Das Problem
Kahraman heißt
`Gemeinde´! |
Einfach
`toll´ - empfand es die Familie Kahraman, als sie am
10.8.1993 von
der Stadtgemeinde die Baubewilligung gem. § 99 a.d. BOf. NÖ -
und die
anschließende Nutzung eines Stifts-Grundes ohne zeitliche
Beschränkung, von der Straßenverwaltung Klosterneuburg
erhielt. Bestätigung: STR Franz
Resperger und Chorherrenstift Klbg- als Grundbesitzer.
Dann amtlich: Am
6.9.1993 ersucht Hr.
Kahraman um die Genehmigung,
einen Würstelstand auf dem von der Stadt Klbg. gepachteten
Stifts-
Grundstück EZ 5929 Parz.Nr. 3276/63 (Parkplatz hinter dem Bhf.
Kierling)
im Ausmaß von 3x4m, errichten zu dürfen. Klosterneuburg, 7.9.1993: Gegen die Aufstellung eines
Würstelstandes
auf der von der Stadtgemeinde gepachteten Grundfläche Gst.
3276/63 besteht kein Einwand. Gez. Zentraldirektion
Stift/Ing. Franz List, Stadtgemeinde Klosterneuburg.
N-Bewilligung: Am
3.5.1995 gibt die
Stadtgemeinde erneut, die zeitlich
nicht limitierte Bewilligung zur Benützung des Grundstückes -
sowie die
unbeschränkte Bau- und Nutzungsbewilligung des Planobjektes.
OK von BH-WU: Am
15.5.1995 erteilt
auch die BH-WU die Bewilligung
für die Errichtung dieses Würstelstands im
Hochwasserabflussbereich der
Donau. Das Verfahren hat ergeben, dass das Vorhaben weder
öffentliche
Interessen beeinträchtigt, noch bestehende Rechte verletzt.
Unvereinbar: Am Freitag
1.11.1996 schrieb die
Kleine Klbg. Zeitung: Offener Kanal - und Würstelstand: Gesetzliche Auflagen
und Stolpersteine
wurden überwunden, ehe die Stadtgemeinde dem in der Stadt
ansässigen
Kurden 1990 die Betriebsbewilligung erteilte. Die städtische
Kanalbrigade
verbreitet allerdings immer wieder großen Gestank...
Mit Bescheid - vom
4.8.1998 erteilte das
Stadtamt Klosterneuburg erneut die
unbeschränkte Gebrauchserlaubnis für die genannten Nutzer.
Dann der Hammer: Nicht
nachvollziehbar die Mitteilung der Stadt vom 17.9.2008 zum
bisherigen Verwaltungsgeschehen. Sie lautet: `Mit Bescheid
des Stadtamtes vom 12.8.1994
wurde Herrn Ismail Kahraman die Bau- bewilligung auf die Dauer
von 5 Jahren erteilt´. Das wäre dann bis
1999
Eine interessante
Gedächtnisaufgabe für Bgm. Schmuckenschlager, der mir 2015
nochmals dieses lustige
94er
Rate-Spiel `verkaufen´
will. Ich beginne vorerst und heute nur einmal mit einer `Krätchen-frage´:
Was soll eine Baubewilligung auf die Dauer von
5
Jahren?
Also bis 1999
bedeuten? Und
wann ist dann die Nutzungsdauer zu Ende? 2008, 2011, 2015? Oder
nimmt sie gar kein Ende?
Und jetzt `griffig´: Der Pächter, eines Grundstücks
des Stifts, ist die Stadt.
Der Subpächtet ist die Familie Kahraman. Der Pächter will das
Grundstück
selbst nutzen. Also muss der Sub-Pächter weg. Die Kündigung
soll jetzt das
Stift in die Wege leiten, meint die auch `christliche
Stadtgemeinde´. Daher der Bürgermeister: `Mit Bescheid des Stadtamtes der
Gemeinde vom 22.07.2014 wurde dem Chorherrenstift Klbg. als
Grundeigentümer der
Liegenschaft, der Auftrag erteilt, den Würstelstand bis zum
31.03.2015 zu entfernen´.
(Na
so was: Ein Pächter erteilt dem Grundbesitzer einen
Auftrag!?)Natürlich machte das Stift
bei derart unchristlichen Angeboten
nicht mit.
Aber: Gehen wir einmal
`in medias res,´ dann
erkennen wir, dass das Stift, ohne eigenem Interesse, damit
einverstanden ist, dass die Gemeinde den
Verkaufskiosk, auf eigene Kosten ohne Anspruch auf Entschädigung
entfernen lässt.
Das
Grundstück
hat die Stadtgemeinde übrigens selbst nur vom Stift gepachtet.
„Wir haben keinen Pachtvertrag mit den Kahramans, sondern einen
mit der Stadt“, erklärt Stift-Sprecher Peter Schubert. „Wir
werden
aber Gespräche mit der Gemeinde anstreben, um eine für alle
tragbare Lösung zu suchen. Wir sind natürlich interessiert, dass
auf unserem
Grund friedliche Verhältnisse herrschen.“
16.6.2010
Das hatten wir aber schon. Der noch gültige Erst- Vertrag der
Familie
Kahraman, wurde mit Stift und Stadt vereinbart und geschlossen.
Ungültiges Dokument: Ein
wichtiges Amts-Dokument kann ungültig sein.
Auch wenn es vom Bürgermeister, sowie von Stadt- und
Gemeinderäten
ausgestellt und unterfertigt wurde. Manchmal gibt es auch eine
verzwickte Gesetzeslage. Ganz besonders, wenn der Herr
Bürgermeister so ein wichtiges Dokument wie einen
Unterbestandvertrag
selbst und von
seinen Politikern
bestätigen lässt.
Folgende Punkte fehlen bzw. sind auf der
Darstellung
des Unterbestandverztrags als unrichtig erkannt worden:
1. Das Datum der
behördlichen Dokument Erstellung, 1. Seite
1.a) Der
Tag der Diskussions-Vorlage an Familie Kahraman.
1.b) Der Begriff
`Unterbestandnehmer - bei Ismail Kahraman
2. Es sind alle Teilnehmer
mit deutlich lesbarem Vor- und
Zunahmen auf der Unterschriften-Anlage in diesem
Vertragswerk zu versehen.
2.a) Die drei anwesenden Gemeinderäte sind nicht benannt.
2.b) Es
fehlt die Funktion der anwesenden Politiker.
Das macht das
Vertragswerk zusätzlich ungültig.
3. Wenn auch anzunehmen ist,
dass diese Angaben einer 7.
Seite obliegen, erlangt das Vertragswerk keine
Gültigkeit.
3.a) Erst wenn auf allen
Seiten erkennbar ist - die jeweils wievielte Seite der
anzahlmäßig --- insgesamt im Dokument vorhandenen Seiten
existieren. D.h. z.B. 7 von 7
4. Bei der unterfertigten Unterbestandnehmerin
Gülistan Kahraman fehlt
die Zusatzerklärung: Die
Darstellungen des gesamten Vertrags gelesen,
verstanden und akzeptiert.
4.a) Eine Unterfertigung
der Begleitperson Ismail Kahraman
könnmte z.B. die Beifügung enthalten: Den Unterbestand-vertrag
gelesen.
4.b) Und der Hammer: Bei der
Unterfertigung des betr. Dokuments, war neben Frau und
Herrn Kahraman lediglich eine nicht genannte Beamtin
anwesend. Nicht der Herr Bürgermeister und kein Stadt- und
Gemeinderat. Aber von diesen Genannten war bereits
die Unterschrift am Dokument. So geht das aber wirklich nicht!
5. Damit das ex.
Vertragswerk eine Gültigkeit erlangen hätte können, müsste lt.
bestehender Gesetzeslage, auf dieser "Unterschriften-Seite"
wenigstens das letzte Wort aus der Text-Passage, nämlich:
Unterbestandgegenstand
neben allen hier angeführten Punkten 1-4 existent gewesen
sein. Um das Verständnis noch deutlicher erkennen zu lassen,
hätte der Briefschreiber ja nicht nur das letzte Wort der Seite 6, auf die
Unterschriften-Seite Nr. 7 schreiben sollen, sondern besser noch
den letzten Absatz -nämlich:
Anlagen:
Anlage /1: Räumungserklärung
Anlage /2: Lageplan Unterbestandgegenstand
Und dann folgt: Klosterneuburg, am 8.10.2014, sowie die
Unterschriften i. E.
v Diese dokumentarisch
falsche
Seite macht dieses Vertragswerk ungültig!
|
Zivilrechtliche
Anforderungen Wikipedia
§ 126
Satz 1 BGB
Die Unterschrift muss den Urkundentext räumlich
abschließen und darf deshalb nicht
„Überschrift” sein.
Damit bezweckt das Gesetz, dass der Unterschriftsleistende den
vorangehenden Text auch gelesen hat und aus diesem
Grunde mit seiner Unterschrift den Inhalt der Urkunde
für Beteiligte als verbindlich anerkennt. Mit der Unterschrift
bringt der Unterzeichner den unbedingten Willen zum Ausdruck,
die volle Verantwortung für den Inhalt des Schriftsatzes zu
übernehmen.
Eine „Oberschrift“ am oberen Rand wie bei
den zeitweilig von Kreditinstituten eingesetzten
Überweisungsformularen genügt ebenso nicht wie "Neben- schriften“, denn beide
erfüllen jedenfalls nicht die einer Unterschrift zukommende
Funktion, den Urkundentext räumlich und zeitlich abzu- schießen,
weil sie nicht einmal vom äußeren Erscheinungsbild her geeignet
sind, die Übernahme der Verantwortung für den auf dem
Schriftstück befindlichen Text zu übernehmen. |
2. Beispiel einer derart
falschen Vertrags-Vorschrift
der NÖ Landesregierung - Land- und Forstwirtschaft
Wenn auf der 1. Text-Seite, die
Unterschrift nicht mehr eingefügt
werden kann, ist eine Unterschrift auf S.2
allein zu wenig, um Gültigkeit zu erlangen.
Ein einziges Text-Wort der 1. Seite zu
Beginn der zweiten Seite würde genügen, um anerkannt zu werden,
so wie beim
ersten Text-Beispiel! |
Aus BGB
Studienbuch:
Erster
Teil:
Grundsätze der Konflicktlösung bei
fehlgeschla-
genen Rechtsgeschäften
I. Einleitung
1. Abgrenzungsfragen
Pacta sunt servanda:
Einmal eingegangene Verpflichtungen müssen
grundsätzlich
auch eingehalten werden, und sie werden in den ungezählten
störungsfreien
Vorgängen
des Alltags meist auch tatsächlich vereinbarungsgemäß
eingehalten
und zur Zufriedenheit aller
Beteiligten erfüllt. Rechtliche Schwierigkeiten können erst
entstehen, wenn das Rechtsverhältnis entweder fehlerhaft ist und
einer der
Beteiligten sich darauf
beruft oder im Laufe der Zeit
aufgrund von Störungsursachen nicht (mehr)
vereinbarungsgemäß
eingehalten wird. Für solche Fälle hat die Rechtsordnung durch
geeignete Vorschriften dafür Vorsorge zu treffen, dass
einerseits niemand damit zu rechnen braucht, auch noch nach Ablauf bestimmter Fristen mit
einem bis dahin nicht
geltend gemachten
Anspruch
überzogen zu
werden und zum anderen, dass auch schon
vorher vermeidbare Konflikte vermieden und unvermeidbare
Interessengegensätze
sachgerecht gelöst und ausgeglichen
werden können. |
„Zwingendes“ Recht
Es gibt so
genannte zwingende Gesetzesnormen, die können durch einen Vertrag
nicht unwirksam gemacht werden. Andererseits gibt es aber solche
Normen, die nur
dann gelten, wenn in einem Vertrag nichts anderes steht (dispositive
Gesetze).
