|
120
Rauchverbots-Zonen
sind strickt einzuhalten
Ein Rauchverbot
untersagt das Rauchen!
Jänner 2012
Tabak (und oft auch vergleichbare Substanzen) an
bestimmten Orten abbrennen zu lassen. Ziel ist in der
Regel
der Schutz der Anwesenden
vor den Gefahren des
Passivrauchens,
der Brandschutz
oder die Vermeidung
von
Ver-schmutzungen.
Rauchverbote können von Inhabern Inhabern
eines
Hausrechtes
aus- gesprochen
und vom
Gesetzgeber erlassen
werden.
Wikipedia
Rauchverbot wirkt gesund!
Laut
Forschungsergebnissen, die in
den Wissenschaftszeitschriften im
Jahre 2009 veröffentlicht wurden,
haben
Rauchverbote in Europa und den USA die Anzahl
der Herzin- farkte jährlich um 26% vermindert.
Das Canadian Medical Association Journal
berichtet von einem Rückgang cardiovaskulärer
Erkrankungen um
39% sowie von einer Reduktion der
Atemwegserkrankungen um
33% in Toronto- in der US-Stadt
Pueblo um 41%
zurück.
Wikipedia
Klosterneuburg:
Am Niedermarkt, dort wo der TAXI Standplatz aufgestellt ist,
befindet
sich auch eine überdachte Rast- und Warte-zone, die von den wartenden
Busbenützern genützt wird. Insbe-sondere dann, wenn es
regnet,
kommen die Taxi- Lenker aus ihren Fahrzeugen, um in der überdachten
Wartezone
ihrem Rauchvergnügen nachzugehen. Gerade hier halten sich aber die
wartenden,
nichtrauchenden Teilnehmer
des Öffentlichen Verkehrs auf. Eine `Zweisamkeit´,
die so, behördlich
nicht mehr zulässig ist.
Raucher - und Nichtraucher Interessen sind so und hier unvereinbar. Eine Abhilfe
ist dringend geboten.
Etwa in der Art, dass großzügige `Glasdach-Konstruktionen´
in der Taxi- und Wartezone eingerichtet werden.
WKO:
Seit 1. Jänner 2007 sind Hinweisschilder
notwendig:
Es wird
darauf hingewiesen, dass in Räumen öffentlicher Orte Rauchverbot gilt
(§ 13 Abs. 1 Tabakgesetz). "Öffentlicher Ort" ist jeder Ort, der von
einem nicht
von vornherein beschränkten Personenkreis ständig oder zu
bestimmten
Zeiten betreten werden kann. Darunter fallen Geschäfts- und
Büroräume, die
dem Kunden- bzw. Parteienverkehr dienen, Amtsgebäude sowie Eisenbahn-
und
Straßenbahnwaggons,
Busse und nach Auffassung des BMGF auch Taxis.
121
Bitte raucht nicht
im Bus- Wartehaus!

Wann wird
in `Kloburg´ das Rauchverbot an Jänner 2012
der Wartezone `Niedermarkt´ eingerichtet
?
Dieser Abfall- Sammelbehälter ist zwar
auch für Zigarettenstummel
vorgese-
hen, ist dafür aber als ungeeignet zu erkennen!
Eine Nichtraucher Zone bitte wie Nr.
120!
Der Sammler für
Zigarettenstummel
^
ist außerhalb der Sitzbank sinnlos...


"Sauber"
^ sieht doch anders aus! Oder?
Dass hier an dieser Parkzone geraucht wird, ist tatsächlich sehr
unangenehm. Einmal rauchen die Taxi-Lenker, die sich bei
Schlechtwetter
unterstellen. Und dann rauchen auch die Wartegäste. Eine Nichtraucher-Verfügung, wie in Wien, ist auch hier zwingend!

Bitte, macht uns hier ein Dach über dem
Kopf. Und gleich auch einen geeigneten Abfallbehälter für die
Zigaretten-Stummel. Danke sagen
die
Bedürftigen jetzt schon! Der Abfallbehälter für Zigaretten müsste
aber so aussehen, wie in Wien- auf Beispiel
120 zu sehen!!! Jedenfalls ist diese Sitzbank
nicht ordnungsgemäß aufgestellt. Insbesondere Gehbehinderte Personen
haben nach dem Sitzen, Probleme wieder aufzustehen, weil die Sitzhöhe
wegen des Einsinkens der Bank
in
das Erdreich, die genormte Sitzhöhe nicht mehr aufweist, sondern
niederer
ist.
122
Hunde- Duftmarken-
Verbot auf Gehsteigen

Jänner 2012
Seit in Klosterneuburg, am Gehsteig vor dem
Eingangstor Rathausplatz Nr. 3, ein Hund seine
Markierung, sprich `Urin´ hinterlassen hat, erhöht
sich die Aufregung zu diesem Thema. Eine saubere
Stadt beginnt zweifellos dort, wo sich Mensch und Hund begegnen. Und
weil man hier eine Eingangstüre sieht, kann man sich auch leicht
vorstellen, einmal
hinein - und einmal hinaus zu gehen. In das "Lulu"
steigen ist aber weniger lustig. Wenn man jetzt weiß, welche Firmen hinter dieser
Türe ihre Aktivitäten
betreiben, kann man sich
locker weitere Gründe für
dieses `Attentat´ denken. Da ist einmal die
Österreichische Volkspartei im ersten Stock dieses Hauses
untergebracht. Die
sind sicher auch
gegenüber diesem `Kloburg´
kritisch eingestellt.
Und an ebener Erde befindet
sich hinter diesem Tor die NÖN.
H.I.

Das wäre toll, wenn der
Hauseingang zu ÖVP und NÖN - trockenen Fußes betreten werden könnte.
Hundebesitzer bitte gebt auch Ihr einen Beitrag zu diesem
Projekt!
Aus
Expertensuche,
Forum,
Archiv,
Häufige Fragen
Klingt lustig, ist aber so!
Bis jetzt hatte ich eher einen Acker als einen Garten weil mir die
Vorbesitzer eines Hauses
ein großes Gemüsebeet vererbt hatten, welches
ich prima nutzen konnte um die Hinterlassenschaft meines Hundes zu
vergraben.
Aber seid gestern habe ich schönen Rollrasen und weiß nicht mehr wohin
mit den neuen Haufen... Meine Freundin meint ich könnte die Haufen
einfach auf unseren kleinen
Kompostplatz werfen aber ich denke dass es riechen könnte.
Und immer alles in die Mülltonne ist doch auch eklig!?
Ich kenne das Problem, ich habe das immer so gemacht das ich meinen Hund
nicht in die
nähe des Hauses gelassen habe. Ich habe damals eine Verwarnung bekommen
und sollte es unterlassen das mein Hund sich da auspinkelt. Aber direkte
Vorschriften gibt es dafür glaube ich nicht. Es sei denn die zuständige
Hausverwaltung hat etwas darüber in der Hausordnung stehen. n.n.
Es gibt natürlich Gegenden, wo der Hund nicht unbedingt seine Duftmarke
hinterlassen soll, zB. Kinderspielplätze, Parkanlagen und Fassaden. Es
ist Beim Hund eine ganz natürliche
Sache. Aber er wird nie verstehen, warum er das nicht soll.
Da hilft wenig der Hunde- Psycho. Bleibe an diesen Orten einfach weg,
und gehe da hin,
wo er es darf, und Dein Hund wird Dir dankbar sein. Es ist nämlich ein
Sexualtrieb und nicht weil er muss. Man denkt da nur, was Menschen alles
machen, wegen diesem Trieb...
n.n.
123
Auf
Fahrrad-Streifen gilt Parkverbot!
20.05.2011
 Natürlich
ist es für die Autofahrer in Klosterneuburg angenehm, eine kostenfreie
Parkzone zu finden. Da dies kaum möglich ist, bedienen sich die
Autofahrer
jetzt immer öfter eines Tricks. Sie parken am markierten
Radweg an der Hundskehle. Vor dem Parkdeck. Das ist eindeutig verboten.
Glaubt
man. Die NÖN hat sich unserer Frage gewidmet.
Seit
1.9.2009 ist das Parkverbot auf Schutzstreifen
in der StVO pauschal geregelt. Siehe Zeichen 340.
Zu § 2 Straßenbenutzung durch
Fahrzeuge
Ein Schutzstreifen ist ein durch Zeichen 340 gekennzeichneter und
zusätzlich in regelmäßigen Abständen mit dem Sinnbild „Fahrräder"
markierter Teil der
Fahrbahn. Er kann innerhalb geschlossener Ortschaften auf Straßen mit
einer zulässigen Höchstgeschwindigkeit von bis zu 50 km/h markiert
werden, wenn
die Verkehrszusammensetzung eine Mitbenutzung des Schutzstreifens durch
den
Kraftfahrzeugverkehr nur in seltenen Fällen erfordert. Er muss
so breit sein, dass
er einschließlich des Sicherheitsraumes einen
hinreichenden Bewegungsraum für
den Radfahrer bietet. Der abzüglich
Schutzstreifen verbleibende Fahrbahnteil muss so breit sein, dass sich
zwei Personenkraftwagen gefahrlos begegnen
können.
-------------------------
09.11.2011 | 00:00 | Klosterneuburger
NÖN
Klosterneuburg ist anders: Parken am Radweg erlaubt
KEIN
VERGEHEN / Paradox: Ist der Radweg noch nicht verordnet und
bleiben zwei
Fahrspuren frei, ist es nicht verboten, auf dem Radweg in
der Hundskehle
zu parken.
VON JAKOB HEINREICHSBERGER
KLOSTERNEUBURG / In der Hundskehle steht Klosterneuburgs einziges
Parkhaus.
Natürlich parkt man dort nicht gratis. Ist das aber ein Grund
einfach den Fahrradstreifen als Parkraum zu okkupieren? Für einige Klosterneuburger anscheinend schon. Seit mehreren Wochen ist es immer
wieder das gleiche Bild, das einem ins Auge sticht: ein Radweg, der
offensichtlich als Parkplatzfläche dient.
Klosterneuburg ist eben anders, denn das Parken dort ist keineswegs
verboten.
Der Radweg ist noch nicht verordnet, und so befindet sich das
Stück die Hundkehle bergauf
im Niemandsland. Wahrscheinlich durch Zufall
wurde von einem Autofahrer entdeckt, dass nicht gestraft wird, wenn man
auf dem Radweg parkt.
Einfaches Parkverbot soll kurzfristig Abhilfe schaffen
„Leider können wir nur das gesamte Radwegekonzept verordnen. Bis
dahin erwägen wir als Übergangslösung ein einfaches Parkverbot“, sagt
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager, der die parkenden Autos in
der Hundskehle als „höchst gefährlich“ bezeichnet. Laut Bürgermeister
wird das Gesamtradwegkonzept erst im nächsten Frühjahr abgeschlossen
sein.
Noch im November wird es einen Verkehrsausschuss geben. Verkehrsstadtrat
DI Willibald Eigner weiß um die Problematik. „Seitens der Polizei wurde
mir gesagt, dass es in Ordnung
ist, dort zu parken, weil ja zwei
Fahrspuren frei bleiben. Dass der Radweg noch nicht
verordnet ist, ist
problematisch. Im nächsten Ausschuss werde ich mich mit meinen
Spezialisten um eine rasche Lösung für das Problem kümmern“, verspricht
Eigner.
Wie genau diese Lösung aussehen wird, kann Eigner noch nicht
sagen, aber sie muss
in jedem Fall der „Straßenverkehrsordnung
entsprechen“. Bleibt abzuwarten,
wie lange der Radstreifen als
rechtmäßiger Parkplatz zur Verfügung steht.
124
`Ich will
schneller von Wien nach Tulln!´ 

