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Disclaimer Impres 

* Schritt für Schritt zur Sanierung
*
Nach Unfall: Steig wird saniert

* Wenn sich der Hang bewegt

* Meine Meinung
* Die Problemstiege
* Wenn sich was mauert
 

NÖN  Klosterneuburg Woche 19/ 9.5.2018 
Schritt für Schritt zur Sanierung      

Nach einer weiteren Sanierung führen nun 110 Stufen über den Anton-Schrattner-Steig zum Bahnhof Unterkritzendorf.        Foto: Heindl
 
Anton-Schrattner-Steig /
Ein Abschnitt des Weges zum Bahnhof Unterkritzen-dorf wurde erneuert.
Von Victoria Heindl
Klosterneuburg / über den Anton-Schrattner-Steig, der Fußweg, der zum Bahnhof Unterkritzendorf führt, wird seit Jahren viel geredet. Zunächst wurden Setzungen bei den Stufen ausgebessert. Nun wurde der obere Teil des Weges einer Sanierung unterzogen.
103 Stufen verbanden bisher die Brunnleiten mit dem Bahnhof. Nun wurde das täglich `Workout´ der Bahnfahrer etwas ausgebaut. Denn nach der Sanierung des Teils zwischen der Brunnleiten und der Knebelsbergergasse führen nun 110 Stufen zum Bahnhof. Aber nicht nur die Stufen selbst wurden überarbeitet. Auch der Hang, der von den Stufen zu den Bahngleisen führt, wurde einer Verjüngungskur unterzogen. Somit ist einiges an Gefahrenpotenzial, über das sich Anrainer Sorgen machten (die NÖN berichtete), entschärft.
Allerdings müssen sich Radfahrer und Personen, die mit Kinderwagen zum Bahnhof wollen, momentan noch einen Umweg machen. Wann die dafür nötigen Schienen montiert werden, konnte das Bürgermeisteramt bis Redaktionsschluss leider noch nicht bekanntgeben.
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Nach Unfall: Steig wird jetzt saniert     
NÖN
  Klosterneuburg Woche 26/ 2015  Nr. 26  24.6.15  Abo: 02742/ 802-1802
Zu spät gehandelt? / Laut Anrainer war Stiege schon lange
sanierungsbedürftig. Jetzt handelt Bauamt.
        
Von Christoph Hornstein

Klosterneuburg /  "Muss erst immer etwas passieren?", wird die NÖN von einer Dame gefragt, die täglich über den Anton-Schattner-Steig zum Bahnhof Unterkritzendorf geht. Und tatsächlich: Es hat sich jemand verletzt. Schuld sei der desolate Zustand der Stiege. Jetzt ist der Steig gesperrt. Viele umweltbewusste Arbeitnehmer und viele Schüler verwenden ihn täglich.
Denn der kürzeste Weg zur Bahn geht über den Steig. Jetzt müssen alle einen großen Umweg in Kauf nehmen und versäumen manchmal auch die FJ-Bahn, denn ein Ereignis ließ die Stadtgemeinde handeln.
Eine Dame kam vor Wochen auf der Stiege zu Sturz und verletzte sich.
"Diese Stiege ist schon seit Jahrzehnten in einem sehr bedenklichen Zustand", hört man die Benützer klagen.
"Warum hat die Stadtgemeinde nicht eher gehandelt?" "Stimmt so nicht ganz",  sagt Baudirektor Manfred Fitzthum von der Klbg- Baubehörde, die die Sperre veranlasst hat. Von "desolat" sei keine Rede. `Es gäbe geologische Probleme´. Der Hang sei problematisch. Daher gibt es auch Senkungen der einzelnen Stufen.
Aufgrund des Vorfalls, den die Baubehörde bestätigte, hätte man nun die Sperre veranlasst- und ein Sachverständiger erhebt gerade den Zustand der Stiege. Nach den notwendigen Ausbesserungsarbeiten werde der direkte Weg zur Bahn wieder geöffnet.

"Das kann schon einige Wochen dauern"
"Mit Unebenheiten muss man halt
überall rechnen",
so der Baudirektor.
 
"Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Stiege wieder frei nutzbar
wird.
Aber das kann schon einige Wochen dauern"
. Bis dahin gilt der Umweg.
Foto: Hornstein

Die Stiegen des Anton- Schattner- Steigs waren schon immer in einem sehr bedenklichen Zustand, sagen die Anrainer.
Nach einem Unfall werden sie jetzt saniert. Bis zur Fertigstellung ist
der Steig allerdings gesperrt. In ein paar Wochen wird er geöffnet.