Die Verjährungsfrist kann man nicht
verlängern, wohl aber die Gewährleistungsfrist.
Eine Verkürzung der
letzteren ist unter Kaufleuten möglich, nicht aber nach dem
Konsumentenschutzgesetz. Was im Einzelnen zulässig ist oder nicht, kann
nur ein
Anwalt prüfen. Es muss
daher an dieser Stelle dringend geraten werden, AGB
durch einen Rechtsfreund nicht nur erstellen sondern auch in
regelmäßigen Abständen überprüfen zu lassen, weil sich mittlerweile die
gesetzlichen Bestimmungen (auch
EU-Recht!)
geändert haben können.
Darüber hinaus gibt es ständig neue Entscheidungen des Obersten- und des
Euro-
päischen Gerichtshofes - in welchen meist die
Gestaltungsmöglichkeiten beim
Abbedingen von Gesetzes-bestimmungen eingeschränkt werden. So ist
kürzlich
bei einem Kaufvertrag, abgeschlossen unter
Unternehmern, über eine fabrikneue
Ware ein völliger Ausschluss der Gewährleistung für
unzulässig erklärt worden.
Dem Käufer müssen
wenigstens Verbesserungs-ansprüche bleiben. Auch der formularmäßige Ausschluss des Rücktrittsrechtes des Käufers für
den
Fall
des Verkäuferverzuges ist z.B. unwirksam. |
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Immer mehr erinnert
mich Kahramans Bauwerk an den
Pyrrhussieg!
Pyrrhos
I. von
Epirus (319/318–272 v. Chr.) sagte:
„Noch
so ein Sieg, und wir sind verloren!“
1 |
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Interessant ist die bei diesem Bild erkennbare,von der Gemeinde
bewilligte Sichthemmung, durch op |
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Nein,
den Radfahrertreff kann man nicht von heute auf Morgen dem Erdboden
gleich machen. Und dann - darf man das auch gar nicht!
Egal wie man diese (bzw. eine)
vertragliche Vereinbarung bewertet. Es handelt
sich ja nicht um einen `Schwarz-Bau´, sondern um ein behördlich
bewilligtes Bauprojekt ohne Frist-Vorlage. D.h. eine Existenzgrundlage
für den Betreiber Kahraman.
Auch wenn die Gemeinde
ein schriftliches Zugeständnis des Pächters hat -
das Vertragsende, auf Anordnung der Stadt Klosterneuburg, anzunehmen -
muss die Gültigkeit nicht zwangsweise unabänderlich sein!
Immerhin gibt es auch Regeln, die sogar trotz gültiger Gesetzeslage, so
lange anders gedeutet werden, bis man auch an
diesen Wahrheitsgehalt glaubt. Es fehlt bei diesem zuletzt vereinbarten
Pachtvertrags- Ende -
der wichtigste Geschäftspartner in diesem langjährigen
Genehmigungsverfahren. Und das ist ohne Zweifel der Grundbesitzer
in diesem
Vertrag:
Das Chorherrenstift!
Herr Kahraman, als
Pächter, hat vom Chorherrenstift bis heute noch keine
Entscheidung über ein Vertragsende erhalten. Also gilt die einstige
Vereinbarung nach wie vor. Und zwar so lange, bis nicht ein
Vertragspartner einen Schlussstrich vereinbaren, sondern beide
Vertragsteile ihr Einverständnis
auf Vertragsende bekunden. Und wenn ohne Verständigung des Pächters,
zwischen Gemeinde und Stift vertragliche oder besitzrelevante
Abänderungen getroffen werden, muss dies dem Pächter nachweislich zur
Kenntnis gebracht werden. Und zuletzt
sind wesentliche Vertragsteile als ungültig zu erachten... |
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Tatsachen
sind
wichtig!
Sie
sollen
auch richtig sein!
Herwig Irmler:
2010
Die Familie Kahraman
hat versucht, mit diesem
Wunsch klar zu kommen. Es scheiterte
am Tohuwabohu des gesprochenen
Wortes
und der schriftlichen Darstellungen unserer Behörden.
Leider! |
|
1. Schreiben folgenden Datums:
Am 17.09.2008 eröffnet die
Stadtgemeinde Klosterneuburg ein
behördliches Entscheidungs- Tohuwabohu
ersten Ranges.
Mit der "Betreff-Bezeichnung" Berufung gegen
Abbruchauftrag-
Offensichtlich kann sich die Stadtgemeinde zu
dieser Zeit nicht mehr erinnern, was sie als zuständige Behörde und
Grundstücksmieterin am 7.9.1993
dem Grundstückspächter Ismail Kahraman mit Siegel und Stempel
bestätigte. (Siehe die Bild-Beilage)
Erkenntnisse der
Tatsachen:
1. Die Gemeinde erstellt am 17.9.2008
einen 9 Seiten umfassenden
Spruch betreffend Berufungswerber - Frau Gülistan Kahraman ohne Zustell- Adresse unter TOPkt-32j
2. Das umfassende Schriftstück wurde am genannten Tag der
Fertigung,
also ebenfalls am 17.9.2008
in einer Sitzung des Stadtrates beraten.
Interessant wäre, zu welcher Urzeit am genannten Tag dieses
Schreiben zu Papier gebracht wurde.
3. Das Stadtamt der Stadtgemeinde Klosterneuburg als Baubehörde
I. Instanz, erteilt im genannten Schreiben (17.9.2008) an
Frau
Gülistan Kahraman als
Bauwerkseigentümerin(!) den Auftrag,
das Gebäude innerhalb einer Frist von drei
Monaten ab Rechtskraft
dieses Bescheides, zu entfernen.
Und dann der Stadtrat: "Der Berufung wird keine Folge gegeben."
Da erkenne ich nur wieder ein behördliches "Entscheidungs- Tohuwabohu."
Bei beabsichtigter längerer Bestandsdauer ist nämlich lt. Stadtrat
erneut
vor Ablauf dieser Bewilligung, um Genehmigung anzusuchen. |
|
4. Im genannten Schreiben hat die Stadtgemeinde
auf Seite 8 erkannt,
(und dies wurde auch von Bürgermeister
Dr. Gottfried Schuh- für den Stadtrat bestätigt)
dass ein Nachweis des Nutzungswerbers
über die Duldung des Vorhabens für das Nutzungsrecht durch den Grundeigentümer nicht existent ist. Der Nachweis der fraglichen
Zustimmung des Grundeigentümers wurde mehrmals vorgelegt und war auch
von der Stadtgemeinde am 7.9.1993
bestätigt worden. |
2. Schreiben mit selbem Datum:
Der "fleißige" Stadtrat verfasste nochmals am
17.09.2008 unter TOPkt-32k wieder in der genannten
Sitzung einen mehrseitigen Bescheid unter der Betreff-Bezeichnung -Berufung
gegen Bescheid-
In diesem erneuten Schreiben des Stadtrates wird das bisherige Geschehen
wie folgt erkannt:
"Mit Bescheid des Stadtamtes vom 12.08.1994(!?)
wurde Herrn Ismail Kahraman die Baubewilligung auf die Dauer von
5 Jahren auf der bez. Liegenschaft erteilt.
(Auch das Bescheid-Datum 3.5.1995(!?)
ist noch nachzuweisen.)
Das nächste Tohuwabohu legt die Stadtgemeinde so aus: Sie meint nämlich
in diesem Schreiben, dass eine Vertragsverlängerung von weiteren 5
Jahren nicht möglich ist. Da frage ich mich jetzt nur noch, was die
Bewilligung für die Nutzung bis 2.9.2004
bedeutet.
Das Stadtamt als Baubehörde I. Instanz erteilte nämlich dem Bauwerber
aufgrund des Ansuchens vom 31.8.1999 die baubehördliche
Bewilligung für einen Würstelstand mit Lagerraum und überdachter
Terrasse- basierend auf den Bescheid vom 12.8.1994- befristet bis
2.9.2004.
Und in der Erklärung:
Die Bauwerber sind verpflichtet, nachstehende Auflagen einzuhalten.
1. Der Eigentümer des Würstelstandes hat dafür zu sorgen, dass die
Baulichkeit einem der Bewilligung entsprechenden Zustand erhalten wird.
2. Die Anlage konnte nur als Bau vorübergehenden Bestandes
bewilligt werden, und ist ohne Aufforderung nach 5 Jahren zu entfernen.
Bei beabsichtigter längerer Bestandsdauer ist erneut, zeitgerecht,
vor Ablauf dieser Bewilligung um Genehmigung anzusuchen!!! Dieses weiterhin mögliche Ansuchen wäre dann bis zum Zeitpunkt
2.9.2009 anzustreben und
behördlich zu bewilligen, wenn nicht vorher
eine ordnungsgemäße
behördliche Kündigung eingeleitet wird. Diese
ist aber nicht erfolgt!!!
Noch einmal - 17.09.2008 -
Seite 4:
Der Stadtrat der Stadtgemeinde hat erwogen.
Mit Antrag vom 7.4.2004 begehrte die
Berufungswerberin die Verlängerung der befristet erteilten
Baubewilligung vom 17.9.1999. Da
eine solche Verlängerung in der NÖ Bauordnung 1996 nicht vorgesehen ist,
erscheint auch der verfahrensgegenständliche Antrag somit als
unzulässig!!! |
Jenen, die sich jetzt noch auskennen, kann ich nur
gratulieren.
Ich jedenfalls, bin in Bezug auf Klarheit, einigermaßen überfordert. |
Daher mein Vorschlag:
Gnade vor Recht ergehen lassen!
Und den Radfahrer-Treff am Standort
so lange belassen, bis
nachweislich dieser Platz im jetzt benützten
Ausmaße benötigt wird. Ich werde diese Notwendigkeit vermutlich nicht mehr erleben...
H. Irmler |
Re.: Gegen die Aufstellung eines Würstelstandes auf der von der
Stadtgemeinde gepachteten Grundfläche Gst.3276/63 besteht kein Einwand.
Klosterneuburg am 7. September 1993. Insbesondere ist zu erkennen, dass der
Grundbesitzer- Zentraldirektion des Chorherrensziftes
diese Vereinbarung rechtsgültig- und nicht widerrufen- unterzeichnet
hat! |
Kahramans
Auslöser:
Aufregung am laufenden Band
Wie sieht
der "Frieden" aus?
"Die
Kleine" - Klosterneuburger Zeitung -
Freitag, 1. November 1996 -
Seite 19
Ismail Kahraman zeigt in die Richtung zum Stein des Anstoßes: Offener Kanal unweit der
Würstelbude. appetitverderbender Gestank kommt aus der Bodenlage.
Fotos: Die Kleine/ H. Irmler
Unvereinbar:
Offener Kanal und Würstelstand
Eigenbericht Die Kleine 1996 / Herwig Irmler |
Klosterneuburg.-
Der Würstelstand "Radfahrertreff" erfreut sich immer größerer
Beliebtheit.
Der Besitzer Ismail Kahraman hat vor zwei Jahren (1994)
selbst Hand angelegt um seine
Imbissstube an der Au-Seite des Kierlinger
Bahnhofes zu errichten. Gesetzliche Auflagen
und behördliche
Stolpersteine wurden überwunden, ehe die Stadtgemeinde dem seit 1990
in
Klosterneuburg ansässigen Kurden die Betriebsbewilligung erteilte.
