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Stilles Örtchen am
Platz
NÖN
Woche 07/
2010
Bedürfnisanstalt /
Wenn alles klappt, wird im kommenden Jahr eine öffentliche
Toilettenanlage in Stadtplatznähe errichtet.
von Nikola Askapa |
Klosterneuburg /
"Unsere derzeitige Situation ist folgende: Wir sind eine
Tourismusstadt
und haben keine öffentliche Toilettenanlage",
schildert Stadtrat Thomas Mayrhofer den
Ist-Zustand in der Babenbergerstadt.
Ein Problem, mit dem sich die zuständigen Stellen in der
Stadtgemeinde schon geraume
Zeit beschäftigen, doch wie vom
beratenden Verein Motary in einer ausführlichen
Standortüberprüfung festgestellt wurde, ist eine barrierefreie
Adaptierung einer Anlage
zur öffentlichen Nutzung in einem
öffentlichen Gebäude nicht möglich.
Die Lösung kann demnach nur eine neu errichtete Anlage auf
öffentlichem Gut sein.
Ein geeignetes System bietet ein Tiroler
Vertrieb an: Ein fertiger Bioline- Monoblock im gewünschten
Design wird auf ein vorbereitetes Fundament mit Anschlüssen
montiert, und fertig ist die vollautomatische , selbstreinigende
und vandalensichere Toilettenanlage.
Einziger Knackpunkt: Kosten von rund € 40.000.- Dem steht die
Ersparnis der Reinigungskosten herkömmlicher Toiletten, die
Ersparnis von Verbrauchsmaterial und
die monatlichen
Benützungseinnahmen durch Münzeinwurf gegenüber.
Im Verkehrsausschuss wurde nun einstimmig der Grundsatzbeschluss
zur Errichtung
einer solchen Anlage gefasst.
Der Standort für das Fertigmodul ist am Niedermarkt projektiert.
Bereits 2011 soll es
laut Plan in Klosterneuburg ein
öffentliches "Stilles Örtchen" geben.
"Damit gehen wir einen weiteren Schritt in Richtung Komfortstadt
2013, und auch in
punkto Tourismus ist eine solche Anlage längst
überfällig und geradezu Pflicht",
erklärt Mayrhofer. |
Nach Verlassen der Kabine wird nicht nur das WC selbst
vollautomatisch desinfiziert, sondern auch Boden und Wände
der
Kabine mittels Hochdruckstrahler gereinigt. Müll wird weggespült
und im Abfallsammelbehälter gefangen. Alle verbliebenen
Wassertropfen werden per Luftstrahl beseitigt.
Nach 45 Sekunden ist die Toilette benutzbar und es erfolgt
die
Freigabe am Display. Das Bild zeigt eine Anlage die
kürzlich
in Laa/Thaya errichtet wurde.
Foto: ZVG |
Anders
geht es aber auch!
Und zwar deshalb: Es existieren in der
"Oberen Stadt" (Gemeinde-Areal) eine komplette, aber
versteckte WC-Anlage, die nur Aktiviert gehört. Und in der
"Unteren Stadt" haben
wir
das Krankenhaus mit geeigneten Anlagen, die Tag und Nacht
zugänglich sind. Man
muss
das den bedürftigen Menschen nur
kundtun. Bitte Herr Bürgermeister walten sie
Ihres
Amtes!! -
Oder erklären Sie, warum Sie
diese Pflicht nicht erfüllen wollen? |
Tatsächlich wurde zuletzt das
Thema am
8.4.2005
im Gemeinderat
behandelt.
GR Mayrhofer zeigte sich damals nicht so kooperativ, wie hier
zu erkennen ist.
Im Zuständigkeits-Tohuwabohu
blieben die pol. Ausschüsse stumm:
Hoch- und Tiefbau,
Verwaltung und Organisation,
Verkehrsausschuss und der
Städtische
Tourismus.
