Die Stadtgemeinde Klosterneuburg ist mit 1. Jänner 2010 in die Aktion
"Stadterneuerung in Niederösterreich" aufgenommen worden.
Diese landesweite Aktion unterstützt vier
Jahre lang die teilnehmenden Städte.
Gemeinsam
mit der Bevölkerung sollen Maßnahmen zur Stadtentwicklung erarbeitet und
umgesetzt werden.
Für die Verwirklichung der erarbeiteten Projekte stehen
Fördermittel gemäß der Richtlinien des Landes Niederösterreich und der
EU zur Verfügung. Mit Beteiligung der Bevölkerung wird ein Stadterneuerungskonzept
erarbeitet.
Mit Beteiligung der Bevölkerung wird ein
Stadterneuerungskonzept erarbeitet. Unter Berücksichtigung sozialer, wirtschaftlicher, kultureller und
ökologischer Aspekte soll eine Verbesserung
der Lebensqualität in der Stadt erreicht werden.
Ein Fragebogen wird mit dem nächsten Amtsblatt versendet und wird ab
Mitte April 2010 auch im Rathaus aufliegen. Die Bürger können dabei
direkt ihr Interesse für eine Teilnahme an den zukünftigen
Arbeitsgruppen bekannt geben, Nach Auswertung der Fragebögen wird
Kontakt mit den Interessierten aufgenommen. Ab April 2010 werden in der
Baudirektion auch Sprechstunden der NÖ Dorf- und Stadterneuerung
stattfinden. Die Betreuerin, Frau DI Marceline Martischnig beantwortet
ihre Fragen zur Aktion. Tel.: 0676 559 19 05, E-Mail:
marceline.martischnig@dorf-stadterneuerung.at
(Terminvereinbarung)
25 Jahre
Dorferneuerung
Jubiläumssymposium in Stift Göttweig - 30. April
2010
Das "silberne Jubiläum der Dorferneuerung in Niederösterreich ist
nicht nur ein Anlass zum Feiern oder für eine Rückschau. Wir wollen vor
allem auch Perspektiven für die Arbeit der Zukunft finden.
So soll man sich den Ausgangsfragen widmen: Ist der Mensch
Gemeinschaftstier oder Ich-AG? Wie wird er sich weiter entwickeln? Wie
nimmt die Gesellschaft diese Bedürfnisse
wahr, wie reagiert sie darauf?
Hat das Engagement für die Gemeinschaft Zukunft?
Am Nachmittag werden in Workshops Zukunftsperspektiven für die
Dorferneuerung in NÖ
aus dem Blickwinkel der Wirtschaft, der Kultur, des
Marketings, der Jugend, der
Generationen
von Umwelt/Klima/Energie und des sozialen Miteinanders diskutiert.
Anmeldung und Infos:
www.raumordnung-noe.at |
Gemeinsam für einen lebenswerten Ort
Gemeinsam
gestalten
für eine bessere Lebensqualität
September 1999
So
zeichnen sich Attraktive Dörfer und Städte aus:
Intakte Umwelt- und Wohnqualität,
Vielfältige Freizeitmöglichkeiten,
Krisensichere Arbeitsplätze
Bürgernahe Verwaltung.
Attraktives Einzelhandels- und Dienstleistungsangebot im nahen Umfeld.
Abwechslungsreiches Kulturleben.
Funktionierende Nahversorgung, Erschwinglicher Wohnraum.
Die Gemeinden auf dem Weg dorthin zu unterstützen, ist das Ziel der NÖ
Dorf-
und Stadterneuerung. Als kundenorientiertes und dezentrales
organisiertes
Dienstleistungsunternehmen setzen sie sich für die
Interessen der Landes-
Region ein.
Wir wollen...
gemeinsam die Zukunft gestalten
... eine gesunde Umwelt
... eine bessere Lebensqualität
... eine zukunftsorientierte Entwicklung
So können wir das erreichen...