Jänner 2012
Das ist nicht nur ein Wunsch, den sich die
mehr als tausend `Durchfahrer´ täglich wünschen. Wenn sie von Tulln nach
Wien -
und am Abend wieder zurück fahren.
Das wäre ja an sich kein so großes Problem,
wenn sie ihre Fahrroute nicht vom Klosterneuburger Zentrum weg, über die Obere
Stadt- vorbei am Gemeindeamt,
Geschäften
und Bürgerhäusern über schmale Einbahnstraßen wählen würden. Das bringt
nämlich eine ausgesprochen unangenehme
Belastung für die Anwohner. Aber auch für
die meist fröhlich
gestimmten Besucher.
Eine wohltuende Besserung dieses
Problems wäre ein Gebot der Stunde.
Aber zu wissen, ob das zu realisieren ist,
erkennt die Stadt als großes
Rätselspiel.
Zuerst sind einmal die Daten zu analysieren.
Das haben wir gemacht. Und
wenn man jetzt weiß, wie viele PKW diese Ruhezone
passieren, ist zu
planen, wie die Minderung
der Belastung zu erreichen ist. Und das sind die Erkenntnis - Daten, die
als Grundlage für
eine würdige
Änderung heranzuziehen wären. Und wenn zuerst das
Bild zu betrachten
ist, sieht man unschwer die enge Wegzone, die für eine so massive
Fahrstruktur ungeeignet ist. Man darf ja nicht vergessen, dass im
gesamten Stadtbereich
eine massive Fußgängerbewegung stattfindet. Der Test
der Autofahrer, die von
Weidling über die obere Stadt fahren, sieht so aus:
Datum des Tests:
Fr.14:10.2011: Von 14.15 Uhr bis 15:14 Uhr
fuhren über die Obere Stadt in eine Richtung -
(von Wien nach Tulln)während einer Stunde
220 PKW.
125
Radverkehrsanlage
so oder so?! Jänner 2012
 
Straßenbegleitende Radverkehrsanlage in Belgien und der
Radfahr-streifen in Prag zeigt auf den linken Wikipedia - Fotos eine
deutlich markierte Bewegungszone für Radfahrer. Fußgänger haben einen
eigenen Fußweg. Die gemeinsame Fahrrad- und Fußweg
Begleit- straße in Klosterneuburg (re. Bild) ist für die Verwendung
nicht
gekennzeichnet.
Mangelnde Sicherheit ist damit möglich. |

Für
Fuß- und Radwegbesserung im Stadtzentrum Klosterneuburgs danken wir
Herrn Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager
herzlich.
Besten Dank!
126
Fußgänger Überweg
Martinstraße-Statzeng. 

In der Presse war ein Fußgänger - Überweg
Jänner 2012
an der Martinstraße beim gleichnamigen Friedhof Klosterneuburg in
Richtung
Kritzendorf deutlich in Wort und Bild dargestellt. Das war
schon in den ersten Monaten
des Jahres 2011 in den örtlichen Zeitungen
angekündigt worden.
Wie das Bild (Nov. 2011) zeigt, sind die
Vorbereitungen der Aufgänge auf die
Gehsteige fertig gestellt. Die
entsprechenden Zebrastreifen fehlen aber immer noch
auf der Fahrbahn. Ob
die Sicherheits-Zone dieses Übergangs jemals eingefügt wird
ist noch
nicht bekannt.
Wir werden den Herrn Bürgermeister darüber befragen!
Die Antwort von Bgm. Schmuckenschlager:
"Diese Methode für Fußgänger-Straßenquerungen ist eine übliche
Methode,
sicher über Fahrbahnen zu gelangen. Wir haben ja auch die Gehsteigkanten
entsprechend abgeschrägt".
Dass dies wirklich so OK ist, muss ich
bezweifeln.
-
Mir fehlt auch die Mittel-Insel.
H.I.