Seit einiger Zeit wird den Gästen der Appetit gründlich verdorben. Nicht
durch die Schuld des braven und gewissenhaften "Khebab- Chefs", sondern
durch die städtische "Kanalbrigade". Den mit Fäkalienfahrzeugen
anrollenden Bediensteten kann natürlich auch kein Vorwurf
gemacht
werden. Sie tun nur ihre Pflicht, wenn sie ihr stinkendes Abfallprodukt,
20 Meter
von der Raststädte entfernt, in die mit einem Gitter abgedeckte
Kanal-Ablassstelle leeren.
Ismail Kahraman und seine treuen Kunden sind verzweifelt. Sie fragen:
"Muss das sein?"
"Nein!" - sagt Umweltschutzorgan Herwig Irmler, der auf diese genehmigte
Unvereinbarkeit aufmerksam gemacht wurde. Seine Begründung klingt
überzeugend:
"Seit Jahren warten die örtlichen Firmen auf die
von der Stadt versprochenen dezentralen Ablassstellen in den Orten, um
das Senkgruben- Abwasser zeit- und Kilometer sparend los
zu werden. Wenn
eine solch umweltschonende Variante der Wirtschaft vorenthalten wird,
weil es bald die Vollkanalisierung gibt, muss sich auch die Gemeinde
keine Privilegien verschaffen.
Sie kann, so wie alle anderen Räumfahrzeuge, die Kläranlage in Anspruch
nehmen und dort ihre Fahrten registrieren lassen.
Die Ablassstelle hinter dem Kierlinger Bahnhof gehört jedenfalls
geschlossen.
Wenn dann noch der Kompostplatz angelegt wird, entfallen
derartige Fahrten zur Gänze".
Abbruchbescheid rechtskräftig:
Sechsköpfige Familie steht vor
finanziellem Ruin
Bezirks Blätter
– Tulln-Klosterneuburg – Nr. 24-Mi., 16.06.2010
(15.06.10)
Über 15 Jahre wurde der Imbissstand der Familie
Kahraman
beim Kierlinger
Bahnhof trotz formaler Fehler rund um das
Bewilligungsverfahren geduldet. Der Rechtsstreit blieb im Hintergrund,
die
sechsköpfige Familie sah
ihre Existenzgrundlage gesichert.
Ein
fataler Irrtum: Seit Juni ist der
Abrissauftrag rechtskräftig.
KLOSTERNEUBURG (cog).
Gülistan „Rosa“ Kahraman
(42) ist den Tränen nahe: „Wir
haben zwanzig Jahre für
unsere Existenz gekämpft.
Wir wollen nur leben.
Dass man jetzt unsere Existenz zerstören will, tut
so weh.“ Den Anfang nahm der mittlerweile handfeste juristische Streit 1993, als
das Ehepaar
Kahraman sein Ansuchen für die Errichtung eines
Imbissstandes stellte. Während die
beiden geborenen Türken heute
fließend Deutsch sprechen, haperte es damals damit noch.
Eine befristete
Bewilligung wurde für eine unbefristete genommen, die Widmung beim
Bau großzügig ausgelegt. Jahre später ist es hart auf hart gekommen:
Der
Abbruchauftrag ist rechtskräftig. |
Appell
um humanitäre Lösung
„Wir können es uns nicht leisten, einen neuen Stand an anderer Stelle
wiederaufzubauen“, klagt Gülistan Kahraman. „Wenn wir gewusst hätten,
dass der Vertrag befristet ist, hätten wir kein Geld investiert, sondern
uns woanders etwas aufgebaut. Aber so ...“ Ihre Stimme erstickt. Ihr
Mann Ismail (52), der 1986 als politischer Flüchtling nach Österreich
gekommen ist, ergänzt: „Wir brauchen die Unterstützung der Stadt, um
unsere Existenz behalten
können.“ Ganz ignoriert wurde das Problem der Kahramans von der Gemeinde
nicht: Angebotene Ersatzstandorte seien jedoch nicht realisierbar gewesen, so Kahraman
weiter: „Die waren
entweder wirtschaftlich uninteressant oder ohne infrastruktureller
Ausstattung – diese ein zweites Mal zu schaffen, können wir uns nicht
leisten.“
Was jahrelang als Formalfehler hingenommen wurde, wird nun schlagend.
Gründe dafür haben die Kahramans bislang keine erhalten. Ein möglicher:
Die Verwirklichung der abwechselnd angedacht und wieder verworfenen Idee
eines Park & Ride-Parkhauses beim Bahnhof.
Diese hat im neuen
Verkehrsstadtrat LA Willibald Eigner (ÖVP) einen
neuen Verfechter
gefunden. |
Umwidmung nicht
möglich
Ismail Kahraman lenkt ein: „Wir könnten uns auch vorstellen, einen in
einem Parkdeck integrierten Stand zu betreiben.“ Eine praktikable
Lösung, mit der Gerüchten zufolge mögliche Garagenbetreiber allerdings
keine Freude haben.
Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager (ÖVP) stellt klar: „Wir können
sicher nicht anlassbezogen widmen.“ Aber: „Niemand wird im Regen stehen
gelassen, ich kann der Familie bei der Standortsuche meine Kooperation
anbieten.“
Das Grundstück hat die Stadtgemeinde übrigens selbst nur vom Stift
gepachtet. „Wir haben keinen Pachtvertrag mit den Kahramans, sondern
einen mit der Stadt“, erklärt Stift-Sprecher Peter Schubert. „Wir werden
aber Gespräche mit der Gemeinde anstreben, um eine für alle tragbare
Lösung zu suchen. Wir sind natürlich interessiert, dass auf unserem
Grund friedliche Verhältnisse herrschen.“
|
|
Lesermeinungen
dazu:
Bezirks Blätter
Nr. 24 Teil
1
stefan
(echter doktor), am
21.06.2010 um 16:48
So einen Schwachsinn, wie ihn der Herr (Möchtegern-) Doktor und
(Möchtegern-) Richter Eugen weiter unten schreibt, habe ich noch nie
gelesen. Das Parkdeck wird doch nur deshalb nicht gebaut,
weil die ÖBB kein lebhaftes Interesse daran zeigen. Oder, um es anders
zu formulieren:
Weil Klosterneuburg nicht ausreichend
zahlt. Für die, die es nicht wissen: Die Bahn lässt sich sogar den Halt
mancher Züge in Klosterneuburg extra bezahlen. Sie würde am liebsten
Klosterneuburg allein für das Deck zahlen lassen.
Ein Mini-Kiosk wie jener von Kahraman kann da nichts bewirken.
Denn um das
Deck zu bauen, müsste der nicht einmal weg. Denn dort kann man die
Einfahrt wegen des Kurvenradius und der Steilheit direkt aus der
Unterführung heraus ohnehin nicht machen.
Hier wird ein Scheingefecht
geführt, um einen unbequemen Ausländer (der sich seinerzeit an die SPÖ
um Hilfe gewandt hat und
es sich ganz genau deshalb mit Schuh verscherzt
haben dürfte) loszuwerden.
Wilhelm Schenz, am
21.06.2010 um 16:19
Wo war das Recht
bei der Villa Meran?
Wo ist die Baupolizei wenn ein Gartenteich am Ölberg nicht den Plänen
entspricht? Als wohlhabender Einheimischer tut man sich doch etwas
leichter, vor allem wenn man die richtigen Freunde hat.
Die Familie Kahraman hat die offensichtlich nicht. Der Stand wurde
einige Male umgebaut, den eingereichten und bewilligten Plänen
entsprechend. Bei einem laufenden Verfahren währe das ziemlich
ungewöhnlich. Wenn man eine Lösung, eine menschliche Lösung meine Ich,
finden will, wird man sie auch finden. Mit dem Recht ist das so eine
Sache. Menschlichkeit hingegen ist niemals ungerecht.
Das Essen der Familie Kahraman ist übrigens ausgezeichnet, auch wenn die
Konkurrenz versucht das Gegenteil zu behaupten.
Rabbitear, am
19.06.2010 um 21:57
Es
ist klar, dass ein Unternehmer mit einer sechsköpfigen Familie um seine
Existenz kämpfen muss. Wenn man da noch Prügel zwischen die Füße
geworfen bekommt wegen irgendwelcher Formalfehler, dann frage ich mich,
wie der Slogan "geht's der Wirtschaft gut, geht's uns allen gut" zu
verstehen ist.
Was Türkei da für wirres Zeug schreibt, richtet sich von selbst.
Apropos für Türkeikenner: Die Familie gehört zu den Zaza- Aleviten.
Die haben mit der PKK soviel am Hut wie ein Schwarzafrikaner mit einem
Schweden.
Pech für Türkei, dass Herr Kahraman nicht die Bozkurt sponsert...
Dr.
Eugen Richter, am
18.06.2010 um 18:34
Liebe
Mira, sie liegen leider völlig falsch!
Das Parkdeck verzögert sich, weil Hr. Kahraman das Österr. Rechstsystem
seit 10 Jahren bis zum Exzess ausnützt und einen Rechtstreit nach dem
anderen führt und so in einem permanenten Verfahrenszug ist.
Den
Abbruchbescheid gibt es schon seit Jahren, aber da Hr. Kahraman immer
wieder Gutgläubige findet die ihm seine Geschichte abkaufen, traut sich
die Stadtgemeinde auch nicht, wegen dem möglichen öffentlichen Aufsehen,
ihn durch zu führen.
Der Mann hat vorsätzlich, mit Wissen der Befristung der Pacht, den Stand
errichtet und will nun, dass er ihn um viel österreichisches Steuergeld
abgelöst bekommt. Alle Alternativstandorte, die man ihm über die Jahre
angeboten hat, hat er abgelehnt. Wenn so eine Abzocke durchgeht,
dann
gute Nacht Rechtsstaat.
Türkei,
am 18.06.2010 um 17:28
1. ist er kein türke sondern ein
kurde.
2. wozu braucht er geld? dass er
jedes monat die pkk unterstützt in der türkei! und außerdem
das was er
verkauft kann man sowieso nicht essen weil es nach nichts schmeckt. und
das
3. ist- ich war mal kunde bei ihm
und habe auch ab und zu was aufschreiben lassen aber er hat noch etwas
dazu geschrieben so wie es ihm gefreut hat und ich war da nicht der
einzige er war auch mit einigen kunden bei gericht wegen das!
SO BRAUCHT ER DAS GELD FÜR DIE UNTERSTÜTZUNG FÜR DIE PKK TERORISTEN!?
UND WARUM WURDE ER VON DER TÜRKEI ABERKANNT SPERRT BITTE ZU!
Mira,
am 18.06.2010 um 17:22
Es soll sich natürlich niemand hinter der Sprachbarriere verstecken
können. Aber der Fall liegt hier anders. Die Befristung und schließlich
der Abbruchbescheid erfolgten doch nur wegen des Parkdeck- Projekts.
Dieses ist offenbar gestorben, damit fällt auch die Grundlage vorerst
weg. Kahraman sollte also bis auf Weiteres bleiben können. Wenn das
Parkdeck wirklich kommt, was ich ehrlich gesagt nicht glaube, kann man
ihm noch immer einen anderen Standort geben. Warum z.B.
nicht
Rathausplatz? Dort ist überhaupt nichts los.
Franziska H., am
17.06.2010 um 19:18 Hr.
Kahraman hat vor 15 Jahren ganz genau gewusst, dass dies nur ein
befristeter Vertrag ist.
