80
Die Sportler
des Jahres
(Zuletzt im Jahre
2004)
Wann können wir Leistungen präsentieren?
Bgm. `Schmucki´ schweigt

Anfrage vom 23.2.2010: „Ehre wem Ehre gebührt“
Eine derartige Aktivität hat Herwig Irmler
im Jahre 2004
erstmals
unter dem Titel:
„Die Sportler des Jahres“- in
Klbg. ins Leben gerufen. Insgesamt wurden
9 Mannschaften und 71 Einzelsportler
der Jahre 2003-2004 ausgezeichnet.
Ist eine regelmäßige Wiederholung zu erwarten? Ab welchem
Jahr?
81
Die Pfarrkirche Kierling soll renoviert werden  Eine freundliche und
erfreuliche Tatsache ist daran zu messen, dass die Pfarre Kierling
eine
Gebäude-Besserung veranlasste.
*
Eine `Finanzierungs-Strategie´ wurde nicht in die Wege
geleitet.
*
Nach der
`Besserung´ des Kirchturms- eine Tatsache deutlich:
Der Renovierungs-Firma unterlag ein peinlicher Fehler: Die
traditio-
nelle und `geschützte´ Gebäudestruktur wurde nicht erhalten.
*
Die unpassende `Stil- Änderung´ wird von
der Bevölkerung kritisiert.
"Abscheulich" wird als passender Ausdruck
empfunden.
* Die ÖVP
organisierte 2010 eine
Bürgerversammlung.
Dabei hat Herr Irmler das erkannte Problem öffentlich angesprochen.
Bgm. Schmuckenschlager erklärte dazu,
dass die
Stadtgemeinde für die Sanierung der Kirche nicht zuständig
sei. Und
sprach Irmler in der Öffentlichkeit, mit dem Vorschlag an,
`er könne ja persönlich einen Spendenbeitrag dafür leisten´.
Nach diesem BGM- Vorschlag eröffnete sich eine `Lachsalve´
einiger BürgerInnen. Das empfand Irmler nicht als Verspottung. Es wurde
vielmehr erkannt, dass sich die lachenden Gläubigen, gemeinsam mit
der
Pfarrgemeinde in eine
traurige Lächerlichkeit,
verirrten. Diese
Meinung ist nämlich einer eindeutigen Unkenntnis zuzuschreiben.
Und
was ist nun tatsächlich von der Stadtgemeinde zu erwarten?
Herr Bgm., wirklich nichts?
Oder war das nicht so gemeint? Renovierung
verpatzt!
*
Diese Frage muss so formuliert werden:
1. Diese "lustigen Gläubigen" werden alle einen Spendenbeitrag leisten.
2. Es ist nötig, dass die Pfarrgemeinde die Spendenaktion einleitet.
Ich werde sie fragen und ihre Antwort hier veröffentlichen.
3. Ich habe bei einer Besprechung, am 9.4.2008 um
9.30 h -
Stadtbild 06- in der Kirche Kierling - mit Pfarrer Benno
folgendes
Gespräch geführt. Meine Frage wurde so beantwortet:
Irmler: "Warum wurde für diese immerhin
bedeutende Reno-vierung
der
Pfarrkirche, keine Spendenaktion
vorgenommen?"
Pfarrer Bennno:
„Jetzt hätten die Gläubigen hier auch noch
spenden sollen?
Wird nicht schon genug gesammelt? Würdest Du da auch
einen Beitrag leisten?“
Irmler: "Allerdings! Aber natürlich
nur für die Kirchenerhaltung im traditionellen Originalzustand!!!"
*
Jetzt muss ich aber lachen:
Ich vernehme von unserem ehrenwerten Bürgermeister - unisono
aus dem Mund von Pfarrer Benno - folgenden gut gemeinten Vorschlag: Es
sei mir anheim gestellt, selbst eine Spende zu leisten. Wenn damit das
Problem gelöst wäre, könnte ich mich mit dieser Idee sogar anfreunden.
Ich würde auch allen
ähnlichen Notwendigkeiten
positiv gegenüberstehen.
Der genannte Projektant sollte mir nur
freundlicherweise sagen, welche Euro-Summe ich jeweils
flüssig
zu machen hätte.
Die Tatsache, dass bei der bereits ein Jahr
zurückliegenden Sternsinger- Spendenaktion von den Kierlinger
Gläubigen € 4.300.-
gesammelt wurde, ist nicht unwesentlich. Für die eigene Kirche
könnte der Spendenerfolg sicher noch
größer
sein. Und damit ich in meinem Rechenspiel
deutlicher projektieren
kann, bitte ich um
die Mitteilung,
was die vorläufig verpatzte Kirchenrenovierung
gekostet
hat. Zuletzt ist dazu zu sagen, dass
sich die in Kierling
tätige Projekt- Firma, gleich nach unserer Orts-Renovierung, im Konkurs-Verfahren
aufgelöst hat...
Renovierung Original!
*
Ist wirklich nur die
Kirche
für Renovierungen zuständig?
Als Tatsache ist zu
beurteilen, dass Änderungen eines Gotteshauses,
nicht allein die Kompetenz der Pfarrämter ist. Vielmehr ist genauso
*
ein allgemeines Interesse der
Bevölkerung zur Erhaltung und Pflege
der Kirche nachzuvollziehen. Diese Erkenntnisse sind angetan,
den
ursprünglich optischen Zustand wieder herzustellen, bzw.
*
der Kirche ihre gebührende Aufmerksamkeit zu
widmen. Das wurde
aber von der Öffentlichen Hand in keiner Weise unterstützt.
*
Interventionsschreiben
mit Anfrage am 26.8.2009
Herrn Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
Verwaltung der Stadtgemeinde Klosterneuburg + Chorherrenstift
Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Damen und
Herren
In der
Anlage ein Schreiben an die Stadtgemeinde Klosterneuburg. In dieser
Angelegenheit habe ich die Stadt Klosterneuburg bereits fünfmal
angeschrieben. Antwort habe ich bis dato noch nicht erhalten. Ich
bitte um geeignete Intervention, dieses Amts-Versäumnis in Einem zu
beheben. Ich danke
für Ihr freundliches Entgegenkommen einer diesbezüglichen Antwort, und
bleibe mit besten
Grüßen Herwig
Irmler
*
Büro LH
Dr. Erwin Pröll
Herrn Herwig Irmler, 31. Aug. 2009, LH-K-1046/007-2009
Sehr geehrter Herr Irmler!
Im Auftrag von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll bestätige ich den Erhalt Ihres
Schreibens vom
26. August dieses Jahres dankend bestätigen.
Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich
Ihr Schreiben an die zuständigen
Stellen mit dem Ersuchen um Prüfung Ihrer Anliegen
weitergeleitet habe.
In der Hoffnung, mit dieser Benachrichtigung behilflich gewesen zu
sein
verbleibe ich
mit besten Grüßen
Mag. Jörg Weissmann
Nein - Herr
Landeshauptmann-
damit sind Sie mir nicht dienlich. Ob die Behörden ein Bürger- Schreiben
zu beantworten haben, ist nicht zu prüfen,
sondern mit "Ja - oder Nein" zu
beantworten.
Und auf eine klare Antwort, warte ich immer noch!!!
Herwig
Irmler
Die traditionelle Erhaltung eines Gotteshauses ist nicht
nur pflichtgemäße Aufgabe der zuständigen Glaubens-gemeinschaft. Auch die betreffende Stadtgemeinde hat sich das Interesse für die
Wahrung
des Denkmalschutzes zur Pflicht zu machen. Verzichtet KLBG auf diese
Aufgabe?
* Um Erklärung wird ersucht!
+ welche Maßnahmen für
Kirchenrenovierungen in Kierling zwingend zu
ergreifen sind,
+ welche
erhaltenswerte Pflicht die stilistische Gebäudestruktur der
Kirche
hat,
+ wer
überwiegend die Renovierungskosten zu tragen hat,
+ welche
Voraussetzungen für eine Spendenaktion gegeben sind, und
+ warum keine
Geldspenden veranlasst wurden und werden.
*
Landeskonservatorat WHS
Ansprechpartner in allen Fragen
des Schutzes und der Erhaltung-bzw.
Restaurierung von
denkmalgeschützten Objekten
Und wörtlich
- `Das Denkmalamt´:
(Aussage einer leitenden Beamtin des LKVW)
"Der
angewandt `weiße´ Farbton verleiht dem Kirchenbild eine unpassend äußere
Form.
Zudem ergibt die Optik, wie sie durch die Verfärbung der porösen Stein-
Elemente
zum Vorschein kommen, eine unpassend bz. störende äußere Form.
Da kann, Experten zufolge- keine fachgerechte Renovierungsweise erkannt
werden."
Und das soll
jetzt endgültig Tatsache und Wahrheit sein!
STR Peter Mayer am
24.7.2012: Im Gespräch mit Red.
FOL Herwig Irmler:
1. Die
Restaurierung des Kirchturms war dringend notwendig, da
bereits einige Mauer- Abbrüche erfolgten, was auch eine
Gefahr
für Personen bedeutete.
2. Ich gebe zu, dass durch die Art der Gebäude-Besserung der Kirchturm
eine
geänderte Erscheinungsform erhalten hat. Über
Projektänderungen haben
wir aber keinen Einfluss.
3. Eine Spendenaktion wird für die weitere Gestaltung der
Renovierungs-
aktivitäten nicht vorgenommen. Für die Kierlinger Gläubigen entsteht keine
finanziell Belastung.
4. Die weitere Restaurierungs- und Instandsetzungsarbeit wird auch erst
in
einigen Jahren relevant. Vorläufig bleibt alles, so wie
es ist. Besserungen
sind derzeit nicht notwendig...
Die Meinung von H. Irmler:
Jetzt ist die `Katze aus dem
Sack´1.
Das
ist einerseits erfreulich! Im
Sinne der bisherigen - öffentlichen Vorgangsweise, mir gegenüber, aber
als äußerst merkwürdig zu erkennen.
Haben doch zwei äußerst prominente
Personen - nämlich
*
Pfarrer Dechant Benno Anderlitschka und
*
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager
mir gegenüber, eindeutig und öffentlich zu erkennen gegeben, dass es
mir `anheim´ gestellt ist, für dieses Renovierungsprojekt einen
Spendenbeitrag zu leisten. Wenn ich
nun der einzige Kierlinger Gläubige bin, der so ein freundliches
Angebot erhalten hat,
muss ich mir schon etwas denken. Was mir da so durch den Kopf geht,
kann sich jeder Bürger selbst `ausmahlen´!
1
Die Katze aus dem Sack lassen:
die
wahre Absicht erkennen lassen; ein Geheimnis lüften; eine
Neuigkeit bekannt geben
82
Wohnstraßen in
Kloburg - nicht OK! 
Wohnstraßen in Klbg unkorrekt?
Teilweise
wieder zurücknehmen!