Auch
wenn ein Übergang- wie am li. Bild dargestellt, eine
Sicherheit bietet, heißt nicht, dass eine
größere Behinderung
für Autofahrer gegeben
ist. Der FZ-Nutzer muss nur Rücksicht nehmen, wenn Personen den
Überweg
queren.
Egal wie viele das
sind. Ob 50 oder 5 pro Tag. Es kann nicht sein, dass
eine Übergangs-Hilfe von der Anzahl der Überquerenden abhängt. Das
erscheint ein grober Unsinn zu sein. Auf
Anfrage an die BH haben wir folgende Antwort erhalten:
BEZIRKSHAUPTMANSCHAFT WIEN-UMGEBUNG
Fachgebiet Verkehr
3400 Klosterneuburg, Leopoldstraße 21
Herr Herwig Irmler,
Neugasse 45,
3400 Klosterneuburg-Kierling
per E-Mail:
lion@aon.at
E-Mail:
verkehr.bhwu@noel.gv.at
Fax: 02243/9025-26311 Internet:
http://www.noe.gv.at
Bürgerservice-Telefon 02742/9005 DVR: 0016039
WUS1-V-0913
Bearbeiterin: Dr. Christa Hammer (02243-9025 Durchwahl 26339) Datum:
15. März 2012
Betrifft: Klosterneuburg, L118 Martinstraße, Kreuzung mit der
Statzengasse
Sehr geehrter Herr Irmler!
Zu Ihrer Eingabe an die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung betreffend
die Verkehrssituation im Bereich der Kreuzung Martinstraße –
Statzengasse darf mitgeteilt werden:
Der betroffene Bereich wurde in den letzten Jahren bereits mehrfach
überprüft. Zuletzt
wurde in den Jahren 2009 und 2010 ein Verfahren
betreffend die Anordnung eines Fußgängerüberganges über die Martinstraße
im Bereich der Kreuzung mit der
Statzengasse geführt. Im Rahmen dieses
Verfahrens wurden auch die Fußgänger-
und Fahrzeugfrequenzen am
betroffenen Standort erhoben.
Die durch den NÖ Straßendienst durchgeführte Verkehrszählung ergab einen
Spitzenwert
der Fußgängerfrequenzen in der Zeit zwischen 11:45 bis 12:45
Uhr mit insgesamt 16 querenden Fußgängern bei gleichzeitig 650 KFZ auf
der L118 in beiden Richtungen.
Die Morgenspitze ergab sich zwischen 7:15
bis 8:15 Uhr mit 894 KFZ im Zuge der L118 bei gleichzeitig 9 querenden
Fußgängern. Außerhalb der Spitzenzeiten querten zum Teil deutlich
weniger Fußgänger die Fahrbahn.
Aufgrund dieser Verkehrszählung wurde vom Amtssachverständigen für
Verkehrstechnik Befund und Gutachten über die technischen
Voraussetzungen zur Feststellung der Notwendigkeit eines
Fußgängerüberganges eingeholt.
Der Amtssachverständige führt in seinem Gutachten unter anderem aus: „Ein wesentliches Kriterium für die Feststellung der Notwendigkeit
eines
Fußgängerüberganges stellt das Vorhandensein eines entsprechend
deutlichen Querungsbedarfs am jeweiligen Standort dar. Grundlage für die
Beurteilung bildet dabei
die RVS-Richtlinie 03.02.12 `Fußgängerverkehr´,
welche den diesbezüglich aktuellen Stand
der Technik dokumentiert.
Als Grenzwert für eine auch nur bedingte Notwendigkeit eines
Fußgängerüberganges
sind in dieser Richtlinie 25 Fußgänger in der
Spitzenstunde angegeben. Wie das
Ergebnis der Zählungen zeigt, wird dieser Wert am gegenständlichen
Standort erheblich unterschritten. Hinzu
kommt, dass am betroffenen Standort außerhalb der Spitzenzeiten
zum Teil
deutlich geringere Querungsfrequenzen vorliegen.
Ein maßgeblicher Querungsbedarf und damit verbunden eine zwingende
Notwendigkeit
für die Errichtung eines Fußgängerüberganges am oben
genannten Standort ist somit
aus den Zählergebnissen derzeit nicht
ableitbar…“
Aufgrund dieser verkehrstechnischen Beurteilung ist daher am
gegenständlichen
Standort derzeit aufgrund der fehlenden relevanten
Fußgängerquerungen kein
Schutzweg anzuordnen.
Unabhängig von diesem Zählergebnis wurde im Rahmen des
Ermittlungsverfahrens
jedoch auch festgehalten, dass bauliche Maßnahmen
zur Verbesserung der
Querungssituation der Fußgänger vorgesehen werden
können. In diesem Zusammenhang wurde vom Amts-Sachverständigen für
Verkehrstechnik angeregt, zum Beispiel einen als Querungshilfe
durchbrochen ausgeführten Fahrbahnteiler oder auch vorgezogene
Auftrittsflächen für Fußgänger herzustellen.
Die Errichtung der vorgezogenen
Auftrittsflächen entspricht daher dem Ergebnis der letzten
verkehrstechnischen Überprüfung. Die
Straßenverkehrsordnung 1960 sieht nicht vor, dass
die Behörde dem
Straßenerhalter größere Straßenumbauten (z.B. eine
Straßen-raumgestaltung) vorschreiben kann. Die Entscheidung darüber liegt
beim jeweiligen
Straßenerhalter. Für die Realisierung von baulichen Maßnahmen sind daher der NÖ
Straßendienst
(für die Fahrflächen der L118) und die Stadtgemeinde Klosterneuburg
(für
die Nebenflächen zur L118) zuständig.
Von der Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung wurden und werden immer
wieder verstärkte Geschwindigkeitskontrollen im betroffenen Bereich
angeordnet. Ich hoffe mit
dieser Information dienlich gewesen zu sein
und verbleibe mit freundlichen Grüßen
Für den Bezirkshauptmann
Dr. Hammer
G:\
4-1-Verkehr\Dokumente\V-Verkehrswesen\Erhebungen\Klosterneuburg\WUS1-V-0913
L118 Herr Irmler.doc
Kritik und
alternative Straßenquerung
Gesetze und
Verwaltungsvorschriften richten sich heute zunehmend nach der
Wahrnehmung durch Fußgänger und Fahrbahnbenutzer.
Dies schließt ein, dass ein Zebrastreifen nicht überall sinnvoll ist,
wo er nach der Rechtslage eingerichtet werden könnte.
Beispielsweise verweist die Stadt
Nürnberg
darauf, dass der Rechtsanspruch für Fußgänger auf Vorrang in der Praxis
oft dazu führe, dass diese nicht mehr im erforderlichen Umfang auf den
Straßenverkehr achten. Die Sicherheit erhöhe sich
dadurch nur scheinbar.
Umgekehrt verleiten zu viele „Zebrastreifen“ in kurzen
Abständen, wie
dies
z. B. in Polen üblich ist, dazu, dass Fahrbahnbenutzer
wartende
Fußgänger ignorieren.
Als eine Alternative werden Mittelinseln
vorgeschlagen, da sich der Fußgänger dann nur auf eine Fahrtrichtung
konzentrieren muss und die Aufmerksamkeit
aller Verkehrsteilnehmer gleichermaßen gefordert ist.
Wikipedia®
Rechtliche Grundlagen
Als
rechtliche Grundlage gilt die Straßenverkehrsordnung (StVO 1960)
i.d.g.F.(20. Novelle 1998), wobei vor allem
§
9 (Verhalten bei Bodenmarkierungen),
§
56 (Schutzwegmarkierungen) und
§
76 (Verhalten der Fußgänger) anzuwenden sind:
Eignungsprüfung für Schutzwege
Da
Schutzwege eine eigene straßenpolizeiliche Verordnung benötigen, sind
bei
konkretem Wunsch auf Errichtung die dafür zuständigen Behörden, das
sind die
Bezirkshauptmannschaften, zu befassen. Dort wird in einem eigenen
Verfahren eine Prüfung hinsichtlich bestimmter Eignungskriterien
durchgeführt. Das Verfahren wird im
Einvernehmen mit der
Antragstellerin – in der Regel die Gemeinde - vorgenommen und beginnt
mit einer
ganzheitlichen Zusammenstellung der im Umfeld von Schutzwegen zu
erörternden
Einflussgrößen – zu wirken.
127
Bahn-Unterführung
auch für FF Rettung


Von der Kritzendorfer Hauptstraße über die Ludwig
Anzengrubergasse - durch die Eisenbahn- Unterführung fährt man zur
Straße `am Durchstich´, um zur
Donaubegleitenden Fahrrad-Zone zu
gelangen.
Bei FF - Einsätzen gibt es für die Rettungsfahrzeuge immer dann große
Schwierigkeiten, wenn der Schranken über
die ÖBB am Kritzendorfer
Bahnhof geschlossen ist. Rettungseinsätze sind dann nicht möglich. Eine Abhilfe wäre gegeben, wenn die
bezeichnete Bahn-Durchfahrt etwas
erhöht werden könnte, um FF-Rettungsfahrzeugen die Durchfahrt zu
ermöglichen.
Der gute Wille ist für dieses Sicherheitsprojekt unabdingbare
Voraussetzung!
Jänner 2012
128
Bessere
Verkehrssicherheit gefordert!

<< Stegleiten Neugasse
Reißgasse >>
Links im Bild ein parkendes
Auto, in dessen Zone ein Parkverbot amtlich verfügt wurde. Zur
Besserung Sicherheit der Kreuzung!

