* Probleme wegen zu schmaler Fahrspur?! |
||||
![]() Experten verlangen für Tunnelprojekt Niedermarkt: Keine Umfahrung durch Wasserschutzgebiet! Herwig Irmler |
||||
Die für Klosterneuburg als bedenklich eingestufte Belastung
|
||||
Nicht zuletzt wegen des als bedenklich erachteten Realisierungs-vorschlags soll die geplante Fahrbahn- Weiterführung, in einem Tunnelsystem, von der Bevölkerung durch eine derzeit laufende Unterschriftenaktion, von Univ. Prov. Dr. H. Knoflacher initiiert, abgelehnt werden. Erstes Argument gegen die Planvorlage der Stadt, ist, wie genannt, die vorgesehene Tunnelführung entlang des städtischen Trinkwasser- Schutzgebietes. |
||||
Zudem darf, den gesetzlichen Regeln entsprechend, bei verkehrs-bedingter Staulage, in ein einbahniges Tunnel nicht eingefahren werden. Ein in diesem Fall vorzunehmendes „stop and go“ System wird in der in Klosterneuburg geplanten Verkehrsabwicklung, laut Experten, massive Staulage mit sich bringen. Insbesondere während der Hauptfrequenz am Morgen und am Abend, sowohl im Kierling- und Weidlingtal, als auch an der so genannten Umfahrung. |
||||
|
||||
Probleme wegen zu schmaler Fahrspur?!
|
||||
|
||||
![]() Foto 2
Das offiziell
geplante Tunnelprojekt in der vorgesehenen Länge
von 1.200 Meter,
wird dem massiv verkürzten 300 m Sparprojekt gegenüber gestellt. Der große Vorteil
bei diesem System „Vernunft hat Vorrang“ wäre
in dem Planvorschlag
begründet, „unter Tag“ eine Zufahrt zu einem Stadt-Parksystem zu
realisieren, das ebenfalls schon konkrete „Klosterneuburg1“
Planvorschläge beinhaltet. |
||||
Das einzig ungenannte und teils bestrittene Problem für eine derartige Vernunft-Lösung ist die Tatsache, dass die dafür notwendigen Projekt-Grundstücke, nämlich die stadtinterne „B14- Straßenfront“ wegen der bereits teilrealisierten Umfahrungs-projektierung, im Stadt-Zonenbereich, nicht mehr in Landesbesitz, sondern im Privat- und Stadt-Eigentum angesiedelt ist. |
||||
![]() ![]() |
||||
Foto 3 Foto 4 Auch wenn die Problem Unterführung einsatzbereit erscheint, zeigt sich, allein bei minderer Hochwasserlage, wie im Sommer 2008, dass (lt. Bild 1 bis 4), die Pumpenanlage wasserdurchlässige Betonwände aufweist. |
||||
Muss Stadt für
Fehlplanungen aufkommen?
Alles was sich im Stadteigentum befindet und nicht in Landesobhut
eingebunden wurde,
muss bei Änderung oder Neuplanung, auch von der
Stadt finanziert werden. So auch der mögliche und überaus
vorteilhafte Plan eines stadtintern untertunnelten 300 Meter-
Umfahrungsprojekts. Da die Projektierung aber bereits Landessache ist,
müsste die
genannte Sparvariante theoretisch von der Stadt selbst bezahlt werden.
Allerdings kann doch auch das Land für eine derartige Projektierung
eingebunden werden, weil die ehemalige B14 - jetzt Stadt-Straße
weiterhin, sogar mehrheitlich vom Durchzugsverkehr genützt wird. Sie ist
nämlich um mehr als einen Kilometer kürzer, als die unfertige Umfahrung,
die auch so unfertig verbleibt, weil die ursprüngliche Planung für die
Landesregierung unbezahlbar erscheint. Stadt und Land könnten, etwa auch
unterstützt von der
EU - eine sinnvolle Stadt-Unterführung realisieren. |
||||
Stauprobleme durch geplanten
B14-Ausbau
Das Problem dabei tritt im geplanten einspurigen Tunnelprojekt zutage. Dieses erlaubt nur eine geringe Staulage im Tunnel. Bei Überschreitung wird eine Verkehrsampel einen Fahrstopp verfügen. Ein Stau wird sich zwangsläufig im Stadtzentrum auch dort bilden, wo bisher eine derartige Staulage nicht gegeben war. Diese unangenehme Gegebenheit kann aber eine bedeutend negative Steigerung mit sich bringen. Dann nämlich, wenn das Versbrechen von noch- Bgm. Dr. Schuh realisiert wird, eine Donaubrücke in Richtung Korneuburg zu verwirklichen. In der heutigen Sicht der Verkehrslage eine Maßnahme, die in der Projektfolge einer verfehlten Planung unterliegt. Tatsächlich hätte Planung und Realisierung einer zweifellos wichtigen Donaubrücke vor der „Klosterneuburg- Umfahrung“ realisiert werden müssen. Allein wegen der Feststellung, wie stark sich die Fahr-Frequenz Korneuburg- Klosterneuburg- Wien über eine diesbezügliche Tunnelanlage entwickelt. Erst dann hätte
die Frequenzbreite in der notwendigen Spuranzahl der so genannten
„Umfahrung“ ermittelt und festgelegt werden können. Experten sind
überzeugt, dass die Spuranzahl je Fahrtrichtung „KLBG -Wien- bzw. KLBG-
Tulln- wie schon Weidling – Wien, vierspurig ausgeführt werden müsste.
Das hätte aber zwangsläufig zur Folge, dass auch Warum das Gesamtprojekt nicht nach einem unverzichtbar kompletten Konstruktions- System erarbeitet wurde, entzieht sich jeglicher Kenntnis. Jedenfalls ist es Tatsache, dass selbst knapp vor Fertigstellung der Teilrealisierung der ersten Umfahrungsvariante, die städtische Architektur, kein abgeschlossenes Tunnelsystem vorlegen kann, in dem sämtliche zu erwartende Verkehrsströme in Planvorlage erkennbar wären. Der Tenor der Misere scheint an einem unklaren Konstruktionssystem zu liegen. |
||||
![]() ![]() ![]() |