Dorfgespräche und Dorfspaziergang
Eine
SENIOR
Dorferneuerungs-Projektgruppe
plante den ersten Dorfspaziergang
in Kierling zu veranstalten. Er kam nicht zustande. Aber:
Aufgeschoben ist nicht aufgehoben.
Alle Interessierten sind zu aktivitäten eingeladen. Bei diesem Spaziergang sollen Mängel aufgezeigt,
Wünsche und
Vorstellungen erfasst werden, um in einer zu gründenden Initiative die
Ziele realisieren zu können.
Was brauchen wir dazu?
Der
Dorferneuerungsverein -
vertritt die
Interessen der Dorfbewohner und erfasst deren Vorstellungen in Bezug auf
die Dorferneuerung. Er ermöglicht die Information und Meinungsäußerung
der Bewohner und arbeitet während des gesamten Dorferneuerungsvorhabens
mit dem Landesverband und projektbezogenen Fachplanern zusammen. |
Dorferneuerung in Niederösterreich und deren Richtlinien seit 1998
aktiv.
Für die Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Orten im ländlichen
Raum.
Diese
Richtlinien wurden am 30. Juni 1998 von der NÖ Landesregierung
beschlossen.
Ihre Geltungsdauer begann am 1. Juli 1998.
Präambel
Die Dorferneuerung
in Niederösterreich will die Bewohner des ländlichen Raumes ermutigen,
Mitverantwortung für ihren unmittelbaren Lebensraum (Dorf, Kleinregion)
zu übernehmen und an dessen Gestaltung und Entwicklung gemeinsam aktiv
mitzuarbeiten; die entsprechenden Fähigkeiten der Menschen sollen
gefördert, entwickelt und genutzt werden.
Eine funktionsfähige Wohn-, Wirtschafts- und Sozialstruktur soll
geschaffen, die kulturellen Stärken sollen gefördert, ein
verantwortungsvoller Umgang mit den Ressourcen soll gestärkt und das
Erscheinungsbild der Dörfer durch eine regionale Baukultur erhalten oder
wiederhergestellt werden.
Die natürlichen Lebensgrundlagen sollen geschützt und die ökologische
Funktionsfähigkeit des Naturraumes verbessert werden.
Insgesamt soll eine enge Vernetzung mit den anderen Maßnahmen für die
Entwicklung des ländlichen
Raumes erreicht werden.
1.
Grundsätze
Als Dorferneuerung
gelten besondere Maßnahmen, die in Abstimmung mit dem örtlichen
Raumordnungsprogramm auf die Verbesserung der räumlich-strukturellen
Lebensbedingungen im Bereich der Gesellschaft, der Kultur, der Ökologie
und der
Wirtschaft in den Dörfern ausgerichtet sind.
Erläuterungen zu einzelnen Bestimmungen
stehen zur besseren Lesbarkeit
in kleinem Druck im Verlauf des Richtlinientextes.
Die einleitende knappe Definition entspricht der Begriffsbestimmung des
§ 1 Abs. 1 Z. 3
des NÖ Raumordnungsgesetzes, LGBl.8000, welche die
Dorferneuerung als raumordnungspolitische Maßnahme des Landes
Niederösterreich ausweist.
1.1 Als
Erhaltung, Erneuerung und Entwicklung von Orten im ländlichen Raum wird
die Gesamtheit der Maßnahmen zur Verwirklichung folgender Ziele
verstanden:
a) Die Dörfer und der ländliche Raum sollen in ihrer besonderen Eigenart
erhalten und im Hinblick auf die Lebensqualität der dort lebenden
Menschen entwickelt werden.
b) Regionale Wirtschaftskreisläufe sollen durch eine erhöhte
Wertschöpfung in der Region und in den Dörfern gestärkt werden.
c) Die Beschäftigungssituation der Wohnbevölkerung in der Region soll
verbessert werden.
d) Bei der Befriedigung der sozialen, kulturellen und wirtschaftlichen
Ansprüche soll eine
hohe regionale Eigenständigkeit erreicht werden.
e) Die Bereitschaft zur Erbringung von Eigenleistungen unter
Ausschöpfung aller örtlichen
und regionalen Gegebenheiten soll erhöht
werden.
f) Durch die Entwicklung von Eigenverantwortung und der Fähigkeit zur
Selbsthilfe soll eine weitgehende Selbständigkeit der
Dörfer und Regionen und ein entsprechendes Orts- und
Regionsbewusstsein
entstehen.