Der hier verwendete Verkehrsspiegel
(li. Bild)
zeigt nach rechts zur Reißgasse !
Die zwei Personen, die von der Reißgasse kommend, in die Neugasse gehen
(re. Bild),
sind im Spiegel zu sehen.
Das ist verkehrstechnisch eine unsinnige Hilfe!
Die Bewegung der Verkehrsteilnehmer aus der links ankommenden Stegleiten
muss
deutlich und rechtzeitig erkannt werden!
Das ist nicht der Fall.
H. Irmler
Warum ist der Verkehrsspiegel an der Kreuzung Neugasse - Stegleiten platziert?
Als gefährlicher Mangel ist zu erkennen, dass beim Befahren der Neugasse
in
Richtung B14 - zur Stegleiten hin - nicht eingesehen werden kann!
Eine Abhilfe
und entsprechende Besserung ist dringend geboten!
Das Parken bis an den
Rand der Wegkreuzung
(1. Bild - links)
ist unübersichtlich - und daher als sehr gefährlich zu erachten. Eine
Besserung
durch einen Freiraum an der Neugasse zur
Stegleiten ist dringend geboten! Insbesondere deshalb, weil sich in der Stegleiten der
größte Kinderspielplatz Klosterneuburgs befindet. Die Straße ist für
den öffentlichen Verkehr nicht
zugelassen. Kinder bewegen sich mit den
für sie zugelassenen
Fahrzeugen, Rädern und dgl. entlang der Stegleiten.
Das
Straßenverkehrszeichen "Vorrang geben" am
Ende von Stegleiten und Reißgasse, jeweils in Richtung der bevorrangten
Neugasse, ist zwar ein eindeutiges Zeichen, aber nicht für alle
Kinder als Gefahr zu erkennen.
"Verkehrsspiegel mit 180° Weitwinkelsicht"
Dieser Verkehrsspiegel
ist ein halbkreis-förmiger
Dreiwegespiegel mit hoher optischer Qualität.
Unser Verkehrsspiegel ist genau dann von Nutzen,
wenn nur wenig Platz zur Verfügung steht und der
Beobachter mindestens 5 Meter vom Spiegel
entfernt ist. Der Spiegel ist mit einem
Kunststoffrand versehen.
www.zufor.at
Ein solch zeitgemäßer Verkehrsspiegel wäre an der
Neugasse wünschenswert. Werden wir uns eines
solch sicheren
Verkehrszeichens auch noch erfreuen können? Wir hoffen es. Jänner 2012
129 Wir leben im
Rechtsverkehr Jänner 2012
In der Kierlinger Neugasse ist das nicht so
deutlich zu sehen. Die Autofahrer glauben, wenn Sie über die Neugasse
weiter bergauf fahren, erreichen sie den Ölberg.
Das funktioniert aber nicht, weil die
Hinweise verwachsen sind.
20.11.2011
Dieses
Foto zeigt eine
schlechte Regelung eines
Hinweiszeichens zur Fahrtrichtung nach
Rechts.
So biegen viele Fahrzeuge nicht ab, sondern
fahren
gerade aus, in die
Kierlinger Neugasse!
Diese Hinweiszeichen gehören in Fahrtrichtung
an der rechten-
bergwärts führenden Straßenseite angebracht.
Bei uns gilt Rechtsverkehr!
  |
Die fiktive Bilddarstellung < so
od so > bitte realisieren Hr. Bgm |
In
der Kierlinger Neugasse
ist die Fahr-Modalität für den Verkehrsfluss laut sichtbarem
Verkehrszeichen leider nicht zu erkennen! In unserem Land ist
bekanntlich der Rechtsverkehr üblich. Und weil in der Neugasse diese
Deutlichkeit fehlt, fahren Verkehrsteilnehmer -
anstatt der Straßenkreuzung nach rechts
abzubiegen -
(wie dieses fiktive
Bild zeigt) geradeaus weiter.
(Siehe obiges Bild)
So landen die Verkehrsteilnehmer
in der Sackgasse und müssen entlang
der Neugasse wieder talwärts fahren. Das
verursacht eine
unnötige Umweltbelastung.
Der Antrag lautet daher:
"Herr Bürgermeister, ersuchen Sie bitte Ihre Amtsstube dahingehend,
an dieser Stelle aktiv zu werden, um das Hinweiszeichen im Verlauf der bergwärts führenden Neugasse
- an der Abbiegespur zu den
bezeichneten Straßen (wie im Bild-Vorschlag) anzubringen.
Das würden Ihnen
die `Neugassler´ sicher danken!"
In Großbritannien werden Straßen im Linksverkehr geregelt!
London besitzt die größte Umweltzone
der Welt. Vom 4. Feber 2008
bis zum
Jänner 2012 werden die Emissions-höchstwerte schrittweise
angehoben. Betroffen sind jedoch keine PKW,
sondern kleinere Transportwagen
und
Busse bis hin zu LKWs. Bevor die Zone mit derartigen Fahrzeugen befahren
wird, müssen sie angemeldet werden.
Erfüllt das Fahrzeug die Standards
nicht,
ist eine tägliche Gebühr zu zahlen. In England sieht die Fahrstruktur - auf
jeder Fahrbahn - auch auf der
Autobahn so aus!
Deutlich ist der Links-Verkehr zu
erkennen.
Da sind
die Verkehrszeichen
auch an der linken Seite der
Fahrbahn angebracht.
Foto,
Darstellung: Wikipedia
130
`Stifts-Kreisverkehr´! Wirklich
nötig?
Jän. 2012

Statt diesem Kreisel wäre doch ein
Hubschrauber-Landeplatz möglich!

Hier wird im Symbolbild
eine neue
Bushaltestelle eingerichtet mit
Fußgänger-Überweg, mit dem man eine neue
Zugangs-Möglichkeit zum Chorherrenstift nützen
kann. Dieses Kreisverkehrs-System übernimmt
finanziell die Stadt-Klbg.


Und auch dort- wo zuletzt gelandet wurde,
nämlich am Stadtplatz, ist die `Genehmigung für ständig, nicht so eindeutig zu erkennen. Foto: Scheichenstein
Dazu vermerkt die
NÖN-
Woche 46/2011 - Seite 4, Chronik-
Notarzthubschrauber
landete am Stadtplatz
Sturz im
Stiegenhaus. Die Verletzungen waren so schwer, dass der
Rettungshubschrauber Christophorus 9 zum Einsatzort berufen wurde. Er landete
mitten am
Stadtplatz.
Spektakulär/
Nach Totalsperre landete Christophorus 9 mitten am Stadtplatz.
Klosterneuburg/ Durch ein tragisches Ereignis kamen letzte Woche
Hunderte
Schaulustige auf ihre Rechnung. Der Rettungshubschrauber musste
mitten am
Stadtplatz landen, um eine schwerverletzte Frau bergen zu
können.
Eine Totalsperre des Stadtplatzes war nötig.
Eine Frau war im Stiegenhaus gestürzt und hatte sich dabei schwere
Verletzungen zugezogen. Die Verletzungen einer 60-jährigen Dame waren so
schwer, dass der Rettungshubschrauber verständigt wurde. Der erfahrene
Pilot setzte seine Maschine
am Stadtplatz auf. Den versammelten
Schaulustigen bot sich ein ungewohntes Bild, während die Einsatzkräfte
um das Leben der Frau kämpften. Nach einer weiteren
halben Stunde war
die Patientin so weit stabilisiert, dass sie mit dem Helikopter ins
Wiener Lorenz-Böhler-Krankenhaus geflogen werden konnte.
Hubschrauberlandeplatz
aus
Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Helikopterlandeplatz auf einem Klinikdach
Ein Hubschrauberlandeplatz (Heliport)
ist
ein behördlich genehmigter
Landeplatz
für
Hubschrauber.
Darüber hinaus bestehen nicht genehmigte Landestellen, die
eine geringe Anzahl von Flugbewegungen aufweisen.
Im Gegensatz zu den
genehmigten Hubschrauberlandeplätzen erfordern Starts und Landungen an Hubschrauberlandestellen eine Außenstart- und Landeerlaubnis der
zuständigen Luftfahrtbehörde.
Größe
Der Platzbedarf für einen
Hubschrauberlandeplatz ist größer als der
Durchmesser
des
Rotors,
da der Hubschrauber dort im
Schwebeflug
manövrieren können muss und es durch den
Abwind
kommt. Typischerweise wird die zu starken Luftverwirbelungen Größe eines Hubschrauberlandeplatzes nach
den Herstellerangaben im Flughandbuch des
Hubschraubers festgelegt. Die Gesamtlänge des Hubschraubers über Alles
wird dabei
in der Regel nicht unterschritten. Der An- und Abflugsektor muss
hindernisfrei sein.
Ein Hubschrauber startet und landet grundsätzlich gegen den Wind.
Kennzeichnung
Hubschrauberlandeplätze werden grundsätzlich mit einem
weißen H
gekennzeichnet. Hubschrauberlandeplätze an Krankenhäusern werden
abweichend mit einem roten H
auf einem weißen Kreuz markiert. Das H
steht für Hubschrauber (Helikopter), war
jedoch zunächst eine Abbildung
der
Kufen
der
Drehflügler.
Die Grenze der Start-
und Landefläche wird meist durch eine weiße
Markierung (Kreis) gekennzeichnet.
Hubschrauberlandeplätze, die für einen Betrieb in der Nacht genehmigt
sind, besitzen
eine Nachtkennzeichnung durch Befeuerung. Neben einer
blendfreien Flutlichtbeleuchtung ist zumeist auch die Grenze der Start-
und Landefläche durch grüne Randfeuer markiert.
Wird eine Endanflug- und Startfläche ausgewiesen, ist deren Begrenzung
weiß befeuert.
Zur Anzeige einer bevorzugten Anflugrichtung können in einer Linie
angeordnete weiße Anflugfeuer angebracht werden. Um dem Piloten
Informationen über den Anflugwinkel
zu geben, sind visuelle Hilfsmittel
wie
VASI
oder
PAPI
möglich. Ist eine weitreichende
optische Führung von Hubschraubern zum Hubschrauberlandeplatz notwendig,
wird ein weißes Erkennungsfeuer, welches die Kennung H im
Morsecode
aussendet,
am Landeplatz angebracht. Stellen Bauwerke in der Nähe von
Hubschrauberlandeplätzen Hindernisse dar, müssen sie mit einer Tages-
und Nachtkennzeichnung (letztere nur im
Falle von Nachtflugbetrieb) versehen werden. Als Nachtbefeuerung können
Hindernisfeuer (rotes Dauerlicht geringer Intensität) und Gefahrenfeuer
(rotes Blinklicht mit hoher
Intensität) verwendet werden.
In der Nähe jedes Hubschrauberlandeplatzes ist ein
Windsack
angebracht,
um dem Piloten die vorherrschende Windrichtung anzuzeigen. An manchen
Hubschrauberlandeplätzen oder bei Außenlandungen (z. B. der Einsatz
eines Rettungshubschraubers an einem Unfallort) werden die Piloten von
Personal
durch
Handzeichen
oder über Funk eingewiesen.
Fallen Stiglitz
u. Vary durch den Rost?
(H. Irmler)
Da
die Wahlentscheidung für Siegerpreis und
Auftrag unter Bgm. Dr. Schuh ausgesetzt wurde,
ist es umso
spannender, wie es dann doch zur Entscheidung für
`Marmorstein´ ohne GR-
Beschluss kommen
konnte.
Faktum ist, dass die Planung, Projektierung und
Ausführung aufgrund eines Beschlusses des Stadtrates
vom
15.4.2009
für die Kreisverkehre
Pater-Abel-Straße festgelegt wurde. Den Siegerpreis für
dieses Projekt errang
der Entwurf (Bilddarstellung) vom Künstlerduo
Katharina Stiglitz und
Stephan Vary.
Es sollte die
`Schleierlegende´ in moderner Formensprache
zeigen.
Interessant ist
die Tatsache:
Dass es zwei `Sieger´ bzw. zwei
1. Preise gab!
Jeweils einer für die beiden
Kreisverkehre - Bhf.
Weidling, zugunsten des Siegers
Christian Marmorstein,
bzw. Pater-Abel-Straße, zugunsten
des Siegerduos
Katharina Stiglitz
und Stephan Vary. Warum
wurde die ursprüngliche Planung abgeändert? Weiß da das
Chorherrenstift
eine Antwort? Jedenfalls wird der Bürgermeister Bescheid
wissen - warum es nur
einen Sieger gab.
Jänner 2012
131
Parkcenter Niedermarkt braucht Ordnung! 
klick >>>
Bitte schafft sie uns!
<<< klick
Film von H. Irmler
Jänner 2012