Merkwürdige Gestaltung einer Wohnstraße. Je ein Gehsteig beiderseits der
Fahrbahn! Verkehrszeichen beiderseits der Straße. Eine ungültige
Anwendung?
Innerhalb des Verkehrszeichens gilt:
1. Fußgänger dürfen die Straße in ihrer ganzen Breite benützen.
2. Kinderspiele sind überall erlaubt.
3. Der Fahrzeugverkehr muss Schrittgeschwindigkeit einhalten.
4. Die Fahrzeuglenker dürfen die Fußgänger nicht
behindern.
5. Der Fußgänger hat Vorrang, der Autofahrer hat Wartepflicht.
6.
Die Fußgänger dürfen den Fahrverkehr nicht unnötig behindern.
7. Das Parken ist außerhalb der gekennzeichneten Flächen
unzulässig,
8. Beim Ausfahren aus dem verkehrsberuhigten Bereich, Vorrang
acht.
9. Im gesamten verkehrsberuhigten Bereich
Schrittgeschwindigkeit!
Weitere
Regeln:
a)
Fußgänger haben Vorrang vor Fahrzeugen, dürfen sie aber nicht
unnötig
behindern.
b) Kinder dürfen überall spielen,
damit müssen die Fahrzeuglenker
rechnen.
c) Das Parken ist nur auf
besonders gekennzeichneten Flächen erlaubt.
d) Wenn man den
verkehrsberuhigten Bereich verlässt, gilt nicht die Regel "Rechts vor
Links" sondern man ist wartepflichtig gegenüber allen anderen Fahrzeugen. Das
gilt sogar, wenn zwischen dem Verkehrszeichen "Ende der verkehrsberuhigten Zone"
und der Hauptstraße noch einige Meter zurückzulegen sind
Vorschriften für Wohnstraßen
So sieht eine Wohnstraße wirklich aus! Dieses Beispiel in Klbg
sollte doch im
gesamten Stadtgebiet gelten!?
Halten und Parken von Kraftfahrzeugen ist nur
an den dafür gekennzeichneten Stellen erlaubt (§ 23 Abs. 2a StVO).
Für alle
Fahrzeuge gilt Schrittgeschwindigkeit.
Radverkehr ist
auch in Einbahn- Wohnstrassen in beiden Richtungen erlaubt!
83
Mangelhafte
Informationen an Bus- Hst.
Bus-Haltestelle am Stadtplatz
Der Bus- Fahrplan am Stadtplatz ist
wichtig. Es ist aber auch notwendig, dass die entsprechende Information
gelesen werden kann. Das ist an dieser Stelle, insbesondere für Damen, mitunter
schwierig. Die Information ist nämlich zu hoch montiert.
Personen mit Seh-Behinderung tun sich besonders
schwer. Und immer wieder sind Beschädigungen
festzustellen.
Und welche Information
wird mir aus so einer unbeschrifteten Tafel
geboten? Seit vielen
Wochen ist diese Info-Tafel nicht verwendbar, da keine Daten
zu erkennen sind.
Es wäre sehr begrüßenswert, würde am Stadtplatz wieder eine Information
über die Busverbindungen erkennbar sein!
84
Danke
für Ortsbild-Besserung!
Endlich - im Februar 2011 hat sich die Stadtgemeinde entschlossen, der
Zone zum Entree
des Stadtzentrums- beim Aufgang zum Bahnhof- ein würdiges Äußeres zu
verleihen. Dafür dankt die Bevölkerung dem Bürgermeister der
Stadt.
Danke!
Und
das Werbe-Plakat wurde auch entfernt. |
|
85
Pflanzen-Verschönerung,
vorbildlich
Pflanzen- und Blumen in Bad Pirawarth

Da kann sich auch Klosterneuburg
etwas positives abschauen
An
allen Plätzen und Übergängen, über
Bäche und auch verschiedenen Straßen-Kreuzungen
befindet sich in Bad- Pirawarth ein üppiger Blumenschmuck.
Das Interessante daran: Der Gemeinde
kostet diese Zierde nichts. Kauf und Herstellung des Pflanzbewuchses
übernehmen Vereine – die auch für die Pflege sorgen.
 
Klosterneuburger
Vereine
bekommen teilweise hohe Subventionen der Öffentlichen Hand. Davon
könnten wieder kleine Teilbeträge für die Verschönerung des Stadtbildes
verwendet werden.
Das Bild zeigt, dass in Klosteburg
betreute Pflanzen nicht einmal Wasser
erhalten. In Klosterneuburg
Ende August
ist teilweise schon „Tote Hose“ für das Leben der Pflanzen.
Wie die Bilder zeigen,
können Pflanzen ganzjährig leben. |
|
Pflanzen mit langem Leben
Eine neue
Strategie für das Leben der
Pflanzen ist
daher drin-gend festzumachen.
So wie wir das in
Bad Pirawart gesehen.
 
Bleibende Naturpflanzen! Preisgünstig und langlebig
Preisgünstige Pflanzen als Zierde für Haus und
Garten sind langlebig
und wachsen, bzw. blühen viel früher als die kleinwüchsigen Pflanzen,
die jährlich gesetzt werden. Im Sommer und
Winter schmücken sie die städtischen
Grün-Zonen.
Ein Beispiel:
Das Alpinum – beherbergen in
Bad Pirawarth an die 600 verschiedene Pflanzen aus den
Gebirgsregionen,
die zu den langlebigsten Pflanzen der Erde zählen. Unterhalb
des Alpinums befinden sich ein Teich
und angrenzend daran ein kleines Flachmoor. Der Teich,
dessen Wassernachschub nur durch Niederschlagswasser erfolgt,
zeichnet sich durch reichen Bewuchs aus. Die Vegetation erobert
vom Rand her die gesamte Teichfläche und würde
im Laufe der Jahre zur
Verlandung führen. Der
Bewuchs wird daher in unregelmäßigen Abständen stark reduziert, sodass die Wasserfläche frei
ist und sich der
Vorgang wiederholt.
86
Auch
Klosterneuburg hat eine `BMX-Bahn´
 
Fahrradgeschicklichkeitswettbewerb am 12. Juni 2010
Start mit Helmpflicht auf der neu gestalteten BMX Strecke am
Robin-son-Spielplatz beim Kindergarten 2 in
Korneubug Bgm.
Wolfgang Peterl hatte
2009 die Idee zur fachgerechten Gestaltung der BMX Bahn gehabt.
Nach Initiative des Union Radclubs- wurde dieses Vorhaben mit
Unterstützung der Stadtgemeinde Korneuburg realisiert. Ein
Eröffnungswettbewerb machte den jungen Sportlern gehörig Spaß.
In Klosterneuburg fehlte
bisher eine so
fachgerechte BMX-Bahn, wie sie hier dargestellt ist.
Jetzt existiert eine Kinder- Sportbahn. In der
Kierlinger Stegleiten, dank des Bürger-meisters.
Aber sie ist als mangelhaft zu beurteilen. Eine fachgerechte Besserung
wird gewünscht!
87
Das Kierlinger
Straßenfest hat sich ausgelebt

Veranstaltung am „Lebensende“!!!
Solche Veranstaltungen
müssen für die Bürger kostenfrei sein! Sind sie aber nicht. Die Teilnahme an dieser
ÖVP Veranstaltung ist mit einer Teilnahme- Gebühr
sicherzustellen. Zu Beginn einer solchen Veranstaltung
funktioniert das problemlos. Einmal aber - hat sich jedes Projekt
abgelebt. So auch das Straßenfest nach 24 Jahren.
Es schwinden die Veranstaltungsteilnehmer - aber auch die Zuseher. Sie
wollen sich einfach an etwas Neuem erfreuen. Und
bis der ÖVP etwas Neues und Gescheites einfällt, sollte die alt- hergebrachte Veranstaltungsstruktur wenigstens kostenfrei sein.
88
Für
Bus-Wartezonen richtige Sitzhöhe!
Sitzbank
am Bus- Parkplatz Klosterneuburg Stadtplatz –
10cm zu hoch!!!
Die Höhe
einer Sitzgelegen-heit,
wie Stühle, Bänke und andere Sitzgelegenheiten sind der Höhe
nach +- 48 cm hoch.
Ist sie höher, wie etwa die Sitzgelegenheit in der Klosterneu-burger
Bus- Wartezone, von knapp 60 cm dann ist es dringend an der Zeit, diese Sitz-Höhe zu regulieren. Es wollen
ja
nicht nur übergroße Personen Platz nehmen, sondern auch Frauen und
Kinder.
89
Kein Geld für
Umbau der Bab-Halle...
aus Tatsachen 21 von
Klosterneuburg1
Schon
wieder nimmt sich Herr Brenner!!! - das Wort.
Kein
Geld für Umbau der Babenbergerhalle
Und das Bezirksblatt Nr. 36, 8.
September 2010 -
Lokales 5 - berichtet darüber
Foto:
Pelz
GF Franz Brenner in der Babenbergerhalle.
Dort wo er als Angestellter seinen Dienst
zu
verrichten hat. Das Bezirksblatt berichtet-
über die Arbeitsstätte des besagten Bediensteten
der
Stadtgemeinde Klosterneuburg.
Kein Geld für Umbau
Klosterneuburg (wip)
Der Charme der 70er Jahre dominiert das Innere der
Babenbergerhalle. Konzept für eine Neugestaltung gebe
es. Geld und politischer Wille seien aber nicht da,
erklärt Babenbergerhalle- Geschäftsführer Franz Brenner.
Derzeit nimmt man pro Jahr 250.000.- Euro durch
Veranstaltungen ein.
Laufende Kosten hinterlassen allerdings ein Defizit von
100.000.- Euro pro Jahr.
Die Finanzierung ist daher nicht gesichert.
Klosterneuburg1
berichtet dazu:
"Es ist erst einige Jahre her, dass die Halle mit einem
gigantischen Aufwand an
öffentlichen Mitteln renoviert
wurde. Davon ist allerdings von außen so gut wir nichts
zu sehen. Keinesfalls ist es aber nötig eine gigantische
Generalsanierung vorzunehmen.
Ein Besserungsprojekt in kleinen Schritten, würde auch
seinen Zweck erfüllen".
Geschäftsführer Franz Brenner erklärte dazu:
"Geld und
politischer Wille seien aber nicht da"
Also ich weiß
nicht. Wenn ein Staatsdiener als weisungsgebundener
Beamter der
Stadt, glaubt- den Bürgermeister,
wegen dessen
Entscheidung-
allfällige Projekt- Realisierungen derzeit nicht
erfüllen zu können,
kritisieren zu müssen, wäre es
doch eher angebracht,
dies dem Stadtchef persönlich, und nicht über die
Medien, mitzuteilen.
Und dass man einen schlechten Wirtschaftserfolg auch
noch veröffentlicht,
ist doch ebenfalls nicht lustig.
Oder?
90
Die lustige
Ampel-Kreuzung in Kloburg

Ist das nicht zu
bunt?!
Die Ampel - Kreuzung am Klosterneuburger Niedermarkt! Kaum in einer anderen
Stadt zu sehen, dass an einer Ampel- Kreuzung, so wie an
genannter Stelle, auch der Querverkehr mit dem Grün-Signal freie
Fahrt erhält. Zudem
haben auch die Fußgänger für ihre Querung mit Grün
ein Frei- Signal. Das wäre ja alles
noch irgendwie lustig. Nur wurden an
dieser Stelle einigen Fußgängern- von Autofahrern schwere körperliche
Schäden zugefügt.
91
WC Misere in
Klosterneuburg-
verlangt Besserung