Die Stadtverantwortlichen, die die Umfahrung
planten und die ÖBB mit dem Parkdeck, haben es ihm immer wieder gesagt.
Jetzt will er von all dem Nichts gewusst haben und offensichtlich mit
der Mitleidstour mit unserem Steuergeld abkassieren.
Dr.
Eugen Richter, am
17.06.2010 um 18:04
Hier geht
das Bezirksblatt einem ziemlichen Trickser auf den Leim, der die Stadt
schon seit
mehr als einem Jahrzehnt an der Nase herumführt.
Mensch,
am 16.06.2010 um 20:17 Um
Menschlichkeit üben zu können, muss man Mensch sein. Also nicht Juristen
oder Ähnliches.
Lisa
Pröglhöf, am
16.06.2010 um 19:37
Hier könnten die Zuständigen in der Gemeinde wirklich einen Akt der
Menschlichkeit setzen indem sie vergangene Rechtsstreitigkeiten
vergessen (die ja auch nur- mehr oder weniger- ein Akt der Verzweiflung
waren.) Hier geht es um die Existenz einer voll integrierten Familie,
die nichts anderes will als einen weiterhin gesicherten Lebensunterhalt
für Eltern und Kinder. Es gibt immer Möglichkeiten etwas zu ändern (auch
wenn die Situation noch so "verfahren" ist)- man muss nur
WOLLEN.
Irene Baier,
Klosterneuburg, am
16.06.2010 um 19:33
Betreff: Familie
Kahraman - immer die Falschen!
Ich arbeitete im Winter 09/10 in der Caritas Schlafstelle in Wien 18. Am
Beginn hat es wirklich Spaß gemacht. Dann bemerkte ich, dass mindestens
80% der männlichen Obdachlosen Ausländer kriminell sind. Diebstahl,
Rauferein, Alkohol etc.
Was machen diese 45 österreichischen Männer in Wien? Warum werden sie
nach polizeilicher Intervention (Gefängnis) nicht abgeschoben? Es
handelt sich nicht um
Asylanten. Meine Fragen: Warum lässt man
alteingesessene Familien nicht in Ruhe?
Dieser Zogaiismus muss einfach gestoppt werden!
Ganz sicher lässt sich mit ein bisschen guten Willen die Angelegenheit
"Kahraman" lösen.
Auch ohne Bürokratengeilheit. Der Standort ist perfekt und das sollte
auch so bleiben.
Ich wünsche Familie Kahraman alles Gute und viel Kraft!
Name,
am 16.06.2010 um 18:22
Ich meine, dass es keinen Grund gibt, den Stand zu entfernen, solange am
Platz
dort nicht wirklich das Parkdeck oder irgend etwas anderes gebaut
wird! Und
auch dann währe der Stand in diesem Bereich eine Bereicherung.
Wenn man vom Happyland kommt oder auf den Zug wartet, ist so ein Paar
Frankfurter oder ein Kebab zwischendurch eine tolle Sache! |
Familie
muss
weiter zittern
Bezirksblatt Nr. 26, 30.
Juni 2010
Erst der Abbruchbescheid für Imbissstand,
dann massive Anfeindungen
Familie spürt
Ausländerhass: Am Imbissstand werden auch Kebabs verkauft.
Bislang
war dieses Multikulti auch kein Problem. Jetzt werden sie, die seit 20
Jahren
in der Stadt leben, plötzlich als "Ausländer" angefeindet. |
Nach wie vor hängen die Besitzer des
Imbissstandes beim Kierlinger Bahnhof in der Luft.
Wie es mit ihnen und ihrem Lokal weitergehen soll, wissen Gülistan und
Ismail Kahraman nicht. Sie fürchten um die Existenz ihrer sechsköpfigen
Familie.
Klosterneuburg (cog). Wie berichtet, ist der Abrissantrag für den
Imbissstand, der die Existenz der sechsköpfigen Familie Kahraman
sichert, seit Anfang Juni rechtsgültig. Eine dauerhafte Lösung an dem
Standort schwindet mit den Bestrebungen der Stadtgemeinde, beim
Kierlinger Bahnhof eine Park & Ride- Anlage zu errichten.
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager
(ÖVP) sicherte gegenüber dem Bezirksblatt aber zu, die Familie nicht zu
vertreiben, solange dort keine
Park & Ride- Anlage entsteht.
Für die Finanzierung des Landesanteils daran gibt es zwar bereits einen
Beschluss, allerdings sind die ÖBB ausgestiegen. Schmuckenschlager:
"Wir werden die Familie
in jedem Fall bei der Suche nach einem
Alternativplatz unterstützen".
Ausländerfeindliche Gemeinheiten
Nach dem Bericht über den drohenden Abbruch ihres Lokales erlebten sie
zwar viele positive Rückmeldungen ihrer Kunden, aber es gab auch
ausländerfeindliche Anfeindungen, die von "Ausnutzung des
österreichischen Rechtssystems" bis zu absurden Brückenschlägen zur
PKK reichten. Und das, obwohl das kurdische Ehepaar aus der Türkei
bereits seit 20 Jahren in Klosterneuburg lebt, und wenn man so will,
lebendes Beispiel für eine gelungene
Integration ist.
(www.meinbezirk.at)
Besprechung
Familie Kahraman
machte mit Bürger- meister Schmucken- schlager den Würstelstand-
Radfahrer-Treff in Klbg. zum Thema. Dabei erkannte die Stadtgemeinde
Fehler bei der Vergabe ihrer, vom Chorherrenstift gepachteten
Liegenschaft ein. Kahraman soll bei Bedarf, an einem neuen Standort sein
Unternehmen errichten dürfen.
Man ist gespannt.
Foto: H. Irmler
Suche nach
Alternativen NÖN
Woche 29/ 2010 Seite 7
KLOSTERNEUBURG / Der „Radlertreff“ beim Kierlinger
Bahnhof
muss laut Bescheid weg. Baubewilligung war nur befristet.
VON CHRISTOPH
HORNSTEIN
„Wir werden eine Lösung finden“, ist Bürgermeister Mag. Stefan
Schmuckenschlager sicher. „Der jetzige Standort kann aber
sicher nicht bleiben.“
Es geht um den Imbisstand beim Kierlinger Bahnhof. Geführt
wird er von
Ismail Kahraman, Besitzerin ist seine Frau Gülistan.
Beide bekamen
1993
von der Stadtgemeinde eine befristete Bewilligung für den Bau des
„Radlertreffs“. Befristet wohl gemerkt, aber das wurde von der damals
noch schlecht Deutsch sprechenden Familie falsch verstanden. Foto: H. Irmler
Nun wird dieser Fleck von der Stadtgemeinde dringend gebraucht. „Genau
an dieser Stelle kommen Kanäle zusammen.
Wir müssen genau dort das Rechenhaus hinverlegen.
Da gibt es keinen
Alternativstandort für uns“, so Baudirektor
Ing. Manfred Fitzthum.
Ismail Kahraman arbeitet seit
1993 im Würstelstand seiner Ehefrau Gülistan.
Die türkischstämmige Familie lebt von dieser Einnahmequelle.
Jetzt gibt es aber einen Abbruchbescheid. Die Baugenehmigung war nur auf 5 Jahre
befristet.
Kommt das Parkdeck, muss der
Imbissstand weg
Was bedeutet, dass Kahraman seinen Würstelstand räumen wird müssen. „Ich
habe
150.000 Euro in meinen Würstelstand gesteckt . Das kann ich nicht
einfach aufgeben“,
so Kahraman,
der das konkrete Angebot der Stadtgemeinde, den Standort auf das
Parkplatzgelände vis a vis zu verlegen, ablehnt. „Dort sind nur Autos
und kein Gehweg.
Die Leute finden mich da
nicht, das ist sogar gefährlich, wegen des Verkehrs.“ Auf der gegenüber
liegenden Seite, beim Radweg, würde er gerne sein neues Quartier
aufschlagen. Aber dort gibt es eine Bausperre.
Wenn der Bürgermeister vom Urlaub zurück ist, soll es wieder
Verhandlungen geben.
„Er hat mir versprochen, eine menschliche und für mich langfristige und
endgültige Lösung
zu finden. Ich bin dankbar, dass Klosterneuburg so
einen Bürgermeister hat.“
Dass aber in seinem Fall Verfahrensfehler gemacht worden sind, davon ist
Kahraman überzeugt. „Eine befristete Baubewilligung bei einem Gebäude,
das auf einem Fundament mit Zement steht, gibt es gar nicht“, ist
Kahraman überzeugt.
„Die Gemeinde plant langfristig, ein Parkdeck zu errichten.
Gemeinderats- und Landtagsbeschluss gibt es dafür schon.
Unter dem
Imbissstand kommen alle Kanäle zusammen,“ informiert Baudirektor
Fitzthum. Deswegen könne an Kahraman keine Baugenehmigung
ergehen.
Der Abbruchbescheid wäre vom Land NÖ bestätigt.
Vorschläge für Alternativstandorte gäbe es seitens der Imbissbesitzer
nicht.
„Er soll uns einmal sagen, wo er hin will, dann können wir prüfen, ob
das vorstellbar ist“,
so Fitzthum.
Kommentar
Christoph Hornstein
über den Fall Kahraman -
c.hornstein@noen.at
Von Zogaj zu Kahraman
Unverzüglich fällt einem zum Fall Kahraman der Fall Zogaj ein. Eine
Geschichte, die in den letzten Tagen auf der Gangway eines Flugzeugs
zurück in das Ursprungsland, ihr unrühmliches Ende gefunden hat. Aber
gibt es hier wirklich Parallelen?
Beide Familien haben sich auf unklaren Tatsachen Existenzen aufgebaut.
Einen Imbissstand auf Basis einer befristeten Baugenehmigung zu bauen,
ist mehr als gewagt. Und die Rechtfertigung, man hätte ihn durch
mangelnde Deutschkenntnisse als unbefristet erachtet, ist sehr dünn.
Nun, was der Stadtgemeinde vielleicht vorzuwerfen ist: Sie hätte
vielleicht früher und härter durchgreifen müssen. Wieder eine
mögliche Parallele? Wenn eine befristete Baugenehmigung (Wer denkt sich
so etwas überhaupt aus?) nach fünf Jahren ausläuft,
dann ist der
Standort aufzulösen. Basta.
Warum es dann weitere 12 Jahre dauert, bis offen seine Meinung geäußert
wird, ist schwer nachvollziehbar und schürt bei den Betroffenen nur die
Hoffnung, dass mit der Länge der Duldung des Missstandes die Chance
einer vollständigen Akzeptanz steigt. Dem ist aber nicht so. Denn
Recht bleibt Recht. Und Unrecht ist Unrecht. Jetzt müssen Kompromisse
her.
Die Meinungen dazu:
Teil 2
Fakten auf den Tisch!
von
Demokratin - 22.07.2010 10:20
Julia hat Recht,
keiner von uns kennt die wirklichen Hintergründe, daher sollten rasch
alle Fragen auf den Tisch! Ich hätte dazu einige:
A) Warum wurde Herrn K. eine auf fünf Jahre befristete Baugenehmigung
überhaupt erteilt?
B) Gibt es Belege, dass Hrn. K. bewusst war, was dies bedeutete und er
trotzdem den Imbissstand errichtete?
C) Ist es richtig, dass es schon seit Jahren Abbruchbescheide gibt, aber
Hr. K. dies am Rechtswege immer beeinspruchte? Sich die Verfahren
deshalb über so viele Jahre hinziehen?
D) Ist es richtig, dass die Verfahren auch deshalb so viele Jahre
dauern, weil Hr. K. die Eigentumsverhältnisse des Imbissstandes
ständig innerhalb der Familie hin und her schiebt?
