Obere Stadt verkehrsberuhigen!
Maßnahmen
sind ohne `wenn und aber´ durchzuführen. Die
zuletzt verfügte
Methode ist als erfolglos zu erkennen. |
Die so unglückliche
Verkehrsmaßnahme wurde dank K1
entfernt!!!!
Die Darstellung dieser interessanten Vorgänge bleibt erhalten
(08-07) |
Fehlorientierung dieser
Maßnahme:
- Falsche Maßnahmen-Orientierung der Planung
- Kein einziges Verkehrszeichen richtig
platziert
- Fehlende VZ gefährden die
Verkehrsteilnehmer
- Falsche VZ - Anordnung missfällt
KraftfahrerIn.
- 5 Verkehrszeichen fehlen oder falsch
platziert.
- Erhöhte Umweltbelastung falscher
Struckturen
- Fehlende Radfahrer- u.
Fußgänger-Markierung
Was
bereits während der ersten Wochen erkannt wurde, kann nicht als
ermutigend bezeichnet werden.
Es wurden zwar den Autofahrern einige `Umwege´ entlang der "Umfahrungs-
route"
in der Oberen Stadt vorgegeben, eine besondere Behinderung kann
aber
weder zeitlich, noch finanziell, die Verkehrsteilnehmer dazu motivieren,
die stadtinterne Fahrroute über den Stadtplatz anzunehmen.
Der Grund: Die geringfügig längere Distanz wird durch schnelleres Fahren
wett gemacht. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr. Einzige verkehrsberuhigte
Lösung: Den Schleichweg der Tullner
praktisch unmöglich machen.
Die Erkenntnis der Fehlentwicklung liegt
in der Tatsache, dass
die Umfahrungs-
Route falsch angelegt wurden. In der Folge sind
die Fehler zu beheben und eine
ordentliche Fahrstruktur zu entwickeln |
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Sechs
Fehler
wurden an dieser Stelle zur Noch immer
fünf
Fehler.
Und das ist ja
Umfahrungsproblematik
erkannt.
Und ein noch peinlicher, wenn jetzt ein „Rate-Spiel“
Verkehrszeichen im Nachhinein wieder ausgerufen wird, um die richtige
entfernen, ist nicht das "Gelbe
vom Ei". Erkenntnis zu erlangen. |
Und weil die Verkehrsteilnehmer an dieser
Stelle unrichtig informiert wurden, ist es zu
Fahrzeugbeschädigungen gekommen, für
dessen Behebung die Stadtgemeinde zu
verpflichten ist.
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Verboten oder erlaubt?
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Für das Verkehrszeichen Einfahrt verboten,
gibt es Sonderbewilligungen. Interessant,
dass
sich diese wie ein
Kamäleon
1)
ändert. Es
ist notwendig, für Gegenverkehr die
Fahrbahn
sicher zu gestalten. Das ist nicht gegeben. Außerdem fehlt an der
Hauptfahrtroute
das
Vorschriftzeichen „Wartepflicht bei
Gegenverkehr" |
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Die „wunderbare“
Änderung
der Einfahrtbeschränkungen in
der Hermannstraße zwischen Ortnergasse und
Markgasse bedarf intensiver Bemühungen, eine ordentliche Straßen- Verkehrsstruktur
zu
organisieren. Das derzeitige Tohuwabohu ist als beispiellos negativ zu
beurteilen.
Bilder 1 und
2 zeigen, dass die verantwortlichen
"Strukturbildner" eher konfus statt
geordnet agieren.
E32.
Der Wunsch oder das Bedürfnis, sich rasch aus einem Verkehrsstau
entfernen
zu
können, hat mit der Abwehr einer unmittelbar drohenden
Gefahr, sei es von sich oder
von
einem anderen, nichts zu tun und
berechtigt den Beschwerdeführer nicht, gegen
das
Verbot des § 52 Z2 zu
verstoßen.
Das ist die
prinzipielle Gesetzeslage. Klosterneuburg wendet mit dem Bremsmanöver
eine andere Strategie an, die derzeit keine glückliche Hand erkennen
lässt. Fehl-Orientierung und falsche Abläufe, bringen die
Verkehrsteilnehmer auf die „Palme“.
E33.
Der Schutzzweck einer
Einbahnregelung, von der
Busse, Straßendienstfahrzeuge, Taxis und
Radfahrer ausgenommen sind, erschöpft sich
nicht in der
Erreichung eines
möglichst geringen Verkehrsaufkommens. Vielmehr
umfasst
er alle Gefahren, die nur für bestimmte Fahrzeuge
gewidmet sind.
