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    Probleme  12        Disclaimer Impres
Obere Stadt verkehrsberuhigen!
     Maßnahmen sind ohne `wenn und aber´ durchzuführen.
           Die zuletzt verfügte Methode ist als erfolglos zu erkennen.
Die so unglückliche Verkehrsmaßnahme wurde dank K1 entfernt!!!!
Die Darstellung dieser interessanten Vorgänge bleibt erhalten
(08-07)
Fehlorientierung dieser Maßnahme:
  • Falsche Maßnahmen-Orientierung der Planung
  • Kein einziges Verkehrszeichen richtig platziert
  • Fehlende VZ gefährden die Verkehrsteilnehmer
  • Falsche VZ - Anordnung missfällt KraftfahrerIn.
  • 5 Verkehrszeichen fehlen oder falsch platziert.
  • Erhöhte Umweltbelastung falscher Struckturen
  • Fehlende Radfahrer- u. Fußgänger-Markierung

Was bereits während der ersten Wochen erkannt wurde, kann nicht als
ermutigend bezeichnet werden.
Es wurden zwar den Autofahrern einige `Umwege´ entlang der "Umfahrungs-
route" in der Oberen Stadt vorgegeben, eine besondere Behinderung kann
aber weder zeitlich, noch finanziell, die Verkehrsteilnehmer dazu motivieren,
die stadtinterne Fahrroute über den Stadtplatz anzunehmen.
Der Grund: Die geringfügig längere Distanz wird durch schnelleres Fahren
wett gemacht. Dadurch erhöht sich die Unfallgefahr. Einzige verkehrsberuhigte
Lösung: Den Schleichweg der Tullner praktisch unmöglich machen.
Die Erkenntnis der Fehlentwicklung liegt in der Tatsache, dass die Umfahrungs-
Route falsch angelegt wurden. In der Folge sind die Fehler zu beheben und eine
ordentliche Fahrstruktur zu entwickeln

 

 

 

 

Sechs Fehler wurden an dieser Stelle zur                               Noch immer fünf Fehler. Und das ist ja
Umfahrungs
problematik erkannt. Und ein                                 noch peinlicher, wenn jetzt ein „Rate-Spiel“
Verkehrszeichen im Nachhinein wieder                                    ausgerufen wird, um die richtige                
entfernen, ist nicht das 
"Gelbe vom Ei".                                   Erkenntnis zu erlangen.

Und weil die Verkehrsteilnehmer an dieser
Stelle unrichtig informiert wurden, ist es zu
Fahrzeugbeschädigungen gekommen, für
dessen Behebung die Stadtgemeinde zu
verpflichten ist.

 

   Verboten oder erlaubt?  
    1                              2                             3                                     4                      5

 

Für das Verkehrszeichen Einfahrt verboten, gibt es Sonderbewilligungen. Interessant,
dass
sich diese wie ein Kamäleon 1) ändert. Es ist notwendig, für Gegenverkehr die
Fahrbahn sicher zu gestalten. Das ist nicht gegeben. Außerdem fehlt an der Hauptfahrtroute
das Vorschriftzeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr"

Die „wunderbare“ Änderung
der Einfahrtbeschränkungen in der Hermannstraße zwischen Ortnergasse und
Markgasse bedarf intensiver Bemühungen, eine ordentliche Straßen- Verkehrsstruktur
zu organisieren.  Das derzeitige Tohuwabohu ist als beispiellos negativ zu beurteilen.
Bilder 1 und 2 zeigen, dass die verantwortlichen "Strukturbildner" eher konfus statt
geordnet agieren.
E32. Der Wunsch oder das Bedürfnis, sich rasch aus einem Verkehrsstau entfernen
zu
können, hat mit der Abwehr einer unmittelbar drohenden Gefahr, sei es von sich oder
von einem anderen, nichts zu tun und berechtigt den Beschwerdeführer nicht, gegen
das Verbot des § 52 Z2 zu verstoßen.

Das ist die prinzipielle Gesetzeslage. Klosterneuburg wendet mit dem Bremsmanöver eine andere Strategie an, die derzeit keine glückliche Hand erkennen lässt. Fehl-Orientierung und falsche Abläufe, bringen die Verkehrsteilnehmer auf die „Palme“.