Das ist der Haupteingang ins
Veranstaltungszentrum "Babenbergerhalle"
Durch
diese Eingangszone gelangt man auch zum öffentlichen Behinderten WC.
Allerdings nicht immer dann, wenn man es benötigt. Diese BBH-
Eingangszone ist gesperrt. Und zwar: Samstag, Sonntag, Feiertag,
sowie während der Nachtstunden.
Der springende Punkt dieser Systeme ist die Tatsache, dass sie nicht
zuletzt deshalb permanent zugänglich sein sollen, weil sie überwiegend
von behinderten Menschen zu benützen sind, die einen Schlüssel besitzen,
mit dem allein sie, einen Eintritt haben.
Selbstverständlich ist für alle "gesunde" Personen auch dafür zu sorgen,
dass WC Anlagen
24 Stunden pro Tag zugänglich sind. So ist das, wie
erkannt, in ganz Österreich möglich.
Einzig in Klosterneuburg wird
diese notwendige Pflicht nicht erfüllt!!! Und das ist gleich an allen drei öffentlichen
WC Anlagen zu erkennen. Warum eigentlich?
 
|
Am Klosterneuburger Bahnhof ist die WC Anlage, wegen Beschädigung durch Vandalismus seit dem
21. Februar 2011
geschlossen. Wann sie wieder benützt werden kann, wird nicht
bekannt gegeben. |
|
In Tulln, Baden und allen anderen Städten, ist die
Behindertenlage immer
benützbar, weil sie an den Anlagen von
Außen zugänglich sind. Die erkannte Möglichkeit ist dringend
auch in Kloster
neuburg herzustellen. |
Wir warten auf die freundliche Instandsetzung.
Und hoffen, dass wir`s noch erleben: Beginn der Beschädigung: 21. Februar 2011 Immer noch keine Instandsetzung- Kontrolle
am:
21. März 2011,
30. Mai 2011
- endlich repariert und OK!
In
diesem Zusammenhang
ist der schon einmal genannte Mangel- nämlich
die öffentliche WC Anlage
an der von außen zugänglichen Babenbergerhalle auch wieder der
Öffentlichkeit zugänglich zu machen.
Seit 1989 fungiert die Anlage als Quartiergeber für Bedienstete der
Stadtgemeinde. Seither wird in diesen umfunktionierten Damen- und
Herrn WCs
sogar geschlafen - und sogar geraucht, obwohl keine, wie immer
geartete Belüftung existiert! Das ist doch wirklich eine Schande.

Und dieses
Bild
zeigt eine kommissionelle Begehung, u.a. mit Landtags-abgeordneten DI
Willi Eigner. Er informierte sich Seinerzeit persönlich über die
"Projekt-änderung" von funktionellen WC-
Anlagen zu Schlafkammern für
Gemeinde-Bedienstete. Dass dies auf Dauer wirklich
notwendig
ist,
muss doch eindeutig verneint werden. Anzeige aus
der aktuellen KRONE ÖBB-Kunden
empört:
Viele Bahnhöfe ohne
Toiletten
Schon wieder Ärger bei den ÖBB-Kunden: Immer mehr
kleine Bahnhöfe haben keine Toiletten mehr. "Das ist doch kein Service",
empören sich die Fahrgäste. Es habe
Probleme mit Vandalismus gegeben, so
die Bahn. Und die Gemeinden seien nicht
bereit
gewesen, sich an den Kosten für die WC Anlagen zu beteiligen.
Sehr geehrter Herr Irmler,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der WC- Anlage in der
Betriebs stelle Klosterneuburg-Kierling. Es gibt Planungen zum Umbau der
WC- Anlage - derzeit aber leider noch kein Budget dafür. Es tut mir
leid, dass ich Ihnen keine genaueren Angaben zum Zeitpunkt des Umbaus
machen kann. Mit freundlichen Grüßen Johann Stamml
PR & Kundenservice ÖBB-Infrastruktur AG 1020 Wien,
Nordbahnstraße 5
infra.kundenservice@oebb.at
www.oebb.at/infrastruktur
92
Der
Rathausplatz ist umzugestalten!

Gestaltung des Rathausplatzes!
In einer Besprechung, fachorientierten Planung und in
zuletzt architektonischer Gestaltung,
ist das Zentrum Rathausplatz zeitgemäß und benützungsorientiert
umzuplanen und wieder
der allgemeinen Verwendung zuzuführen. Für ein
multifunktionelles Angebot, müssen
voraussichtlich nur zwei Bäume
entfernt werden.
Eine wesentliche Änderung zur bestehenden Form, ist eine
Verkürzung des Fußgänger- Überweges, der nach
Neuplanung, weniger als die Hälfte des jetzigen Zebrastreifens in Anspruch nehmen
müsste. Nicht außer Acht zu lassen, wäre eine Planung und Realisierung
einer
Tiefgarage an dieser Stelle! Nur so ist eine zeitgemäße und
ortsbildgerechte Gestaltung möglich.
93
Verlust eines
unverzichtbaren Rastplatzes!

Die Klosterneuburger
`Heimatwerbung´ fertigte im Auftrag der Stadtgemeinde eine Rad-
Erholungs-Zone an der `Wien-Seite´ der ÖBB-Trasse an, um den Radfahrern
zwischen Wien und Tulln eine Rastmöglichkeit zu gewähren. Bis es der
Gemeinde zu `bunt´
v
wurde...
 
|
Dieser Rastplatz in Klosterneuburg hat sich
verändert.
"Zig"-Jahre hatten Radfahrer, Touristen und die Jugend
der Stadt eine
gegen Regen und Schnee geschützte Zone. (rechtes Bild) Sie wurde
von der Stadtgemeinde entfernt. |
|
Hier ist alles OK!
Was besonders war, wird an der
Dachkonstruktion deutlich. Regnet oder schneit es, wird ein
erfreulicher Schutz geboten. Das wurde
von den Bürgern als äußerst dankbar erkannt. |
Allein wegen des Parkplatz- Angebots
unweit des Niedermarkts, war die Nutzung dieser Raststätte sehr
willkommen. Bevor
die Umfahrung errichtet wurde, ging hier der
öffentliche Radweg durch Österreich.
Jetzt fahren die Radfahrer auf der anderen Seite von Umfahrung und
Durchstich.
Warum man aber jetzt, wegen der geringeren Frequenz auf dieses Angebot
verzichten
muss, wird von den Stadt-Bewohnern nicht verstanden.
Meine Meinung:
Wenn die Gemeinde Klosterneuburg,
Gebäude mit Beschädigungen, die von der Jugend begangen wurden, gänzlich
zerstört
und als "General-Lösung" dem
Erdboden gleich macht, darf man
sich auch nicht
wundern, wenn die Jugend glaubt, dass die Tat als
gewollt (zumindest nicht als straffällige Aktion) empfunden wird, und so
der Jugend praktisch das Verständnis, die Akzeptanz
und die
Aufmerksamkeit der Erwachsenen nicht geschenkt wird.
Immer wieder glauben manche Jugendliche, durch Zerstörung an Projekten
der Erwachsenen, ihrem Frust zum Durchbruch verhelfen zu müssen.
Allerdings erwarten sie auch eine Reaktion, die deutlich macht, dass
die
Tat den Erwachsenen `weh´ getan hat und daher auf die Hilferufe
reagieren.
Die Psychologie dieses Problems:
Wenn die Erwachsenen das von den Jugendlichen Beschädigte entfernen- und
nicht
wieder instand setzen, glaubt die Jugend, mit solchen
Taten etwas
"positives"
unternommen zu haben. Das Befriedigt
aber ihren Frust nicht.
Sie nehmen an, dass sie zu wenig aufgefallen sind.
Sie haben den Erwachsenen
vielleicht sogar einen Dienst erwiesen. Das
hat sie so frustriert, dass sofort die nächste
Aktion folgte, die so
vielleicht ihre Frustration, ihren Hilferuf, deutlich macht.
Und so haben sie etwas später auch Zerstörungen im Herrn WC des ÖBB
Bahnhofs vorgenommen. Und weil schon drei Wochen keine
Renovierungsmaßnahmen erfolgten,
sind die jugendlichen Täter vorerst
"zufrieden". Denn solange nicht renoviert wird,
erwarten, ja
hoffen die Jugendlichen, dass die
Erwachsenen an sie denken.
Wird diese psychologische Betrachtungsweise nicht verstanden, werden die
Erwachsenen nicht richtig reagieren. Und die Jugend bleibt weiter in
negativer Aktivität...
Herwig Irmler
- Schreib an: lion@aon.at
So könnte das Freizeitverhalten der
Jugendlichen durch folgende Strategie gefördert und geweckt werden:
`Gemeinwohl´ vor `Eigennutz´. Wobei `sehen, fördern und mitwirken´
Vorrang haben sollen.
Die `Zauberformel´ für ein vernünftiges und verständnisvolles Verstehen
zwischen
Jung und Alt, ist dann gegeben, wenn wir durch
vernunftorientierte Rahmenbedingungen,
viel Jugendliche ansprechen und
gewinnen können. Aktivitäten sind dafür die Zauber-formel.
Z.B. kommen Jugendliche für ca. zwei Stunden
zu einem dafür
organisierten Treff, um eine
für sie angemessene Tätigkeit zu übernehmen.
Das Lob bei positiver Funktionsweise:
Die Jugendlichen erhalten für ihr Engagement Punkte, die sie sammeln um
im
Jugendservice gegen verschiedene Preise - wie z.B. Kinoeintritte,
Sportkurse,
Pizza-Jause, einlösen zu können. Den Einrichtungen, in
denen die Jugendlichen eine unterstützende Tätigkeit ausüben, fallen
keine Kosten an.
Im Kontext ist zu erkennen,
dass ein Großteil der Jugendlichen mit sozialen Einrichtungen kaum oder
noch gar nicht
in Berührung gekommen sind. Viele haben noch nie ein
Altersheim oder eine Behinderten-einrichtung betreten. Auch die vielen
Leistungen, die von der öffentlichen
Hand
für die Bewohner ihrer Stadt erbracht werden, sind Jugendlichen nicht
bewusst.
Der Bezug zur eigenen Stadt
und das Bewusstsein der Mitverantwortung fehlt oft. Daher soll das
Verantwortungsgefühl
für die Stadt gestärkt werden.
Als Zielgruppe könnten Jugendliche ab dem Alter von 13 Jahren
in Frage kommen,
die in Klosterneuburg wohnen. Die Projektinitiative
hat von der Stadt aus zu erfolgen.
Die Errichtung eines Jugendzentrums wäre in
diesem Fall nicht erforderlich.
Eine Vereinsgründung schon.
94
Ich
bitte um eine Radweg-Zone auf der B14!

