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Stadtbild 14 Disclaimer
Impres
`KLOBURG´
- INFOS
Gleichbehandlung in der Denkmalpflege |
Pfarrkirche Kierling:
Feststellung von Restaurierungsfehlern
Aussagen der Kierlinger Bürger und neutraler
Fach-Experten, zur Kirchenrenovierung,
die eine große Enttäuschung erkennen lässt.
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Erklärte
Bürger-Aussagen:
Fam. N, am 19.4.08 –
„Wir waren mit dem bisherigen Zustand der Kirche
zufrieden und
glücklich. Warum jetzt Änderungen vorgenommen werden
müssen, ist mir
unverständlich. Es soll doch alles so bleiben. Und nicht
zuletzt geht es ja um den Denkmalschutz, für den es
verpflichtende Vorgaben gibt".
Hr. S, am 22.4.08 –
„Wie ich bemerkt habe, ändert sich die Struktur der
optischen
Darstellung, betreffend ihrer vorgesehenen
Projektierung, erheblich. Wozu ist das gut? Traditionen
und erhaltenswerte Kulturgüter sollen, meiner Meinung
nach, unbedingt und
uneingeschränkt
erhalten bleiben.“ |
Vorgeschriebene Restaurierung von Naturstein- Quadern
Die nachstehende Bild-
Darstellung
zeigt links die Original-Bauweise.
Bei einer allfälligen Restaurierung ist lediglich die
Natur-stein- Struktur in einer einheitlich braun
gefärbten Bilddarstellung zu ergänzen, bzw. zu erneuern.
Nur so ist eine denkmalgerechte Vorgangsweise gegeben.
So wie das auch das
Bundesdenkmalamt Wien erkannte und
bestätigte.
Ecksteinquader
in 45-Grad - Struktur jeweils aus einem Stein-
Profil hergestellt.
Deutlich ist an der Bildgestaltung und der Farbbilder
der Kirchen- Apsis, zu erkennen, dass die Steine
unbehandelt- in Naturstein- Struktur belassen
wurden- und dennoch keine bildliche oder störende
Änderung der Steinformation zu erkennen ist. |
Unleugbar
„verpatzt“
zeigt sich der vorerst renovierte Kirchturm. (li. Bild)
Wie aufgrund von Befragungen bestätigt, war der
strukturierte Farbton durch Fehl- Information, völlig
unpassend, in einheitlich weißer Farbe
restauriert worden.
Noch dazu in falschem Farbton.
Eine Besserung ist dringend geboten.
Während der Renovierung erfolgte keine technische
Fach-Kontrolle. Auch nicht vom zuständigen Denkmalamt
des Landes `Niederösterreich´. |
Erkenntnisse:
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Die
einheitlich weiße, geol. falsch gewählte Farbstruktur wurde aufgrund eines
Auftrags- und
Entscheidungsfehlers auf den Kirchturm
aufgetragen.
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Diese Maßnahme
muss rückgängig gemacht werden.
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Für
die denkmalgeschützte
Wiederherstellung
hat das Bundesdenkmalamt die Verantwortung inne.
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Je
nach Zuständigkeit, hat die Pfarrkirchen-
Verwaltung,
oder auch das BDA, für den ordnungsgemäßen
Renovierungsablauf zu sorgen.
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Die
Kosten der entstandenen Fehler, sind von allfälligen
Verursachern, wie:
Pfarre, Denkmalamt und Renovierungs-
Firma
zu ersetzen- und in den ursprünglichen Zustand zu
bringen.
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Werden diese Forderungen nicht
erfüllt, ist die ausführende Renovierungs- Firma
als
ersatzkostenpflichtig
zu erkennen und zu belangen.
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Stellungnahme zur Kirchenänderung in Kierling
Landeskonservatorat WHS
Ansprechpartner in allen Fragen des Schutzes und der
Erhaltung-
bzw. Restaurierung von
denkmalgeschützten Objekten.
Eine leitende Beamtin des Wiener Denkmalamtes erklärte:
Die Gebäudestruktur mit Ortsteinquader, wie sie
auch an der Kierlinger Kirche angewandt wurde, war in
dieser Art ab dem Mittelalter an verschiedenen
Ecken, Kanten, Fenstern und Eingängen der Kirchen,
als Zier- und Stützelement angebracht.
So wurde eine Risse- Bildung der Ecken- und Kanten-
Strukturen am Mauerwerk verhindert.
Auch heute, nach mehreren hundert Jahren dieser
erfolgreich methodischen Anwendung, kann die Bauweise
eine positive Wirkung verzeichnen. Deshalb wird sie in
vielen Ortschaften des Landes angewandt.
Zum Unterschied der Klosterneuburger Fehl-Entscheidung,
die einer Original-
Instandsetzung dringend bedarf.
"Da geht kein Weg vorbei!" Diese Meinung
wird von den bedeutendsten Fachleuten der Denkmalpflege
vertreten. |
Und wörtlich:
"Der
angewandt weiße Farbton verleiht dem Kirchenbild eine
unpassend äußere Form.
Zudem ergibt die
Optik, wie sie durch die Verfärbung der porösen Stein-
Elemente zum Vorschein kommen, eine unpassend bz.
störende äußere Form.
Andere Möglichkeit:
"Weiß - aber
dennoch so strukturiert, dass sich die Stein-Quader vom
weißen Kirchen-Farbton deutlich abheben und zudem eine
Risse- Bildung an Kanten und Ecken
verhindert.