E) Ist es richtig, dass Hr. K. bisher sämtliche von der Stadtgemeinde
vorgeschlagenen Kompromisse abgelehnt hat?
F) Ist es richtig, dass es für den Imbissstand keine gültige
Betriebsgenehmigung gibt?
G) Ist es richtig, dass es keine ausreichenden Belege über die angeblich
aufgewendeten € 150.000, gibt? Wer noch weitere Fragen hat, bitte posten! Vielleicht beantwortet die
NÖN oder die Stadtverwaltung oder Hr. K. die Fragen wahrheitsgemäß.
Dann würden wir der Wahrheit vielleicht etwas näher kommen.
von
Rebell - 22.07.2010 12:39
C, D, E ist meines Wissens richtig
Das Bauwerk ist eine Luftkeusche und steht meines Wissens auf
Stiftsgrund. Wahrscheinlich will der Herr K., dass ihm die Gemeinde
diese Luftkeusche um 150.000 EUR ablöst. Mit dem Betrag könnte er dann
was besseres bauen, am
besten auf einem Grundstück, das ihm die Gemeinde unentgeltlich zur
Verfügung stellt.
Meine Meinung: Selbst schuld. Kein
Mitleid. Weg mit dem Dreck!
von
Aufrosch - 22.07.2010 13:20
A: Weil es Geld bringt und was der Herr K nach den
nur 5 Jahren macht war möglicherweise der einen Vertragsseite egal, so
nach dem Motto, der kann eh kaum deutsch und checkt nicht was los ist.
B:
Sieht nicht so aus aber Genaueres weiß man nicht.
C: Mag sein, aber das nennt sich Rechtsstaat. Wo sich die
Verfahren nicht durch die vielen Eingaben oder Rechtsmittel, sondern
durch die lange Bearbeitungszeit der Behörden/ Gerichte eben so lange
hinziehen. Z.B. musst du in einer privaten Firma die gleiche
intellektuelle Arbeit mit gleichem Umfang, für die ein Richter Wochen
und Monate, ja oft
Jahre braucht, in wenigen Tagen erledigen können
sonst bist du weg vom Fenster.
D: Kann ich mir nicht vorstellen, da beginnt kein neues
Verfahren, Ändert sich nur die Zustelladresse, weil der neue Inhaber mit
allen Rechten und Pflichten in den Vertrag eintritt.
Ist der Neue ahnungslos, kann er auf den alten regressieren.
E: Das ist sein gutes Recht, wenn die Vorschläge nichts
taugen, hier geht es ja nicht um eine Wohnung oder einen Schrebergarten,
sondern um ein Unternehmen das auf Kundenfrequenz angewiesen ist. Wenn
der Stand nur unter Gefahren erreichbar oder "unsichtbar" ist, ist das
Angebot wertlos.
F: Das kann nicht sein, das wird sehr streng und regelmäßig
kontrolliert, auch die Lebensmittelbehörden testen (vor allem
Kebabstände) immer wieder und sehr genau.
G: Weiß ich nicht, aber die Geräte, der Stromverbrauch und die
von den Behörden vorgeschriebene Umbauten und Modernisierungen sind
sicher sehr teuer. Ob so teuer,
keine Ahnung, bin kein Gastronom.
Säufer habe ich dort noch nicht gesehen, aber
viele
Schüler die vom Happyland kommen, Bahnreisende die sich vor oder nach
dem Zug ein Kebab gönnen und auch mich selbst. Ich mag vor allem den
türkischen Kaffee (turk kafesi). Sagt niemals "griechischen" dazu, auch
wenn ihr
ihn "metrio" oder "glyka" trinkt
Mein Freund Graf Rudi meint,
von Graf
Bobby - 21.07.2010 21:50
Jetzt gibt es auch in
Klosterneuburg schon ein „goldenes Dachl“,
nämlich eine heruntergekommene Bretterbude in die angeblich 150.000 Euro
investiert worden sind. Graf Rudi meint auch, auf den Herr
Imbissstandbesitzer, bei dem er kaum Radfahrer sieht sondern immer
die gleichen Tschecheranten, passt ein Sprichwort ganz besonders.
„Man kann einige Leute für immer hinters Licht führen. Oder alle Leute
eine zeitlang. Alle Leute für immer für dumm zu verkaufen wird nicht
einmal Hrn K. gelingen. Auch wenn man die Gemeinde (Steuerzahler)
so gern abzocken würde." Hr. Franz, mir ist so schlecht, wo haben
Sie
das Kebab besorgt?
von
Chicken Head - 21.07.2010 22:56
Liebes Hochgeblüt, Ihre Gnaden, ich weiß ja nicht, wo er zu speisen
pflegt. Bretterbuden sind dem Hochadel sicher suspekt. (Friede den
Häusern, Geld den Palästen).
Jedoch
haben sich diese „Zuwanderer“ – ich nehme an, das Wort „Integration“ ist
Euren adeligen Ohrwascheln ein Greuel. Ihre Bretterbude durch ehrliche
Arbeit verdient. Und noch Eines: die Qualität stimmt, die Ware ist
frisch und das lässt auf Frequenz schließen. Nicht nur auf die
„Tschecheranten“. Die finden Sie beim Heurigen eher. Aber da kann man ja
in Anzug und Krawatte brillieren, -oder, Eurer Gnaden?
Kurz und gut – jedem das Seine. Aber ehrliche Menschen stehen bei mir
höher auf der Liste.
Mir schmeckt's
von
julia31 - 22.07.2010 09:39
Bitte kein Gutmenschentum! Lieber Chicken Head!
Man kam mich getrost eine Große Stammwählerin nennen. Nur Alles was die
Großen vertreten, kann ich absolut nicht teilen. Eines davon ist dieses
undifferenzierte Gutmenschentum:
Ausländer = gut, fleißig, anständig, etc. Damit kein Missverständnis
aufkommt, die überwiegende Mehrzahl der Immigranten ist gut und fleißig
und anständig! Aber so, wie ich keinem Österreicher einen Persilschein
auf diese Attribute ausstelle, genau so wenig hat Hr. Kahraman ein
Anrecht darauf, nur weil er Ausländer ist. Also bitte rasch die Fakten
auf den Tisch, ob seine Forderungen berechtigt sind, oder nur
schlitzohrig.
von
Aufrosch - 22.07.2010 13:29
Stimme
dir zu, aber ich vermute die "Schlitzohrigkeit" eher auf der anderen
Seite. Zumindest die Gedankenlosigkeit über die Folgen. Ein Problem ist
sicher auch, dass in der Türkei, vor allem am Land, eine andere
Rechtskultur herrscht. Gerade frisch Immigrierte sind dann oft sehr
naiv. Der geht zur Gemeinde, sagt "ich will einen Würstelstand
errichten" und der BGM sagt "ja, ok". Und damit ist es für den
Immigranten auch ok. Und er geht davon aus, dass der schriftliche
Vertrag nur das nötige Beiwerk ist, in dem das Vereinbarte steht. Das
ist bei
uns anders, hier zählt NUR das Schriftliche bzw muss man
Mündliches und Willensmängel nachher schwierig beweisen.
Die menschliche Lösung
von
Aufrosch - 21.07.2010 19:02
Wo eine Verschiebung an den Radweg erfolgt, dort gehört ein Radlertreff
auch hin. Der Baustopp dort ist ja nicht sakrosankt. Soviel ich weiß
will man damit ohnehin nur Ausbauten und Vergrößerungen durch
Kleingarten- Hütttenbesitzer verhindern. Im vorliegenden Fall
wäre es
aber nur eine 1:1 Verlagerung eines ohnehin schon bestehenden Gebäudes.
Ich würde Herrn Kahraman aber raten
es beim Radweg auf Stelzen zu errichten. Mit Balkon oben und (leicht
entfernbaren) Sesseln und Tischen als
Schanigarten unten, um optimalen
Hochwasserschutz zu haben. Das Bauwerk würde dann im Stil auch voll zu
den umliegenden Holzhäusern passen.
Das kann ja keine Staatsaffäre sein,
ihm seitens der Gemeinde bei der Übersiedlung zu helfen. Schließlich hat
man ihn auch etwas "hineintheatert".
etliche Vorbilder
von
picusviridis - 21.07.2010 11:55
Der
Reiterstall in der Holzgasse wurde seinerzeit ebenfalls ohne
Baugenehmigung errichtet und steht bis heute. Daher sollte bei
beiderseitigem gutem Willen auch für den Radlertreff eine vernünftige
Lösung gefunden werden. Ein Radlertreffer sozusagen.
Daten der
Ereignisse - kurz gefasst
Am
10.8.1993!!!
erteilte die Stadtgemeinde die
Baubewilligung gem. §99 a d.
BO f. NÖ und Nutzung ohne zeitliche
Beschränkung.
(Gez. von der Straßenverwaltung Str. F. Resperger)
Gülistan und Ismail Kahraman
(Österr. Staatsbürger)
erhielten
am
7.9.1993 vom Grundbesitzer- "Chorherrenstift"
und vom Pächter "Stadtgemeinde Klosterneuburg"
die schriftliche Bewilligung, ohne Auflagen, einen "Würstelstand" zu
errichten.
Am 3.5.1995 gibt die
Stadtgemeinde die zeitlich nicht
limitierte Baubewilligung zur Benützung des Grundstückes, um an die
bestehende Verkaufshütte auch einen Lager-
und Müllraum zu errichten.
Am
15.5.1995 erteilt auch die
BH-WU die Bewilligung für die Errichtung eines Würstel-stands
im Hochwasserabflussbereich der Donau. Das Verfahren hat ergeben, dass
das Vorhaben weder öffentliche Interessen
beeinträchtigt, noch bestehende Rechte verletzt.
Am
22.8.2005 erkennt die NÖ LR u.a.:
Mit Kaufvertrag
vom 18.1.2001 erwarb Frau
Gülistan Kahraman von Herrn Kemal
Kahraman (Bruder) die errichtete Würstelstandhütte. Mit
Bescheid des Stadtamtes
vom 6.10.2004 wurde die mit
Bescheid vom 4.8.1998 erteilte Gebrauchserlaubnis widerrufen
und die Entfernung des Verkaufskiosks bis 31.11.2004 aufgetragen. Der
gegenüber Herrn Kemal Kahraman erlassene Bescheid des Stadtamtes vom
4.8.1998, konnte in keinem Fall gegenüber Frau Gülistan Kahraman
Wirksamkeit
erlangen. Sie war zu keiner Zeit Trägerin einer
Gebrauchserlaubnis. Der Widerruf der Gebrauchserlaubnis gegenüber einer Person, die nicht
deren Träger ist, erweist sich als rechtswidrig.
Es fehlt jede Grundlage für einen
Beseitigungsauftrag.
Vollkommen unverständlich daher die Mitteilung der Stadtgemeinde
vom 17.9.2008 zum bisherigen
Verwaltungsgeschehen: Der Stadtamtsbeschluss
vom 12.8.1994 wurde Herrn Ismail
Kahraman die Baubewilligung auf die Dauer von
5 Jahren erteilt“.
|
„Das
ist eine Frechheit, die wollen uns weghaben“
NÖN
Woche 30/ 2010 - Seite 8
KLOSTERNEUBURG /
Die Familie Kahraman wehrt sich heftig gegen den Abbruch des
Würstelstandes. Gibt es zwei Baubewilligungen?
VON CHRISTOPH HORNSTEIN
„Die Geschichte ist schon 13 oder 14 Jahre alt. Und dass er
eines Tages weg muss, hat Ismail Kahraman immer gewusst.