Erkannt wird, dass zu den bewilligungsfähigen Ausnahmen auch
Einsatzfahrzeuge-
wie
Rettung, Feuerwehr, u.U.
auch Schwerverkehrsfahrzeuge,
Kommunalfahrzeuge
für Sommer- und Winterdienst, einzubinden sind.
Dann wird das Ganze aber
unübersichtlich. Und eine Einbahnregelung nur
für den
PKW
Verkehr regeln, kann nicht der Sinn des
Erfinders sein.
So handelt es sich
bei der Nennung des Begriffs „Fahrzeuge über 9 Meter Länge“
um
eine äußerst ungenaue und daher nur beispielhafte Angabe.
Das Vorschriftzeichen 7a fehlt genauso
wie die max. Längenangabe inkl.
Anhänger. Deutlich
wird das Problem, wenn derartige Fahrzeuge mit- oder ohne
Anhänger unterwegs sind. Wie wird das bewertet?
Bilder
3 und 4
zeigen, einerseits die Probleme des Schwerverkehrs, insbesondere Busse,
die auch mit Radfahrern konfrontiert sind. Bild
5. Und an der Fahrtrichtung ist ersichtlich,
wie
sie zwingend anzuordnen ist. Jede andere Lösung ist als unrichtig zu
erachten. |
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Probieren wir´s einmal ganz
locker!
Und funktioniert´s nicht,
machen wir´s anders!
So soll´s aber auch nicht
gemacht werden, kommt man bald drauf.
Diese kryptische Aussage
ist nicht nur schwer zu verstehen, sie beruht auch auf
falsche Hinweise
und unpassende Vorschriften.
i |
Für „Einfahrt verboten“ gibt es
Ausnahmebestimmungen. Diese stehen
nicht mehr im Zusammenhang mit einer
Einbahnstraße. Eine Durchfahrt aus
der freien Gegenrichtung ist genauso
möglich, wie das Umkehren in der Verbotszone. |
Wie z.B. das Vorschriftzeichen
„Wartepflicht bei Gegenverkehr“.
Eine so bezeichnete Fläche darf nur dann befahren werden, wenn der
Lenker
einen Entgegenkommenden nicht zu einem unvermittelten Bremsen nötigt. |
Dieses
Zeichen zeigt an, dass auf der betreffenden Straße, auf der sonst nur
in eine Richtung gefahren wird, mit Gegenverkehr zu rechnen
ist. Wie im
Bild 1 (oben) gezeigt, weist das Verkehrszeichen in die falsche Richtung. |
Die Straßenverkehrsteilnehmer
wissen nicht, an welcher Stelle, sich das
Ende des Gegenverkehrs
befindet. Es zeigt nämlich das Verkehrszeichen
in die falsche Richtung. |
§ 52/3b: „Einbiegen
nach Rechts verboten“.
Anzeige, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße verboten ist.
Zusatz: „Ausgenommen Radfahrer“ - ist zulässig. |
Aber auch
Gefahrenzeichen wie Fußgängerübergang
Nr.11, Radfahrerüberfahrt
Nr.11a,
und Kinder Nr.12, sind als fehlend
zu erkennen.
Was in Kloburg nicht berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass zu
viele Richtlinien
und Sonderbestimmungen für das VZ "Einfahrt
verboten", die Bestimmung in dieser
Form für ungültig zu erachten
hat. |
Autofahrer
fühlt sich gemobbt
Allein
nach dem prinzipiellen Verständnis der
geltenden Judikatur, kann nicht
prinzipiell verboten
sein, was ausnahmsweise zu gestatten ist.
Vielmehr muss das Verbot
konkretisiert werden.
So ist dann richtig zu erkennen:
"Das Einbiegen in die nächste
Querstraße ist
nach rechts verboten.“
`Ausgenommen Radfahrer´.
Es ist zu erkennen:
Nur so eine Verkehrsmaßnahme ist
verständlich und auszuführen.
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Das Fahrtrichtungs-Verkehrszeichen, li
im Fahrbahnniveau,
hält auch hier
die 60 cm über Grund
nicht ein- und ist,
direkt auf der
Fahrbahn angebracht, ungültig!
Eine gleichzeitig sehr gefährliche Situation, weil die Sicht
für die Autofahrer stark eingeschränkt ist.