 
Wenn sich der Hang bewegt... (Geologie)       
aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Eine geologische Hangbewegung oder Rutschung ist ein geomorphologischer Prozess, bei dem der Erdboden unter Einfluss der Gravitation kontinuierlich nach unten gezogen werden. Derartige Erdbewegungen können in Form von Kriechen, Gleiten, Fließen, Kippen oder Fallen auftreten. Jeweils mit ihren eigenen charakteristischen Eigenschaften - und können in ihrem Ablauf zwischen Sekunden und Jahren dauern. Massen- oder Teilbewegungen finden sowohl an der Landoberfläche als auch in submarinem Terrain statt. Wenn die Gravitations-kraft auf einen Hang einwirkt und die Reibungskraft überschreitet, kommt es zur Massenbewegung. Die Festigkeit und Ko- häsion des Hangmaterials und die Höhe der internen Reibung helfen, die Hangstabilität aufrechtzuerhalten. Man spricht in diesem Zusammenhang auch von der Scherkraft. Der steilste Winkel, den ein kohäsionsloser Hang aufweisen kann, ohne seine Stabilität zu verlieren, wird als Reibungswinkel bezeichnet. Besitzt ein Hang diesen Winkel, hält die Scherkraft die einwirkende Gravitation genau im Gleichgewicht.
Massenbewegungen können sehr langsam ablaufen, insbesondere in Gebieten, die sehr trocken sind oder in denen ausreichend Niederschlag gefallen ist, sodass sich eine stabilisierende Vegetationsdecke bilden konnte. Faktoren, die das Potential von Massenbewegungen verändern können, sind: Änderung der Hangneigung, Schwächung des Materials durch Verwitterung, Erhöhung eines angrenzenden Wasseranteils, Veränderung der Vegetationsbedeckung.

 

Meine Meinung - 27                            
Sehr interessant. Zumindest für mich. Es muss immer erst etwas passieren, ehe Missstände ausgeräumt - oder Schäden gut behoben
werden. Ein Beispiel, das mir dazu gleich einfällt, ist eine unleugbare Dringlichkeit, an Hauptverkehrsstraßen, dort eine Ampelregelung einzurichten, wo Fußgänger und Autofahrer in einem gewissen Ausmaß aneinander treffen. Ja, in Klosterneuburg gibt es auch so eine Fahrbahn.
`Die B14´. In Kierling und in Klosterneuburg erkannte ich jeweils einen
Kreuzungsbereich, dem zwingend eine Ampel zu gönnen ist. Ein konsequentes `Nein´ der Gemeindeväter ließ diese Notwendig-keit nicht zu. Bis an der einen Kreuzung ein Todesopfer - zu einer späteren Zeit - am anderen Kreuzungsbereich eine verletzte Person zu beklagen war. Beide Kreuzungen erhielten dann eine Ampel.
In der Folge: Eine sehr dringende Ampel, müsste - nicht zuletzt auch nach Meinung von Fachleuten - an der B14 errichtet werden. Seit mehr als 10 Jahren habe ich - Herwig Irmler - nahe des `Marienheims´ eine derartige Querungshilfe vorgeschlagen.
Meine Tochter Barbara, zu dieser Zeit Gemeinderätin, schloss sich diesem dringenden Begehren an. In Beantwortung ihrer Eingabe an das Rathaus, schreibt der Gemeindebedienstete - Referats `Tiefbau´- Ing. Manfred Fitzthum, folgendes:


GR Parbara Vitovec
 
Sehr geehrte Frau Vitovec!
Die Stadtgemeinde Klosterneuburg bestätigt den Erhalt Ihres o.a.
Schreibens. I
hr Anliegen wird dem
Ausschuss für Verkehr
(voraussichtlich am
15.9.2004)
zur Beantwortung vorgelegt. Über das Ergebnis der Beratungen
werden 
Sie zum gegebenen Zeitpunkt informiert.
 