 
Ein Radfahrer am Geh- steig!
Es ist verboten, und daher sind
€ 10,-
an Bußgeld zu bezahlen.
Die Radweg - Zone! Teilweise ist sie
an der B14
in Kierling noch
erhalten. Wie dieses Bild zeigt.
Entlang der
gesamten Klosterneuburger B14 von Ortsende Wien bis Ende
Ma. Gugging - soll diese Zone wieder lückenlos deutlich gemacht werden.
Nur so
ist es möglich, die unliebsame Nutzung von Fahrrädern auf Gehwegen
(rechtes Bild)
zu verhindern.
Zudem
wird die Sicherheit durch langsameres `Autofahren´ erhöht.
95
Norbert
Gschirrmeister- ehrendes Gedenken!

Norbert
Gschirrmeister soll öffentlich geehrt werden!
Mit einem
Erinnerungsdenkmal.
*
20.2.1927, † 28.8.1993, war mehrere Gemeinde-ratsperioden lang
Gemeinderat und
vertrat die Kierlinger Bürger als Ortsvorsteher.
Er war
sehr beliebt und stand den
Wünschen der Bürger immer offen
und hilfreich zur Seite. Er war durch
Herwig Irmler und der
Unterstützung von Professor Gustav Adolf Neumann, ein Vorreiter
bedeutender Aktivitäten für
die Stadt und ihre Menschen. Eine sichtbare Ehrung hat
er wahrlich
verdient.
*
Kierlinger Bürgervereins
-
*
Mitbegründer des Vereins- Union pro Kierling
Gründete Verein
*
„Kierlinger Club der Freunde des Weines“,
und
war u.a.:
*
Abteilungsleiter der städtischen Verwaltung,
*
Obmann der Kierlinger Volkspartei,
*
Leiter der Seniorenrunde Kierling/ Maria- Gugging,
*
Vorstandsmitglied der Raiffeisenbank,
*
Kammerrat der Bezirksbauernkammer
und
*
Beliebter Weinhauer in Kierling.
Für seine Verdienste mit dem
*
Goldenen Stadtwappen
ausgezeichnet. Als
*
Gründer des beliebten Kierlinger Straßenfestes
gab er dem Ort eine wegweisende gesellschaftspolitische Weichenstellung.
Noch
einmal war die Rede von Liebe, Treue und Verständnis, von einer
Vorbildfunktion für alle, die sich
um die Geschicke der Gemeindebürger bemühen. Zur letzten Ruhestätte am Kierlinger
Bergfriedhof wurde die trauernde
Familie
von
einem endlosen Trauerzug mit
ergriffenen
Mitbürgern
begleitet.
96
Liegt
unter Wohnhäusern verschütteter Müll?
Foto-Klbg-Mülldeponie- Detail
bei einem Hochwasser- BH-Foto 1965

Unter Häusern im
Trinkwasser- Gebiet:
Hier
soll Klosterneuburg Stadt - Müll
schlummern!
Müll- Deponie im
Bombentrichter aus 2. Weltkrieg in der Klosterneuburger Au ist
bedenklich.
Heute überbaut mit Sied-lungshäusern. Gefährliches Gut im
Trinkwasser- Einzugsgebiet!!! Der folgenschwerste Angriff auf Korneuburg war am
20.03.1945 mit zumindest 132 Toten. Das Krankenhaus und die
evangelische Kirche, sowie viele Privathäuser wurden getroffen. Bomben
fielen auf das Klosterneuburger Augebiet. Hier entstanden zumindest
bedeutende Bomben-Trichter, die in der Folge, teilweise als
Müll Deponie
verwendet wurden. Ob Gesundheitsgefährdende Stoffe der bedeutendsten Mülldeponie (Foto)
auch das Klosterneuburger Trinkwasser gefährden können,
wird von Fachleuten als Prüfungsnotwendigkeit empfunden. Jedenfalls wurden auf
dem vergrabenen
Müll, Siedlungs-Häuser errichtet. Das geht doch nicht! Oder?
97
Eislaufplatz
- Ende abgewendet. Danke! 
Eislaufplatz muss bestehen bleiben, und noch ausgebaut
werden!
 
Wintersport ist ein wichtiger Beitrag für unsere Gesundheit
und sportliche Fitness. Ein Initiativantrag kann das Ruder herumreißen
und das drohende "Ende" des Eislaufplatzes verhindern. Technische
Probleme und das Fehlen eines Kanti-neurs sind kein echtes Hindernis für den Weiterbetrieb.
1.441 Unterschriften unterstützten
die Petition gegen die Schließung des Eislaufplatzes.
Viele Sportler fragen sich: Warum wurde der Happyland Ausbau geplant,
wenn zugleich
eine Einschränkung greifen soll?! Wenn Gebühren-Erhöhungen
gerechtfertigt sind, muss
das der Bürger akzeptieren. Wenn das aber Mehrleistungen der
Stadtbewohner, wie
schon erkannt, von € 500.000.- als Überschuss für die Gemeinde einbringt, ist das nicht
OK.
Dies lässt vielmehr erkennen,
dass in anderen Bereichen der Sparstift
nicht in genügender Weise angesetzt wird. Obwohl
dies nicht nur leicht möglich, sondern auch dringend geboten wäre.
Bgm.
Schmuckenschlager hat den `bedrohlichen´ Verzicht
dieser beliebten Anlage verhindert. So konnte auch im heurigen Winter
wieder fleißig dieser Wintersport betrieben werden.
Vielen Dank!
98
Planungsmangel
in Klosterneuburg
Nicht immer wird Wasser gebraucht. Und
auch nicht gewünscht
 
Wasserlachen können-
für Menschen gesundheitsschädlich sein.
Hundehalter
sollten ihren Vierbeiner nicht aus flachen, stehenden Gewässern,
Restpfützen und Lachen trinken oder baden lassen, sagt die
Tierschutzstiftung „Vier Pfoten“. Solche Wasserlachen können mit
Keimen
und giftigen Blaualgen belastet sein!
Grund
der Misere und Mangelbehebung:
Die gesamte Parkfläche besitzt keine Regenwasser Ableitung Unliebsame
Überschwemmungen an den lokalen Fahrrouten und Gehwegen, innerhalb der
Parkzone, sind die Folge dieses unliebsamen
Planungsmangels.
Das linke bild zeigt, dass es nicht
möglich ist, trockenen Fußes das Happyland zu erreichen. Auch das rechte
Bild zeigt, dass bei Regen in dieser Parkzone
eine permanente Wasserpfütze, das Gehen oder Parken unmöglich macht.
Eine Abhilfe ist d ringend geboten.
99
Auch
dieser Gehsteig gehört abgesenkt
 
Strandbadstraße
in Richtung Strandbad – Gehsteig gehört abgesenkt! (wie re. Bild)
Mag. Stefan Schmuckenschlager ist für die Realisierung dieses dringenden
Projektes gefordert. Die Fußgänger würden sich darüber freuen.
Die
rechte
Darstellung 0K!
100
Auch
hier gehören Gehwege markiert. 

Der B14 Kreisverkehr
an der Albrechtstraße
soll am Fußgänger Überweg - `Zebrastreifen´ so anlegen, dass sie
deutlich sichtbar sind. Aber nicht nur
hier. Viele Überwege und Kreisverkehr- Systeme in Klosterneuburg sind
für Fußgänger ungenügend gesichert, deutlich markiert, um so eine
ausgewogene Sicherheit
erkennbar zu machen. Den Bürgern erscheint es, den Informationen nach,
nicht erklärbar, dass der Sicherheit in dieser Causa nicht ausreichend
Genüge getan wird.
Klosterneuburg1 wird versuchen, die Gründe dieses Mangels festzustellen.
Wir wollen
auch die Leser darüber informieren, wie sich die
Stadtverwaltung zu diesem Thema
verhalten wird.
101
Kein
Schwerverkehr
durch Klosterneuburg 
Soll / darf wirklich ein Schwerverkehr an
der B14 aus Tulln
und Wien-
in beide Fahrtrichtungen
durch die Stadt Kloburg
fahren?

Die Klbg. Verkehrs- Situation kann sich ein
solches `Ausweichmanöver´ der
großen „Brummer“ durch die Stadt nicht
leisten. Da
sich das ehemalige B14- Stadtzentrum, in diesem Bereich, jetzt in Klosterneubg. Gemeinde-Besitz
befindet, muss die Babenbergerstadt ab
2009, in diesem Bereich für
die
Erhaltung der ehemaligen Landesstraße selbst aufkommen.
Ein behördliches
Schwerverkehr- Fahrverbot in diesem Stadtbereich, ist daher dringend
zu
verordnen. So
wären dann auch Entscheidungen zu erwarten, den Schwerverkehr
über die
„Korneuburger
Autobahn- Route“
zu führen. Die schwer belasteten Bürger
an der B14 in Maria Gugging
würden eine derartige Entscheidungsfindung
dankbar begrüßen.
Und:
Wie sollen solche Fahrzeuge in die Albrechtstraße ein-fahren, um zur
neuen B14
zu gelangen? Da dies nie und nimmer möglich ist, wird der
Schwerverkehr auf der Gemeindestraße fahren. Gibt es da für die Gemeinde
eine finanzielle Entschädigung
oder Benützungsbeitrag der betreffenden
Unternehmen?
Die
Bevölkerung von Klosterneuburg verlangt
ein Durch-
fahrtsverbot für „schwere Brummer“. Ein derartiges
Verkehrsprogramm
muss jedenfalls für
die Ortsbürger gemacht werden. Für Klosterneuburg ist zu verlangen,
dass ein Durchfahrverbot für schwere LKW verfügt wird. Hoffentlich bald!
Die Erkenntnis dazu: Bis zu einer „Tunnel“- Lösung und somit einem
„Umfahrungs-Finale“
sind vorerst die aktuellen Verkehrsverhältnisse zu regeln.
102
Mehr
Sicherheit vor Schule gefordert!
Schule braucht Platz
für
sichere Bewegungsflächen.
28.01.2011

