Herbst 2015 finden am 29. September, 27. Oktober, und 24. November - jeweils zwischen 16 und 17 Uhr im Zimmer 100A (gegenüber vom Bürgermeisteramt) statt. Um unnötige Wartezeiten zu vermeiden, bittet der Mandatar um telefonische Voranmeldung unter 0699/ 11 30 24 26.
 

Einmal im Monat Sprechstunde
Warum der neue u. alte Umweltgemeinderat diese Einrichtung schaffen will? "Viele Bürger sprechen mich direkt in meiner Gärtnerei, oder wenn ich unterwegs bin, auf diverse Probleme an.
Ich möchte aber allen Bürgern einmal im Monat eine fixe Möglichkeit bieten, mich zu erreichen." Den Umweltgemeinderat hatte ja zuletzt die Grüne Fraktion inne. Jetzt wurde Spitzbart wiederbestellt. "Dass ich einstimmig in diese Funktion bestellt wurde, freut mich sehr und zeigt, dass die Arbeit, die ich in den letzten Jahren geleistet habe, auch von allen Fraktionen anerkannt wird.
Und dass ein ÖVP-Politiker von den Grünen für eine Umweltaufgabe sogar vorgeschlagen wird, passiert ja auch nicht täglich". Im Frühjahr 2016 ist von Spitzbart wieder die Aktion `Saubere Au´ geplant. Vor zwei Jahren hat die Reinigungsaktion in der Au voll zugeschlagen. Von knapp 250 Freiwilligen wurden damals 5.300 kg Müll aus der Au geholt. "Es wäre schön, wieder so eine tolle Gemeinschaftsaktion für unsere Umwelt zu organisieren", freut sich Spitzbart schon auf die neuen Aufgaben im Umweltbereich.
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Was muss, was soll in Klosterneuburg `umweltmäßig´ geschehen?
Klosterneuburg gehört zu jenen Wienerwaldgemeinden die es mit dem Umweltschutz ernst meinen. Viele Errungenschaften zeugen mit einer Reihe von Einrichtungen vom Willen der Verwaltung, Umwelt und Natur einen Dienst zu erweisen.
Die Mülltrennung, der Recyclinghof und die Kanalisation sind genauso Beispiele des guten Willens wie die Verwendung von umweltgerechten Materialien vom Büro bis zur Bautechnik.
Das ist die lobenswerte Seite. Die kritisch beleuchtete Seite soll Mut machen - zum Umdenken, zu Investitionen und zu vernünftigen Lösungsvorschlägen. Motivation und Bereitschaft zur Verbesserung und Veränderung sollen so gesteigert werden, dass die Ziele möglichst kurzfristig erreicht werden können.

 
Das Klimabündnis im Jahr 1999
ist eine gute Gelegenheit, dass sich die Stadt solidarisch für den Erhalt der tropischen Regenwälder einsetzt und einen Beitrag dafür leistet, die Treibhausgasemissionen zu reduzieren. Dazu ist es notwendig die Beitrittsbedingungen vom Klosterneuburger Gemeinderat beschließen zu lassen. Man kann gespannt sein, welche politische Partei oder Gruppe einen entsprechenden Antrag einbringt. Vielleicht kann die Stadt anlässlich der nächsten Umweltpreis- Vergabe im Jahre 2000 wieder punkten. Die letzten Preisträger am Stockerl waren 1998:

Klosterneuburg dem Klimabündnis beigetreten   11.11.2000
Der Gemeinderat hat kürzlich den Beitritt Klosterneuburgs zum Klimabündnis vollzogen. Mit diesem Entschluss leistet auch Klosterneuburg einen wichtigen Beitrag zur Bildung eines globalen Umweltbewusstseins.
Gerade jetzt ist der Beitritt von Klosterneuburg zum Klimabündnis von Bedeutung, weil vom 13. bis 24.11.2000 in Den Haag die 6. Welt-Klimakonferenz stattfindet, und  Anfang September der Ministerrat eine Grundlage für die österreichische Klimastrategie beschlossen hat. Wenn auch der Bund und die Länder vorrangig gefordert sind, die Rahmenbedingungen zu schaffen will doch
auch unsere Stadt ihren Beitrag leisten.
Vorangegangen sind diesem Beitritt, der bereits vor einem Jahr grundsätzlich beschlossen wurde, umfassende und intensive Ausschussberatungen, die die Folgen, die Möglichkeiten und umsetzbare Maßnamen eines Beitritts zum Thema hatten.