 

Ing. Manfred Fitzthum
 
 
Den MitarbeiterInnen der beamteten Bauabteilung steht vor:
Als Team Manager- der Beamte-  
Ing. Manfred Fitzthum
Fitzthum zum Stadtplatz: `Wir schaffen ein neues Schmuckstück´
UA Mitarbeiter der Bauabteilung:

 

Ing. Peter Neubauer- Baudirektor Stellvertreter
Also - in dieser Bestätigung spricht der Beamte `Fitzthum´ als Gemeinde- Vertreter zu einer politischen Funktionärin - um sie aufzuklären, dass der Ausschuss für Verkehr zuständig ist. Und über das Ergebnis wird sie zum gegebenen Zeitpunkt informiert. Nein zu einer Antwort sah sich der Ausschuss nicht veranlasst.
Inzwischen schreiben wir den
7.7.2015. Einen Verkehrsausschuss gibt es auch heute. Als Vorsitzender des Ausschusses für Verkehr, Verkehrsflächen und Beleuchtung fungiert Herr Dipl. Ing. Johannes Kehrer.
(PUK) Vielleicht kann ja er die Aktenlage abrufen - und den Wunsch nach einer B14 Querungshilfe beim Marienheim zur Realisierung bringen... Barbara hat jedenfalls keine Antwort erhalten. Nun schrieb ich einen Brief am 7. Mai 2015  persönlich an Herrn Bürgermeister Schmuckenschlager - mit dem Titel:
 

Zebrastreifen mit Ampel-Regelung auf B14 in Höhe Marienheim
Nachricht habe ich noch keine erhalten. Auch nicht vom fleißigen
Antwort-Geber - Herrn
Fitzthum. Obwohl er ja spätestens jetzt, erneut die Möglichkeit hätte, eine freundliche Antwort auszusenden. Ich werde Herrn Bürgermeister einen entsprechenden Hinweis geben. Und jetzt kann man kombinieren, warum und wie dieses hier erkannte Problem mit dem Berichts-Thema im Einklang steht?! Für mich ist es schon verständlich. Es ereignete sich ein Unfall an einem Aufgang ab Bahnhof Unterkritzendorf. Und da frage ich mich: `Wurde diese Anlage schlecht betreut, nicht gewartet - sondern einfach ihrem Schicksal überlassen?´ Wer ist zuständig für die laufende Kontrolle dieser und ähnlicher Projekte unserer Groß-Gemeinde?
Da schreibt die
NÖN:  
"Warum hat die Stadtgemeinde nicht eher gehandelt?" Und- kaum zu´glauben. Herr Fitzthum meldet sich zu Wort: "Stimmt so nicht ganz", sagt Baudirektor Manfred Fitzthum von der Kl. Baubehörde, die diese Sperre veranlasst hat.
Von "desolat" sei keine Rede. `Es gäbe geologische Probleme´. Der Hang sei problematisch. Daher gibt es auch Senkungen der einzelnen Stufen. "Mit Unebenheiten muss man halt überall rechnen", so der Baudirektor. Und: "Wir arbeiten mit Hochdruck daran, dass die Stiege wieder frei nutzbar wird. Aber das kann schon einige Wochen dauern".
Also - `Es stimmt nicht ganz´, sagt Herr Fitzthum.  Da muss ich ihm
recht geben. Insbesondere dann, wenn mir
Konfuzius einfällt...
Till Wagner erklärt uns eine Aussage aus dem Blickwinkel des chinesischen Philosophen Konfuzius, der seit 2500 Jahren die Gesellschaft und Politik Chinas mit seinen zeitlosen Einsichten prägt. Auch mit diesem Beispiel: "Wenn die Sprache nicht stimmt, so ist das, was gesagt wird, nicht das, was gemacht ist".
 