Auch auf diese Spielerei muss
verzichtet werden.
Und wenn eine
„Vorgeschriebene Fahrtrichtung“
einzuhalten
ist, hat diese keine „Ausnahmen“ anzukündigen.
Denn
selbstverständlich darf auch ein Radfahrer,
entlang der
Vorrangstraße fahren.
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Die Straßenverkehrszeichen
sind in einer solchen Art und Größe anzubringen, dass sie
von den Lenkern
herannahen-
der Fahrzeuge
leicht und recht-
zeitig erkannt werden können.
Im Verlauf derselben Straße
sind tunlichst Straßenverkehrs-zeichen mit
gleichen Größen zu
verwenden!!! |
Das ist hier nicht zu
erkennen!
Das linke
Hinweisschild für die „Friedhofszufahrt“ ist unvergleichlich größer.
Zudem befindet sie sich am linken Fahrbahnrand.
Die maßgeblichen Verkehrszeichen sind
jedoch rechts
platziert. Dort wo alle hingehören. |
Wir freuen uns auf Tiefgaragen! |
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Zuletzt ist eine
ganz „grausliche Zwangsmaßnahme“ zu erkennen. Die „Umweg- Zufahrt“ zum
„Bergfriedhof“ über den Kardinal-Piffl-Platz, ist eine reine Schikane.
Zudem aber
auch eine gigantische und höchst unnötige Umweltbelastung für
die Obere Stadt.
Für Klosterneuburg wird es am K.P.Platz
zwingend, eine Tiefgarage-
detto auch am
Rathausplatz und Stadtplatz- zu errichten!!!
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Wurde
ein Teilbereich der Oberen Stadt entlastet, empfinden die
Anrainer, diese
„Umfahrungsmaßnahme“ als reine Schikane.
Zudem wurde erkannt, dass eine
bedeutende Mehrbelastung des Verkehrs in der Oberen Stadt vorliegt.
Die Tullner Autofahrer fahren jetzt entlang der
Umfahrungsvariante mit
überhöhter Geschwindigkeit. Aus Frust und
Zorn! Weitere Gefahren
drohen.
Wichtige Ruhezonen, wie die örtlichen
Schul-Zentren, Kindergarten und Jugend-
Vereine haben eine große
Mehrbelastung zu ertragen.
Dies kann nicht Sinn einer Verkehrsberuhigung
sein.
Und noch einmal,
ist ein Verkehrszeichen falsch platziert. Die Erklärung für einen
Motorrad- Verbots-Hinweis bringt keine ausreichende Maßnahmen Erklärung.
An Ort und Stelle lautet sie: Gilt von 21.00 - 5.00 Uhr-
ausgenommen Anrainer.
Auch wenn die Aussage teilweise zutreffend
ist. An dieser Stelle ist das VZ in jedem
Fall falsch. Dass man, obwohl
der Mangel auch schon von der NÖN erkannt wurde,
nicht reagiert, ist
wirklich traurig. |
Zu Sicherheitsmaßnahmen
im Hauptverkehr-
Tulln - Wien,
gehören insbesondere:
Fußweg- Übergänge, sowie markierte Geh- und
Radwege.
Dass hier wirklich dringend verkehrsberuhigende Maßnahmen zu
ergreifen sind, bestätigt die persönlich durchgeführte Verkehrszählung
an dieser Stelle. So wurden an zwei verschiedenen Tagen,
während einer Stunde,
440.-, bzw.
386.- Fahrzeuge als
Durchfahrer gezählt. Das ist wirklich nicht lustig!
Obere Stadt vom Verkehr entlasten!!!
Soll wirklich die Obere Stadt mit Kindergarten und Schulen entlastet
werden, muss der
nach und von Tulln aktivierte Verkehr zurückgenommen werden, und wie dies die
Stadt geplant
hat, über Stadtplatz - Niedermarkt geführt werden.
Die Belastung kann so nicht weiter gehen.
Das Stadtzentrum braucht
verkehrsberuhigte und verkehrsfreie
Zonen.
