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Bgm. Schuh - stumm geschalte
Je nach dem Dienstherrn wird unterschieden
zwischen Bundes-, Landes-, Gemeinde- (Kommunal-) Beamten und Bediensteten sonstiger juristischer Personen des öffentlichen Rechts.
Unmittelbarer Bundes- oder Landesbeamter ist, wer den Bund oder ein Land zum
Dienstherrn hat, mittelbarer, wer eine der Aufsicht des Bundes oder eines Landes unterworfene juristische Person des öffentlichen Rechts zum Dienstherrn hat.

 
Die Gemeinde ist eine Selbstverwaltungskörperschaft
auf lokaler Ebene. Sie hat eigene Befugnisse, die nicht vom Staat abgeleitet sind. In der Praxis kommt der Gemeindepolitik oft größere Bedeutung für das Leben der Bürger zu, als der »großen« Politik. Die Organisationsstruktur der Gemeinden weicht in den
verschiedenen Bundesländern teilweise voneinander ab.
 

Die Erfolge,
die unser Land, aber auch die Stadt Klosterneuburg aufweisen können, beruhen auf konse-quente, ehrliche und sachbezogene Arbeit, bei der niemand ausgegrenzt werden soll.
Durch die klare Mehrheit mit der die Wählerinnen und Wähler von Stadt und Land- Kloster-neuburg das Vertrauen gegeben haben, soll noch mehr, als bisher, zum Vorteil unserer Heimatstadt werden. Überall dort, wo immer nur Kompromisse geschlossen werden müssen, gibt es keine raschen und sachlichen  Entscheidungen zum Vorteil gemeinsamer Interessen.

 Da sollte doch auch Herr Bürgermeister Dr. Schuh erkennen, dass es nicht als
zielorientiert zu erkennen ist, die Bürger einfach zu ignorieren.

1. Unbeantwortete Erstschrift: Kierling wartet noch  07.05.2008

2. Zweite- erweiterte Zuschrift – mit Bitte um Antwort!!  – 12.8.2008

3. Versuch: „Das Schweigen im Walde“ aufbrechen  – 22.10.2008

4. Anschrift: „Keine Antwort- ist auch eine Antwort...“ –  26.01.2009

5. Offizielle Anfrage- an den Bürgermeister zum Abschied-12.08.2009
6. Diesmal Anlauf bei Bürgermeister Schmuckenschlager - 23.03.2010

Schreiben an Herrn Bgm. Dr. Gottfried Schuh

Rathausplatz 1,  3400 Klosterneuburg

Missachtung des Denkmalschutzes

der Kirche  „Peter & Paul“ Kierling:

 
Sehr geehrter Herr Bürgermeister!

Wie Ihnen bekannt ist, wurde die Kierlinger Kirche, anlässlich einer von der Pfarre in Auftrag gegebenen Renovierung, entscheidend geändert. Dies widerspricht dem Denkmalschutz!

Die optische Änderung, vorläufig des Haupthauses, hat entscheidend in den bisher amtlich verordneten Denkmalschutz eingegriffen.

Diese Änderung wurde anlässlich der vom Pfarrgemeinderat veranlassten Renovierung,   (Ende 2007) ohne Bewilligung des Denkmalamtes, allein  im Einvernehmen mit dem Pfarrgemeinderat Kierling, vorgenommen.

Ich stelle somit, an die Stadtgemeinde Klosterneuburg (als zuständige Behörde) den Bürger-antrag, dahingehend zu wirken, den ursprünglichen und denkmalgeschützten Zustand der Pfarrkirche Kierling wieder herstellen zu lassen.

Dieses Verlangen ist deshalb relevant, weil sich schon jetzt, nach wenigen Wochen, die eingefärbte weiße Struktur, wieder dunkel verfärbt. Das ergibt eine unpassende äußere
Form, die einer dringenden Revision bedarf.

Mit der Bitte um entsprechende Unterstützung und Intervention, den ursprünglichen

Zustand wieder herzustellen,

bleibe ich mit freundlichen Grüßen

Herwig Irmler

 

Wann sehen wir unsere Kirche im neuen Glanz?

Wie der Stadt bekannt ist, wurde die Kierlinger Kirche, anlässlich einer von der Pfarre in Auftrag gegebenen Instandsetzung, durch einen bedeutenden Renovierungs- Fehler, entscheidend geändert. Diese optische Verschlechterung widerspricht dem Denkmalschutz!