Ja - diese Erkenntnis trifft heute auch noch zu.
Wenn ein Baudirektor der Klosterneuburger Baubehörde - also ein Gemeindebeamter - politische Entscheidungen prüft, veranlasst oder steuert - und das auch als Aufgabe seiner beruflichen Ziele erkennt, muss man sich in gewissen Situationen auch fragen, 
`was haben dann eigentlich unsere Politiker zu tun´? Welche Aufgaben haben sie zu erfüllen? Jedenfalls wird das immer öfter als berechtigte Frage empfunden. Und beim Versuch, sie zu beantworten, wird vorerst keine Antwort erkannt. Daher können wir Herrn Baudirektor
Fitzthum nur vertrauen, der uns an dieser
Stelle allerdings eine wenig beruhigende Aussage zuteil werden lässt: `Mit Unebenheiten
muss man halt überall rechnen´.
Nein Herr Baudirektor, mit dieser Aussage kann ich mich nicht anfreunden. Und ich glaub auch nicht, dass ich mit langfristigen
Problemen rechnen muss. Im Gegenteil. Ich denke, dass es die Gemeinde sogar ganz leicht hat, Klosterneuburger Nachteile und Mängel zu erkennen. Vielleicht können Sie, Herr
Fitzthum, dazu beitragen, dass erkannte Probleme, Mängel und Fehler in unserer Stadt nach meinen Angaben geprüft und behoben werden.
Es dürfte sich wirklich auszahlen, zumindest zu Beginn eines jeden Jahres, einen Blick in meine HP - Klosterneuburg1.at zu werfen, um Besserungs-Angaben unserer Stadt zu prüfen, und möglichst auch in die Wege zu leiten. Der Dank unserer Bürger währe Ihnen sicher.

Vorerst betätigt sich allerdings nur unser Herr Bürgermeister an
derartigen Aktivitäten - und bemüht sich, genannte Mängel auszuräumen. Erfreulich wäre, wenn sich auch die ernannten
Ausschuss- Mitglieder daran beteiligten. Da erkennt man aber eine `Ruhe´, als würde eben erst ein Dauerurlaub beginnen...

Und wieder `Fitzthum´
Kaserne-Berricht v. NÖN
-Woche 27/2015
Klsterneuburg,- Die Stadt platzt bautechnisch aus allen Nähten. Da kommt ein neues Stadtentwicklungsgebiet - wie das Kasernenareal gerade recht. Das ist nicht nur den Stadtverantwortlichen - wie Bürgermeister Stefan Schmucken- schlager, Baudirektor Manfred Fitzthum, Krdinatorin Victoria McDowell und Stadtplanungs-Stadtrat Christoph Kaufmann bewusst, sondern auch inter- national renommierten Städteplanern.
Erfolge LAND  Allgemein
12    01-Kloburg---Mängel beheben----2008
        02-Kloburg--2009 ;   03-Kloburg--2010
        04-Kloburg--2011 ;   05-Kloburg--2012
        06-Kloburg--2013 ;   07-Kloburg--2014
 
       08-Kloburg--2015 ;
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Die Problem-Stiege         

Die Problem-Stiege in Unterkritzendorf ist dringend renovierungsbedürftig. Und weil derartige Projekte nicht geprüft und auch nicht gewartet werden, können eingetretene Mängel eben auch Schäden und Verletzungen an Personen oder Sachen verursacht werden. Bei den jährlich in meiner HP-Klosterneuburg1.at - angezeigten Fehlern und Nachlässigkeiten - war schon 2013 auf die hier verwiesene mangelhafte Wegstrecke aufmerksam gemacht worden. Und da kommen wir zum Schluss zur Frage: Warum warten wir immer wieder auf eine entscheidende, ja dringende Aktivität, bevor wir sinnvoller weise aktiv werden um einen Mangel zu beheben?
Wollen wir für zwingende Besserungen immer erst dann
nötige Aktivitäten setzen, nachdem eine Mangel- Erscheinung zu erkennen ist - oder Bürger einen körperlichen Schaden erlitten haben? Ich denke nicht dass das erstrebenswert ist. Und das steht jetzt auf dem entsprechenden Besserungs-Plan:
Der Anton- Schattner- Steig ist bis auf weiteres von der Brunnleiten bis zur Knebelsbergergasse gesperrt  Die Stadt Klosterneuburg bittet um ihr Verständnis. Der Wirtschaftshof.

Was `beruhigende´ Aussagen bedeuten können, sagen Deutsche Erkenntnisse.
1. Das Planungsprogramm kann man so durchziehen, dass niemand dahinter kommt, dass es von A bis Z unwahr ist; Ist das so?
2.
LSG-Beschluss: Arbeitsmangel mit Zusatz - "bis auf weiteres" gilt unbegrenzt. Hat ein Arzt in einem Auszahlschein für Krankengeld Arbeits-mangel `bis auf weiteres´ bescheinigt, ist die Dauer nicht auf einen Endzeitpunkt begrenzt. Dies entschied das LSG Reinland-Pfalz.
Projektant (auch Vorbefasster) Wikipedia
In diesem Fall - und auch am Aktivisten-Bild ist ein Begriff aus Deutschen Unternehmen, die im Vorfeld des Vergabeverfahrens mit der Konzeption des Verfahrens oder Vorarbeiten betraut waren.