Vor und
nach Unterrichtsbeginn- Sicherheit gefordert!
Der
Jahrzehnte lang aktiv tätig gewesene Journalist Herwig Irmler erkennt
hier die Notwendigkeit einer kurzen, klaren und sicheren Regelung:
"Insbesondere nach dem Unterricht, ist es notwendig den Kindern
entsprechende
Sicherheit aber auch Bewegungsmöglichkeit zu
bieten. Hier, an der Schule der
Albrechtstraße, ist deutlich zu erkennen, dass eine Bewegungsfläche zwischen Gehsteig
und Fahrbahn seit
Jahren ungenutzt bleibt. Der Sicherheit wird besser Rechnung
getragen, wenn die Sperr-
Zone in Richtung Fahrbahn-Begrenzung verlegt wird.
Dadurch
entsteht
eine Freifläche, die Bewegung und Sicherheit für die Schüler
bietet. Recherchen ergaben, dass noch nie ein
Kind über die Poller geklettert ist.
Es ist somit angeraten, die Begrenzungs-Poller
entweder an die Gehsteig/ Fahrbahnzone zu verlegen- und an der
erweiterten Fläche Sitzgelegenheiten
anzubringen- die auch ohne einer Glas-Dachkonstruktion entsprechende
Sicherheit
bieten würde. Die andere Lösung lautet: Den `toten´ Gehsteig entfernen und die Fahrbahn- Freifläche ebenfalls als
PKW-Parkplatz
nützen!
Dabei müssten auch die Poller entfernt werden;
da sonst die
Türen der
PKW daran angeschlagen würden. Der
Wasserversorgungspoller ist in jedem Fall zu
verlegen.
`Ja Willi, schau Dir das
einmal an!´
Herwig Irmler
Die NÖN geht erstmals
darauf ein. Woche 46-2011 Seite 9 - 16.11.2011
Was für einen Sinn
haben Poller?
Von Jakob
Heinreichsberger
Sicherheit /
Die Poller sind vor den Ausbuchtungen. Sie sollen als
Puffer zwischen herumturnenden Kindern und der Fahrbahn fungieren- also
mehr Sicherheit bringen.
Klosterneuburg / Bei den Eingängen der
Volksschule Albrecht-straße und der
Allgemeinen Sonderschule stehen
Poller, die einen direkten Kontakt zur Fahrbahn
verhindern sollen.
Recht so, denkt sich jeder. Warum sind aber hinter diesen Pollern noch
Ausbuchtungen?
Wie ein Gehsteig muten die Ausbuchtungen an und laden geradezu ein,
seine Zeit nicht
hinter den schützenden Pollern, sondern auf diesen im Volksmund
"Ohrwascheln"
genannten Ausbuchtungen zu verbringen.
Verkehrsstadtrat DI Willibald Eigner
klärt auf. Wir waren am 11. Oktober vor Ort und
haben uns von der Lage
ein Bild gemacht. Sollte man die Ohrwascheln wegnehmen,
würden die
Kinder über die Poller klettern und wären danach zwischen den
Autos kaum einsehbar für
die Verkehrsteilnehmer", begründet Verkehrs-stadtrat Eigner die
Entscheidung, die Poller
an Ort und Stelle zu belassen. So mancher wird sich die Frage stellen,
warum die Poller nicht ganz einfach an den Grenzen der Ausbuchtungen zu
finden sind. Auch das kann Eigner recht simpel erklären. "Das Thema ist ein Dauerbrenner
seit
20 Jahren. Wären die Poller
an den Außengrenzen der Ausbuchtungen und die Kinder
würden - wie es für
Kinder nun
mal üblich ist - darauf herumturnen, wäre ein fallendes
Kind sofort auf
der Straße", so Eigner.
Poller waren schon einmal anders
aufgestellt
Eigner berichtet auch, dass die Poller vor vielen Jahren ihren neuen
Platz bekommen
haben. Davor waren Sie tatsächlich an den Grenzen der
Ausbuchtungen angebracht.
"Wir haben uns den Kopf zermartert,
ob uns eine bessere Lösung einfällt. Vorstellbar
wäre ein Zaun oder ein
fixes Gitter, das die Schüler von der Straße weg hält, aber vorerst
bleibt alles so, wie es ist", sagt Eigner. Besonders hervorgehoben hat
der Verkehrsstadtrat die Tatsache, dass sich beim Eingang der Schule
immer sehr viele Kinder auf einmal aufhalten. "Wir müssen, gerade an den
Stellen, wo viele Schüler auf einmal sind, für
Sicherheit sorgen", so
Eigner. Auch für den oberen Eingang der Schule wäre solch eine Lösung
denkbar. "Dort sind allerdings nie so viele Kinder auf einmal, aber zu
überlegen
ist es". Auch dass sich die Anrainer dort mehr Parkplätze
wünschen, kann Eigner
durchaus nachvollziehen. "Die Parkplatzsituation
ist mehr als angespannt in diesem Teil
der Stadt.
Aber die Sicherheit
muss vorgehen."
Foto: Grabler
Lokales Seite 8 -
30. November 2011
Bezirksblätter
Kloburg/ Purkersdorf
www.meinbezirk.at
Die Poller mit Ketten
schützen die Kinder
ausreichend!
Meinen Anrainer. STR Willi Eigner: Sicherheit geht vor.
"Nehmt die
Vorsprünge weg"
Parkplatznot in der Albrechtsstraße.
Ein
Vorschlag: Die Vorziehungen vor den Schulen entfernen. Kloburg,-
Vor der Volksschule
und der Sonderschule in der Albrechtsstraße stehen Poller mit dazwischen
gespannten Ketten, um die Kinder daran zu hindern, direkt auf die Straße
zu laufen. Zusätzlich sind dort die Gehsteige vorgezogen. Sie haben
jeweils nach
den gespannten Ketten straßenseitig einen Vorsprung.
"Brauchen mehr Parkplätze"
Man könne die Poller zum Schutz der Kinder lassen, aber die Vorziehungen
wegnehmen, schlägt Anrainer Ing. Gerald Winterhalder vor. "Die
Kinder wären so auch geschützt, und
es gäbe ein paar Parkplätze mehr." In einer ohnehin geplagten Gegend,
wie Winterhalder
meint. "Gerade wenn das Kellertheater spielt, findet man hier keinen
Parkplatz mehr."
"Das ist zu unsicher"
"Wir haben uns das mit dem gesamten Verkehrsausschuss angesehen, und
sind zu dem Schluss gekommen, dass das die Situation für die Kinder
unsicherer machen würde - und
da geht die Sicherheit vor", meint
Verkehrsstadtrat DI Willi Eigner (VP). "Die Kinder schaukeln auf den
Ketten, da wären sie direkt am Verkehr". Man werde aber diskutieren,
ob
sich die Situation anders lösen lasse: "Vielleicht kann man statt der
gespannten Ketten einen Zaun errichten, wo die Kinder nicht auf die
Straße laufen können", erwägt Eigner. Versprechen möchte er noch nichts:
"Wir schauen uns das noch einmal an."
103
Wann
werden Erfordernisse erfüllt? 
 
|
Die Fehl-Positionen – allein in der Baben-bergerhalle:
Damen WC,
Herrn- und Behinderten WC bieten keine Möglich- keit, Bekleidung aufzuhängen. |
|
In Baden haben sämtliche öffentliche
WC-Anlagen Haken für Bekleidungen. |
Vorerst hat sich die
Stadtgemeinde Klosterneu-burg dafür
entschieden, in den WC- Anlagen des Rathauses Kleiderhaken zu montieren. Wir sagen ´Danke!´ - Aber in den
Hand- Wasch-Bereichen fehlen derartige Hilfen noch. Ehe
wir uns hier bei Herrn Bürgermeister bedanken, bitten wir
diesen Mangel vollständig zu beheben!
Es ist keine Frage von "Wollen",
sondern die Pflicht von "Müssen",
in Kloburg nicht nur
im
Zentrum, sondern in jeder Katastralgemeinde,
eine zeitgemäße öffentliche WC Anlage
zu installieren.
Nicht zuletzt hat dies Bgm. Mag.
Schmucken-schlager bei der letzten ÖVP- Wahl- Sitzung vor versammeltem
Publikum und seinen Parteifreunden
mitgeteilt.
Die Kierlinger freuen sich schon darauf. Die Bitte lautet allerdings:
"Bitte haltet euer Wort!" (2010)

Toilettenanlagen
ohne
Möglichkeit einen Mantel
bzw.
andere Bekleidungsstücke sicher abzulegen.
Es ist
keine Frage von "Wollen"
sondern
die Pflicht
von "Müssen", in
Klosterneuburg
nicht
nur im Zentrum, sondern
in jeder Katastralgemeinde eine zeitgemäße
öffentliche WC
Anlage zu installieren. Nicht
zuletzt hat dies Bgm. Mag.
Schmuckenschlager bei der
letzten ÖVP- Sitzung vor
versammeltem Publikum
und
seinen
Parteifreunden mitgeteilt.
Bitte haltet Wort!
Foto:
^Das ist eine zeitgemäße
WC-Anlage in Baden. Davon bietet die Stadt gleich
vier Stück. Immer zugänglich. Auch mit `Tag-Nacht´ Behinderten WC.
104
Hier
wettergeschützte Sitzbank gewünscht
Gefordert!
Sitzbank
in der Eingangszone der
Babenbergerhalle.

Der Vorteil: Hier könnte man auch bei Regen kurzfristig
Platz
nehmen. Das
würde
sich lohnen! Was meint dazu die Stadt?
105
Mangel
der Fahrbahn- und Gehweggestaltung

Bitte lernt an guten Beispielen in einem
Nachbarland
 
 
Die Vorteile - obiger
Bilder:
Durch die geregelte und geordnete Routenplanung, wie das in Ungarn zu
sehen ist, (die ersten beiden Bilder) wird auch bedeutend langsamer gefahren. Bei der
in Klosterneuburg mehrfach ungeregelten und `ungesitteten´ Fahrweise, eröffnen
sich allein durch die von
den Verkehrsteilnehmern ausgeübte schnellere
Fahrweise, auch höhere
Gefahren.
Nur die neue,
ordentliche Fahrbahnmarkierung
(re. Bild)
und eine entsprechend langsame Fahrweise wird auch
eine Ordnung in diesem Verkehrsbereich bringen.
Danke
Herr Bürgermeister! |
|
106
Umfahrungs
und Brückenplan ausgesetzt! 
Experten
verlangen für Tunnelprojekt - Niedermarkt:
18.03.2008
Keine
Umfahrung durch Wasserschutzgebiet!
Die
künftig für Klosterneuburg als bedenklich eingestufte
Belastung
-
durch die teilrealisierte Umfahrungs-straße, die überwiegend im Natur-und Wasserschutzgebiet angelegt wurde, sowie das
geplante Tunnel-Projekt in
-
der hügeligen, massiv Trinkwasser
führenden Landschaft, des Umfahrungs- Anschlusses
zwischen
Kierlinger Straße und Unterkritzendorf,
muss endgültig gestoppt werden“,
fordern aktiv agierende Umweltschutz-
Aktivisten. Nicht
zuletzt wegen des als bedenklich erachteten
Realisierungs-vorschlags soll die geplante Fahrbahn Weiterführung, in
einem Tunnelsys-tem, von der Bevölkerung
durch eine geplante Unterschriftenaktion ab-gelehnt werden.
Gelingen wird die
„Abwehr“ voraussichtlich deshalb nicht,
weil Gegenmaßnahmen noch gar nicht
projektiert sind. Erstes
Argument gegen die Planvorlage der Stadt, ist, wie genannt,
die vorgesehene Tunnelführung entlang des städtischen
Trink-wasser- Schutzgebietes.
So zeigt das Foto einen
Wasserstau unterhalb der später realisierten Tiefgarage, die
einfach über dem "Wasserbett" angelegt wurde. Ebenso könnte
ein großer Teil des Unterbodens, der vorerst geplanten
Tunnel-Variante, aussehen.
Jedenfalls zeigt dieses Bild die Möglichkeit einer
bedeutend negativen Belastung unseres Trinkwassers.
107
Wird
jetzt unser Trinkwasser gesalzen?