Das Parkzentrum am Niedermarkt ist insbesondere in der
kalten
Jahreszeit ein Problembereich. Nicht zuletzt deshalb,
weil - um Wärme
ins Innere der Fahrzeuge zu bringen,-
Motoren
von Taxi und Bus auch während des Stillstands der
Fahrzeuge laufen gelassen werden!
Das belastet auch jene Personen,
die an der
Straße sitzen. (Siehe Foto!) Oder in der Parkzone
auf Groß-Bus, Klein-Bus oder Taxi warten.
So wird das
Zentrum Niedermarkt- dort wo sich die meisten Personen befinden, über
Gebühr belastet. (Das Foto macht das deutlich)
Der Film zeigt zudem, dass die zeitlich ungleich wirkenden Haltezonen
eine große Belastung für die Atem-Organe der Bevölkerung bedeuten. Die im Film gezeigte Dauer der Haltezeit beträgt gigantische
2 Minuten
und 20 Sekunden. Das ist auf Dauer untragbar.
Eine
Besserung
ist
zwingend. Bitte Gemeinde-Mandatare nehmt
euch
das zu Herzen!

Abgasnorm
aus Wikipedia,
der freien Enzyklopädie
Eine Abgasnorm (z. B. Euro-Norm) legt für
Kraftfahrzeuge
Grenzwerte für
Kohlenmonoxid
(CO)
Stickstoffoxide (NOx),
Kohlenwasserstoffe (HC) und
Partikel (PM) fest und unterteilt die Fahrzeuge somit in
Schadstoffklassen, denen bestimmte
Emissionsschlüsselnummern zugewiesen werden, die unter
anderem der Berechnung der
Kfz-Steuer
und der Einteilung in
Schadstoffgruppen für
Umweltzonen dienen. Die Grenzwerte unterscheiden sich
dabei
sowohl nach
Motortyp (Benzin- oder Dieselmotor) als auch nach
Kraftfahrzeugtyp (PKW,
LKW und
Omnibusse, Zweiräder und
Mopeds) und unterliegen im Europäischen Raum einer
zunehmenden Verschärfung. Die Werte werden bei der
Typprüfung im
Fahrzyklus gemessen.
Der Fahrzeughersteller muss die Einhaltung dieser Grenzwerte
für eine festgelegte
Zeitspanne und Kilometerleistung
garantieren. Dies geschieht durch eine Feldüberwachung
mit
Rückruf bei systematischen Fehlern.
Bei bestimmten Fahrzeugen sind
zusätzlich die Emissionen der Kraftstoffverdampfung
begrenzt
und eine
On-Board-Diagnose (OBD) vorgeschrieben.
Seit dem 1. September 2009 gilt europaweit bei der
Typprüfung für neue PKW die Euro-5-Norm, welche seit Januar
2011 für alle neu zugelassenen Fahrzeuge bindend ist.
Für
Lastkraftwagen muss eine neue Euro-6-Lkw-Norm
ab Januar 2013 für
Neuzulassungen und ein Jahr später für
alle Fahrzeuge berücksichtigt werden, für PKW
ab August 2014
bindend.
Umrüstung auf Öko-Taxis wird forciert
Anknüpfend an
europaweit festgelegte Abgasemissionsgrenzwerte für Personenkraftwagen
legen die neuen Regelungen zusätzliche Eignungskriterien für die
Fahrzeuge fest. Für das Taxi-Gewerbe neuzugelassene Fahrzeuge müssen ab
dem 1. April 2012 den Emissionsgrenzwerten Euro 5 und ab dem 1.
September 2015 Euro 6 entsprechen. Sie sind damit bei den
Emissionsstandards an die höchste Stufe der Gesetzgebung gebunden.
Ältere Modelle werden nicht mehr neu zugelassen.
Gesetzlich sieht es so aus:
Es geht hier um den
Paragrafen § 102 KFG - Pflichten des
Kraftfahrzeuglen-kers. Laut dieser Norm "Warmlaufenlassen" des Motors
stellt eine vermeid-bare Luftverunreinigung dar. Daher ist das
Warmlaufenlassen verboten.
132
Dicke Luft über Klosterneuburg! 
Bezirks Blätter
Klosterneuburg/ Purkersdorf
18. Jänner 2012 - Seite 10 -
Lokales
Klosterneuburg liegt im Spitzenfeld: Leider(auch) bei der Feinstaub- Belastung in
NÖ.
(sa)
Gesundheitsschädlicher
Feinstaub - ein leidiges Thema.
Als Grenzwert definiert sind 50
Mikro-meter pro Kubikmeter
Luft. An 25 Tagen pro Jahr darf dieser Grenz-
wert überschritten werden.
In mehreren Gemein- den Niederösterreichs wurde
dieser Grenzwert
2011 jedoch
öfter überschritten. Spitzenreiter
ist Hainburg mit
44 Tagen. Dahinter Klosterneuburg
mit 42 Tagen. Feinstaubatlas Niederösterreich:
Die dunkelrot gefärbten
Flächen weisen eine besonders hohe
Belastung auf. Darunter
befindet sich auch Klosterneuburg
133
Sitzbänke und Kopfschutz am Bus-Parkplatz 
Warten
auf den Bus
a)
Jede
Busstation soll eine Sitzbank für
Wartende
anbieten.
Nicht an allen
Stationen der Bus-Haltestellen an der
B14
zwischen Ma. Gugging und Kloburg-
Weidling, sind Sitzbänke anzutreffen.
b)
Auch ein Kopfschutz gegen Schnee
und Regen fehlt- an einzelnen Wartezonen
der Stadt. Die Bitte nach Abhilfe ist daher
als dringend zu erkennen. Gerade ältere- und Menschen mit Behinderung brauchen
– Sitzplatz und Regenschutz.
Nicht sehr groß
erscheint hier die Schwierigkeit zu sein, eine überaus begehrte und
nicht zuletzt auch notwendige Sitzfläche
zu schaffen. Ein Platz dafür
ist zu erkennen. Die Bus-Fahrgäste in Richtung Krido,
würden sich jedenfalls als
dankbar erweisen, könnten sich die Stadtgemeinde und die dafür
zuständigen Stellen, für die Schaffung einer derartigen Wartezone
verständigen. Die Bewohner der Albrechtstraße und die Besucher des nahe
gelegenen Altenpflegeheims würden sich jedenfalls darüber freuen.
134
Jugend will mehr Mitbestimmung! 
Jugend an die Macht /
Die "Junge
ÖVP" Bezirk Wien Umgebung, will die
gesetzliche Verankerung von
Jugendgemeinderäten - in jeder Gemeinde.
Wien Umgebung /
"Wir
wollen, dass es in jeder Gemeinde einen fixen Vertreter
für
Junge im Gemeinderat gibt. Daher setzen
wir uns ein, dass das Amt des
Jugendgemeinderats in Niederösterreich
gesetzlich verankert wird", stellt JVP- Bezirksobmann Mathias Pilter
klar. "Wir
stellen uns vor,
dass die Rolle und Aufgabe von Jugendgemeinderäten ähnlich
wie heute bei den Umweltgemeinderäten gesetzlich klar festgehalten wird.
Wir wollen damit erreichen, dass die Anliegen der jungen Generation in
den Gemeinden berücksichtigt werden und dass es für junge Menschen
überall einen Ansprechpartner
in der Politik gibt. Wir bringen somit die Politik näher zu Kindern und
Jugendlichen
sowie umgekehrt. Der Vorschlag:
Jeder Gemeinderat muss einen
Jugendgemeinderat wählen, der bei der Wahl maximal 30 Jahre Alt
ist. "Wir sind uns sicher, dass junge Menschen
am besten von Jungen vertreten werden, die sich in ihrer Lebenswelt
auskennen
und mit denen sie ohne Hemmschwelle reden können",
erklärt die Landesobfrau
der JVP NÖ Mag. Bettina Rausch.
Mehr
Jugend
im Gemeinderat:
JVP Landesobfrau
Bundesrätin
Mag. Bettina Rausch und
JVP- Bezirksobmann
Gemeinderat
Matthias Pilter
Foto: ZVG
Der
Jugendgemeinderat