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Meinungen:
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Meinung zum Thema
18.08.09
"Es ist nicht alles Gold, was glänzt!" Und in
Zusammenarbeit mit dem
"Team der Vernunft",
hab ich die behördliche
Vielfalt der Verkehrszeichen-
Darstellung dieses Umfahrungsprojekts
unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis ist in der Berichtsdarstellung zu erkennen. Und zu guter
Letzt,
habe ich über diese mehrfach beurteilte Fehlplanung ein
Diskussionsgespräch mit
einem zuständigen Ver-kehrsplaner des ÖAMTC
geführt. Dieser hat aber meine
deutlich vorgebrachten Hinweise und
Besserungsvorschläge nicht ernst genommen
und meinte zuletzt beruhigend: "Schauen Sie, regen Sie sich nicht auf,
das kann Ihrer Gesundheit
schaden". Dazu Irmler: "Ja ich hab ohnehin schon ein
Herz- OP hinter
mir." "Na sehen Sie!
Da sollen Sie doch wirklich an Ihre Gesundheit
denken!"
Zuletzt hab ich aber die
Medialen Aufreger überstanden. |
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Falsch, gefährlich und "Verlust eines Parkplatzes"! - Daher weg mit den "Pfeile-
Würsteln", die
noch dazu, dem Sinn nach, völlig falsch sind. Mann muss nicht mehr
nach
links fahren.
Wie in "Probleme 12" dargestellt, hat die
Stadt ihr eingereichtes "Verkehrsprojekt"
wieder verloren. Herwig Irmler
und eine Reihe von engagierten Bürgern,
hat dieses Projekt als
ungeeignet erkannt. So hat dies dann auch Klosterneuburg1
für ergänzungsbedürftig der zust. Behörde vorgetragen.
Erfreulich allerdings, dass
inzwischen diese Durchfahrtsstruktur in der
`Oberen Stadt´ wieder rückgängig
gemacht
wurde. |
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Allerdings hat man vergessen, diese zwei Fahrtrichtungs-Verkehrszeichen
in der Buchberggasse zu entfernen. Auch sie sind in dieser
Ausführung nicht gestattet- und einfach falsch. Daher zu entfernen. Auch
wenn der li. Richtungspfeil umgekehrt wurde
und nach Innen zur
Fahrtrichtung zeigt. Erst nach der gänzlichen Entfernung, kann an
der
Parkzone dieser Straßen- Einfahrt wieder ein PKW mehr abgestellt werden.
Daher:
Wer "A" sagt, muss auch "B" sagen. Und der Volksmund sagt:
"Der Denk-Struktur"
ist der richtige Weg zuzuordnen".
Wir bitten darum! So wünsche ich Herrn Hava, dass er hier bald den
richtigen
Einblick bekommt und diese falschen Verkehrsregelungen
entfernt!.
-H.Irmler- |
Sehr
geehrter
Herr Irmler!
19.08.09
Sie haben vollkommen Recht, dass Sie diese
scheinbar vorbildliche Verkehrsplanung
in der Oberen Stadt kritisiert
haben. Es stimmt ja wirklich, dass seither verkehrsmäßige Probleme zu
erkennen sind. Und ihre "Web-Aussagen" verdeutlichen ja das alles.
Dass jetzt Vernunft die Oberhand gewonnen hat, und mit den
Versuchskaninchen
Schluss ist, erkennen wir als richtige Entscheidung an.
Deshalb gratulieren wir Herrn Irmler zu seinen Initiativen, in dieser
Web- Seite-
die Fehler der jüngsten Klosterneuburger Verkehrsmaßnahmen aufgezeigt zu haben.
-gregor- , -martha- ,
-susanne- , -grete- , -herbert- |
Anhang :
1)
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1):
Chamäleon
(sprich Kamäleon) L.
Chamaeleon, Fr. Caméléon, eine Art Eidechse, die ungefähr
zwei Zoll dick, und ein Fuß lang ist, sich
auf den Bäumen aufhält, und
eine lange Zunge hat, mit welcher sie Insekten fängt. Der Umstand, dass
es
seine Farbe nach der Beschaf-
fenheit seiner Leidenschaften und
Empfindungen verändert,
soll dem Sinnbild nach, ein Mensch gewesen sein,
der seine Gesinnungen nach Maßgabe seines Nutzens ständig
verändern kann.
Was von diesem Tier insgemein behauptet wird, ist ungefähr folgendes:
„Wenn es schläfrig und träge ist, wird es über dem
ganzen Leib weiß.
Wenn es von der Sonne beschienen wird, ist es kohlschwarz, zuweilen auch
purpurrot,
mit weißen Flecken. Macht man es zornig, zeigt es sich mit
schwarzen Flecken auf weißem Körper.
Es übernimmt alle Farben jener
Gegenstände, die in seiner Nähe sind. |
Probleme 12 |
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