Schon mein Vorgänger, Wirtschaftskammerobmann Hascher hat 1997
mit ihm Gespräche geführt.“
Wirtschaftskammerobmann Walter Platteter lässt kein gutes Haar
an Ismail Kahraman, dem jetzt der Abbruch seines „Radlertreffs“
am Kierlinger Bahnhof ins Haus steht. Nach Darstellung der
Stadtgemeinde gebe es mit Bescheid vom 12. August 1994
für den Würstelstand eine Baubewilligung, befristet auf fünf
Jahre. Danach hätte die Besitzerin Gülistan Kahraman die Hütte
schon längst räumen müssen.
„Stimmt nicht“, so Ismail Kahraman, „ich habe am 7. September
1993 vom Grundstücksbesitzer, dem Chorherrenstift, und vom
Pächter Stadtgemeinde Klosterneuburg die Bewilligung, einen
Würstelstand zu errichten. Am 3. Mai 1995 gibt die Stadtgemeinde
die zeitlich nicht limitierte Bewilligung zur Benützung des
Grundstücks.“
Offensichtlich gibt es in diesem Fall zwei Schriftstücke
verschiedenen Inhalts, für Kahraman völlig unverständlich. „Ich
gehe jetzt zum Volksanwalt, und bis zum Obersten Gerichtshof.
Die können uns das nicht einfach wegnehmen. Wir haben nichts
Falsches gemacht.“
Der Bau eines Parkdecks und die damit verbundene Verlegung eines
Rechenhäuschens ist der Grund für den Anspruch der Stadtgemeinde
auf diesen Platz. Baudirektor Ing.
Manfred Fitzthum:
„Genau dort, wo der Würstelstand
ist, laufen Kanäle zusammen. Wir brauchen diesen Platz.“
„Jemand
anderem ist der Würstelstand versprochen“
„Das ist doch alles eine Lüge“, entgegnet Kahraman aufgebracht.
„Jemand anderem wurde dieser Würstelstand versprochen, deswegen
wollen die uns einfach nur von dort weghaben.“ Schon vor Jahren
habe man ihm im Bauamt der Stadtgemeinde versprochen:
So lange die Stadtgemeinde Pächter sei,
könne er bleiben.
Für Wirtschaftskammerobmann
Walter Platteter ist die Sache aber klar:
„Kahraman nutzt den Österreichischen
Staat aus,
um einen persönlichen Vorteil zu haben, obwohl
ihm
das rechtlich nicht zusteht.“ Und weiter:`Das
Ganze ist eine Frechheit´.
Kahraman hat immer gewusst, dass er von dort
weg muss.
Die Gemeinde hat ihm
fünf Standorte angeboten. Es war ihm
aber nichts recht. Er will nur das größte Kapital aus der
Sache
herausschlagen.“ |
Wirtschaftskammerobmann Walter
Platteter:
"Kahraman will Kapital herausschlagen." |
|
|
Reaktionen
zum Thema -
Teil 3
Wüstlstandl
von Klosterneuburg -
29.07.2010 13:44
Das stinkende
Würstelstandl von Kahraman gehört schon lange weg. Sind eh
nur die "Tschecherln" der Stadt dort. Und Kahraman selbst
ist sowieso kein Guter!
Frechheit
von picusviridis - 28.07.2010 09:17
Ohne jetzt lange über Rechts-
und Eigentumsverhältnisse spekulieren zu wollen: Die
wirkliche Gemeinheit ist die Haltung des
Wirtschaftskammer-Obmanns. Statt dass er versucht für einen
langjährigen Beitragszahler
einen Kompromiss bzw eine einigermaßen tragfähige Lösung zu
erreichen, beschimpft und diffamiert er ihn noch. Das nenne
ich ein seltsames Amtsverständnis. Wenn das kein
Rücktrittsgrund ist ... Kein Wunder, dass sich die meisten
WK-Mitglieder derart vor ihrer eigenen Interessenvertretung
flüchten, dass sie a. gar nicht zur WK-Wahl gehen oder b.
jede erdenkliche Wahlmanipulation hinnehmen.
Ohne
Worte... aber auch nicht lustig.
von
Demokratin - 28.07.2010 10:04
Kammerbeiträge bezahlt?
Zwei Fragen an picusviridis!
Wissen Sie, ob Hr. K. überhaupt jemals Mitglied der WK war
und jemals einen Cent Kammerumlage einbezahlt hat?
Haben WK (Gewerkschaft, etc.) grundsätzlich die
Verpflichtung ihre Mitglieder auch dann weiter zu
verteidigen, wenn sich ihr Anliegen schon seit Jahren als
unrechtmäßig darstellt.
Erst nach Beantwortung dieser Fragen sollte man über die
Führungen des Hrn. Wirtschaftskammer-Obmanns urteilen!
von
picusviridis - 28.07.2010 10:33
Zur Mitgliedschaft der
Familie K. in der Wirtschaftskammer gibt die Seite "wko.at"
verlässlich Auskunft. Vielleicht kann man noch darüber
streiten, ob die Verteidigung von Interessen IMMER zu den
Aufgaben einer Standes- und Interessenvertretung gehört. Das
in dem Artikel beschriebene "Nachtreten" des
WK-Bezirksstellen Obmannes gehört mit Sicherheit nicht dazu.
von
Aufrosch - 28.07.2010 16:16
Finde das Verhalten von
Platteter auch sehr seltsam. Ein Wirtschaftsob-mann, der
nicht nur nichts für einen bedrohten Betrieb tut, sondern
gegen einen Wirtschaftsbetrieb agitiert? Das disqualifiziert
ihn vollends. Normalerweise unterstützt die Kammer ja sogar
die grenzwertigen Unternehmen etwa im Telekombereich... Na
hoffentlich kommt jetzt nicht noch die Arbeiterkammer und
unterstützt die Wirtschaft beim Löhne Dumping...
von Breiti
- 28.07.2010 16:20
Ich könnte mir
vorstellen, dass es tatsächlich 2 verschiedene Schriftstücke
gibt, die aber beide nicht viel miteinander zu tun haben.
Das eine könnte der Pachtvertrag für das Grundstück sein.
Abgeschlossen mit der Stadtgemeinde Klosterneuburg als
Pächter des Grundes vom Stift. Dieser könnte auf
unbefristete Dauer abgeschlossen worden sein. Das zweite
Schriftstück ist dann die Baubewilligung für den
Würstelstand. Diese Bewilligung wurde auf 5 Jahre erteilt.
Durch Einsprüche und Eingaben hat sich das ganze auf längere
Zeit erstreckt. Der Rechtsweg ist das gute Recht der Familie
Kahraman. Nun ist aber die Rechtskraft eingetreten und es
scheint kein weiterer Einspruch mehr möglich. Soweit scheint
mir die Rechtslage klar. Die befristete Baubewilligung
ist rechtskräftig erloschen.
Etwas anderes sind aber
die Aussagen des Hr. Platteter. Soweit mir bekannt, ist Hr.
P. Pensionist und hat auch keinen Betrieb mehr. Jeder kann
sich seine Meinung über einen Wirtschaftskammerobmann selbst
bilden, der Klosterneuburg den Rücken zugekehrt hat und
seinen Betrieb nach Zeiselmauer verlegt hat. Daher kann ich
seine Aussagen auch nicht ernst nehmen. Man fragt sich
überhaupt warum er noch Wirtschaftskammerobmann von
Klosteneuburg ist. Ein Versorgungsposten????
von
Aufrosch - 29.07.2010 11:06
"Befristete Baubewilligung"
bedeutet normalerweise, dass der Bauwerber innerhalb von 5
Jahren bauen muss (danach müsste er neu einreichen mit dem
Risiko der Ablehnung oder massiven Abänderungen).
Kahraman hat aber rechtzeitig gebaut. Ein festes Bauwerk nur
für 5 Jahre zu genehmigen, widerspräche jeder Logik. Das
geht nur bei einem mobilen Stand, etwa den Wagen auf Rädern
wie am Leopoldimarkt. Vielleicht liegt ja hier das
Missverständnis begraben? Die Gemeinde wusste ja, dass
Kahraman einen festen Stand errichten will und darauf waren
die Verträge (Pacht und Bau) wohl ausgelegt. Ein reiner
Schrebergarten hätte an diesem Ort ja keinen Sinn. Ich bin
dafür, die Sache mit Hausverstand zu lösen, ohne Geldflüsse,
einfach mit einem Transfer an einen passablen
Alternativstandort. Und ich bin froh kein Unternehmer in
Klbg zu sein, mit so einem WK-Obmann. Offenbar ist die WK zu
sehr mit der Politik verfilzt und da lässt man schon mal ein
kleineres Mitglied über die Klinge springen.
von
picusviridis -
29.07.2010 16:24
Oh nein, lieber Aufrosch, die
WK nicht, sondern nur die dortigen Schwarzen
(Wirtschaftsbund) im Allgemeinen und der Herr Bezirksstellen
Obmann im Besonderen.
Die können - oder wollen -
zwischen ihren Parteifunktionen (Wirtschaftsbund) und ihren
Kammerfunktionen (Wirtschaftskammer) nicht unterscheiden.
Dann kommen so unsägliche Absonderungen heraus wie vom Herrn
"Plattäter". Aber dafür wurden offensichtlich ein paar
andersfarbige Funktionäre wie ich selbst in die WK hinein
gewählt, dass sie solche Macheloikes aufzeigen und wenn geht
unterbinden.
|
|
von
ich_bins -
30.07.2010 11:01
Herr Aufrosch bitte
INFORMIEREN Sie sich- BEVOR Sie etwas posten, BITTE!
JEDE Baubewilligung erlischt wenn nicht innerhalb von
2 Jahren ab Rechtskraft mit dem Bau begonnen und nicht
innerhalb von 5 Jahren, wiederum ab Rechtskraft des
Bescheides, der Bau beendet wird.
Steht im §24 der
NÖ Bauordnung und gilt, wie gesagt, für ALLE Bauvorhaben.
Ein Leopoldistand braucht überhaupt KEINE Baubewilligung,
weil ein Bauwerk mit dem Untergrund kraftschlüssig verbunden
sein muss. Dies ist bei Rädern nicht der Fall. Dies steht im
§4 der NÖ Bauordnung.
In der ganzen Bauordnung gibt es auch keine "befristete
Baubewilligung", macht ja auch keinen Sinn, weil diese ja
nur für das Bauvorhaben benötigt wird. Es kann somit nur
eine "für diesen Ort befristete Betriebsbewilligung" (oder
so ähnlich) geben.
Währe interessant, was es da wirklich gibt und was da wer
verwechselt hat ;-)
Ich denke, dass da zwei aneinander vorbeigeredet haben, der
Eine hat es so gesagt und der Andere so verstanden. Somit
setzt euch (= Gemeinde und Herr Kahraman) zusammen und löst
das Problem, aber OHNE dass einer den anderen über den Tisch
ziehen will. Weil die 150.000 kommen mir schon etwas sehr
viel vor und Geräte kann man ja mitnehmen. Genauso hat die
Hütte einen Zeitwert.
Zum Herrn Platteter: Naja, ich kann mir nur
vorstellen, dass er sich vom Herrn Kahraman etwas
verar***t
(ja, ich habe die Sternchen gleich selbst gemacht).