Der
einleitende
Zielkatalog
gibt jene grundsätzlichen Absichten wieder, von denen sich die
Dorferneuerung in Niederösterreich von ihren Anfängen 1984 und 1985 an
erfolgreich hat leiten lassen. In abgewandelter Formulierung, aber im
gleichen Sinn finden sich diese Ziele auch im EU Planungsdokument - Ziel
5b/Niederösterreich, wie sie den Richtlinien als Präambel vorangestellt
werden.
Als Regionen sind in erster Linie die Kleinregionen (1.3) zu sehen.
Unter der dörflichen und regionalen Selbständigkeit ist eine innere
Autonomie ungeachtet aller Verwaltungs- und Sprengelgrenzen zu
verstehen, die sich im Bewusstsein der Bewohner entwickelt und in ihrem
Handeln zeigt. Wesentliche Voraussetzung dazu ist eine weitgehende
Identifikation der Menschen mit ihrem Dorf und ihrer Region.
1.2 Im Mittelpunkt der Dorferneuerung steht das einzelne Dorf. Als Dorf
wird die Einheit der Dorfgemeinschaft (Einzelpersonen und Familien,
Gruppen und Vereine, Gesellschaft), Ortschaft und Landschaft
(geschlossene Siedlung, Streu- und Einzelsiedlungen und Flur)
verstanden.
Als Kriterien
für die Bestimmung eines Ortes als Gegenstand einer Dorferneuerung sind
die Siedlungseinheit, die soziale, kulturelle und wirtschaftliche
Einheit, die historische Einheit (ehemals selbständige Gemeinde), die
Katastralgemeinde, die überschaubare Einheit und die Einheit im
Bewusstsein der Bewohner heranzuziehen.
Das Kriterium der Überschaubarkeit (Ort, In dem jeder jeden kennt) soll
die Abgrenzung gegenüber der städtischen Siedlung erleichtern.
1.3 Als
Kleinregion gelten in der Dorferneuerung zusammenhängende Gebiete, die
durch eine funktionelle Zusammengehörigkeit und ähnlichgeartete Ziele
und Interessen gekennzeichnet sind und unter Bedachtnahme auf die
Einzugsbereiche zentraler Orte, auf
die landschaftliche, soziale,
kulturelle und wirtschaftliche Einheit und auf ein vorhandenes
regionales Bewusstsein im Einvernehmen mit den betroffenen Gemeinden und
deren Bewohnern abgegrenzt werden können.
Als ländlicher Raum sind alle Gebiete außerhalb der Ballungsräume zu
verstehen.
Als Kriterien für eine Abgrenzung sind besonders eine
geringere Bevölkerungs- und Bebauungsdichte, eine vorwiegend land- und
forstwirtschaftliche Flächennutzung und eine ländliche Struktur der
Siedlungen heranzuziehen.
Die Begriffsbestimmung einer (Klein-) Region orientiert sich an
Richtlinien des NÖ Raumordnungsgesetzes und an den Richtlinien für die
Förderung kleinregionaler Entwicklungskonzepte. Bei der Ausschöpfung der
regionalen Entwicklungsmöglichkeiten
soll der Eigeninitiative der
Bewohner eine besondere Bedeutung beigemessen werden,
um ein hohes Maß
an regionaler Identität zu erreichen (Richtlinien, Erläuterungen).
Ein
entsprechendes Konzept kann durch die Gemeinden einer Kleinregion,
Vereine oder
die Landesregierung initiiert und vom Land gefördert
werden.