Entlastungsstraße eröffnet bezirks
journal 20. Dez 2008
Ab sofort fahren 15.000
Fahrzeuge weniger durch das Stadtzentrum
Zweieinhalb Jahre wurde an der 3,6 Kilometer
langen Umfahrung gebaut.
Am 19.
Dez
2008 wurde sie für den Verkehr frei gegeben.
von Alfred Eipeldauer
Klosterneuburg "Rund 15.000 Fahrzeuge weniger
im Stadtzentrum!
und damit
eine deutliche Entlastung", verspricht sich Bürger-meister Dr.
Gottfried Schuh von der neuen Straße. Für Landeshauptmann Dr.
Erwin Pröll, der am 17. Dez. die offizielle Eröffnung
vornahm,
ist das 63- Millionen- Euro- Projekt!!!
"ein wichtiger Schritt, die Standort- und
Lebensqualität der
Stadt zu heben."
(Das wird als
Einbildung erkannt!!!)
Die 3,6 Kilometer lange Straße beginnt mit der Unterführung der
Bahn zum Gewerbegebiet,
verläuft anschließend parallel zur Franz- Josefs- Bahn-Trasse
entlang der
B14 - in der selben Richtung und Streckenlänge von Weidling bis
Kierling.
Unterquert den Weidlingbach und Rollfährenstraße - und schließt
mit einer Brücke an die
Albrechtstraße an.
So ist aber beim Kreindlhof die B14
unterbrochen, bzw. beendet Die Anbindung
über die Hölzlgasse
an die
Kierlinger Straße in Richtung Tulln ist somit nicht gegeben. Und
- man müsste eine doppelt so lange Strecke - als über die ehem. B14 -
Niedermarkt zurücklegen. Die neue B14- Umfahrung ist de facto als
Bundesstraße unterbrochen und in diesem Teilstück - von Kreindlhof bis
Kierlinger Straße somit nicht mehr existent.
Als Ortsstraße
dürfte die Anschlussroute durch das Stadtzentrum Klosterneuburg
vom Bund-
nicht finanziell erhalten oder gefördert
werden. Aber auch die Stadt Klbg hat die `quasi- Umfahrung´ durch die
Hölzlgasse und Stadtplatz, selbstverständlich auch die Wienerstraße -
Kierling-Weidling, die vom int. Schwerverkehr genützt wird, nicht mehr zu erhalten. Also: Wir haben die ersten
Straßen-Teilstücke,
`der ganzen Welt´,
für die niemand mehr die Zuständigkeit
hat, oder haben will.
Da empfinde ich nur eines:
Ha,
Ha, Ha!

Foto 1:
Die Hölzlgasse müsste in beide Richtungen - als B14 - befahrbar
sein.
An der Kierlinger Straße / Hölzlgasse ist ein Abbiege-Vorgang
mit derart hier sichtbaren Fahrzeugen jedoch nicht möglich!
Daher ist das gesamte Bauprojekt falsch oder eben nicht nach dem
ursprünglichen Plan konzipiert. Sie wäre
erst wieder mit dem ehemals
geplanten Tunnel als B14 ohne Unterbrechung bzw. Behinderung zu
nützen. Das geplante Tunnel wird aber nicht realisiert.
Foto 2-a+b:
Zudem ist zu erkennen, dass
die derzeitige Überfahrt (Foto) über die
ÖBB zur Albrechtstraße- so lange nicht herzustellen gewesen
wäre, bis die B14
uneingeschränkt befahrbar ist, oder das Tunnel Projekt, wie
vorgesehen,
realisiert wäre.
Vielleicht wollte die Stadt lediglich Kritzendorf entlasten.
Was geschieht aber jetzt mit der immer noch aktiven Haupt-
Verkehrsroute B14 durch die Stadt? Dort wo wirklich der Verkehr
vermindert werden sollte! Und
wo tatsächlich- und immer noch
20.000 Fahrzeuge pro Tag durch Klbg brausen!
So
war die ursprüng-liche Planungsart zu
erkennen.
Ein Kreisverkehr, ab dem die
Zufahrt zum
Tunnel unterhalb der ÖBB Route geführt
worden währe- hätte zur
Tunnel- Einfahrt geführt.
Foto 3:
Der im Bild gezeigte Kreisverkehr war nur für den Tunnel-
Anschluss an die B14 in Richtung Kierling, Gugging St. Andrä
Wördern gedacht. Zudem hätte man
von diesem `Kreisel´ aus, eine Zufahrt über die
Donau zur Korneuburger
Autobahn- A22 herstellen können. Da nun
die Planvorgabe des Kierlinger B14 Anschlusses nicht erfüllt
wird, ist das ganze Unternehmen eher als `Fehlplanung´
zu
erkennen.
(Foto
2-a+b) Weiters ist die
Bauwei- se
nicht funktionsgerecht ausge-führt.
Es sind deutlich Wasser-
Ablassstellen
zu erkennen, die Salz- getränktes Wasser in die
Bodenlage abfließen lassen, so dass dieser Mangel in die Trinkwasserzonen der Stadt
eindringen
können.
Wo unterhalb die ÖBB diese Fahrbahn passiert, sind
keine
Wasser-Ablassbohrungen
sichtbar.
Die Bundesbahn wollte offensichtlich auf
Salz-Berieselung verzichten!!!
Neben der Verkehrsentlastung bringt die
Umfahrung auch Verbesserungen beim Lärmschutz in
Wohngebieten, erklärt der
Zeitungsbericht.
Das ist lediglich als mangelhaft zu erkennen. Und noch
etwas ist als `lustig´
zu bewerten.
108
Klosterneuburger Kraftakt 
Radfahrer
an der Ochsnerpromenade rufen um Hilfe!
Fußgänger- und Radfahr-Zonen > gute Bewegungsabläufe!
1.)
Ein kleiner und erster Lichtblick im städtischen Straßenverkehr
 
Das rechte Bild zeigt die Streckenführung,
die das Befahren mit dem
Fahrrad nicht erlaubte.
Nach 15 Jahren veranlasste
schließlich -Bgm.
Mag. Schmuckenschlager im Jahre 2011, den Ausbau dieser
Bewegungszone. (li. Bild) Dafür
ist zu danken. Allerdings sind
noch
einige Mängel zu erkennen.
Eine weitere Besserung wird erwartet.
2.)
Das Vorschriftzeichen §52 - 17a - "Geh- und Radweg".
Für Fußgänger und
Radfahrer wurde hier parallel zur B14 eine
Bewegungszone eingerichtet. Das bedeutende und gleichzeitig betrübliche
"Minus-Problem": Für die städtische Verwaltungsbehörde -
und auch für
die Politik sind Radfahrer und Fußgänger
"Minder- berechtigte Verkehrsteilnehmer". Entlang der kurzen
Sackgassen, die hier von und zur B14 führen, werden die zweispurigen
Fahrzeuge von der Behörde bevorzugt bewertet. Eine Eigenart,
die so gegenüber der gesetzlichen Grundlage nicht positiv zu bewerten
ist.


3.)
Das Zeichen "Vorrang geben" (im Hintergrund an der B14) zeigt
an, dass gemäß
§19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Dieses Verkehrszeichen
ist auch anstelle des hier im Vordergrund zu erkennende Verkehrszeichen
"Andere Gefahren" mit dem Zusatz
"Radweg kreuzt", anzubringen. Dann erhält auch die Rad- und
Fußgängerzone den notwendigen Vorrang. Und auf das `Stop´- Zeichen "Halt"
kann verzichtet werden.

Der hier in Tulln
zu erkennende Übergang der Fahrbahn zeigt neben den Zebrasteifen für
Fußgänger, die deutlich
rot markierte Zone, die
allein
von Radfahrern zu nützen sind.
Eine erfreuliche Regelung, die so auch dringend für
Klosterneuburg anzuwenden wäre.
Und das im gesamten Gemeindegebiet.
Der schon in Weidling begonnene Versuch ist
als ungenügend zu erkennen.
Vor und nach dem so
sehr deutlich zu erkennenden
Übergang
ist an den fortgesetzten Gehsteigen, ebenfalls
unmissverständlich die "Doppelnutzung" für Fußgänger und Radfahrer
festzustellen.
4.)
Auch Wien hat den Radweg und die
Fußgängerzone sicher angeordnet!

5.)
Und auch hier präsentiert sich Tulln äußerst fortschrittlich.
Fußgänger, Radfahrer und KFZ- Verkehr ist fortschrittlich im
Stadtzentrum angeordnet. Von hier (links im Bild) wurde sogar ein
Personen- Aufzug zur ÖBB-Trasse errichtet. Eine sehr fortschrittliche
Ausführung dieser Straßensysteme in Tulln.

109
Sichere
Straßenquerungen im Stadtzentrum 
Das
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz sollte auch Kloburg beachten.

Martinstraße -
Holzgasse (li) - Richtung Kritzendorf /
Hier fehlt eine deutliche Mittellinien- Trennfläche zwischen den beiden
Fahrtrichtungen. Eine wichtige Verkehrseinrichtung - auch für nicht
behinderte Verkehrsteilnehmer. Und natürlich auch Zebrastreifen gehören
zum Gebot der Stunde. Befinden wir uns doch hier vor dem Zugang zum
Altersheim `Agnesheim´.
Verpflichtung des Bundes
§ 8. (1) Auf das
Diskriminierungsverbot des § 4 Abs. 1 ist in jeder Lage des
Verwaltungsverfahrens Bedacht zu nehmen. Aus einer rechtskonformen Anwendung
materiellrechtlicher Vorschriften allein kann keinesfalls eine Verletzung des
Diskriminierungsverbots abgeleitet werden. Jede Verletzung des
Diskriminierungsverbots durch eine Bedienstete oder einen Bediensteten des
Bundes verletzt die Verpflichtungen, die sich aus dem Dienstverhältnis ergeben,
und ist nach den dienst- und disziplinarrechtlichen Vorschriften zu verfolgen.
(2) Der Bund verpflichtet sich, die geeigneten und
konkret erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den
Zugang zu seinen Leistungen und Angeboten zu ermöglichen. Insbesondere hat er
bis zum 31. Dezember 2006 nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft
für Rehabilitation einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm
genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise Umsetzung vorzusehen
(Etappenplan Bundesbauten). Alle Bundesministerien, der Präsident bzw. die
Präsidentin des Verfassungsgerichtshofes, des Verwaltungsgerichtshofes, des
Rechnungshofes, des Nationalrates und des Bundesrates sowie die
Volksanwaltschaft haben den für ihren Zuständigkeitsbereich bis 31. Dezember
2010 erstellten Teiletappenplan auf ihrer Homepage kundzumachen. Wenn der
Teiletappenplan kundgemacht ist, liegt eine mittelbare Diskriminierung im Sinne
des § 5 Abs. 2 wegen baulicher Barrieren in vom Bund genutzten Gebäuden nur vor,
soweit die Beseitigung der Barrieren in diesem Teiletappenplan vorgesehen ist
und bis zum 31. Dezember 2019 noch nicht umgesetzt wurde.
(3) Die Richtlinien über die Vergabe von Förderungen
des Bundes haben vorzusehen, dass bei der Vergabe von Förderungen an natürliche
oder juristische Personen die Beachtung dieses Bundesgesetzes sowie des
Diskriminierungsverbots gemäß § 7b BEinstG durch die Förderungswerberin oder den
Förderungswerber zu berücksichtigen ist, und sichergestellt ist, dass das
geförderte Vorhaben den Grundsätzen dieses Bundesgesetzes nicht widerspricht.
(4) Die Bundesministerin bzw. der Bundesminister für
Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz führt mindestens ein Mal pro Jahr einen
Dialog mit Nichtregierungsorganisationen, deren Zielsetzung es ist,
Diskriminierungen im Sinne dieses Bundesgesetzes sowie der §§ 7a bis 7q des
Behinderteneinstellungsgesetzes,
BGBl. Nr. 22/1970, zu bekämpfen und die Gleichstellung von Menschen mit
Behinderungen zu fördern.
Martinstraße -
Holzgasse (re) - Richtung Stadtplatz Kierlingerstr.

