^ Dieses
Schreiben erging an folgende Mandatare der Stadt.
20.12.2015
Die Volksvertreter mögen initiativ
werden!
GR DI Peter Hofbauer
Vorsitzender
GR
Eigene
Liste
Ziegelofengasse 28 / 6
STR Dr. Stefan Mann
Vorsitzender für
Soziales und Gesundheit
Stegleiten 3 / 2
STR DI Johannes Kehrer
Vorsitz. für
Verkehr, Verkehrsflächen, Beleuchtung
Stadtplatz 9 / 6
STR Dr. Josef Pitschko
Vorsitzender des
Rechtsausschusses
Lothringergasse 42
STR Mag. Sepp Wimmer
Vorsitzender für
Umweltschutz
Stadtplatz 28
Bürgermeister Mag. Stefan
Schmuckenschlager
Stadtgemeinde Klosterneuburg
Eine telefonische Antwort
erhielt ich von
STR Dr. Stefan Mann.
Alle weiteren Schreiben
blieben unbeantwortet:
Mein schriftliches
Anliegen: Ich habe an Vertreter der Klbg-
Stadt- und Gemeinderäte die schriftliche Bitte ausgesprochen, für den an sie
genannten Wunsch
um bessere Beleuchtung
des Zugangs zur
Lourdesgrotte Maria Gugging - in gemeinsamer Koordination mit
Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager, Sorge zu tragen.
Am
6.1.2016 erhielt ich zur Mittagsstunde eine telefonische
Reaktion von STR Dr. Stefan Mann, SPÖ - wie folgt: `Ich möchte Dir
mitteilen, dass ich ressortmäßig - im Sinne der
Gemeinderatsordnung für derartige Anliegen nicht zuständig bin.
Am wirkungsvollsten empfinde ich es, wenn Du Herrn
Ing. Martin
Klammer mit diesem Anliegen betraust. Da könnte ich
mir einen
Erfolg gut vorstellen´.
Ende des Gesprächs
Meine Meinung:
Den mir von Dr. Mann zur Lösung
des Problems empfohlene Hinweis, mich an den Techniker Ing.
Klammer zu wenden, empfinde ich als unpassenden Hinweis. Sind
Politiker tatsächlich und insbesondere nur dafür initiativ - zu
delegieren? Ich denke, dass ein Politiker, mit einem - seiner
Kollegen selbständig Kontakte aufnehmen sollte, um
Problemlösungen, zugunsten eines Bürgers - und Wählers - voranzutreiben.
Nicht ich will,
soll oder muss mit Herrn Klammer oder mit einem
Ressort-Zuständigen diesbezügliche Gespräche führen. Mein
Gesprächspartner ist - oder sollte - der vom Volk gewählte Politiker
sein!!! Wenn ich einen Politiker der
Stadtgemeinde um Hilfe, bzw. um Zielführende Information zu
einem öffentlichen Problem ersuche, stelle ich mir vor, dass der
angesprochene Mandatar - in diesem Fall -
Herr Dr. Mann, selbst zur Klärung der genannten Angelegenheit
initiativ wird - oder sich mit der zuständigen Ressortleitung -
in diesem Fall mit dem Vorsitzenden des Ausschusses für
Verkehr, Verkehrsflächen und
Beleuchtung-
Herrn STR Dipl.-Ing. Johannes
Kehrer - bzw. mit unserem Herrn Bürgermeister in
Eigenverantwortung auseinander setzt. Diese Möglichkeit wurde
anscheinend aber nicht ergriffen. Warum erhalte ich kein
Feedback.
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Die
Gemeinde versucht zu vermitteln:
Am 19.
Jänner 2016 erhielt ich überraschender Weise und
unaufgefordert, eine
Nachricht des Gemeinde- Bediensteten
Strm. Dietmar Schuster im Namen der Stadtgemeinde-
Wirtschaftshof- GA IV / 7 SachbearbeiterIn Renate Schuster.
Ihr Schreiben
vom 20.12.2015 - 16. Vorschlag. Sehr
geehrter
Herr Irmler, zu dem in Ihrem Schreiben vom 20.12.2015 (16. Vorschlag)
angeführten Anregungen möchten wir hiermit folgende
Stellungnahme abgeben: * Die Zuständigkeit
für die Beleuchtung und der Weg zur
Lourdesgrotte obliegt der
Pfarre. Ihr
Schreiben ergeht
an
den Pfarrgemeinderat.
* Kierling/
Neugasse: Die Beleuchtung wird dahingehend
überprüft werden, ob
ein Umbau im Jahr 2016 nötig ist.
* Die
Park-Zone bei der Lourdesgrotte obliegt der Pfarre.
Dazu folgendes:
|
Ich schrieb am
9.9.2015
dem Kierlinger Pfarramt - zu persönlichen Handen an Pfarrer
Benno - einen Brief, in dem ich
eine Kirchen-
Besserung
vorschlug:
Antwort erhielt ich keine.