muss das Recht haben, den Jugendaus-schuss zu leiten,
bzw. zumindest
Mitglied in diesem Ausschuss zu sein. Und es soll wechselseitig
Informationspflichten zwischen Bürgermeister und Jugendgemeinderat geben.
Im Gemeinderat Kloburg ist ein
`Jugendgemeinderat´ aktiv.
Im Ausschuss für Familien, Frauen, Jugend,
Schulen und Kindergärten: Es ist-
Gemeinderat Markus PRESLE aus Weidling, der 23 Jahre alt ist.
Der Nachweis seiner jährlichen Leistungen ist ein offenes Geheimnis!
Mein Bezirk.at – stellt
Fragen
am
20.10.2010 -
Interview: Cornelia Grobner
Aktuell laufen
Budgetverhandlungen.
Wie können Sie darin
Jugendthemen
einbringen?
Wir müssen anfangen nachhaltige Politik zu betreiben.
„Ich setze mich
für eine Skaterplatzerweiterung im Aupark ein. Außerdem
will ich eine Lösung für
das AST in Kooperation mit den Taxiunternehmen
finden.“
Mir ist die Förderung von Jugendprojekten wie jene der Beatboutique sehr
wichtig. Ich finde, das
sollte es uns wert sein. Jedoch ist es auch
immer eine Kostenfrage.“
„Natürlich ist das in Relation wenig, aber das ist der falsche Gedanke.
Wir müssen anfangen
nachhaltige Politik zu betreiben.“
Geht es
darum, wer sich mit welchen Jugend-Federn schmücken darf? „Wo liegt
das Problem, wenn ich sage, ich setze mich als Jugendgemeinderat für
Jugendthemen
ein?“
„Natürlich. Wir sind alle verantwortlich.“ Das
Image des Politikers ist unter Jugendlichen ein schlechtes. Wie waren
die Reaktionen
auf Ihre politischen Funktionen in Ihrem Umfeld?
„Die
Reaktionen bei mir waren durchwegs positiv, weil viele jetzt auch sehen,
was wir bewirken und wie wichtig es ist, Junge im Gemeinderat zu haben.“ „Aber es können nicht immer alle 24 Mandatare eine
Stellungnahme abgeben. Der Meinungsbildungsprozess passiert im Vorfeld.
Auch das ist doch gelebte Demokratie!“
Welches Projekt in Klosterneuburg
würden Sie realisieren, wenn Sie einen Wunsch frei
hätten?
Ich würde das Industrieviertel
aufwerten, um die Bewohner der Stadt zu entlasten.
Dort müssen H&M und Co hin. Im Zentrum gehört die Babenbergerhalle renoviert und ausgebaut.“ Was an
der Arbeit als Kommunalpolitiker ist so, wie Sie sich das erwartet
haben?
Was ist anders?
„Eigentlich ist es so, wie ich das gedacht habe. Einzig vielleicht: dass
du in der Politik so viele
Interessen hast und als Politiker einen
Mittelweg finden musst. Es geht immer darum, weiter zu denken als bis
zur nächsten
Mauer.“
Fragen an GR Markus Presle
Als
„Jugendpartnergemeinde“ hat Klbg.
€ 4.000,-
erhalten.
1.
In welche
Projekte wurde dieser € 4.000,- Beitrag investiert?
2.
Welche
Jungend-Anliegen werden von der Gemeinde erfüllt?
3.
Welche Projekte haben Auswirkungen auf
die
Generationen?
4.
Soll die
Stadt Klbg einen Jugendklub gründen und fördern?
Diese
Fragen wurden am 16.04.2012 an GR Markus Presle gestellt.
Sehr geehrter Herr Irmler,
gerne beantworte ich Ihnen nachfolgend Ihre Anfrage vom 16. April.
1. Da ich erst seit März 2010 als
Gemeinderatsmandatar tätig bin, kann ich Ihnen über die
im Jahr 2008 verliehene Auszeichnung "Jugendpartnergemeinde" keine
detaillierte Auskunft erteilen. Ich habe Ihre Anfrage deshalb an BGM
Mag. Stefan Schmuckenschlager weitergeleitet, der Ihnen diesen Punkt bei
der dieswöchigen Sprechstunde am Freitag beantworten wird.
2. Bezüglich der Anliegen der jungen Generation,
die von der Stadtgemeinde erfüllt werden, wurde vor kurzem der erste
Teil des Audits "Familienfreundliche Gemeinde"
abgeschlossen. Dabei wird sehr ausführlich auf die angebotenen
Möglichkeiten seitens der Stadt-
gemeinde eingegangen und einem
umfassenden Prüfungsprozess durch das Bundesministerium für Wirtschaft
unterzogen. Auf der Homepage der Stadtgemeinde und den Veröffentlichungen in den Medien und dem Amtsblatt sind die
Details dazu einsehbar. Der Maß-
nahmenkatalog mit insgesamt 23 Maßnahmen
soll in den nächsten Jahren umgesetzt werden. Darin enthalten sind unter
anderem auch Streetwork Klosterneuburg, Plattform für Jugendmobilität
und Sozialtreff für Jugendliche, sowie auch generationenübergreifende Maßnahmen.
3. Zu Ihrer dritten Frage kann ich
Ihnen sagen, dass grundsätzlich alle Projekte, die die Stadtgemeinde
ausarbeitet auf Nachhaltigkeit abzielen: Sei es die Förderung von
Vereinen, Einzelpersonen, die Ausgestaltung von Sozialräumen auf Basis
der Sozialraumstudie, das Projekt Streetwork Klosterneuburg, das
Familienaudit insgesamt, bis hin zur
Verkehrsplanung, Gestaltung der
Freizeiteinrichtungen, Bebauungsplanungen, etc.
4. Einen Klosterneuburger Jugendclub
gibt es bereits - die Klosterneuburger jCard - die von der
Stadtgemeinde Klosterneuburg seit mehr als 10 Jahren betrieben wird und
bereits über 2500 Mitglieder führt. Vor wenigen Monaten haben wir auch
noch zusätzlich das Mitgliedsalter der jCard erweitert, womit nun auch
Studenten und Lehrlinge die vergünstigten Angebote in Anspruch nehmen
können. Ausführliche und aktuelle Informationen dieser Aktivitäten
finden Sie auf www.jcard.at und auch
auf der letzten Umschlagseite in jeder Ausgabe des Amtsblattes.
Ich hoffe, Ihnen mit diesen Informationen weitergeholfen zu haben und
verbleibe mit den
besten Grüßen,
Markus Presle
135
Ist Schuldenfrei - Zauberei? 
Langenfeld ist Schuldenfrei!
Kloburg
nicht!
Linde Verlag
1. Auflage 2008
23.09.2008
192 Seiten
geb.
ISBN: 9783709302262
Magnus Staehler
Schuldenfrei ist keine Zauberei
Dass es den verantwortungsbewussten Umgang mit Steuergeldern doch
gibt,
beweist das Beispiel der Stadt Langenfeld. Denn ab dem 3. Oktober 2008
ist die 60.000-Einwohner-Stadt zwischen Köln und Düsseldorf
schuldenfrei. Der Bürgermeister und Verwaltungschef
Magnus Staehler
beschreibt den Weg in die schuldenfreie Gemeinde. Dabei ist die
Einbeziehung und Erfolgsbeteiligung von Bürgern und Unternehmen als
Gesellschafter des „Unternehmens Stadtverwaltung“ ein wesentlicher
Erfolgsfaktor. So wird Langenfeld ab dem 1.1.2009 den niedrigsten
Steuersatz in Nordrhein-Westfalen haben und sich auf dem
Gebühren-Niveau von 1997 bewegen.
136
Braucht Klosterneuburg
einen Golfplatz?

Kronen
Zeitung,
Seite 28 - Niederösterreich, Sa. 31. Dez. 2011
Politiker wollen Projekt offenbar durchpeitschen
Bürger kämpfen gegen
Golfplatz: Naturlandschaft bleibt.