Ein
Sprichwort lautet: `Keine Antwort - ist auch eine Antwort´! |
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Die Bürgerforderung
sieht anders aus:
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Das schlägt dem "Fass den Boden aus"
Die Stadt fungiert, wie von `Klosterneuburg1´ 2009 erkant, als Quartiergeber für Bedienstete. Seit
Jahren wird das ehemals öffentliche Damen-
und Herren-WC in Klosterneuburg als Unterkunfts-
Lokal für Arbeiter verwendet, und unentgeltlich
zur Verfügung gestellt. Ein Bediensteter hat den "Wohnungsinhaber" gesehen, wie er vom Inneren
der Behausung die Türe aufgesperrt hat und in Dienstkleidung herauskam, um seine Arbeit zu verrichten. Ist es wirklich mit Dienstwohnungen
so schlecht bestellt, dass in Kloburg,
Beschäftigte im ehemaligen "WC" schlafen
müssen, und sich gesundheitlich gefährden?! |
Schlafen im WC!
Und zuletzt konnte ich am
27.08.2009
um 12 Uhr Mittag feststellen, dass die Klosterneuburger
WC
Anlagen in der Babenbergerhalle, Rathausplatz, am
Kino
angeschlossen, immer noch für „Wohnzwecke“ missbraucht werden.
Nur am Rande: Obwohl es kein Fenster in diesen Räumen gibt,
werden Zigaretten geraucht.
So etwas ist zuletzt sogar nach
EU-Regeln zu untersagen!
Und dann merken
Sie sich eines, Herr Bürgermeister, werte Politiker und Beamte
der
Stadt:
"Ich möchte die mir zustehende WC-Anlage, wie sie u.a.
aus meinen Steuergeldern errichtet wurde, so schnell wie möglich
wieder im ursprünglichen Zustand- und nach den modernsten
technischen Ausführungen - zusätzlich ein Behinderten-WC – an
dieser Stelle nützen können.
Ich bitte darum!"
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So wohnt es sich in einem Klo!
>
Herwig Irmler |
Eingang in die
"Babenbergerhalle" - WC - nur wenn Halle in Betrieb!
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Selbstverständlich
ist für alle "gesunde" Personen auch dafür zu sorgen, dass WC
Anlagen 24 Stunden pro Tag zugänglich sind.
So ist das, wie
erkannt, in ganz Österreich möglich.
Einzig in Klosterneuburg wird diese notwendige Pflicht nicht
erfüllt!!!
Und diese "Minus- Tatsache" ist gleich an
allen drei
öffentlichen WC Anlagen zu erkennen. Warum eigentlich? |
Durch diese
Eingangszone gelangt man auch zum öffentlichen Behinderten WC.
Allerdings nicht immer dann, wenn man es benötigt. Diese BBH-
Eingangszone ist gesperrt. Und zwar: Samstag, Sonntag,
Feiertag, sowie während der Nachtstunden.
Und das findet der Bürgermeister OK!?
Behinderte empfinden das traurig. |
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Behinderten WC in Kloburg
geschlossen!
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Am Klosterneuburger Bahnhof
ist die WC Anlage,
wegen Beschädigung durch
Vandalismus seit dem
21. Februar 2011 geschlossen. Wann
sie wieder benützt werden kann, wird nicht
bekanntgegeben. |
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In Tulln, Baden
und allen anderen Städten, ist die Behin-dertenanlage
immer benutzbar, weil sie an den Anlagen
von Außen
zugänglich sind. Die erkannte Möglichkeit
ist dringend auch in Klosterneuburg herzustellen. |
Wir warten auf die freundliche Instandsetzung.
Und hoffen, dass wir`s noch erleben:
Beginn der Beschädigung:
21. Februar 2011 -
(linkes Bild)
Immer noch keine Instandsetzung- Kontrolle am:
21. April 2011, |
Anzeige aus der aktuellen
KRONE
März, 2011
ÖBB-Kunden empört: Viele Bahnhöfe
ohne Toiletten
Schon wieder Ärger bei den ÖBB-Kunden: Immer mehr kleine
Bahnhöfe haben keine
Toiletten mehr. "Das ist doch kein
Service", empören sich die Fahrgäste. Es habe
Probleme mit
Vandalismus gegeben, so die Bahn.
Und die Gemeinden seien nicht
bereit gewesen, sich an den Kosten
für die WC Anlagen zu beteiligen.
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ÖBB antwortet
auf Anfrage:
23.3.2011
Sehr geehrter
Herr Irmler,
vielen Dank für Ihr Schreiben bezüglich der WC- Anlage in der
Betriebsstelle
Klosterneuburg- Kierling. Es gibt Planungen zum
Umbau der WC- Anlage - derzeit
aber leider noch kein Budget
dafür. Es tut mir leid, dass ich Ihnen keine genaueren
Angaben
zum Zeitpunkt
des Umbaus machen kann.