Nach dem Konstanzer Leitbild (Europäische Arbeitsgemeinschaft für
Landentwicklung und Dorferneuerung, 1996) ist das wesentliche Merkmal
des ländlichen Raumes, der rund vier Fünftel des Gebietes der
Europäischen Union ausmacht, nach wie vor eine vielfältig strukturierte
Land- und Forstwirtschaft - als wichtiger Träger der regionalen
Beschäftigung
und Wertschöpfung, als Nahrungsmittellieferant, als
Gestalter der Kulturlandschaft und als Quelle der Dorf- und
Regionalkultur. 1.4 Die
Geschäftsstelle kann die Bestimmungen dieser Richtlinien für die
Organisation,
das Verfahren und die Maßnahmen näher ausführen, wenn dies
für die Dorferneuerung in Niederösterreich erforderlich oder zweckmäßig
erscheint.
Diese Bestimmung soll die Landesgeschäftsstelle für Dorferneuerung
ermächtigen, Detailregelungen für die Durchführung der Aktion im
Einzelnen zu treffen, und dadurch
eine übersichtliche Fassung der
Dorferneuerungsrichtlinien ermöglichen. 1.5 Die Geltungsdauer
dieser Richtlinien beginnt am 1. Juli 1998. Die
Richtlinien für die Dorferneuerung von Niederösterreich vom 12.Februar
1985 in der Fassung vom
11. Juli 1989 treten gleichzeitig außer Kraft. |
Umwelt-Landesrat
Mag.Wolfgang Sobotka gab am 11. Februar 1999 Startschuss zu einer
Kampagne des Landes, bis zum Ende des Jahres 2000 in Niederösterreich
die Zahl der Klimabündnis-Gemeinden auf 100 zu erhöhen. Nachdem das Land
seit dem Klimabündnis-Beitritt 1993 bereits zahlreiche Aktivitäten wie
das Landesenergie- und -verkehrskonzept oder die Ökologisierung der
Wohnbauförderung gesetzt habe,
sei es nun an der Zeit, die Gemeinden als
kleinste Ebenen des Staates vermehrt dazu zu motivieren, ihren Beitrag
zu leisten.
Bis dato gehören 44 niederösterreichischen Gemeinden von Waidhofen an
der Thaya bis Grimmenstein und von Pöchlarn bis Hainburg dem
Klimabündnis an. Als besonderen Anreiz stellt Sobotka ein Fördervolumen
von 10 Millionen Schilling für innovative klimarelevante Projekte zur
Verfügung, je nach deren Beschaffenheit gibt es bis zu 100.000 Schilling
Zuschuss. Unterstützt durch einen Klimabündnis-Wettbewerb, eine
Service-Hotline (Telefon 02622/ 89327), ein Service-Handbuch für
Gemeinden und eine massive Öffentlichkeitsarbeit, soll damit ein
Schneeballeffekt erzielt werden, das Klimabündnis-Ziel der
C02 Reduzierung
um 50 Prozent bis 20 10 mitzutragen.
Nachdem Österreich-weit rund 40 Prozent des C02-Ausstoßes dem
Wohnbereich und etwa 30 Prozent dem Verkehr entstammen, sieht Sobotka
das Tätigkeitsfeld der Gemeinden v.a. in der Erstellung von
Energiebilanzen, in zusätzlichen Wohnbauförderungen etwa für die
Althaussanierung, in energiefreundlichen Verkehrsmaßnahmen oder der
Forcierung der Nahversorgung.
Beim Klimabündnis könne jeder seinen Beitrag leisten, die Gemeinden
selbst sparen durch effizienteren Energieeinsatz nicht nur Geld sondern
können auch entscheidend zur Verbesserung ihrer Standort und
Lebensqualität beitragen. Umweltpolitik werde überall dort positiv
mitgetragen, zeigte sich Sobotka abschließend überzeugt, wo Erfolge
messbar seien, sich persönlicher Nutzen einstelle und der Weg ein
realistischer sei. Auch eine Summe
kleiner Schritte führe aus der
derzeitigen Stagnation hinsichtlich des C02-Ausstoßes heraus und
trage dazu bei, dass die Politik auf nationaler und europäischer Ebene
Rahmenbedingungen für große Schritte wie etwa die Biomasse-Verstromung
oder die Einführung des Drei Liter-Autos schaffe.
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