Und - Herr Bürgermeister, sagen Sie uns einmal wie viele
sehbehinderte BürgerInnen wohnen in der Großgemeinde Klosterneuburg?
Das Gesetzesziel des
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz:
§ 1: Ziel dieses Bundesgesetzes ist es, die
Diskriminierung von Menschen mit Behinderungen zu beseitigen oder zu
verhindern und damit die gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit
Behinderungen am Leben in der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen
eine selbstbestimmte Lebensführung zu ermöglichen.
§ 2. (1) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten für die
Verwaltung des Bundes, einschließlich
der von ihm zu beaufsichtigenden
Selbstverwaltung
und einschließlich dessen Tätigkeit als Träger von
Privatrechten.
(2) Die Bestimmungen dieses Bundesgesetzes gelten weiters für
Rechtsverhältnisse einschließlich deren Anbahnung und Begründung sowie
für die Inanspruch-nahme oder Geltendmachung von Leistungen
außerhalb
eines Rechtsverhältnisses, soweit es
jeweils um den Zugang zu und die
Versorgung mit Gütern und Dienstleistungen geht, die
der Öffentlichkeit
zur Verfügung stehen, und die unmittelbare Regelungskompetenz des Bundes
gegeben ist.
Gleichlautend zu
91 - WC- Misere in Klosterneuburg
Das
Diskriminierungsverbot...
§ 8
Verpflichtung des Bundes
Der Bund verpflichtet sich, die
geeigneten und konkret erforderlichen Maßnahmen zu
ergreifen, um Menschen mit Behinderungen den Zugang zu
seinen Leistungen und
Angeboten zu ermöglichen.
Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006 nach
Anhörung der Österreichischen
Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation
einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für die von ihm
genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise
Umsetzung vorzusehen (Etappenplan für die Bundesbauten).
§ 9
Rechtsfolgen bei Verletzung des Diskriminierungsverbots
1.
Bei Verletzung des
Diskriminierungsverbots
gemäß § 4 Abs. 1 hat die betroffene Person
jedenfalls Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens und
auf eine Entschädi-gung für
die erlittene persönliche Beeinträchtigung.
2.
Bei einer Belästigung gemäß § 5 Abs. 3
hat die betroffene Person gegenüber der Belästigerin
oder dem Belästiger jedenfalls Anspruch auf
Ersatz des erlittenen Schadens.
Neben dem Ersatz eines allfälligen
Vermögensschadens hat die betroffene Person zum
Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung
Anspruch auf angemessenen Schadenersatz, mindestens
jedoch auf 400 €.
3.
Ist die Belästigung in Vollziehung der
Gesetze erfolgt, besteht der
Anspruch auch gegen den
zuständigen Rechtsträger.
4.
Bei der Bemessung der Höhe des
immateriellen Schaden-ersatzes ist insbesondere auf die
Dauer der Diskriminierung, die Schwere des
Verschuldens,
die Erheblichkeit der Beein-trächtigung und
Mehrfachdiskriminierungen Bedacht nehmen.
5.
Als Reaktion auf eine Beschwerde
oder auf die Einleitung eines
Verfahrens zur
Durchsetzung des Diskriminierungs-verbots darf die
betroffene Person
nicht benachteiligt werden.
Auch eine andere Person,
die als Zeugin oder Zeuge oder Auskunftsperson in einem
Verfahren auftritt oder eine Beschwerde einer
betroffenen Person unterstützt, darf als Reaktion auf
eine Beschwerde oder auf die Einleitung eines Verfahrens
zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots nicht
benachteiligt werden. Abs. 1 und 2 sowie §§ 12 und 14 ff
gelten sinngemäß.
Übereinkommen über die Rechte von Menschen mit
Behinderung
Am 13. Dezember
2006 beschlossen die Vereinten Nationen die
UN-Konvention über die
Rechte von Menschen mit
Behinderungen - den ersten
Menschenrechtsvertrag des 21. Jahrhunderts - zum Schutz
und zur Stärkung der Rechte und Möglichkeiten der
weltweit
auf 650 Millionen geschätzten Zahl von Menschen
mit Behinderung.
Die Länder, welche
die Konvention unterzeichnen,
verpflichten sich, diese in nationales Recht umzusetzen
und bestehende Gesetze anzupassen. Im Übereinkommen
werden unter anderem:
* gleiche
Rechte in Bildung, Arbeitswelt, kulturellem Leben,
* das Recht an
eigenem und ererbtem Besitz,
* das Verbot
der Diskriminierung in der Ehe,
* das Recht
auf Kinder in Verbindung mit dem Verbot einer
Sterilisation
von Behinderung,
* das Verbot
von Experimenten an Menschen mit Behinderung sowie
Barrierefreiheit in einem umfassenden Sinn gefordert.
Dazu gehört auch die Berücksichtigung der Entstehung
neuartiger Barrieren durch den Fortschritt in
Wissenschaft und Technik. Österreich und Deutschland
unterzeichneten das Übereinkommen und das
Zusatzprotokoll
am 30. März 2007. In Österreich wurde das Übereinkommen
am 26. Oktober 2008 ratifiziert.
Seit 26. März 2009 ist die UN-Konvention über die Rechte
von Menschen mit Behinderungen
und ihr
Fakultativprotokoll nun auch für Deutschland
verbindlich.
Wikipedia
110
Vorschriftzeichen § 52 - Zi. 24 "Halt"

Aufeldgasse > zum BauMax 9.5.2011 |
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den Film -
mit Klick aufs Bild
Die auf der li. Seite des Bildes befindlichen
Verkehrszeichen sind in der Ansicht teilweise verdeckt -
nicht eindeutig zu erkennen - und daher als ungültig zu
erachten.
Von den Autofahrern werden von dort kommende Radfahrer
wenig Beachtung finden. |

Dieses
Zeichen ordnet an, dass vor einer Kreuzung anzuhalten
und gemäß § 19 Abs. 4 Vorrang zu geben ist. Fehlt eine
Bodenmarkierung oder ist sie nicht sichtbar, so ist das Fahrzeug an
einer Stelle anzuhalten, von der aus
gute Übersicht besteht.
Die
Gründe - der
Aufeldgasse den Vorrang zu geben:
1. Es ist durchaus
zu begründen, den Lenkern in der - in Fahrtrichtung
geradeaus führenden Aufeldgasse eher den Vorrang
zu geben, als einem Fahrzeug aus der Nebenfahrbahn.
2. Einer Straße
(Magdeburggasse), die
sich nach der Kreuzung nur nach links in die geradeaus
fahrende Bewegung einbindet, ist vernünftigerweise Nachrang zu geben.
3. Zudem hat eine
Straße für beide Fahrtrichtungen, nicht automatisch
Vorrang gegenüber einer Einbahnstraße.
4. Wenn
Verkehrszeichen auch nur teilweise in der Sicht nicht
klar zu erkennen sind, haben sie ihre Gültigkeit
verloren.
(Der Radfahrer muss nicht zwingend am Geh- und Radweg
fahren)
5. Die Einfahrt von
der
Magdeburggasse in
die
Aufeldgasse ist wegen Bauarbeiten
gesperrt. Der Radfahrer soll jetzt also vor einem
"Luftschloss" anhalten?!
6. Und wenn das
Stop- Verkehrszeichen nur für den Radfahrer gilt, was in
diesem Fall anzunehmen ist, kann das nur als doppelter
"Unsinn" erkannt werden.
-1. Ein Radfahrer muss nicht automatisch Nachrang haben, und
-2. wird für Ihn die Weiterfahrt zu einem gefährlichen
Spießrutenlauf.
-3. wäre es sicherer, wenn der Radfahrer einen markierten
`Radweg´ nützen könnte.
7. Mit dem `Stop´ -
Zeichen endet die weitere Fahrtroutenbetreuung für die
Radfahrer!
8.
Kombinierte Geh- und Radwege sollten aus
Sicherheitsgründen nur als Provisorium angesehen
werden. Sie sollen künftig in der Höhenlage um zirka drei Zentimeter
tiefer oder höher angeordnet werden, damit Sehbehinderten und
Blinden eine Tastkante zur Verfügung steht.
9. Lustig wird das
Kloburger Tohuwabohu
wieder, wenn ein PKW von der Magdeburgg. mit Nachrang anhält, und ein Radfahrer das Stop- Zeichen am
Radweg berücksichtigt. Wer hat das
`Erst-Fahrtrecht?´
Wer fährt zuerst?
Lösung:
Radfahrer haben grundsätzlich
Nachrang, wenn sie auf Radwegen unterwegs sind,
auch
gegenüber abbiegenden
Autofahrern, die den
Radweg
kreuzen.
111
Brunnen in
der Stadt - sind Pflicht!

Allgemeines
Augsburg Wikipedia
Eine Stadt ohne Brunnen
ist ein echter Mangel. Brunnen beleben Plätze.
Architekturkulissen, ziehen Menschen an und fördern
bei Kindern den Spieltrieb. An heißen Tagen sind sie
Oasen der Erfrischung und früher dienten sie der
Wasserversorgung einer Stadt. Andere Brunnen sind
Denkmäler,
gebaut, um an besondere Menschen oder Ereignisse zu
erinnern. Brunnen sind Lebensmittelpunkte,
Spielplätze und Freizeitzonen. Egal, ob es sich um
`Laufbrunnen´ handelt, die frisches Wasser
verwenden, oder um Umlaufbrunnen, die immer wieder
das gleiche Wasser verwenden.

Brunnen in der Stadt
Herwig Irmler
haben aber auch eine bedeutende psychologische
Wirkung. Insbesondere dann, wenn es
sich um
Springbrunnen
handelt. Der nach oben aufstrebende Wasserstrahl
soll eine
positive Wirkung für die Menschen in der
Stadt haben.
Freude,
Fröhlichkeit und Leistungswillen
gehören zu den wichtigen Strukturelementen, die den
Stadtbewohner
zu einer besonderen Aktivität animieren soll.
In Klosterneuburg ist so ein erfreuliches Beispiel
nicht zu erkennen. Die beiden Wasser-Sprudel in der
Stadt geben eher eine armselig - traurige Ansicht
wieder.
Wie das hier in den
beiden Bildern zu erkennen ist.
(zu 111)
Die
zwei
Klosterneuburger Wasserspiele...
zeigen eher
ein betrübliches Bild von aufstrebenden
Symbolen eines entsprechenden Leistungswillen der Stadt
und ihrer Menschen.