E33. Der Schutzzweck einer Einbahnregelung, von der Busse, Straßendienstfahrzeuge, Taxis und Radfahrer ausgenommen sind, erschöpft sich
nicht in der Erreichung eines möglichst geringen Verkehrsaufkommens. Vielmehr
umfasst er alle Gefahren, die  nur für bestimmte Fahrzeuge gewidmet sind.
Erkannt wird, dass zu den bewilligungsfähigen Ausnahmen auch Einsatzfahrzeuge-
wie
Rettung, Feuerwehr, u.U. auch Schwerverkehrsfahrzeuge, Kommunalfahrzeuge

für
Sommer- und  Winterdienst, einzubinden sind.
Dann wird das Ganze aber unübersichtlich. Und eine Einbahnregelung nur für den
PKW Verkehr regeln, kann nicht der Sinn des
Erfinders sein.
So handelt es sich bei der Nennung des Begriffs „Fahrzeuge über 9 Meter Länge“
um
eine äußerst ungenaue und daher nur beispielhafte Angabe.
Das Vorschriftzeichen 7a fehlt genauso
wie die max. Längenangabe inkl.
Anhänger. Deutlich wird das Problem, wenn derartige Fahrzeuge mit- oder ohne
Anhänger unterwegs sind. Wie wird das bewertet?
Bilder 3 und 4 zeigen, einerseits die Probleme des Schwerverkehrs, insbesondere Busse,
die auch mit Radfahrern konfrontiert sind. Bild 5. Und an der Fahrtrichtung ist ersichtlich,
wie sie zwingend anzuordnen ist. Jede andere Lösung ist als unrichtig zu erachten.

 
Probieren wir´s einmal ganz locker!          
Und funktioniert´s nicht, machen wir´s anders!
So soll´s aber auch nicht gemacht werden, kommt man bald drauf.
Diese kryptische Aussage ist nicht nur schwer zu verstehen, sie beruht auch auf
falsche Hinweise und unpassende Vorschriften.
i
Vorschriftszeichen "Einfahrt verboten"Für „Einfahrt verboten“ gibt es Ausnahmebestimmungen. Diese stehen
nicht mehr im Zusammenhang mit einer Einbahnstraße. Eine Durchfahrt aus
der freien Gegenrichtung ist genauso möglich, wie das Umkehren in der Verbotszone.
Wie z.B. das Vorschriftzeichen „Wartepflicht bei Gegenverkehr“.
Eine so bezeichnete Fläche darf nur dann befahren werden, wenn der Lenker
einen Entgegenkommenden nicht zu einem unvermittelten Bremsen nötigt.
Gefahrenzeichen "Achtung Gegenverkehr"Dieses Zeichen zeigt an, dass auf der betreffenden Straße, auf der sonst nur
in eine Richtung gefahren wird
, mit Gegenverkehr zu rechnen ist. Wie im
Bild 1
(oben) gezeigt, weist das Verkehrszeichen in die falsche Richtung.
Hinweiszeichen "Ende des Gegenverkehrs"Die Straßenverkehrsteilnehmer wissen nicht, an welcher Stelle, sich das
Ende des Gegenverkehrs befindet. Es zeigt nämlich das Verkehrszeichen
in die falsche Richtung.
Vorschriftszeichen "Einbiegen nach rechts verboten"§ 52/3b: „Einbiegen nach Rechts verboten“.
Anzeige, dass das Einbiegen in die nächste Querstraße verboten ist.
Zusatz: „Ausgenommen Radfahrer“ - ist zulässig.

Aber auch Gefahrenzeichen wie Fußgängerübergang Nr.11, Radfahrerüberfahrt
Nr.11a, und Kinder Nr.12, sind als fehlend zu erkennen.
Was in Kloburg nicht berücksichtigt wurde, ist die Tatsache, dass zu viele Richtlinien
und Sonderbestimmungen für das VZ "Einfahrt verboten", die Bestimmung in dieser
Form für ungültig zu erachten hat.


Autofahrer fühlt sich gemobbt        
Allein nach dem prinzipiellen Verständnis der
geltenden
Judikatur, kann nicht prinzipiell verboten
sein, was ausnahmsweise zu gestatten ist.

Vielmehr muss das Verbot konkretisiert werden.
So ist dann richtig zu erkennen:
"Das Einbiegen in die nächste Querstraße ist
nach rechts verboten.“
`
Ausgenommen Radfahrer´.
Es ist zu erkennen:
Nur so eine Verkehrsmaßnahme ist
verständlich und auszuführen.



Das Fahrtrichtungs-Verkehrszeichen
, li im Fahrbahnniveau,
hält auch hier
die 60 cm über Grund nicht ein- und ist,
direkt auf der Fahrbahn angebracht, ungültig!