Mit freundlichen Grüßen
Johann Stamml
|
PR
& Kundenservice / ÖBB-Infrastruktur AG / 1020 Wien,
Nordbahnstraße 5
infra.kundenservice@oebb.at /
www.oebb.at/infrastruktur
ÖBB-Infrastruktur AG,
Vivenotgasse 10, 1120 Wien
FN 71396w HG Wien, DVR 0063533, UID ATU 16210507 |
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Ihre Online Redaktion.
NÖN
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Darstellung 2011
20.04.2011 | 00:00
Kein stilles
Örtchen für die Stadt?
NÖN
MANGEL / Im
Klosterneuburger Stadtzentrum gibt es kein durchgehend
geöffnetes öffentliches WC.
Unmittelbaren Bedarf dafür
sieht die Stadtgemeinde nicht! |
Der
Nebeneingang der Babenbergerhalle – und somit auch die
öffentlich zugänglichen WCs, bleiben samstags, sonn- und
feiertags, wenn keine Veranstaltungen sind, verschlossen.
Wer
dann sein Bedürfnis verrichten will, hat Pech gehabt.
FRIESENBICHLER |
VON NICOLE FRIESENBICHLER |
KLOSTERNEUBURG / Wer in Klosterneuburg unterwegs ist und seine
Notdurft verrichten will, hat es nicht immer leicht. Gibt es
doch in der ganzen Babenbergerstadt – abgesehen von den
Bahnhofstoiletten – keine
öffentliche WC-Anlage. Zwar sind am
Rathausplatz die Toiletten der Babenbergerhalle öffentlich
zugänglich – allerdings nur werktags von
7 - 23 Uhr. Am
Wochenende und an Feiertagen steht man, wenn keine
Veranstaltungen sind, vor geschlossenen Türen. Doch wohin, wenn
man
genau dann aufs stille Örtchen muss?
„Am Rathausplatz gibt es eine Reihe von Lokalen, wo man aufs Klo
gehen kann“, ist man sich bei der Stadtgemeinde einig. Dass auch
diese Lokale
nicht die ganze Nacht geöffnet haben und es in
anderen Städten, wie in
Tulln und Schwechat, öffentliche
Toiletten gibt, die 24 Stunden durchgehend zugänglich sind,
beunruhigt Bürgermeister Mag. Stefan Schmuckenschlager nicht.
„Mittelfristig auch um dieses Geschäft kümmern“
„Ich glaube nicht, dass das ein vordringliches Problem der
Klosterneuburger wäre“, erklärt er. Kurzfristig sei die
Errichtung einer öffentlichen WC-Anlage nicht vorgesehen,
mittelfristig wolle man sich aber etwas überlegen. „Wir werden
uns auch um dieses Geschäft kümmern“,
verspricht
Schmuckenschlager schmunzelnd.
Ähnlich sieht das Landtagsabgeordneter DI Willibald Eigner. „Im
Moment sind öffentliche WC-Anlagen kein Thema, weil sie
schwierig zu finanzieren und zu reinigen sind.“ Wenn es ein
neues Konzept für den Rathausplatz gäbe, werde man auch
versuchen, dort eine winterfeste WC-Anlage zu errichten. Es habe
bereits Überlegungen gegeben, fertige WC-Kabinen aus Nirosta am
Rathausplatz und am Niedermarkt zu errichten. Weil es dazu
aber
einen Wasser- und Kanalanschluss gebraucht hätte, wurde die Idee
verworfen.
Vor mehr als zehn Jahren gab es in der Passage der
Babenbergerhalle
WC-Anlagen, die rund um die Uhr zugänglich
waren.
„Diese wurden immer wieder beschädigt und haben schon
lange
geschlossen“, erinnert sich Kulturreferent und Verwalter
der
Babenbergerhalle Mag. Franz Brenner. Mittlerweile seien sie
zum
Abstellraum für Gemeindebedienstete des Wirtschaftshofs
umfunktioniert worden. Eine Wiedererrichtung scheint also nicht
in Sicht.