Diese Unterstützung eines öffentlichen Auftraggebers bei der Vorbereitung eines Vergabeverfahrens führt nicht zwingend dazu,
dass die Beteiligung des Unternehmens am Vergabeverfahren selbst unzulässig ist. Nach § 8a Nr. 9 VOB/A ist durch den öffentlichen Auftraggeber sicherzustellen, dass durch die Teilnahme von Bietern bzw. Bewerbern, die den öffentlichen
Auftraggeber vor Einleitung des Vergabeverfahrens beraten haben, keine Verfälschung des Wettbewerbs erfolgt.

 
Wenn sich was mausert, ist das immer spannend  

Bildbeschreibung: Warum präsentiert sich auf diesem politischen `Kloburg-Bild´ der Privat- Unternehmer Ing. Wolfgang Kiener (2.v.re.) und der Gemeindebedienstete Baudirektor Ing. Manfred Fitzthum (B-Mitte) neben Bgm. Dr. Schuh und frei gewählten Partei- Politikern- die eine öffentliche Funktion ausüben - und dafür  mit Steuergeld entlohnt werden.? Es ist richtig, dass die Stadt ihre eigenen Straßen erhalten muss!
Allerdings: Ich hätte mich ja, als Gemeinde, nie um eine Straßengestaltung und Straßenerhaltung - im Bereich Stadtplatz und Niedermarkt kümmern müssen.
Sie wollte das auch nicht. Dieses Zwangs-Geschenk hat der Stadt Klosterneuburg jetzt
€ 1,6 Millionen gekostet. Kloburg hat sich aber beim Land NÖ nicht beschwert. Es fordert vom `Ideen- Bringer´ keine finanzielle Aushilfe.
Im Gegenteil: Nachdem die Babenbergerstadt den Stadtplatz
und den Niedermarkt renovieren ließ, muss sie jetzt auch sämtliche Erhaltungskosten inklusive der Beleuchtung, Ampel-Anlagen und alle Nebenkosten selbst tragen. Und wenn die Umfahrungs-Regelung nicht so vereinbart wurde, dass die `Zubringer-Kosten´ über die
 
* Albrechtstraße,
 
* Karl Rudolf Werner-Gasse und
 
* Hölzlgasse
vom Land mit aller Nebenkosten zu bezahlen ist, bleibt Kloburg einfach über. Lustig ist das  sicher nicht.
Zudem würde mich interessieren, wieso sich der Gemeinde- Bedienstete Manfred Fitzthum - als Beamter- sich folgender Aussage bedient:
`Wir schaffen ein neues Schmuckstück´! Und der planende Architekt Ing. Kiener hat auf einem `politischen Familien-Bild´, meiner Meinung nach, nur eine geringe Foto-Kompetenz! Vielleicht auch gar keine...

 

Bleiben wir noch beim Umfahrungs-Projekt: Ehemalige B14:
(^Bilddarstellung) Bezirksblatt Nr. 17, 22. April 2009
Wie schon in der Bauphase erkennbar war, haben sich bei der freundlichen
Eröffnung, bereits einige gravierende Mängel "eingeschlichen". Optisch war  es ja toll, als am Mittwoch, dem 17. Dez. 2008, ab 15 Uhr, die  zivilen- und christlichen Größen, aus Politik und Kirche, sich in die Unterführung des Weidlingbaches begaben, um mit einer ca. 250 Personen zählenden Besucherschar, die Umfahrung zu eröffnen.
Warum zahlt das Land die Besserung einer Gemeindestraße?

