Ehrlichkeit währt am längsten! |
Das Prinzip der folgenden Darstellung kann von diesem durchaus
begrüßenswerten Leitspruch nicht ausgehen. |
Wie empfinden Sie das - werte Leser von Klosterneuburg1? |

Bauvorhaben:
Lärmschutz entlang der Franz Josefs Bahn,
sowie Sanierungen am
bestehenden Lärm-
schutz der Landes-
straße
B14 - sollen
einen langfristigen
Schutz des Erholungs- bzw. Wohngebietes,
und die
Erhaltung der Lebensqualität sichern.
Bauzeit:Baukosten:
€ 2,5 Mio.
2005 bis 2008
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Bauvorhaben:
300 Stellplätze
soll für kostenlose Benützung angeboten werden.
Parkplätze teilweise im Niveau des Bahnsteiges (sowie Behinderten-Parkplätze).
Direkte Zufahrt von und zu der Umfahrung- mit
Park&
Ride Funktion.
Bauzeit:

2005 bis 2007
Baukosten:
€ 4 Mio.
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Bauvorhaben:
Der Wegfall des Bahn-schrankens durch die
Errichtung eines Kreis-verkehrs,verhindert
künftig Wartezeiten und gewährt einen flüssigen Verkehr
bei der Zu-
und Abfahrt zum Be-
triebsgebiet
Bauzeit:
Mitte 2005 bis 2008
Baukosten:
€ 19 Mio. |
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Bauvorhaben:
Absoluter Hochwasser-schutz am Niedermarkt,
sowie hochwasserfreies Parkhaus am Bahnhof Kierling.
Aber auch trockenes Gewerbegebiet in der Stadt.
Bauzeit:2006 bis 2007
Baukosten:
€ 1 Mio.
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Fazit- bzw.
Resümee:
Rechnen wir diese
Euro- Beträge zusammen, die nun
dem Bürger zu seinem
Vorteil von der `Kloburger
Stadtge-meinde´ versprochen
werden,
ergibt das die stolze
Summe von
28
(!)
Millionen Euro!
Das erscheint doch wirklich als unglaubliche Zumutung - wenn die Meinung
vertreten würde, dass die Bürger Klosterneuburgs diese Vorgabe für "bare
Münze" erkennen
sollten.
Also ich gehöre nicht dazu. Nicht einmal wenn man
mir derartige Summen
schriftlich nachweisen wollte. Ich würde sie für "getürkt" ansehen.
Wobei es mir gleichzeitig leid täte, sollte ich mich mit meiner
Ungläubigkeit hier wider erwarten geirrt haben!!!???
Gehört doch zur Beurteilung dieser Vorgaben die Tatsache berücksichtigt,
dass
die Stadt großteils gar keine Zuständigkeit, Pflicht oder Notwendigkeit
nachzuweisen hat, diese Kosten selbst übernehmen zu müssen!
Weil dies
einfach nicht der
Realität und Wahrheit entspricht.
Ausgenommen
die Stadtplatz-Zone und die ehemalige B14 bis Weidling gehören heute zur
örtlichen Erhaltungs-Pflicht. Aber nicht
einmal für diesen Regional-
Bereich dürfte sich die Stadt finanziell
betätigen!?
Andere, glaubhafte Erkenntnisse werden an dieser
Stelle gerne veröffentlicht.
Werter Leser und werte Leserin: Schreiben Sie an:
lion@aon.at
Danke für die Informationen! |

Es
dauerte tatsächlich nicht lange,
bis die glaubwürdige Wahrheit ans Tageslicht
kam. Ein Klosterneuburg1 Leser teilte uns u.a. mit:
"Da wegen der Umfahrung die Stadtzone ihre "Führungsstruktur als B14
verlor, wurde diese
Fahrbahn zur Gemeindestraße. Unter diesen
Bedingungen
müsste die Stadt - die Sanierung
der ehemaligen
B14 selbst
bezahlen.
Die Stadtpolitiker überlegten sich, wegen der hohen
Renovierungskosten sich einer
"Finte"
zu bedienen.
So
wurde zwischen Land und Stadt vertraglich festgelegt, dass
das Land
Niederösterreich die Generalsanierung, inklusive der Neuplanung
des
Stadtzentrums,
zu übernehmen hat.
Auffallend auch, dass die Info- Plakatausführung keine Detail-Infos über
Maßnahmen
und Kosten enthält. Mit gutem Grund. Das Land wird sich selbst
die vorzunehmenden Maßnahmen auftragen. Und die Experten lassen
erkennen, dass sich die Gesamtkosten
der Renovierung auf mindestens
30
(!)
Millionen Euro! belaufen werden.
Nur € 500.000,- der letzten 2
Mio Euro teueren Teilstrecke `Kierling -
Weidling´ sollen
vom Land NÖ
bezahlt werden. € 1 1/2 Mio
zahlt daher schon wieder die Stadt. Ich hätte
bis heute nicht geglaubt, dass Kloburg so reich ist. Und ich glaube es
auch morgen nicht.
Erklärungen:
1 Die Finte
(aus dem
Italienischen) bedeutet so viel wie Ausflucht oder
Täuschung.
Eine Finte ist eine Aktion, die dem
Gegner eine Absicht suggeriert, um diesen zu einer
vorhersehbaren Reaktion
zu bewegen. Führt der Gegner seine
Reaktion aus, ist dies eine günstige
Gelegenheit, die
eigentlich
beabsichtigte Aktion auszuführen. Finten
sind nur dann erfolgversprechend, wenn
sie nicht
als solche zu erkennen sind.
Sie müssen überzeugend vorgebracht
werden und nicht zur Gewohnheit
werden,
da sie sonst als Täuschungsversuch
erkannt werden können und so den Fintierenden in Gefahr
bringen.Wikipedia |
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