Anfrage beim Amt der NÖ Landesregierung   Kierling, 5.5.1999
An die NÖ Landesregierung - Naturschutz z. Hd. Herrn Landesrat Dr. Johann Bauer Landhausplatz 1, 3109 St. Pölten

NATURA 2000                               
Sehr geehrter Herr Landesrat Dr. Bauer!
Im Rahmen der „Natura 2000“ sind neben den Flächen des Naturpark Eichenhains weitere Ökoflächen zur entsprechenden Unterschutzstellung, u.a. für Vogelschutz, Pflanzenschutz ect. vorgesehen. Meine Anfrage bezieht sich auf die flächenmäßige Festlegung der Natura 2000 für den Raum Klosterneuburg.
 
Konkret
1)
Wie stellt sich das Schutzgebiet für Klosterneuburg grafisch auf
    einem Stadtplan dar?
2)
Liegt eine solche Darstellung auf?
3) Wie stellt sich der Schutz für diese Flächen dar?
4)
Welche baurelevanten Planungen würden dem Schutzgedanken 
    widersprechen, würden sie auf oder in unmittelbarer Nachbarschaft 
    solcher Flächen ptojektiert sein?
5)
Welche Aufgaben und Verpflichtungen stellen sich für die Grundbesitzer 
    bzw. für die Anreinerschaft solcher Schutzgebiete?
6)
Ist es möglich, erhaltenswerte Grünlandzonen und Naturdenkmale als 
    Einzelobjekte in das Natura 2000 Projekt aufnehmen zu lassen?
Sollte es ein derartiges Regulativ geben, bitte ich um ein passendes Exemplar. Für Ihre Mühe danke ich im Voraus und bleibe mit freundlichen Grüßen Herwig Irmler - beeidetes Umweltschutzorgan


ANTWORT VOM 20.09.1999

AMT DER NIEDERÖSTERREICHISCHEN LANDESREGIERUNG 
Gruppe Raumordnung und Umwelt, Abteilung Naturschutz
Landhausplatz 1
3109 St. Pölten,
 
Herrn Herwig Irmler
Neugasse 45,
3400 Klosterneuburg - Kierling
 
Natura 2000
 
Sehr geehrter Herr Irmler
Zu Ihrem Schreiben vom 7. Mai 1999 betreffend Natura 2000 darf ich Ihnen im Auftrag von Landesrat Dr. Bauer folgendes mitteilen:
Mit dem Beitritt Österreichs sind auch für Niederösterreich 2 EG-Naturschutzrichtlinien wirksam geworden. Gemeinsam bilden sie einen bedeutenden Rahmen für den Schutz des europäischen Naturerbes. In den Anhängen dieser Richtlinien sind seltene Tier- und Pflanzenarten sowie Lebensraumtypen aufgelistet, die von den Mitgliedstaaten mit speziell abgestimmten Maßnahmen erhalten werden müssen. Die Bewahrung unseres Naturerbes ist ein wichtiger Schritt in Richtung eines nachhaltigen grenzüberschreitenden Umwelt- und Naturschutzes.

Österreichs erste Aufgabe und Pflicht war es, der Europäischen Union Vorschläge mit den für den Erhalt der genannten Arten und Lebensräume geeigneten Gebieten ("Natura 2000 Gebiete") zu liefern. Aufgrund seiner geographischen Lage zwischen der trockenen, heißen pannonischen Ebene und dem feucht-kühlen Alpenraum besitzt Niederösterreich eine Vielzahl wertvoller Lebensräume und Arten. Das zeigt sich auch in der sehr unterschiedlichen Ausprägung unserer Kulturlandschaft: vom Weinviertel, Marchfeld, den Wachauer Weinterrassen, der Waldviertler Teichplatte bis hin zum obstbaumreichen Voralpengebiet und den Alpen hat Niederösterreich Anteil an nahezu allen Landschaftstypen Österreichs.