Herrenklo am Bahnhof Kierling bald wieder offen
Am Bahnhof Kierling gibt es zwar öffentliche WCs – eine
Herrentoilette
ist dort aber schon seit fast zwei Monaten wegen
eines Vandalenakts geschlossen. „Im kommenden Monat wird sie
wieder benutzbar sein“,
heißt es seitens der ÖBB auf NÖN-Anfrage.
Um weiterem Vandalismus vorzubeugen, werde man künftig vermehrt
Security einsetzen. |
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NÖN
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Häusl
Ist das wirklich das Problem der Klosterneuburger und der NÖN.
Ich bin sehr viel zu Fuß in Kloburg unterwegs und hatte noch nie
ein Problem mit dem
Toilettgang. Lebt ihr denn alle noch in der
Wirklichleit. Wer ist denn nach 23 Uhr noch am Rathausplatz
unterwegs. Abgesehen davon haben die Lokale bis2 oder 4 offen.
Weiters stehen
im Park genug Bäume zur Verfügung wo man
hinmachen kann.
Wir haben wirklich andere Sorgen in Kloburg. Diesmal nicht nomen
est omen.
Aufrosch 20.04.2011 14:17 |
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Stimmt,
wer sucht sich mitten in der Nacht noch mühevoll ein Häusel
Da
ist das Motto
"I brunz wo i steh" (oder hockerl, je nach
Geschlecht), siehe Stoll, Flat, Finale usw. |
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Ich kann mich
noch gut an den Unger erinnern! Und an die typischen Gendarmen
der 70er Jahre. Die hatten wenig zu tun, es passierte ja kaum
irgendetwas wirklich Arges, meistens nur übermütige Jugendliche
die mal was geklaut oder zerstört haben oder gesoffen haben und
mal wo hinwischerln. Dementsprechend wohlgenährt waren die
Beamten auch, geistig meist etwas
träge, dafür selbstherrlich
und spielten selber gerne mal den Richter, was im harmlosesten
Fall eine Ohrfeige ergab. Die grauen VW-Käfer bogen sich oft
unter dem Gewicht. Auf der positiven Seite muss man aber auch
vermerken, dass vieles auch mit Hausverstand geregelt wurde,
viele Streitigkeiten geschlichtet wurden und man mal "fünfe
gerade sein ließ" wenn es niemandem schadete. Anders als heute
wo es sehr viele "Formalbrunzer" gibt und aus jedem Kratzer
gleich ein Gerichtsakt wird. Manche ältere Beamte sehnen sich
noch nach dieser Zeit zurück, wo man noch etwas galt und nicht
bloß ein Geschwindigkeitsmesser und kleiner
Sachverhaltsaufnehmer fürs Gericht war. Die jüngeren kennen das
aber nicht mehr und
sind oft übereifrig, dafür psychologisch
meist besser geschult als die Alten.
Breiti
25.04.2011 16:58 |
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Früher und heute
Aufrosch, bist Du sicher, dass der Hausverstand der älteren
nicht die bessere Psychologie
war!!!!
Was passiert denn heute den Jugendlichen wenns´t was
zusammenhaust z.B. den kleinen Bahnhof beim Strandbad. Nix, der
Sozialarbeiter kommt und sagt:
"Na das darfst aber nicht
tun!"
Früher hast ein
paar Watschen gekriegt und das hast Du Dir gemerkt.
Apropos, was ist eigentlich mit der Aupark- Bahn. Ich sehe da
keine Aktivitäten?
Breiti
24.04.2011 13:14 |
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Einst in Kloburg
Im Prinzip hat doch jedes Wirtshaus und Beisl sein Sorch- Eck.
Es ist jetzt schon viele viele Jahre her und nur wenige von Euch
werden sich an das Wirtshaus Unger in der Pater Abel Str.
erinnern können. Jetzt ist dort ein Chinese oder so. Jedenfalls
zu jener Zeit war auch der Klosterneuburger Gendarmeriegleich
ums Eck, dort wo jetzt das Flat
Cafe ist. Es war die Zeit wo es
noch `Gefuchselt´
und `Gemaiert´
hat in Klosterneuburg. Jedenfalls zu später Stunde suchte auch
ich dieses Soacheck auf und da
kam Maier aus dem Posten. Die Watsche habe ich bis heute noch
nicht vergessen.
Und das ist viele viele Jahre her.