<
`Das ist eindeutig zu sehen,
dass hier Besserung
Not tut!
Herrn
Pfarrer, Kapitelrat, Rel. Lehrer
Dechant
Benno Gerhard
Anderlitschka-
Kirchenplatz1, Kierling
|
...Inzwischen sind die drei Bäume (Bild links) am
Kirchenplatz doch so stark gewachsen, dass sie zweckmäßiger
Weise gekürzt werden sollten. Gänzlich gefällt müssen sie nicht
werden. Eine derartige Besserung wurde zuletzt an drei Bäumen in
der Kierlinger Neugasse vorgenommen. Obwohl nur mehr die
gekürzten Hauptstämme und drei kurz geschnittene Äste übrig
blieben, sind die Bäume ab Frühjahr, wieder wunderschön
nachgewachsen. Eine derartige Besserung würde auch unserer
Kirche in Kierling gut tun.
Eine
Besserung der
dortigen
Baumstruktur
wird
empfohlen.
Interessant wäre dazu die Meinung des Pfarr-Gemeinderates.
Ich freue mich über eine Stellungnahme.
Inzwischen ist ein halbes Jahr -
ohne Reaktion
- vergangen.
* Eine
Halbnachtschaltung ist in Kloburg nicht möglich.
Seit
mehr als 10 Jahren sind Natriumdampf-
Hochdruckleuchten in
Verwendung. Mit diesen Lampen
funktioniert die
Halbnachtschaltung nicht.
* Um
Bedarfszuweisung wird seit Jahren angesucht.
* Die
Energieberatung wird bereits seit geraumer Zeit in
Anspruch
genommen.
Für die GA IV/ 7 - Strm. Dietmar Schuster - Leitung Wirtschaftshof Stadtgemeinde Klosterneuburg, Rathausplatz 1, Postfach 47, 3400
tel 02243-444-0 fax
02243-444-296
stadtamt@klosterneuburg.at
www.klosterneuburg.at
Und zum Argumentationspunkt:
"Eine Halbnachtschaltung ist in Klosterneuburg nicht möglich.
Weil die seit mehr als 10 Jahren verwendete Methode, längst
ungültig ist. Man muss sich an die jetzt gültigen Normen halten,
die da lauten:
ÖNORM
EN 13201 /
verpflichtend seit 2011
Und wenn wir schon bei der Pflicht der `Normen-Einhaltung´ sind,
dann erkenne ich auch, dass unser Herr Bürgermeister am
23.
Juli 2014 von
Herrn Irmler mit Nachdruck eine aktuelle und wichtige Mitteilung
über aktuelle Normen-Vielfalt erhielt. U.a.: ... Das
Hauptproblem, das sich aus dem städtischen Fahrzeug-Betrieb am
Niedermarkt eröffnet, ist durch die permanent auftretende
Wartezeit der Groß- und Klein-Busse, sowie des Taxi-Betriebes,
zu erkennen. Einzuhalten ist jedoch das Gesetz
§ 102 KFG
- Pflichten des Kraftfahrzeuglenkers: Laut dieser Norm stellt
das `Warmlaufenlassen des Motors´ sowie der Betrieb während
Wartezeiten, vermeidbare Luftverunreinigung dar - und ist somit
verboten. Vom 1. September 2009 bis 1. April 2012 gilt
europaweit bei der Typprüfung für neue PKW, die
Emissionsgrenzwerte der Euro-5-Norm. Ab dem
1.
September 2015 gilt die Euro-6-Norm entsprechend. Sie
sind damit bei den Emissionsstandards an die höchste Stufe der
Gesetzgebung gebunden. Warum, Herr Bürgermeister, orientiert
sich Klosterneuburg nicht an diese dringende Gesetzgebung?
Und für die
Beleuchtungen gilt:
Vereinheitlichung auf europäischer Ebene
Für die Auslegung der Beleuchtung im öffentlichen
Verkehrs-raum ist in Europa die
EN
13201 gültig, die sich für die Straßen-beleuchtung
als
Stand der Technik
seit 2011 etabliert hat.
Im Rahmen der europaweiten Harmonisierung aller
technischen Vorschriften wurde die
europäische Normungsorganisation CEN
damit beauftragt, die technischen Anforderungen für
die Straßenbeleuchtung auf ein gemeinsames
europäisches Niveau zu bringen und zu
vereinheitlichen. Es bestand Einigkeit darüber, eine
gesamteuropäische Norm zur Straßenbeleuchtung zu
erarbeiten. Basis der Norm sollten einerseits die
einschlägigen Publikationen der
Internationalen Beleuchtungskommission CIE
und die Vielzahl nationaler Normen sein,
andererseits bestand von vornherein das Ziel, auch
neueste Erkenntnisse der Wissenschaft und Technik in
das Normenwerk einfließen zu lassen.