Foto: NÖN
- Symbolfoto - Waldhäusl
Auch im
neuen Jahr stemmen sich Bürger in Klosterneuburg gegen einen
geplanten Golfplatz. Mehr als zehn Prozent der Einwohner haben
dagegen unterschrieben.
Sie befürchten mehr Lärm und Verkehr.
"Außerdem muss die Naturland-schaft erhalten bleiben. Unsere
Bienen sind
gefährdet", so eine Sprecherin der Bürgerinitiative.
Sie startet in den nächsten
Tagen eine große Plakat-Aktion in
der Stadt.
Die Politiker aber wollen das Projekt
wohl mit allen Mitteln
durchpeitschen.
Der Gemeinderat signalisierte bereits Zustimmung...
137
Grander- Wasser auch in Kloburg! 
Grander- Wasser
auch im Kloburger Happyland?
Ein "Grander“ - Wasser -
*
gibt dem darin
schwimmenden Menschen eine besseren Tragfähigkeit
*
In
so einem
Wasser, fühlt man sich auch mit krankheitssymptomen wohl.
*
Beim Schwimmen
im Grander Wasser bekommt man keine Krämpfe der
Beinmuskel. Auch wenn man dafür empfindlich ist.
*
Der
interessanteste Effekt eröffnet sich allerdings beim Verlassen des
Bade-Wassers.
Da fühlt man seinen ganzen Körper "schwer wie Blei". Man
glaubt, das "doppelte Gewicht", auf die Waage zu bringen.
*
Nach dem Baden
fühlt man sich wie "neu geboren".
138
Klosterneuburg - Kloburg - Klo!? 
Ortsbezeichnung
nicht erkennbar.
Nicht sehr freundlich – das Entree von
Klosterneuburg.
Die Ortstafel der Baben-bergerstadt
wurde durch ein Hinweiszeichen verdeckt. Das Ende der 50er Zone mit dem
Hinweiszeichen
`Immissionsschutzgesetz Luft´ zeigt auch
das Orts-Ende von Wien an.
Aber muss das ausgerechnet knapp
vor dem Ortszeichen `Klosterneuburg´
angebracht sein?
Von Klosterneuburg sieht man nur noch `Klo´.
Die Babenbergerstadt verdient es jedenfalls, dass
eine deutliche
Ortsbezeichnung sichtbar ist.
139
Ortsteile entlang der Bahn richtig benennen! 
Jedenfalls entlang
der Bahnstrecke sollten die Ortsbezeich-nungen deutlich
erkennbar sein.
In Klosterneuburg ist das nicht der Fall.
Von Wien kommend, ist die erste Ortsbezeichnung „Klosterneuburg-Weidling“.
Dann folgt „Klosterneuburg-Kierling“.
Die
folgenden Stationen der ÖBB sollten als „Klosterneuburg-Unter
Kritzendorf“,
„Klosterneuburg-Kritzendorf“, „Klosterneuburg-Höf-
lein/ Donau“
bezeichnet werden.
140
TAXI- Standplatz zu wenig beleuchtet! 

Eine bessere Beleuchtung des TAXI- und Bus- Standplatzes am Niedermarkt
sind dringend geboten. Und auch die Beleuchtung der Bus-Stationen an
dieser Stelle, lässt zu wünschen übrig.
Beleuchtung
Die Beleuchtung
sollte gleichmäßig sein. Eine Überlappung der Lichtkegel einzelner
Leuchten ist anzustreben, sodass keine Verschattungszonen entstehen. Die
Beleuchtungskörper sollten in mind. 2,10 m Höhe angeordnet sein, um
Blendung auszuschließen Die häufig verwendeten wegebegleitenden
Bodenleuchten bzw. im Geländer integrierten Leuchtkörper können bei
unsachgemäßem Einbau ein
sicheres Befahren bzw. Begehen beeinträchtigen.
Solche Lichtstrahler sollten immer nach unten
abstrahlen.
Möblierung
Die lichte
Breite eines Gehweges sollte nicht durch Gegenstände, wie Masten, Bänke,
Hinweisschilder beeinträchtigt werden. Möblierungen der öffentlichen
Räume sind möglichst in einem zusätzlich angeordneten
Begrenzungsstreifen aufzustellen. Bänken ist eine seitliche
Aufstellfläche für Rollstühle zuzuordnen.
141
Behinderten- WC soll ständig nutzbar sein 

Wenn der Eingang in die Babenbergerhalle geschlossen ist, kann das in der Eingangszone
befindliche Behinderten-WC nicht benützt werden. Verkehrsstadtrat DI
Willibald Eigner kann sich folgende Besserung für die ständige Nutzung
des Behinderten WC vorstellen.
"Die hier sichtbare erste Tür könnte mit
einem `Behinderten Schloss´ versehen sein. Die zweite Tür-Struktur
könnte mit einem Schloss für Angestellte und Gemeindebedienstete
versehen werden. Dann wäre das WC - vorerst für Behinderte - ständig nutzbar."
In der Folge ist dann für alle Bürger ganztägig ein WC-Zugang in der
Oberen Stadt einzurichten.
142 Mehr Info für Unterführung Bahnhof Weidling 

Links des Bildes befindet sich - ein, in der Sicht etwas
undeut- lich erkennbarer Aufzug, mit dem aus der Unterführung, ins
Obergeschoß gelangt werden kann. Diese Sichtbehinderung veranlasst die
Nutzer der Unterführung - den an der rechten Seite befindlichen
(hier nicht sichtbaren)
Stiegenaufgang in Anspruch zu nehmen. Besser wäre ein Hinweiszeichen,
das deutlich auf den Aufzug verweist.

Die Aufeldgasse wurde auf einen Einbahnverkehr
umgestaltet.
Die Gehsteigzone steht als Fuß- und Radweg in Verwendung.
Der hier sichtbare Ein- und Ausgang von und zur Unterführung der
B14-Umfahrung
(rechte Eingangszone) wird laufend von Fußgängern genützt.
Und das, obwohl im Bild auf der linken Seite ein Personen-Aufzug
installiert wurde, der insbesondere von
gehbehinderten Personen benützt werden können. Die Nutzung wird deshalb
nicht im entsprechenden Maße vorgenommen, weil kein Hinweiszeichen in
Richtung Aufzug zu erkennen ist. Das wäre dringend zu verfügen und
deutlich zu machen.
143
Bundesstraße B14 entlang Albrechtstraße! 
 
Hier wird die Route der B14 im Bereich
Albrechtstraße- Hölzl-
gasse, die beide teilweise Einbahnstraßen sind,
bis zur Kierlinger Straße deutlich gemacht. Dieser genannte
Anschluss-Teil kann zwar als Teil der B14
benannt werden, als
Bundesstraße nutzbar ist sie keinesfalls.
Allein deshalb nicht, weil der Schwerverkehr aus Wien kommend, von
der Hölzlgasse nicht in die Kierlinger Straße einfahren kann, um
nach Tulln zu gelangen. Zudem macht kein Schwerverkehr den Umweg von der Kierlinger- Straße über die Einbahn- Albrechtstraße zur B14. Zudem ist
in der neuen Kartenlegende die B14 im
Ortszentrum unterbrochen. Und so auch als
Vorrangstraße nicht nutzbar! Welche
Planungsvari-
ante ist
für
den durchgehenden Verlauf der B14 vorgesehen?
Warum darf die Gemeindestraße - "Wiener-Straße" vom internationalen
Schwerverkehr befahren werden? Und wann wird die B14 wieder durchgehend
nutzbar sein? Vorerst hat sich jedenfalls das
Verkehrsaufkommen im
Stadtzentrum nicht verringert.
€ 77 Millionen
kostete die "Kloburg- Baby-Umfahrung der B14"
PUK-Film:
Hochgeladen von
PukTv am
15.01.2009
Dezember 2008
wurde die "Umfahrung B14 Klosterneuburg" dem
Verkehr übergeben. Trotz erbittertem Widerstand der Bürgerinitiative und
Gemeinderatsfraktion PUK (Plattform Unser Klosterneuburg) wurde damit
ein Bauwerk fertiggestellt, das den versprochenen Nutzen nicht erfüllt,
Wohngebiete durch Lärm belastet, Verkehr
nur verlagert aber nicht verringert. Mittel, die
dringend für alternative Mobilität -
sichere Rad- und Fußwege, öffentlichen Verkehr -
benötigt werden, sind damit in Straßenbau
geflossen. Da die Straße nicht für den Bedarf
der lokalen
Wohnbevölkerung konzipiert ist, wird sie auch sehr wenig genutzt. Die
Befürchtung, dass allerdings durch Projektfortsetzungen eine
Durchfahrtschneise vom Tullnerfeld nach Wien eröffnet wird, erhält durch
dauernden politischen Druck seitens der Projektbefürworter neue Nahrung.
Die Höhe der Kosten von
77 Millionen Euro sind vom Rechnungshof
bestätigt, der auch kritisch festhält, dass die "Umfahrung" die
vorgegebenen Entlastungsziele NICHT erreicht.
144
Albrechtstraße - Haus Nr. 53 
 
In der Albrechtstraße,
Haus Nr. 53
ist ein Haus zu erkennen, bei dem schon der über
fünf Stufen anstei-gende Aufgang zur Eingangstür
eine Ungewöhnlichkeit darstellt.
An der Wand-Struktur des Hauses sind
unter den Fenstern des Parterres
einige verschließbare Metall-Fensternischen zu
sehen, die strukturelle
Zeichnungen in Form
von Baum-Blättern darstellt - und in der Mitte
einen Hirsch-Kopf zeigt.
Die Bezeichnung `St K´ kann die Bedeutung von Stift Klbg. darstellen, während die Jahreszahl
1860 das Baujahr dieses Gebäudes
erkennen lässt.
Interessant wäre die Innen-Einrichtung
dieses Gebäudes. Insbesondere
dort, wo
sich die Keller-Räumlichkeiten befinden.
Auch entsprechende
Baupläne würden dem
Gebäude ursprüngliches Leben geben...
145 Kloburg
hatte einen Flugplatz 

Kloburg hatte einen Flugplatz. Der Standort
für die 1. Österreichische
"Elite- Universität" ist mit der Entscheidung gegen die ehemalige
Landesnerven-
Klinik in Maria Gugging gefallen.
Hier ist noch deutlich der Hubschrauber-Landeplatz für die Hilfen der
Klinik- Insassen zu sehen. Diese Rettungshilfe wird nicht mehr benötigt.
Und auch
der `Hubi- Landeplatz´ in der Stadt musste einem Hotel weichen.
Und weil
das Landeskrankenhaus Klosterneuburg keinen Landeplatz hat,
müssen entsprechende Notfälle in Wiener Krankenhäuser verlegt werden.
146
Sitzbank an Bus-Station `Obere Stadt´ fehlt! 