Inwieweit dies beabsichtigt war oder ist, keine Ahnung.
|
|
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Erklärung zum
Problem:
Solange das Problem, wie es in diesem
Dokument nach amtlichen Belegen dargestellt, der Wahrheit entspricht,
sind neue- gleichgeartete oder ähnliche Bewilligungsstrukturen
unnotwendig! Auch Vertragsrücknahmen sind so als ungültig zu erachten!
Mit der
Erstbewilligung wurde keine, wie immer geartete Gültigkeitsfrist
angegeben. Soll das geändert werden, ist das vertraglich zu regeln.
Der 6.9. und 7.9. 1993 und die amtlichen
Unterschriften von Stift und Stadt, dokumentieren eine unbefristete
Nutzungsgenehmigung des betreffenden Grundstückes. Wenn die Stadt etwas
anderes will, erscheint sie zur finanziellen Ersatzleistung
verpflichtet. Zudem gibt es noch einen zweiten Vertragspartner - nämlich
das Chorherrenstift. Und dieses hat als alleiniger Grundstückseigentümer
die allenfalls wesentlichste Forderungs-Berechtigung. Kein Schriftstück
des Chorherrenstiftes weist aber darauf hin, dass die Familie Kahraman
das Grundstück wieder freigeben muss.
Darsteller dieser unverbindlichen und freien Meinungsäußerung:
Herwig Irmler |
18.04.2012 | 00:00 |
+
Text
-
Text
Radfahrertreff muss weg
NÖN
FAKT
/ Wegen großräumiger Grabarbeiten muss der Radfahrertreff - ein Bau ohne
Baubewilligung - nun abgerissen werden.
VON CHRISTOPH HORNSTEIN
KLOSTERNEUBURG / Es geht um die Würstlbude
„Radfahrertreff“, hinter
dem Kierlinger Bahnhof. Der Bau hat keine aufrechte Baubewilligung.
Jetzt muss dort eine Kanalzusammenführung gemacht werden, was
großflächige Grabarbeiten bedingt.
Schmuckenschlager:
„Ich kann maximal einen Ersatzstandort anbieten.“ Mit einem Würstelstand, dem „Radfahrertreff“, sicherte
sich die Familie Kahraman (die NÖN berichtete mehrmals) seit 18 Jahren
die notwendige existenzielle Grundlage, um in Klosterneuburg zu leben.
Ob bewusst oder nicht: Diese Grundlage war und ist ein Pulverfass, denn
der Würstelstand hat keine Baugenehmi-gung. Jetzt rückt der Tag immer
näher, an dem der Würstel-stand weg muss. Bis etwa 2000 gab es eine
befristete Baubewilligung. Seit mehr als zehn Jahren ist diese
Befristung abgelaufen.
Alternativstandort, aber ohne Abfertigung von
Bürger-Mag. Stefan Schmuckenschlager: „Es wurde
eine befristete Baubewilligung ausgesprochen, weil der Stadtgemeinde
immer bewusst war, in diesem Bereich für die
Kanalisationszusammenführung großräumige Grabungsar-beiten durchführen
zu müssen.
Jetzt stehen wir vor diesen
Arbeiten, und ich bemühe mich sehr, trotzdem eine Lösung für die Familie
zu finden“. Früher angebotene Alternativstandorte, die auch nur aus
Kulanz-gründen der Familie angeboten wurden, hätte die Familie Kahraman
abgelehnt. Mehr kann der Bürgermeister aber auch jetzt nicht anbieten:
„Mein Ziel ist es, die Übergangszeit zwischen Verfügbarkeit des neuen
Standortes und den Beginn der Kanalarbeiten am alten Standort zu
überbrücken.“ Der Familie Kahraman müsse aber auch klar sein, dass sie
keine Abfertigungen erhalte für ein unbewilligtes Objekt. „Die
Zusicherung eines neuen Standortes, wieder auf Gemeinde-grund, ist die
maximale Zusage, die ich treffen kann“, so Schmuckenschlager. Die Familie Kahraman war zu keiner Stellungnahme bereit. |
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Das Wort
eines Politikers...
Da vertraue ich lieber der Mafia, da weiß ich wenigstens,
woran ich bin. Auch wenns das Gleiche ist. Wie Aufrosch schreibt:
Parkdeck, Pumpenhaus, Kanal, von einem Rechen weiß ich auch etc. etc.
Wer ist eigentlich verantwortlich, dass die Sch-umfahrung absäuft und
dass die Umlegearbeiten JETZT gemacht werden, mit unserem sauer
verdienten Geld?
Wie war das noch einmal, Herr Schmuckenschlager (oder darf ich auch Dr.
Schuh sagen? Oder Eckstein oder Fitzthum und an wessen Leine Sie noch
hängen?)
"Wir finden eine saubere Lösung, Sie müssen sicher nicht weg, Frau
Kahraman".
Wie gesagt, das Wort eines Politikers...
Aufrosch (423) 18.04.2012
14:13
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Deli!
Da verspricht man der Familie, sie darf bleiben, kassiert über all die
Jahre die Pacht für das ach so illegale Objekt und freut sich all die
Jahre über die Steuereinnahmen einer Klosterneuburger Unternehmerin.
Zuerst hieß es, ein Pumpenhaus für die Umfahrung müsse genau dort hin.
Die Umfahrung haben wir und es ist kein Bedarf mehr für das Häuschen.
Dann war vom Parkdeck die Rede, das hat sich auch erübrigt, weil die ÖBB
nicht kooperativ waren.
Es lassen sich anscheinend beliebig neue Gründe aus dem Ärmel ziehen.
Wie Picus schreibt, kann man ja die Hütte nach den Arbeiten wieder
hinstellen. Oder man findet einen neuen Standort und hilft der Familie
beim Umzug der Hütte, dann muss nichts abgelöst werden.
picusviridis (87)
18.04.2012 08:24
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Dumm
gelaufen
Na ja, die Befristung wurde de facto um gut 10 Jahre verlängert, womit
die Investition nunmehr betriebswirtschaftlich abgeschrieben sein
sollte. Womit sich die Frage stellt, was nach den Grabungsarbeiten sein
wird: Wird man dort immer wieder buddeln müssen oder ist dann wieder auf
Jahrzehnte Ruhe? Falls Letzteres, wäre doch eine weitere - befristete -
Bewilligung für einen Würstelstand denkbar, oder? |
Familie kämpft um die Existenz
-
Bezirks Blätter
Ausgabe 22, 30/31. Mai 2012 - Klosterneuburg, Purkersdorf |
Foto: Grabler
Ismail und Gülistan Kahraman
kämpfen weiter:
"So geht das einfach nicht."
Der Würstelstand der Familie Kahraman beim Bahnhof Kierling soll
abgerissen werden.
Klosterneuburg,- "Ich kann nicht mehr, meine Frau kann nicht mehr", ist
Ismail Kahraman am Verzweifeln. Der Grund: Seit Jahren kämpft die
Familie um ihren Imbissstand beim Kierlinger Bahnhof. |
Befristete Baubewilligung
Seit 1993 betrieb Gülistan Kahraman diesen Imbissstand. Jahrelang war
alles in Ordnung.
Doch dann hieß es, die Stadt brauche den Platz für Kanalbauarbeiten. Der
Stand muss
weg.
Die Baubewilligung wurde daher von Anfang an nur befristet ausgestellt.
"Da liegt ein Fehler vor", meint Ismail Kahraman. Für solche
Bauwerke, die mit Zement befestigt werden, dürfe es keine befristete
Baubewilligung geben. "Wenn wir das gewusst hätten, hätten wir dort doch
nicht gebaut", meint Familie Kahraman. |
Existenzbedrohung
Der Kampf um den Stand, mit dem sich die Familie mit vier Kindern ihre
Existenz
aufgebaut hat, zermürbt und macht krank: Die Kahramans können
kaum noch schlafen.
Aus Sorge darum, wie sie die Familie ernähren
sollen. In dieser Saison hat Gülistan Kahraman nicht mehr aufgesperrt.
Sie ist vorübergehend in Pension. Doch: Sie möchte arbeiten, sobald es
ihr gesundheitlich wieder besser geht. |
Abrissbescheid endgültig
Alle Einsprüche bei der Stadt nützten jedoch nichts. Der Abrissbescheid
für den Stand ist endgültig. "Wir brauchen das Gelände tatsächlich
dringend für den Kanalbau", erklärt Bürgermeister Stefan
Schmuckenschlager. Die Stadt Klosterneuburg sucht jedoch
weiterhin nach
einer Lösung, um den Kahramans entgegenzukommen. |
Ersatzstandorte angeboten
Die bisher angebotenen Ersatzstandorte waren für die Kahramans nicht
akzeptabel. Außerdem bleibt ein Problem: "Wir können den Kahramans keine
Ablöse zahlen", so Schmuckenschlager. Die Kahramans wiederum, können
sich einen neuen Aufbau nicht leisten.
Demnächst soll der Familie allerdings ein neues Angebot der Stadt
schriftlich zugehen:
"Sie können für die Dauer der Bauarbeiten auf einen
Platz ganz in der Nähe ausweichen. Für danach garantieren wir ihnen eine
dauerhafte Baubewilligung", bestätigt
Bürgermeister Stefan
Schmuckenschlager. Die Kosten für Auf- und Abbau müssten
jedoch die Kahramans tragen.
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13/14. November 2013/
Bezirksblätter Klosterneuburg - 4 Lokales -
Ausgabe 46, Rudolf Buchinger-Str 5, 3430 Tulln |
Kein Happy End in Sicht!?
Frustrierender Kampf
um Imbissstand:
Erst der Umfahrung,
dann dem Parkdeck
und nun dem Kanal
im Weg. Foto: Grobner
Ismail Kahraman
fühlt sich
von der Stadt gefrotzelt.>
Er überlegt Hilfe bei der
Volksanwaltschaft zu suchen. |
Klosterneuburg: (cog) Seit 10 Jahren kämpfen
Gülistan und Ismail Kahraman für
ihren
Imbissstand beim Bahnhof am Niedermarkt. Ihr Kleinrestaurant wurde trotz
formaler Fehler
im Bewilligungsverfahren von der Stadt geduldet.
Keine Konsequenzen
Damit ist jetzt Schluss. Die Rechenanlage vom Kanal direkt unter dem
Stand, die Grobmaterial aussortiert, ist in desolatem Zustand und muss
saniert werden - der Abriss
des Kahramanschen Imbisses ist somit beschlossene Sache. Von der
Endgültigkeit
haben die beiden Klosterneuburger erst durch Bezirksblätter Recherchen
erfahren:
Kein Wunder, dass sie den Bescheiden keinen Glauben mehr schenken.
Immerhin
sind ihnen
bereits sechs Abbruchbescheide ins Haus geflattert, ohne Konsequenzen.
Kein Vertrauen
Ismail Kahraman fühlt sich
behördlicher Willkür ausgeliefert: "Wenn die Stadt im Recht
wäre und wir tatsächlich keine Daseinsberechtigung haben, warum haben
die
unseren
Imbiss nicht schon längst abgerissen?"
Ihm seien die Hände gebunden, meint Bürgermeister Stefan
Schmuckenschlager:
"Wir
versuchen, der Familie zu helfen. Es gibt Angebote an
Alternativstandorten."
Einen Neubau
an anderer Stelle kann sich Kahraman vorstellen: Der 56-Jährige
sieht allerdings eine
Bringschuld der Stadt, ihm an anderer Stelle Kanal und
Anschlüsse
bereitzustellen.