Europäische Normung
Auf dieser Basis entstand die neue EN
13201 mit den Teilen 1 bis 4. Im April 2004
erschienen für Deutschland die Teile 2, 3 und 4 als
Übernahme der Europäischen Normen mit der
Bezeichnung DIN EN 13201-2 bis 13201-4. Auch die
anderen Länder mussten eine neue nationale Norm
erarbeiten, die Anwendungsnorm oder Restnorm, in der
festgelegt wird, an welchen Stellen des
Straßennetzes und unter welchen Randbedingungen die
in EN 13201-2 definierten Gütekriterien anzuwenden
sind. Damit werden sich die nationalen
Anwendungsnormen weiterhin voneinander unterscheiden
und in den einzelnen Ländern für die gleiche
Anforderung verschiedene Beleuchtungsniveaus
bedeuten. In Deutschland wird es nach Einführung der
DIN EN 13201 keine Umrüstpflicht für Altanlagen
geben. Die DIN EN 13201 ist jedoch bei der Planung
von Neuanlagen und bei Sanierungen anzuwenden.
In Österreich
wurde durch die
ÖNORM
EN 13201
seit 2011
die alte ÖNORM 1050 abgelöst. Verbessern wird sich
die bereits gültige ÖNORM O 1051 für Konfliktzonen,
wie
Kreisverkehre
oder Fußgängerübergänge.
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An die GA
IV/7 Wirtschaftshof
Herrn Dietmar Schuster,
Wienerstraße 82 -
3400 Klosterneuburg
Antwortschreiben 23.1.2016 Ihrer Nachricht vom 19.1.2016
wirtschaftshof@klosterneuburg.at
Sehr geehrter Herr Schuster!
Ich bedanke mich für Ihre Antwort meines Schreibens, das ich an
Herrn Bürgermeister sandte.
Zu Ihren Antwort-Punkten:
Ich kann mir nicht
vorstellen, dass für eine
Öffentliche Beleuchtung und
eine öffentliche Straße
eine Pfarre - die Zuständigkeit hat. Ich bitte um Adress-
Mitteilung, welchem Pfarrgemeinderat, Sie mein Schreiben
weitergeleitet haben. Außerdem empfinde ich es als ausgesprochen
merkwürdig, dass mein persönliches Schreiben
a) an Bürgermeister
Schmuckenschlager, dieser -
b) an den Wirtschaftshof
- GA IV/ 7, dieser -
c) an einen
Pfarrgemeinderat, dieser möglicherweise -
d) an einen `weiteren
Zuständigen´ leitet ...
Dann wird sich irgendwann dieses Problem zwar nicht erledigen,
aber für Beendet zu erklären sein!
(Siehe obiges Bild an
den Kierlinger Pfarrer Benno) Mit besten Grüßen,
Herwig Irmler
-
lion@aon.at
Antwort von Schuster Renate am 3.2.2016
Sehr geehrter Herr
Irmler,
zu Ihrem Mail möchten
wir der Ordnung halber festhalten, dass wir Ihr Schreiben
nur auszugsweise - lediglich den Teil, der die
Zufahrtsstraße zur Lourdesgrotte betrifft – mit der Bitte
um Stellungnahme an den Pfarrgemeinderat weitergeleitet
haben.
Mit Stellungnahme vom
03.02.2016 teilt die Pfarre Maria Gugging den Beschluss der
Sitzung des Pfarrgemeinderates am 21.01.2016 mit, dass
dieser es nicht als notwendig findet, die Straßenbeleuchtung
zur Zufahrtsstraße der Lourdesgrotte zu errichten, da der
Hauptverkehr bei Tageslicht stattfindet und die meisten
Besucher mit privaten PKW’s anreisen. Bezüglich der Autobusse
wird es geduldet, sofern die Parkmöglichkeiten nicht
behindert werden, dass die Linienbusse dort ihre Pausen
abhalten dürfen. Beiliegend übermitteln
wir einen Planausdruck, aus dem farblich dargestellt
ersichtlich ist, dass die Hauptstraße in die Zuständigkeit
der NÖ Landesstraßenverwaltung fällt und diese bei der
der Zufahrt zur Lourdesgrotte endet.
Mit freundlichen Grüßen Strm. Dietmar Schuster-
Leiter Wirtschaftsh.
Renate Schuster Stadtgemeinde, GA IV - Wirtschaftshof / Wienerstraße 82,
3400 Klosterneuburg
Antwort von Herwig Irmler, am 9.2.2016
Sehr geehrte Frau Schuster!
Jetzt sind wir ja genau so weit, wie wir es schon am 23.1.2016
waren.
So erkenne ich, dass das Problem für die Stadtgemeinde als
beendet
zu erklären ist. Weil
sich
die Situation deutlich verschlechtert
hat. Sie
schreiben
ja,
dass
Sie
meine
Nachricht
nur
auszugsweise
weiter leiteten.
Ich bedanke mich.
Beste Grüße
Herwig Irmler
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