Unser Wunsch: Sitzbank bei
Bus-Haltestelle Rathausplatz
Hunderte Fahrgäste und keine Sitzgelegenheit am Bus-Bahnhof der „Oberen
Stadt“. Wenn auch das Amtshaus der Stadtgemeinde im unmittelbaren
Sichtfeld der Bushaltestelle präsent ist, ältere Verkehrsteilnehmer
können
an diesem Anblick wenig Freude empfinden. Sie müssen nämlich im Stehen
auf den Bus warten. Ältere und gebrechliche
Menschen schaffen es oft
nicht, frei stehend, auf den nächsten Bus zu
warten.
22.03.2012
In
der Vorwoche kam für so einen hilfsbedürftigen
Menschen als
„rettender Engel“ Marianne Irmler zu Hilfe. Sie fungierte
als Stütze,
bis einige Minuten später der Bus in der Station anhielt. Die
Stadtgemeinde möge dafür sorgen, dass auch
an dieser Stelle eine Sitzbank aufgestellt wird. Es sollte doch
dem Service-Gedanken entsprechen,
den Fahrgästen, bestmögliche Bedingungen zu schaffen...
Bravo + Danke!
Die Bevölkerung der Oberen Stadt
bedankt sich auch
auf diesem Weg beim Herrn
Bürgermeister für die rasche Hilfe!
24.03.2012
147
Unklare
Planungs-
Entscheidung
Dieses Bild zeigt erneut ein Tohuwabohu
der
unklaren Planung und Ausführung
in örtlichen Bauplanungsprojekten.
Text und Foto: Herwig
Irmler - 02.04.2012

Linksseitig ist deutlich zu
erkennen, dass nicht weniger als
zwei Erker aus dem bestehenden Amtshaus - (Bezirkshauptmannschaft)
ragen.
Und dies, beinahe zur Gänze über dem Gehsteig. Abgesehen davon,
wurde dieser Erker von Fachleuten deutlich als "unnötig"
bezeichnet.

Und wenn nun der "Stein des Anstoßes"
entsprechend technisch
geprüft und betrachtet wird, sind weitere interessante Projekt-
Erkennt-
nisse festzustellen. So ist davon auszugehen,
dass die Straße "Tauchnergasse" in
ihrer Länge- eine gleichblei-bende Breite aufzuweisen hat. Bei
Einhalten dieser Erkenntnis, ragt der
kritisierte Erker "rechnerisch" nicht so weit in
die Straßen-Struktur, wie optisch sichtbar.
Dieses Foto zeigt, dass der Erker kaum
die sichtbare Hälfte des
Vorbaues
ausmacht. Dadurch lässt sich
glaubhaft erkennen, dass der Vorbau
ca. bis zur Hälfte keinen Planungsmangel aufweist. Es ist somit erneut
zu prüfen, ob dieser
"Baumangel" als erkennbare
Projekt- Minderung zu genehmigen ist. Für diese Erkenntnis sind
sämtliche hier genannten Mangelerscheinungen in die Prüfung mit
einzubeziehen.
Li. oben + li. unten = Neubau bei
BH. / Re. Die blaue Apotheke
 
Jedenfalls sind hier zwei Mangel- Erscheinungen
zu erkennen.
Wenn der "Überbau" im linken Bild falsch ist, kann auch im
rechten
Bild der gleiche Fehler erkannt werden. Es geht nun nur noch um
die `Bewilligung´. Wenn das Projekt im li. Bild nicht zu
genehmigen
ist, kann eine Baubewilligung auch für das Projekt im rechten
Bild
nicht gegeben werden.
Die Erklärung von Bürgermeister
Schmuckenschlager: "Ich kann das Projekt - wie im `linken
Bild´
nicht genehmigen, da ich sonst
ähnlichen Ausführungen auch die
Zustimmung geben müsste..."
Nun scheint aber das Bauvorhaben - wie im rechten
Bild dargestellt -
eine Bewilligung erhalten zu haben. Oder? - Wie ist jetzt für das Projekt (links) zu entscheiden?
Insbesondere wenn diese v
Bild aus 1999 verglichen wird.
Sehr geehrter Herr Bürgermeister, hier habe ich
ein interessantes Foto gefunden, das ich im Jahr 1999
`geschossen´ habe. Da sind die Erker, wie im heute oben
dargestellten Bild vom 2.4.2012 nicht vorhanden. Zudem ist im
rechten Bauprojekt ein doppelt strukturierter Vorbau zu sehen,
der bis zum Neubau 2012 nicht kritisiert
wurde.
Foto: Herwig Irmler

Nicht zuletzt sind die beiden
Neubau- Erker (ob. Bild) die heute aus dem bestehenden Amtshaus
- (Bezirks-hauptmannschaft) ragen, damals nicht vorhanden - und
so auch während der Errichtungs-Fase nicht
bauplanmäßig
genehmigungsfähig! Sie ragen heute beinahe zur Gänze
über dem
Gehsteig. Abgesehen davon, ist dieser Erker von Fachleuten
deutlich als "unnötig" bezeichnet worden. Wie bekannt, werden
sie
auch praktisch nicht verwendet.
148 Doppelt Gemoppelt

DOPPELT
GEMOPPELT
-
ist der
umgangssprachliche Ausdruck,
wenn etwas mit zwei, oder auch mehr,
völlig verschiedenen Methoden so
verstärkt werden soll, dass es auch
wirklich hält oder funktioniert. In Wirk-
lichkeit jedoch
wird nichts verstärkt, weil wir typischer Weise halbe Sachen machen.
Und wir zerstören sogar noch
alle guten Ansätze.
In dieser Straßen-Zone sind Fußgänger, gleichzeitig aber auch Radfahrer Nutzungsberechtigte. Zweimal
muss man das
aber mit Verkehrszeichen nicht
deutlich
machen!
Behindertengerechte Gehwege
Die lichte
Breite eines Gehweges sollte nicht durch Gegen-stände, wie
Masten, Bänke, Hinweisschilder
beeinträchtigt werden. Möblierungen der öffentlichen Räume sind
möglichst
in einem zusätzlich angeordneten Begrenzungsstreifen
aufzustellen. Bänken ist eine seitliche Aufstellfläche für Rollstühle
zuzuordnen.
Das
ist sehr interessant!
Diese
Multifunktions - Wegzone ist in dieser Form, für Fußgänger und Radfahrer
als ungeeignet,
freundlicher weise als unglück-lich, zu erkennen. Der Radfahrer muss auf
die nicht markierte und
ungenügend gesicherte Bewe-gungszone ausweichen. Das ist gefährlich.
Besser wäre, wenn die Fußgänger hintereinander, die Hälfte dieser Zone
benützen würden, um auch Radfahrern
ordentlich Platz zu bieten. Es
müsste allerdings eine mittlere Trennlinie gezogen werden. Und dann eröffnet sich
noch immer die Frage: Was machen wir mit
dem Begegnungsverkehr, der sich auch
auf der lediglich
1,90 Meter breiten Fahrbahn fortbewegen will? Und den Seh- Hör-
und
Gehbehinderten wird hier auch noch Sicherheit geboten?!
Mangelerscheinung: Auf diesem Fußgänger und Radweg sind derartige
Beleuchtungskörper als völlig ungeeignet zu erachten. Besser wäre darauf
zu verzichten und anstelle dessen, die Beleuchtung von der
PKW-Unterführung aus vorzunehmen. Rastbänke sind
in dieser Einkaufszone nicht zu erkennen!
149 Ein Fußweg im KFZ-
Kreuzungsbereich! 
 
Von Niedermarkt zur Rollfährestraße
bezeichnet die Gemeinde den neuen Geh- und Radweg (Vorschriftzeichen
17a)
an der ÖBB-Unterführung als Gehweg- StVO 17. Dieser Zone wird ein
`Ende´
gegeben, obwohl die Parkzonen-Einfahrt von den Fußgängern
überschritten -
und anschließend wieder von Fußgängern und Radfahrern
genützt werden darf.
Eine richtig markierte Kreuzungs-Zone (rechtes Bild) könnte den
Fußgängern und Radfahrern dienlicher sein. Eine amtswegige Stellungname
erbittet die Redaktion.
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Geht`s um Abfall, Wasser, Luft-
der Belästigte die Umweltnummer ruft!
0664/ 307 57 87
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Fortsetzung: Themen - 06 - 2013 |
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