Eine gleichzeitig sehr gefährliche Situation, weil die Sicht
für die Autofahrer stark eingeschränkt ist.
Auch auf diese Spielerei muss verzichtet werden.

Und wenn eine „Vorgeschriebene Fahrtrichtung“
einzuhalten
ist, hat diese keine „Ausnahmen“ anzukündigen.
Denn selbstverständlich darf auch ein Radfahrer,
entlang der
Vorrangstraße fahren.
 


Die Straßenverkehrszeichen
sind in einer solchen Art und Größe anzubringen, dass sie
von den Lenkern herannahen-
der Fahrzeuge leicht und recht-

zeitig erkannt werden können.
Im Verlauf derselben Straße
sind tunlichst Straßenverkehrs-zeichen mit gleichen Größen zu
verwenden!!!

Das ist hier nicht zu erkennen!
Das linke Hinweisschild für die  „Friedhofszufahrt“ ist unvergleichlich größer.
Zudem befindet sie sich am linken Fahrbahnrand.
Die maßgeblichen Verkehrszeichen sind jedoch rechts platziert. Dort wo alle hingehören.

 
Wir freuen uns auf Tiefgaragen!         


 

Zuletzt ist eine ganz „grausliche Zwangsmaßnahme“ zu erkennen. Die „Umweg- Zufahrt“ zum „Bergfriedhof“ über den Kardinal-Piffl-Platz, ist eine reine Schikane. Zudem aber
auch eine gigantische und höchst unnötige Umweltbelastung für die Obere Stadt.
Für Klosterneuburg wird es am K.P.Platz zwingend, eine Tiefgarage-
detto auch am Rathausplatz und Stadtplatz
- zu errichten!!!


 

Wurde ein Teilbereich der Oberen Stadt entlastet, empfinden die Anrainer, diese
„Umfahrungsmaßnahme“ als reine Schikane. Zudem wurde erkannt, dass eine
bedeutende Mehrbelastung des Verkehrs in der Oberen Stadt vorliegt.
Die Tullner Autofahrer fahren jetzt entlang der Umfahrungsvariante mit
überhöhter Geschwindigkeit. Aus Frust und Zorn! Weitere Gefahren drohen
.
Wichtige Ruhezonen, wie die örtlichen Schul-Zentren, Kindergarten und Jugend-
Vereine haben eine große Mehrbelastung zu ertragen.
Dies kann nicht Sinn einer Verkehrsberuhigung sein.
Und noch einmal, ist ein Verkehrszeichen falsch platziert. Die Erklärung für einen Motorrad- Verbots-Hinweis bringt keine ausreichende Maßnahmen Erklärung.
An Ort und Stelle lautet sie: Gilt von 21.00 - 5.00 Uhr- ausgenommen Anrainer.
Auch wenn die Aussage teilweise zutreffend ist. An dieser Stelle ist das VZ in jedem
Fall falsch. Dass man, obwohl der Mangel auch schon von der NÖN erkannt wurde,
nicht reagiert, ist wirklich traurig.


Zu Sicherheitsmaßnahmen im Hauptverkehr-          
Tulln - Wien, gehören insbesondere:
Fußweg- Übergänge, sowie markierte Geh- und Radwege.
Dass hier wirklich dringend verkehrsberuhigende Maßnahmen zu ergreifen sind, bestätigt die persönlich durchgeführte Verkehrszählung an dieser Stelle. So wurden an zwei verschiedenen Tagen
, während einer Stunde, 440.-, bzw. 386.- Fahrzeuge als
Durchfahrer gezählt.
Das ist wirklich nicht lustig!
Obere Stadt vom Verkehr entlasten!!!
Soll wirklich die Obere Stadt mit Kindergarten und Schulen entlastet werden, muss der
nach
und von Tulln aktivierte Verkehr zurückgenommen werden, und wie dies die Stadt geplant hat, über Stadtplatz - Niedermarkt geführt werden. Die Belastung kann so nicht weiter gehen.
Das Stadtzentrum braucht verkehrsberuhigte und verkehrsfreie
Zonen.