Die von Niederösterreich gelieferten Daten werden von der EU fachlich geprüft. Die EU kann aber auch Gebietsmeldungen nachfordern.  Im August wurde der Auftrag zur flächenscharfen Kartierung der richtlinienrelevanten Lebensräume vergeben. Da zugleich die im Sinne der Richtlinien unwesentlichen Teilflächen identifiziert werden, ist jedenfalls mit einer deutlichen Verringerung der einbezogenen Fläche zu rechnen.
Wir sind uns dessen bewusst, dass die Konkretisierung der Schutzmaß-nahmen nur gemeinsam mit den betroffenen Grundeigentümern, Bewirt-schaftern und Interessenten sinnvoll durchgeführt werden kann. Denn in allen vorgeschlagenen Natura 2000 Gebieten gibt es nicht nur Tier- und Pflanzenarten, sondern diese Gebiete sind auch Wirtschaftsräume. Das hat aus diesen Landschaften "Kulturlandschaften" gemacht.
In vielen Fällen ist z.B. die gute naturräumliche Ausstattung eine Folge der traditionellen Landwirtschaft. Jede Wiese oder Weide trägt die Handschrift eines Bauern. Einen Schutz unserer Tier- und Pflanzenwelt, die an Wiesen gebunden sind, können wir deshalb nur, in partnerschaftlicher Weise mit den Bauern umsetzen.
Konkret heißt das am Beispiel der Landwirtschaft: die schwierige aktuelle landwirtschaftliche Einkommenssituation, die steigenden Anforderungen der Bewirtschaftungsmethoden auf­grund zahlreicher markt- oder förderungsorientierter Vorgaben, die bereits derzeit hohe Arbeitsbelastung der Bauern ‑ all das werden wir bei der gemeinsamen Erarbeitung von konkreten Schutzmaßnahmen berücksichtigen.

Das gleiche gilt natürlich auch für andere Wirtschaftszweige und für die Gemeinden. In der Regel werden alle diese Maßnahmen auf der Basis einkommen stärkender, freiwilliger Verträge umgesetzt. Bis zum Jahr 2004 haben die Mitgliedstaaten geeignete Maßnahmen zum Erhalt der europa­weit gefährdeten Arten und Lebensräume innerhalb des Netzes Natura 2000 zu schaffen.
In Niederösterreich sind dafür 3 Stufen vorgesehen:
I. Abgrenzung auf fachlicher Basis
* ohne flächenscharfe Festlegung und daher auch ohne Miteinbeziehung der Grundeigentümer bzw. Nutzungs-berechtigten.
II. Kartierung der in den Anhängen der Richtlinien aufgelisteten Arten und Lebensräume (1999‑ 2001)
* mit fachlicher Einbeziehung der Interessenvertretungen der
Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten sowie der Gemeinden.
III. Erarbeitung der Managementpläne (bis 2004)
* direkt mit den betroffenen Grundeigentümer bzw. Nutzungsberechtigten.
Der Grad der Einbeziehung der Grundeigentümer steigt daher mit zunehmendem Flächenbezug! Bezüglich Ihres Schreibens möchte ich abschließend noch folgendes ergänzen:

A Die beiden EG-Richtlinien geben das zu erreichende Ziel (Erhaltung europaweit gefährdeter Arten und Lebensräume) nicht aber den zu beschreitenden Weg vor. Niederösterreich hat daher die Chance, die Umsetzung gemeinsam mit den Betroffenen im Konsensweg zu erarbeiten und durchzuführen. 