Zudem bedürfen folgende Fragen- einer Erklärung:

  • Welche Kirchenmängel liegen dieser „Besserung“ zugrunde?
  • Wie viele, bzw. welche Fach-Firmen wurden mit dieser Aufgabe betraut?
  • Wurde auch die stiftseigene Renovierungsfirma mit dieser Entscheidung befasst?
  • Was hat die bisherige Instandsetzung der Kirche gekostet?
  • Welche Gesamtkosten sind zu erwarten?
  • Wann wird an der Renovierung weiter gearbeitet?
  • Wann wird die Kirche endgültig im neuen Glanz erstrahlen?
  • Wer hat die angewendete Vorgangsweise, bzw. optische Änderung angeordnet?
  • Welcher finanzielle Unterschied zwischen „altem und neuem“ Zustand ist gegeben?
  • Warum wurde dafür keine Spendenaktion der Gläubigen eingeleitet?
  • Aus welchem Grund hätte die Stadtgemeinde keine Kompetenz aufzuweisen, eine entsprechende Renovierung anzuordnen zu kontrollieren und zu unterstützen?
  • Wann hat die Stadt Klosterneuburg zuletzt, mit öffentlichen Mitteln, der Kirche
    Peter & Paul in Kierling unter die Arme gegriffen?- Und mit welchen Beträgen?
  • Wie viele öffentliche Euro wurden zuletzt für die Kirche eingesetzt?
  • Wann, und mit welchem Ergebnis wurde die letzte Spendenaktion vorgenommen?
  • Wann budgetiert die Stadt die nächsten Aufwands-Zuschüsse für die Kierlinger Kirche?
  • Wird nun an der Kierlinger Kirche - zwischen Volksschule und Kindergarten
    ein 30 Meter hoher Handymast errichtet?
  • Hat der Kierlinger Kirchturm schon einen Handy- Empfänger? Und zwar versteckt
    im Turm?
  • Wird immer dann die Renovierungsarbeit fortgesetzt, wenn die Kirche Pachtbeträge
    für den Handymast erhält, der im Turm versteckt ist?
     

Als Tatsache ist zu beurteilen, dass Änderungen eines Gotteshauses, nicht allein in der Kompetenz der Pfarrämter zu liegen haben. Vielmehr ist genauso ein allgemeines Interesse der Bevölkerung zur Erhaltung und Pflege der Kirche nachzuvollziehen.

Diese Erkenntnisse sind angetan, den ursprünglich optischen Zustand wieder herzustellen, bzw. der Kirche ihre gebührende Aufmerksamkeit zu widmen.

Das wurde aber von der Öffentlichen Hand in keiner Weise unterstützt.

 
Interventionsschreiben mit Anfrage am 26.8.2009
Landeshauptmann Dr. Erwin Pröll
Verwaltung der Stadtgemeinde Klosterneuburg + Stift Klbg.

Sehr geehrter Herr Landeshauptmann!
Sehr geehrte Damen und Herren

In der Anlage ein Schreiben an die Stadtgemeinde Klosterneuburg.

In dieser Angelegenheit wurde die Stadt Klosterneuburg bereits fünfmal

angeschrieben. Antwort habe ich bis dato noch nicht erhalten.

Ich bitte um geeignete Intervention, dieses Amts-Versäumnis in Einem zu beheben.

Ich danke für Ihr freundliches Entgegenkommen einer diesbezüglichen Antwort, und bleibe

mit besten Grüßen
Herwig Irmler
 
Büro LH Dr. Erwin Pröll
Herrn Herwig Irmler,  31. Aug. 2009, LH-K-1046/007-2009
Sehr geehrter Herr Irmler!
Im Auftrag von Herrn Landeshauptmann Dr. Pröll darf ich den Erhalt Ihres Schreibens vom 26.August dieses Jahres dankend bestätigen.
Dazu darf ich Ihnen mitteilen, dass ich Ihr Schreiben an die zuständigen Stellen mit dem Ersuchen um Prüfung Ihrer Anliegen weitergeleitet habe.
In der Hoffnung, mit dieser Benachrichtigung behilflich gewesen zu sein verbleibe ich
mit besten Grüßen 
Mag. Jörg Weissmann
 
Nein - Herr Landeshauptmann- damit sind Sie mir nicht dienlich. Ob die Behörden ein Bürger- Schreiben zu beantworten haben, ist nicht zu prüfen, sondern mit "Ja - oder Nein" zu beantworten. Darauf warte ich immer noch!!!
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