Meinungen:     

   Meinung zum Thema      18.08.09
"Es ist nicht alles Gold, was glänzt!" Und in Zusammenarbeit mit dem
"Team der Vernunft", hab ich die behördliche Vielfalt der Verkehrszeichen-
Darstellung dieses Umfahrungsprojekts unter die Lupe genommen.
Das Ergebnis ist in der Berichtsdarstellung zu erkennen. Und zu guter Letzt,
habe ich über diese mehrfach beurteilte Fehlplanung ein Diskussionsgespräch mit
einem zuständigen Ver-kehrsplaner des ÖAMTC geführt. Dieser hat aber meine
deutlich vorgebrachten Hinweise und Besserungsvorschläge nicht ernst genommen
und meinte zuletzt beruhigend: "Schauen Sie, regen Sie sich nicht auf,
das kann Ihrer Gesundheit schaden". Dazu Irmler: "Ja ich hab ohnehin schon ein
Herz- OP hinter mir." "Na sehen Sie!
Da sollen Sie doch wirklich an Ihre Gesundheit denken!"
Zuletzt hab ich aber die Medialen Aufreger überstanden.

Falsch, gefährlich und "Verlust eines Parkplatzes"! - Daher weg mit den "Pfeile-
Würsteln", die noch dazu, dem Sinn nach, völlig falsch sind. Mann muss nicht mehr
nach  links fahren.

Wie in "Probleme 12" dargestellt, hat die Stadt ihr eingereichtes "Verkehrsprojekt"
wieder verloren. Herwig Irmler und eine Reihe von engagierten Bürgern,
hat dieses Projekt als ungeeignet erkannt. So hat dies dann auch Klosterneuburg1
für ergänzungsbedürftig der zust. Behörde vorgetragen. Erfreulich allerdings, dass
inzwischen diese Durchfahrtsstruktur in der `Oberen Stadt´ wieder rückgängig
gemacht wurde.

Allerdings hat man vergessen, diese zwei Fahrtrichtungs-Verkehrszeichen in der Buchberggasse zu entfernen. Auch sie sind in dieser Ausführung nicht gestattet- und einfach falsch. Daher zu entfernen. Auch wenn der li. Richtungspfeil umgekehrt wurde
und nach Innen zur Fahrtrichtung zeigt. Erst nach der gänzlichen Entfernung, kann an
der Parkzone dieser Straßen- Einfahrt wieder ein PKW mehr abgestellt werden.
Daher: Wer "A" sagt, muss auch "B" sagen. Und der Volksmund sagt:
"Der Denk-Struktur"  ist der richtige Weg zuzuordnen".
Wir bitten darum! So wünsche ich Herrn Hava, dass er hier bald den richtigen
Einblick bekommt und diese falschen Verkehrsregelungen entfernt!.
-H.Irmler-

  Sehr geehrter Herr Irmler!     19.08.09
Sie haben vollkommen Recht, dass Sie diese scheinbar vorbildliche Verkehrsplanung
in der Oberen Stadt kritisiert haben. Es stimmt ja wirklich, dass seither verkehrsmäßige Probleme zu erkennen sind. Und ihre "Web-Aussagen" verdeutlichen ja das alles.
Dass jetzt Vernunft die Oberhand gewonnen hat, und mit den Versuchskaninchen
Schluss ist, erkennen wir als richtige Entscheidung an.
Deshalb gratulieren wir Herrn Irmler zu seinen Initiativen, in dieser Web- Seite-
die Fehler der jüngsten Klosterneuburger Verkehrsmaßnahmen aufgezeigt zu haben.
-gregor- , -martha- , -susanne- , -grete- , -herbert-


Anhang : 1)

1): Chamäleon (sprich Kamäleon) L.
Chamaeleon, Fr. Caméléon, eine Art Eidechse, die ungefähr zwei Zoll dick, und ein Fuß lang ist, sich
auf den Bäumen aufhält, und eine lange Zunge hat, mit welcher sie Insekten fängt. Der Umstand, dass
es seine Farbe nach der Beschaf- fenheit seiner Leidenschaften und Empfindungen verändert,
soll dem Sinnbild nach, ein Mensch gewesen sein,
der seine Gesinnungen nach Maßgabe seines Nutzens ständig verändern kann. Was von diesem Tier insgemein behauptet wird, ist ungefähr folgendes: „Wenn es schläfrig und träge ist, wird es über dem
ganzen Leib weiß. Wenn es von der Sonne beschienen wird, ist es kohlschwarz, zuweilen auch purpurrot,
mit weißen Flecken. Macht man es zornig, zeigt es sich mit schwarzen Flecken auf weißem Körper.
Es übernimmt alle Farben jener Gegenstände, die in seiner Nähe sind.

 
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