Herr Bürgermeister Dr. Schuh, da kann sich doch nicht nur
vier Monate nach der Umfahrungs-Eröffnung mit "Johanna-Tunnel", schon der Stadtplatz NEU `gemausert´ haben. Und Herr Bürgermeister  Schmuckenschlager, wie empfinden Sie diese `Spielerei´!? Wo doch die Planung dieser Stadtplatz- Niedermarkt-Besserung schon seit des gesamten Umfahrungs-Umbaues läuft! Ich denke annehmen zu können, dass die Stadt zu `Stadtplatz neu´- keinen einzigen Euro investiert hat. Denn wie käme die Stadt dazu eine ehemalige Bundesstraße zu sanieren, nur weil dem Land einfällt, die B14 zu verlegen. Noch dazu hat das Land jetzt gar keine gültige Bundesstraße mehr. Weil sie auf Dauer unterbrochen ist - und auch so bleiben wird...
Zudem wird die ehemalige B14 - heute als Gemeinde-Stadtroute - als Verbindung nach Wien und Tulln, wie bisher, genützt. Erhalten wird sie aber von der Stadt. Irgendwie geht das doch nicht! Oder?
Die Quasi- Umfahrung - ist lediglich ein Zubringer für Ölberg und Kritzendorf. Und das als kreuzungsfreie Schnellstraße, die noch dazu unser Grundwasser - sprich Trinkwasser - belastet. Das geht doch gar nicht!
Herr Bürgermeister - warum konnte das Land eine Gemeinde- Zubringerstraße genehmigen und bezahlen - während die geplante Landesstraße für immer unterbrochen bleibt? Warum wurde das Projekt nicht plankonform realisiert?
Gab es einen so gravierenden plantechnischen Berechnungsfehler? Dann kann man das ja auch sagen!

NÖN/ 03/2006

Flächenwidmungsplan

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Der Flächenwidmungsplan bezeichnet im österreichischen Recht eine Verordnung der Gemeinde, bestehend aus einem Textteil und einer Plandarstellung.

Grundlagen
Ein Flächenwidmungsplan umfasst die Gemeindeplanung für das gesamte Gemeindegebiet und wird auf Basis des Katasterplanes erstellt. Er ordnet jedem Grundstück eine bestimmte Widmung zu, die festlegt, wie das Grundstück genutzt werden kann (Bauland, Grünland, Freiland, Verkehrsfläche, andere Spezifizierungen).
Für die Erteilung einer Baubewilligung ist in den meisten Fällen eine Baulandwidmung erforderlich. Flächenwidmungspläne unterliegen als Verordnungen im Rahmen der örtlichen Raumplanung der Aufsicht durch die jeweilige Landesregierung, welche den Plan nach fachlicher und rechtlicher Prüfung auf Übereinstimmung mit dem zugrundeliegenden Gesetz zu genehmigen oder zu versagen hat. Weiters müssen im Flächenwidmungsplan Ersichtlichmachungen eingetragen werden. Ersichtlichmachungen betreffen planungsrelevante Rechtsmaterien, die außerhalb der Gemeindekompetenz liegen. Diese sind unter anderem:

 

* Alle Flächen welche durch rechtswirksame überörtliche 
   Planungen für eine besondere Nutzung bestimmt sind (z. B. 
   Vorrangstandorte, Autobahnen, öffentliche Gewässer).

* Alle Flächen und Objekte, für die aufgrund von Bundes- oder
    Landesgesetzen Nutzungsbeschränkungen bestehen (z. B.
   denkmalgeschützte Gebäude, Naturschutzgebiete).
 
* Alle Flächen, die durch natürliche Gefahren beeinträchtigt sind 
   (z. B. hochwassergefährdete Gebiete).

 

Da die Gesetzgebung zur Örtlichen Raumplanung und zu den damit verbundenen Flächenwidmungsplänen in Österreich in der Kompetenz der Länder liegt, gibt es demnach neun verschiedene Raumordnungsgesetze mit jeweils unterschiedlichen Festlegungen betreffend der Inhalte und der Darstellung der Pläne samt Verordnungswortlaut.
Niederösterreich
Die Flächen werden unterteilt in:
Baulandgebiete: Bauland + Aufschließungszonen, Verkehrsflächen, Grünland. Im Bauland sind folgende Nutzungskategorien vorgesehen:
Wohngebiet, Agrargebiet, Kerngebiet, Einkaufszentren und Fachmärkte (veraltet, darf
nicht mehr neu ausgewiesen werden) Betriebsgebiet, Industriegebiet, Sondergebiet, Gebiet für erhaltenswerte Ortsstrukturen.
(AK) Österreichweit einheitlich ist die Festlegung der Flächenwidmungspläne als Gemeindesache; Information über die Widmung von Grundstücken erhalten Sie daher stets im Gemeindeamt.
Im Grundbuchauszug sind Angaben über die aktuelle Nutzung eines Grundstückes enthalten, die keinerlei Zusammenhang mit dessen Widmung aufweisen.

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