Außerdem: "Bei dieser Vorgeschichte verlassen wir
uns aber nicht auf
mündliche
Angebote. Warum bekommen wir nichts schriftlich?" |
Kein Vorrecht
Laut Baudirektor Manfred Fitzthum laufen die Planungen für die neue
Rechenanlage
bereits. Vier bis fünf Monate dauern die Sanierungsarbeiten, nach denen
wieder Platz
für
einen Imbissstand wäre. Ein Vorrecht auf den Standort will der
Bürgermeister den
Kahramans nicht einräumen: "Nachdem es sich um ein Pachtverhältnis
handelt,
müssen
wir ausschreiben. Wenn Kahraman wieder den Standort will, muss er
genauso in einen
Wettbewerb treten." |
Die Sachlage:
Wenn etwas 20 Jahre lang besteht, so wie die Bewilligung für
Kahraman, an der bestehenden Stelle die berufliche Tätigkeit auszuüben,
ist es nicht leicht, 2013 eine plötzliche Untersagung geltend zu machen.
Das dürfte
schon deshalb nicht so leicht sein, weil die seinerzeit ausgesprochene
Genehmigung eine unbeschränkte Nutzungszeit aufweist. Und warum
soll die jetzt nicht mehr gelten? - Am
22.11.2013 wird sich für Kahraman-
beim Gespräch mit dem Klosterneuburger Bürgermeister eine
Vorentscheidung abzeichnen. Wir werden das hier darlegen! |
Klosterneuburg1.at:
(3. Jänner 2014)
In einem anschließenden
Gespräch mit dem städtischen Bürgermeister, gestattete dieser, dass
Kahraman den derzeitigen Standort vorerst nicht verlassen muss.
Gleichzeitig wurde ihm erlaubt, eine technische Besserung an seinem
`Würstelstand´ vorzunehmen.
Diese Genehmigung ließ sich der schwer geprüfte Klein-Unternehmer nicht
zweimal sagen. Er hat bereits mit technischen Besserungsarbeiten
begonnen- und in Kürze soll an diesem Standort, eine fröhliche
`Wiedereröffnung´ stattfinden.
Bgm. Stefan Schmuckenschlager gegenüber
Klosterneuburg1: "Nein, eine unlimitierte Lösung ist das nicht. Und ein derartiges
Abkommen
ist zwischen Stadtgemeinde und dem Betreiber - auch nicht schriftlich
vereinbart worden. Es ist lediglich eine zeitlich limitierte
Kurzzeit-Vereinbarung." Herwig
Irmler - 2014 |
|
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Bezirksblätter Klosterneuburg, 2., 3. Jänner 2014/ Seite 16
November 2013 |
Großfamilie bangt um Existenz
Erst die Umfahrung, dann das Parkdeck und nun der Kanal im Weg
|
Imbiss-Betreiber Ismail Kahraman
fühlt sich von der Stadt gefrotzelt. |
Klosterneuburg (cog) Seit 10 Jahren kämpfen
Gülistan und Ismail Kahraman
für ihren Imbissstand beim Bahnhof am Niedermarkt. Trotz formaler Fehler
im
Bewilligungsverfahren wurden sie von der Stadt geduldet. Damit ist jetzt
Schluss. Die Rechenanlage vom Kanal direkt unter dem Stand ist in
desolatem
Zustand und muss saniert werden - der Abriss des Imbisses ist somit
beschlossen. Nach sechs konsequenzlosen Bescheiden erfuhren die
Betreiber erst durch Bezirksblätter-Recherchen nun von der Endgültigkeit. "Wenn
die Stadt im Recht wäre und wir tatsächlich keine Daseinsberechtigung
haben,
warum, warum haben die unseren Imbiss nicht schon längst abgerissen?",
so Ismail Kahraman.
Ihm seien die Hände gebunden, meint Bgm. Stefan Schmuckenschlager: "Wir
versuchen, der Familie zu helfen. Es gibt Angebote an
Alternativstandorten."
Einen Neubau an anderer Stelle kann sich Ismail Kahraman vorstellen: Der
56- jährige sieht allerdings eine Bringschuld der Stadt, ihm dann an
anderer
Stelle Kanal und Anschluss bereitzustellen.
1
Der Pyrrhussieg
ist eine
Metonymie für einen
zu teuer erkauften Erfolg.
Sie geht ursprünglich auf den
Kadmeischen Sieg
zurück.
Im ursprünglichen Sinne geht der Sieger aus dem Konflikt
ähnlich geschwächt hervor wie ein Besiegter und kann auf dem
Sieg nicht aufbauen. Der Ausdruck geht auf König
Pyrrhos I. von
Epirus (319/318–272
v. Chr.) zurück. Dieser soll nach seinem Sieg über die
Römer in der
Schlacht bei Asculum
(Süditalien) 279 v. Chr. einem Vertrauten
gesagt haben: „Noch so ein Sieg,
und wir sind verloren!“
Wikipedia
|
Bezirksblätter Klosterneuburg, Mi./Do. Oktober 2014/ Seite
4-5 Lokales |
Lösung für Imbiss steht
Die Wehrhaftigkeit der Besitzer des
Bahnhof-Imbisses
hat sich ausgezahlt: Sie können trotz Abriss bleiben.
Abriss, ja-Absiedelung,
nein:
Ismail Kahraman
hat einen Pyrrussieg
im Kampf um seine
Bude erzielt.
Foto: Grobner
Kahraman blickt in die
Zukunft... |
Klosterneuburg (cog) Zehn Jahre lang dauerte
der Streit zwischen den Imbiss-Betreibern
Gülistan und Ismail Kahraman und der Stadt mittlerweile an. Nun scheint
eine Lösung gefunden worden zu sein. Grund für die - für die Familie
existenziellen - Querelen: Das Kleinrestaurant beim Bahnhof Kierling,
wurde trotz vormaler Bewilligungsfehler jahrelang von der Stadtgemeinde
geduldet.
Da seine Lage jetzt Sanierungsarbeiten der Rechenanlage vom Kanal direkt
unterhalb unmöglich macht, ist ein Abriss unumgänglich. Gegen diesen
kämpften die Kahramans mit allen Mitteln an. Um die Kanalarbeiten durch
Beruvungsverfahren nicht noch länger zu verzögern, lenkte die
Stadtgemeinde nun ein.
Teilerfolg für
Betreiberpaar
Die erzielte Einigung sieht einen Abbruch auf
Kosten der Stadtgemeinde vor. Die Kahramans können bis zum Frühjahr,
wenn die Sanierungsarbeiten starten, offen halten und in Anschluss daran
leicht versetzt, wieder an Ort und Stelle bauen. Letzteres sei nicht
möglich, hat es bislang immer geheißen. Bürgermeister Stefan
Schmuckenschlager (VP) ist zufrieden: "Endlich ist dieser Rechtsstreit
beendet." Die Kostenübernahme des Abrisses sei im Rahmen der
ohnehin notwendigen Arbeiten "keine Hexerei". "Ich muss beim Neubau
einen Zugang zur Rechenanlage ermöglichen", erklärt Ismail Kahraman.
"Das gelingt, in dem ich eine Terasse einplane, die schnell frei geräumt
werden kann."
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NÖN - Klosterneuburg
Woche 15 / 2017
`Lass mir Familie
nicht kaputt machen´
Ende / Der
Kebabstand nach der Unterführung Kierlinger Bahnhof ist Geschichte.
Stadtgemeinde beendet jahrelangen Streit um Standort.
Von Christoph
Hornstein
Klosterneuburg / Es gab zwar eine Baubewilligung, die war aber
befristet. Und so verschwand der Radfahrertreff nach der Unterführung
aus dem Ortsbild von Klosterneuburg. 2015 kam der Abbruchbescheid. 2012
begründete Bürgermeister Stefan Schmuckenschlager diesen Schritt:
`Es wurde eine befristete Baubewilligung
ausgesprochen, weil wir immer wussten, dass im Zuge einer
Kanalzusammenführung großräumige Grabarbeiten notwendig werden.´ Einen
Alternativstandort lehnte der Eigentümer Ismail Kahraman ab, doch ein
Vertrag wurde angeboten, unbefristet, damit Kahraman wieder eine neue
Kebab-Hütte aufbauen könnte.
Nun ist aber dem jahrelangen Tauziehen ein Ende gesetzt.
Schmuckenschlager: `Das Thema ist erledigt´.
35.000,- Euro soll die Familie Kahraman noch 2014 in die Kebab-Hütte
gesteckt haben. Mit der Hoffnung auf einen Wiederaufbau mit neuem
Vertrag, konnte Kahraman sogar akzeptieren, dass sein Lebenswerk
abgerissen wird. Zahlreiche Pläne sollen bei der Baubehörde eingereicht
worden sein und nur der letzte, im Juni 2016 wurde behördlich auch
abgesegnet. `Die wollten nur Zeit gewinnen, weil die Grabungsarbeiten
länger gedauert haben´, vernutet Kahraman.
Mittlerweile hatte sich aber einiges an Schulden angesammelt. € 3500,-
soll Kahraman der Stadtgemeinde an Pacht, Containerlagerung und Strafe
schuldig sein. `Als ich auf Urlaub in der Türkei war, wurde mir deshalb
der neue Vertrag gekündigt´, beteuert Kahraman, der dann auch noch von
der Polizei gesucht wurde. Bürgermeister Schmuckenschlager machte eine
Anzeige - `Er hat mir gegenübert Selbstmordabsichten geäußert. Da ist es
meine Pflicht, Anzeige zu machen´. Und so musste sich Kahraman
verpflichten, den Amtsarzt in Tulln aufzusuchen: `Das hab ich anfangs
verweigert, zwei Wochen später war ich aber dort´.
Familie lebt von
530 Euro im Monat
Ismail Kahraman soll nun mit seiner Familie von € 530,- im Monat leben:
`Wie soll sich das ausgehen? Ich muss betteln gehen, denn ich hab
mitlerweile Schulden in der Höhe von € 50.000.-´ Er fordert entweder
einen neuen Vertrag, oder eine Ablöse für die Anschlüsse von Kanal und
Strom, die seiner Meinung nach von ihm bezahlt wurden. `Warum soll
das jetzt der Nachfolger bekommen?´, fragt sich Kahraman.
Bei Bürgermeister Schmuckenschlager soll Kahraman seit Ende Juli 2016
keinen Termin mehr bekommen haben. Der NÖN gegenüber sagt
Schmuckenschlager, dass der Platz bereits an den Griechischen
Gemüsehändler vom Rathausplatz vergeben sei: `Die vertraglich
vereinbarte Frist ist abgelaufen. Kahraman hat über ein Jahr lang Zeit
gehabt, sich dort etwas aufzubauen. Jetzt hat den Platz der Grieche.´
Ein neuer Vertrag mit Kahraman ist für Schmuckenschlager keine Option
mehr, denn er sei vertragsbrüchig geworden.
`Die
vertraglich vereinbarte Frist ist abgelaufen.
Kahraman hat über ein Jahr lang Zeit gehabt, sich dort etwas
aufzubauen.´ -
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager
Falsch: Die Projekt-Bewilligung von
Dazumal, endet nie!
Dazu müsste der Erstvertrag von Stadt und Stift begründet annulliert
werden. Wurde er aber nicht. Und wird er auch nicht. Daher liegt
erkennbar ein Gesetzesbruch der Stadtgemeinde
vor. Und ein Vertrag mit einem neuen Mieter, ist als ungesetzlich zu
erkennen. Umso mehr, als der Vertragsbeginn zwischen
Kahraman- Chorherrenstift- Stadt- und
Gemeinderat zu beschließen war. Ein Ende aber allein durch
die Stadt verfügt werden kann?!
Jetzt sieht es so aus. Inzwischen zur Gänze abgedeckt.
Aber kein WC! |
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