Aber auch
der Türkenbrunnen- wie 2012 im rechten Bild in
einem erfreulichen Besserungszustand- ist noch nicht das
`Gelbe vom Ei´. Wenn das Wasserbecken in einem
wasserhellen blau eingefärbt würde, wäre das als sehr
freundlich zu erkennen.
Vielleicht könnte der Herr Bürgermeister für eine
derartige Besserung auch noch eine `Spende´ flüssig
machen. Sicher werden wir dann auch bildlich Danke sagen. |
|
(zu 111)
Einige in
Tulln erkennbare Sprudel...
... Da sind die Zierbrunnen einfach `Wunderbar´
Wasser ist `Leben´! Tulln ist das bewusst. Klosterneuburg
nicht.
...in der Stadt Tulln,
lassen gegen die Kloburger `Wasserspiele´ erfreuliche Vorzüge
erkennen. Aufgrund der großzügigen Fontainen erhält die Stadt eine
ansprechende Fröhlichkeit.
Und in Baden...
Links: Dreifaltigkeits- oder
Pestsäule (des Bildhauers
Giovanni Stanetti)
[Anm. 2] auf
dem Hauptplatz von
Baden bei Wien.
<
Wikipedia - Foto
Foto Irmler
-
zeigt wie Wasser und Mensch eine besonders funktionelle Einheit
bilden kann. In den warmen Sommer-Monaten kann
der Besucher eine angenehme Frische genießen.
v

112
Blinklicht statt
`Vollampel´

Gelbes
Blinklicht
während Morgen- und Nachtzeiten
(Wikipedia)
Um Energie und Kosten zu sparen,
sind in den 1980er Jahren Städte und Gemeinden dazu übergegangen, einige
Ampeln zu Zeiten geringeren Verkehrsaufkommens nur noch mit Blinklicht
zu betreiben (so genannte
Nachtabschaltung).[7]
Wenn eine Ampel gelb blinkt, ist der Einfahrende in die Kreuzung zu
erhöhter Vorsicht aufgerufen und muss gegebenenfalls anderen die
Vorfahrt gewähren. Zusätzlich gelten die ausgewiesenen Verkehrszeichen.
Steht an einer Einmündung ein Stoppschild (Zeichen
206),
so muss an der Sichtlinie gehalten werden. Steht hingegen ein
Zeichen 205
(Vorfahrt gewähren!) an einer Einmündung, so darf direkt in die Straße
einge-bogen oder die Straße überkreuzt werden. Bevor auf gelb blinken
geschaltet wird, werden oftmals alle Verkehrsachsen aus
Sicherheitsgründen für kurze Zeit auf rot geschaltet.
In
Österreich
und der
Schweiz
wird das gelbe Blinklicht für alle Richtungen angezeigt.
Baustellen Ampel.AVI
5 Sek.
-
17. Dez. 2010 -
Hochgeladen von
legohighlights
Baustellen
Ampel mit gelber
Blink LED
youtube.com
Es ist zweckmäßig,
gerade heute, in berechtigten
`Sparzeiten´ derartige Einrichtungen auch im
Stadtzentrum
`Klosterneuburg´
anzuwenden. Der zusätzlich günstige Aspekt ist am
`Sektor´ der
a) geringeren Lärmbelastung und des
b) geringeren Benzinverbrauchs zu erkennen.
(H. Irmler)
Während der Hauptverkehrszeit
würde
gelbes Blinken bedeuten, dass die Ampel wegen
technischer Probleme
(Reparaturen)
ausgeschaltet ist. Dann gelten die Verkehrsschilder, die
dort angebracht sind (Stopp-Schild oder Vorfahrt
gewähren). Wenn keine Schilder angebracht sind, gilt
rechts- vor- links.
Ampelausfall -
welche Verkehrsregeln gelten in einer Kreuzung
Ungeregelte Kreuzungen
sind allgemein sehr unfallträchtige Konfliktpunkte im Verkehr.
Ein großer Teil von Unfällen oder Beinahe-Unglücken könnte
vermieden werden, wenn alle Verkehrsteilnehmer wüssten, wie man
sich richtig in einer Kreuzung verhält. "Das ist auch
dann
wichtig, wenn eine Ampel ausgefallen ist und andere Regeln als
'Rot' und 'Grün' zum Tragen kommen", sagt ÖAMTC- Jurist Martin
Hoffer.
113
Wir bitten um
einen sicheren Überweg! 
Am Beginn der neuen Umfahrung an der Albrechtstraße-
(Bild 1) will eine Fußgängerin die Fahrbahn queren. Weil der Überweg aber nicht
ordnungsgemäß mit Zebrastreifen markiert ist - beginnt ein
`Spießrutenlauf´, der
sich als sehr bedrohlich - und daher nicht minder
gefährlich eröffnet.

(Bild 2:) Im Laufschritt wagt die Dame - die
Fahrbahn zu queren. Ordnungsgemäß hat
sie die Stelle gewählt, wo sich
Zebrastreifen befinden sollten. Ob die jemals sichtbar werden, ist eher
zweifelhaft. Man müsste sich sonst fragen, warum diese Querungshilfe
zum
Schutz der Bürger nicht gleich realisiert wurde.

(Bild 3:) `Eingezwickt´ zwischen querenden
Fahrzeugen, wartet die Bedrängte, in
Angst und Gefahr, die Straße queren
zu können. Das kann doch wirklich nicht in Ordnung sein. Klosterneuburg
erkenne deine Pflicht!!!

(Bild 4:) "Endlich eine Lücke! Schnell den Weg zu
Ende bringen, ehe ich
hier unter die Räder komme!"

(Bild 5:) Gerettet!!!
Aber es bleibt die Beantwortung der Frage: `Muss das wirklich
sein?´
`Ist das so in Ordnung?´ Eine erste Umfrage brachte überwiegend
negative Reaktionen. Eine Besserung wäre jedenfalls wünschenswert. Und
die sollte möglichst
rasch eingeleitet werden!


Im Weidlinger
Viertel ist ein Übergang viel freundlicher!
Straßenverkehrsordnung 1960
§ 3.
Vertrauensgrundsatz.
(1) Jeder Straßenbenützer darf vertrauen,
dass andere Personen die für die Benützung
der Straße maßgebliche
Rechtsvorschriften befolgen, außer er müsste annehmen,
dass
es sich um Kinder, Sehbehinderte mit weißem Stock oder gelber Armbinde,
offensichtlich Körperbehinderte oder Gebrechliche oder um Personen
handelt, aus
deren augenfälligem Gehaben geschlossen werden muss, dass sie unfähig
sind,
die Gefahren des Straßenverkehrs einzusehen oder sich
dieser Einsicht gemäß
zu verhalten.
(2) Der Lenker eines Fahrzeuges hat sich gegenüber
Personen, wo der Vertrauensgrundsatz gemäß Abs. 1 nicht gilt,
insbesondere durch Verminderung
der Fahrgeschwindigkeit und durch
Bremsbereitschaft so zu verhalten, dass eine
Gefährdung dieser Personen
ausgeschlossen ist.
114
Kreisverkehr ohne
Fußwegzone
Rund um diesen Kreisverkehr ist kein Überweg für
Fußgänger markiert. Das
ist als schwerer Mangel zu erkennen. Klar, dass da, wie im Bild, der
Autofahrer dem
Fußgänger keine Straßenquerung
zulässt. (Bild li. und re.)
 
Die Leopoldstraße braucht auch einen Zebrastreifen für einen
sicheren Übergang.
(Bild re.)Wir sind herum, um den `Weinstock-Kreisverkehr´.
(Bild li.)
Freude kann man keine haben. Ist doch, so gut wie die gesamte
Kreisverkehr-Zone am Ende der Umfahrung, als trauriger
Planungsmangel
zu erkennen.

Das Bild in der Darstellung hat bereits eine erfreuliche
Besserung erfahren.
Nicht zuletzt
ist dafür erneut Herrn Bürgermeister Mag.
Stefan Schmucken-schlager zu danken.
Die Leopoldstraße ab Kirche St. Gertrud wird jetzt stadtauswärts als
Einbahn geführt, wo sie in die Wienerstraße mündet. Dabei wird der
parallel zur Wiener Straße führende neue Geh-
und Radweg gekreuzt.
Da genügt allein ein Blick auf dieses Bild. Da steht ein
Auto vor einer Parkplatz-Einfahrt. Jetzt kommt das Lustige. Sowohl die
PKW, als auch die Fußgänger sind hier
in einer `Sperrzone´ gefangen...
(Bild)

115
Stadtplatz-Besserung dringend!!!
  
Die rechte Auslage am
Stadtplatz bietet wirklich
kein erfreu-liches Bild. Es wird
doch möglich sein, eine
gefällige Werbung oder eine
passende Darstellung zu
veröffentlichen!!
116
"Toll!" Zeitgemäße
Sitzgelegenheiten 
 
Rastplatz in Kloburg. Ein trauriges Angebot. Bitte
Bessern!
Links: Zeitgemäße Ruhezonen in Baden bei Wien. Moderne
Kommuni- kationsmöglichkeit bietet gleicher-maßen Ruhe,
Erholung und Kommunikationsmöglichkeiten. |
|

Neue
Sitz-Garnituren jetzt auch in Klosterneuburg. Das sieht nicht nur gut
aus. Es ist auch OK! Leider sind diese netten Allwetter-Bänke nicht auch
am Rathausplatz - in der Oberen Stadt anzutreffen.
Dennoch ist vorerst Herrn Bürgermeister
Mag. Stefan Schmuckenschlager
herzlich zu
danken.
117
Strandbadstraße
sanierungsbedürftig

^
Jahrzehntelang sah die Strandbadstraße so
aus. Das ist doch wirklich keine freundliche Ansicht.


^
Jetzt sieht die Strandbadstraße
so aus.
Das
ist doch wirklich toll! Viele Autofahrer, Sportfreunde und
Strandbadbesucher sagen
Herrn Bürgermeister
Mag. Stefan Schmuckenschlager herzlichen dank! Einfach
toll, wie jetzt
die Strandbadstraße nett gestaltet ist.
Die Strandbadstraße führt die Bade-gäste zum Strandbad.
In
den Sommermonaten sind Straßen
und Gehwege weitgehend trocken. Im Winter können Fahrbahnen bei Starkregen überschwemmt sein.
Es fehlen
Abwasserleitungen, um Weg und Straße trocken zu halten. Aus der im
li.
Bild sichtbaren Leitungszone ist nicht zu
erkennen, wohin das Wasser vom
Skating- Platz entsorgt wird.
 |
Geht`s um Abfall, Wasser, Luft-
der Belästigte die Umweltnummer ruft!
0664/ 307 57 87
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Fortsetzung: Themen - 05 - 2012
Erfolge - Land 12 |