Das kann der Kierlinger Kirchturm in der
derzeitigen
Renovierungsphase nicht bieten. Deshalb wird er auch
immer wieder von Experten- fachtechnisch kritisiert,
sowie als unrichtig beurteilt.
Immer wieder wird auch davon gesprochen, wie der derzeit
optische Zustand,
renovierungstechnisch behoben werden kann. |
Gleichbehandlung in der
Denkmalpflege!?
Es
ist anzunehmen, dass die Verpflichtung für den amtlichen
Schutz von Gebäuden, nicht nur für die Erhaltung und
Renovierung von öffentlichen Bau-Elementen gilt, sondern
auch an Privathäuser Bedingungen zu stellen sind, die
eingehalten werden müssen.
An dieser Stelle
ist beispielsweise das bedeutende, wie auch geschützte
Wohngebäude, („Kafka – Haus“) an der
Kierlinger Hauptstraße zu nennen. (Fall 1)
In der Erhaltungswürdigkeit ist diesem Objekt
zweifelsfrei die Kierlinger Kirche gleich
zu setzen. (Fall 2) Diese beiden Beispiele sollen in der
Beurteilung zur Erhaltung denkmalgeschützter Gebäude
gegenüber gestellt werden.
Fall 1:
Das Kierlinger Wohnhaus
wurde in Eigen- Aktivität des Hausbesitzers, `Gerhard
Bacher´, „denkmalgerecht
renoviert“. Dennoch wurde der Realitäten-
Eigentümer mit behördlicher
Geldbuße
bestraft und mit Tadel
versehen.
Fall 2: Die
Kierlinger Kirche,
anderslautend von Experten als
„stümperhaft verpatzt“
beurteilt, erhält dafür öffentliche
Geldmittel,
Lob,
und Anerkennung der
Kirchengemeinde. Schließlich ist doch für diese „Tat“,
der Ortspfarrer „Benno“
verantwortlich.
Und ein „gottesnaher“
Priester, der Herrn Bacher einen
Sünden-Ablass gewähren könnte,
hat doch mehr Glaubenswahrheit
inne, als ein
„sündiger“ Zivilist,
der allenfalls bei diesem Pfarrer um Vergebung und
Sündennachlass zu bitten hat.
Zuletzt klingt dem Bürger die Aussage der
Denkmal-Beamtin, Frau Mag. Kohlert im Ohr- wenn Sie über
das Privathaus
(Hr. Bacher – Fall 1) in Presse-Aussendungen spricht,
der Kirche
aber keine derartige Denkmal- Verpflichtung abverlangen
will:
Kohlert:
„Es geht uns darum, dass der Hausbesitzer das Denkmal
verändert hat und dadurch ein unwiederbringlicher
Schaden entstanden ist“
Jetzt ist
mir nur noch unklar, welchen der genannten „Fälle“ der
Renovierungsbeispiele, Frau Kohlert mit Ihrer
„pfiffigen“ Aussage meint.
Fall 1. – Das
Wohnhaus in Kierling!
Bestens- und mit viel Liebe, sowie privaten
Investitionskosten
renoviert
oder
Fall 2. – Die
öffentliche Pfarrkirche!
Wieder in Kierling!
Hat die katholische Glaubensgemeinschaft
schon etwas von Gleichbehandlung gehört? |
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Direkte Demokratie
aus Wikipedia, der freien
Enzyklopädie
Direkte
Demokratie,
Schweiz
Abstimmung der
Landsgemeinde
im Schweizer
Kanton Glarus im Jahr 2006.
Der Begriff Direkte Demokratie hat
zwei Bedeutungen:
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Zum einen wird
darunter eine Form der Gesellschaftsorganisation
verstanden, in der die Macht direkt vom
Volk ausgeübt wird. Unter den Gegenbegriff
der
Indirekten Demokratie fällt auch die
Repräsentative Demokratie.
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Zum anderen werden
darunter politische Entscheidungsverfahren
mit starker Beteiligung der Bevölkerung verstanden.
Solche Verfahren können durchaus auch Teil eines
Systems der Repräsentativen Demokratie sein.
Im erweiterten Sinne spricht man auch im
Zusammenhang mit weiteren Formen der Bürgerbeteiligung
wie
Informations- und
Akteneinsichtsrechten von Direkter Demokratie. Wenn
jedoch die Art der Beteiligung nicht primär auf das
Stimmrecht bezogen wird, sondern die intensive
Beteiligung möglichst vieler an möglichst vielem
im Vordergrund steht, handelt es sich um eine Form der
Partizipatorischen Demokratie.
Die Direkte Demokratie als Urform der
Demokratie entstand ursprünglich nicht in
Flächenstaaten, sondern in kleineren Gemeinwesen, u. a.
der antiken griechischen
polis (Stadtstaaten wie Athen). Hier wurden
Entscheidungen in einer Versammlung aller
Stimmberechtigten getroffen. Stimmberechtigt waren
jedoch nur männliche Vollbürger, eine Minderheit in der
Gesamtbevölkerung.
In der Direkten Demokratie ist eine viel
feinere Steuerung politischer Entscheidungen durch den
Bürger möglich, als nur durch Wahlen allein. Die
Souveränität im
Staat liegt in Demokratien deren Theorie zufolge
ohnehin direkt beim Volk. |
Macht
wird vom Volksvertreter
ausgeübt. (@ Foto Irmler)
Direkte Demokratie in
`Kloburg´:
gleichzeitig zornig und rechthaberisch!-
Hände geballt (li. unten Beidhändig)- Dr. Schuh, und
beschwichtigend
(re. oben ausgestreckte Hand) Dr. Fronz.
(2005) |
Stadtbild 14 |
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