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"Ich hör´ ihm eh nicht zu"
Titel schützt vor Torheit nicht? Doppel-Akademiker drohte mit der Hacke
Bezirksblatt Nr. 26, 30. Juni 2010 - Lokales 5
Es war nicht leicht, die Würde des
Schöffensenates zu wahren:
Manfred Hohenecker.
Foto: Rath

 
75-jähriger Akademiker sollte in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen werden.
Klosterneuburg/ Korneuburg (MR)
Seine mehr als saloppe Wortwahl wurde einem 75-Jährigen fast zum Verhängnis:
Einer Ladung wegen leichter Körperverletzung folgte gleich noch eine Anklage. Seinen Antrag begründete Staatsanwalt Ronald Schaffer damit, dass der Betroffene gegenüber einer Richterin des Bezirksgerichtes Klosterneuburg angekündigt hätte, er werde im Falle der angedrohten zwangsweisen Vorführung die Polizisten mit einer Hacke erschlagen (und die Bediensteten des Wasserwerkes dazu).
Getrübte Verhältnisse
Die Meldungen des doppelten Akademikers (Dr. und Dipl. Ing.) sorgen immer wieder für Heiterkeit. Es war nicht leicht die Würde des Schöffensenates (Vorsitz: Manfred Hohenecker) zu wahren.
"Wegen nichts und wieder nichts" stehe er hier, eröffnete er seine Vernehmung. Seine Verachtung gegenüber Juristen im Allgemeinen und Frauen im Besonderen brachte er mehrfach zum Ausdruck (siehe Zitate). Das Verhältnis zum Pflichtverteidiger Harald Ringelhann war ebenfalls getrübt: "Lass ma´n reden, ich hör ihm eh nicht zu", als dieser für
die Abweisung des Antrages plädierte.
Auf die Frage des Vorsitzenden vor Urteilsverkündung, ob er sich den Ausführungen seines Verteidigers anschließen wolle, antwortete er konsequent: "Ich habe doch nicht zugehört, wie soll ich mich da anschließen?"
Antrag abgewiesen
Nach kurzer Beratung verkündete der Vorsitzende die Entscheidung: Antrag abgewiesen. Nach dem psychiatrischen Sachverständigengutachten sei der Betroffene wegen eines gesteigerten Antriebsvermögens in Verbindung mit einer querulatorischen Persönlichkeits- störung zwar nicht zurechnungsfähig, es sei aber nicht zu erwarten, dass er die angekündigte Straftat wegen seines altersbedingt reduzierten körperlichen Zustandes überhaupt verwirklichen könne.
Aus dem Gericht zitiert
"Des is a Blinder." (der Betroffene zum Staatsanwalt)
"Deppats Weib" (der Betroffene über die als Zeugin vernommene Richterin)
"Des san olle Vabrecha" (der Betroffene über Juristen allgemein)
"Ich komme mir vor wie der Papst!" (der Betroffene auf die Abschlussworte des Richters, er könne nun wieder mit der Polizei nach Hause fahren)
> Zur Sache
Bei dem Prozess handelte es sich um eine Sonderform des Strafverfahrens. In diesem Verfahren gibt es den Begriff des Angeklagten nicht, weil der Verfahrensunterworfene nicht zurechnungsfähig ist. Er wird im Gesetz als "Betroffener" bezeichnet.
Der Betroffene gegenüber "Klosterneuburg1":
"Noch einmal möchte ich das nicht machen. Das wäre mir schon zu anstrengend."
 
Opa Otto griff Mann mit Bügeleisen an       Heute
Kein Morgen ohne Heute  Fr. 24.8.12 / Nr. 1576  Seite 10 - Niederösterreich
Foto: Daniel Schaler / J. Lielacher
Text von Joachim Lielacher
Kurioser Prozess in Korneuburg: Da sich Otto Z. (78) von einem Arbeiter gestört fühlte, drehte der Diplomingenieur in Klosterneuburg durch: Mit Messer und Bügeleisen attackierte der Wut-Rentner sein armes Opfer.
Mit Otto Z. ist nicht gut Kirschen essen. Davon kann Arbeiter Karl G. (62) ein Lied singen. Nach einem Feuerwehrfest im Mai wollte Karl G. ein Zelt abbauen. Anrainer Otto Z. fühlte sich von den Abbautätig-keiten derart belästigt, dass bei ihm alle Sicherungen durchbrann-ten: Nackt, dafür mit Messer und Bügeleisen bewaffnet, strömte der
Wut-Opa auf den fassungslosen Arbeiter zu. "Hör auf, sonst bring
i di um"
, schrie der Rentner.

Mit dem Bügeleisen verletzte Otto Z. sein Opfer an der Schulter. Nur mit Mühe konnte Karl G. die Messerattacken abwehren und flüchten.
Urteil (nicht rechtskräftig) beim Prozess in Korneuburg: Der
Pensionist wurde in eine Anstalt für geistig abnorme
Rechtsbrecher eingewiesen.
 
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