B Wenn zur Erreichung eines günstigen Erhaltungszustandes Maßnahmen zu setzen sind, werden diese überwiegend über freiwillige Verträge ("Vertragsnaturschutz") umgesetzt werden.
In den wenigen Fällen, wo hoheitliche Maßnahmen (z.B.: Unterschutzstellung als Naturschutzgebiet) zur Anwendung kommen sollen, bestehen jedenfalls wie auch schon bisher die Parteienrechte.
Doch wird auch hier eine einvernehmliche Regelung mit den Betroffenen angestrebt und wie die bisherige Praxis zeigt in Verbindung mit dauerhaften Entschädigungsregelungen, in den 'allermeisten Fällen auch erreicht. Das Freiwilligkeitsprinzip wird daher nicht verletzt.

C Die Entwicklungsmöglichkeit einer Gemeinde wird durch die Nominierung als Natura 2000 Gebiet in der Regel nicht eingeschränkt, da, die Erhaltungsmaßnahmen ausschließlich auf richtlinienrelevante Lebensräume abzielen und nicht auf die Flächen dazwischen. Bereits als Bauland oder Verkehrsfläche gewidmete Flächen sind von der Natura 2000 Ausweisung nicht betroffen.
Bei der Neuwidmung von Bauland ist zu beachten, ob es dadurch zu erheblichen Kollisionen mit den Schutzzielen des jeweiligen Natura 2000 Gebietes kommt.
Falls dies der Fall ist, sind Alternativlösungen zu suchen oder Ausgleichsmaßnahmen zu setzten. Bei Lebens- räumen könnte eine Neuwidmung als Bauland unmöglich werden.
Da diese aber in der Praxis nicht in der ' unmittelbaren Umgebung von Siedlungen zu finden sind ist auch aus diesem Punkt keine Einschränkung der Gemeinde zu erwarten. Die Erhaltungsverpflichtung für europaweit gefährdete Lebensräume oder Arten besteht unabhängig von der Nominierung als Natura 2000 Gebiet: Nichtnominierung entbindet den Mitgliedstaat daher nicht von der Verpflichtung, Maßnahmen zu deren Schutz zu setzen. Positiv zu erwähnen ist jedenfalls, dass, für nachhaltige Entwicklungen - insbesondere im Bereich der Land- und Forstwirtschaft - innerhalb von Natura 2000 Gebieten in der Zukunft ein deutlich höherer Umfang an Förderungs-möglichkeiten gegeben sein wird.

D Die Abgrenzung der gemäß den beiden EG-Richtlinien nominierten Gebiete im Bereich Klosterneuburg entnehmen Sie bitte den beigelegten Kopien. Ich hoffe Ihre Fragen ausreichend beantwortet zu haben und stehe für etwaige Zusatzinformation gerne zur, Verfügung.

Mit freundlichem Gruß
NÖ Landesregierung 
Im Auftrage

Dr. Breyer) Abteilungsleiter-Stv.

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Baumkataster für Klosterneuburg  Klbg, 23.11.2001      


Linde beim Bahnhof Kritzendorf 

Die Stadtgemeinde Klbg hat ihr kommunale Informations-system erweitert und neben den Verkehrszeichen und Lichtpunkten nun auch den Baumbestand im öffentlichen Straßenraum der Stadt erfasst.  

Auf dieser Datenbasis auf-bauend kann punktgenau eruiert werden, wo in Klbg Verkehrszeichen, Lichtmaste und seit neuestem auch Bäume aufgestellt sind und auf dieser Grundlage weitere Planungen durchführen.
Im sogenannten Baumkataster stehen nun wichtige Informationen über den jeweiligen  Baum zur Verfügung, wie etwa Baumart, geschätztes Alter, Pflege und Erhaltungszustand oder Sanierungs- und Erneuerungsbedarf.
Diese Informationen erleichtern nicht nur ganz wesentlich die vorausschauende Planung der Erhaltungs- und Erneuerungsmaßnahmen, sondern bieten auch einen Beitrag zur Verkehrssicherheit. Neben diesen Aspekten bildet der Baumkataster auch eine Grundlage zur Erstellung der ÖKO-Bilanz, welche einen Beitrag Klosterneuburgs als Klimabündnisgemeinde in diesem Bereich dokumentiert.
H. Irmler
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