26.04.2011
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NÖN
- Leserforum - Irmler / Seite
20 - Woche 17/ 2011
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Wenn die Not
am größten ist
Auch wer´s
nicht glauben will. Ja, es ist ein Problem: Wenn ein Mensch
muss, aber nicht darf. Wie gut geht es da vergleichbar einem
Hund!
Die BürgerInnen der Stadt finden dagegen nicht was sie
benötigen. Ein WC!
In vielen Ortszonen wird erkannt: „In
Kloburg gibt es kein Klo!“
Rühmliche Ausnahmen:
Die ÖBB Stationen, eine „Mini-Anlage“ im Ortszentrum Weidling
und
hinter vorgehaltener Hand nutzbar: Die WC Anlagen im
Krankenhaus.
Wenn die Not
– in Kierling, Maria Gugging, Kritzendorf oder Höflein am
größten ist, kommt man nur als `Bittsteller´ über die
Runden.
Prekär ist diese Problematik im Gemeindebereich der `Oberen
Stadt´.
Das Amtshaus- Babenbergerhalle ist z.B. am Samstag, Sonn- und
Feiertags, sowie in den Abend- und Nachtstunden, nicht
zugänglich.
Aber nicht nur das ist als `interessant´ zu
empfinden.
Im Zentrumsbereich der Gemeinde gab es seit eh und je
eine Damen-
und Herren- Toilette. Diese Bedürfnisanstalten
werden seit Jahren als Heimstätte für Gemeindebedienstete
genützt.
Sehr spannend, aber auch ernüchternd-
die pragmatischen Aussagen von `Amtsdiener´ Mag. Franz Brenner,
Landtagsabgeordneten DI Willibald Eigner und Bürgermeister Mag.
Stefan Schmuckenschlager - in der NÖN -
Ausgabe 16/ 2011, Seite 14.
So meint der Stadtchef:
„Ich glaube nicht, dass das ein vordringliches Problem der
Klosterneuburger wäre“.
Herr Bürgermeister!
Wenn Ihnen gesunde Menschen für diese Zwecke vorerst als nicht
wichtig erscheinen, wie ist das mit Ihren Bürgern, die an
körperlicher Behinderung und Krankheiten leiden und ein
Behinderten WC benötigen, wovon es in Klbg zwar drei Anlagen
gibt, sie aber während
der genannten Zeiten nicht zu nützen
sind. Sie müssen doch rund um
die Uhr zugänglich sein!
Zuletzt ist es eine Schande und lächerlich, wenn wir die ÖBB
Toiletten
von Security Beamten überwachen lassen müssen…
`Du armes Kloburg!´
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Herwig Irmler, 3400 Kierling |
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Bundesgesetz
über die Gleichstellung
von Menschen mit Behinderung (auszugsweise)
Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
- BGStG
Schutz vor Diskriminierung
§ 1 Gesetzesziel
Ziel dieses
Bundesgesetzes ist es, die Diskriminierung von Menschen mit
Behinderungen zu beseitigen oder zu verhindern und damit die
gleichberechtigte Teilhabe von Menschen mit Behinderungen am
Leben
in
der Gesellschaft zu gewährleisten und ihnen eine selbstbestimmte
Lebensführung zu ermöglichen.
§ 3 Behinderung
Behinderung im Sinne
dieses Bundesgesetzes ist die Auswirkung einer nicht
nur
vorübergehenden körperlichen, geistigen oder psychischen
Funktionsbeeinträchtigung oder Beeinträchtigung der
Sinnesfunktionen,
die geeignet ist, die Teilhabe am Leben in der
Gesellschaft zu erschweren.
Als nicht nur vorübergehend gilt ein
Zeitraum von mehr als voraussichtlich
sechs Monaten.
§ 4
Diskriminierungsverbot
1. Auf Grund einer
Behinderung darf niemand unmittelbar oder mittelbar
diskriminiert werden.
2. Das
Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist auch auf jeden Elternteil
anzuwenden, der auf Grund der Behinderung eines Kindes (Stief-,
Wahl-, Pflegekindes) diskriminiert wird, dessen
behinderungsbedingt erforderliche Betreuung er wahrnimmt.
3. Das
Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist weiters auf Angehörige
anzuwenden, die auf Grund der Behinderung einer Person
diskriminiert
werden, deren behinderungsbedingt erforderliche
Betreuung sie überwiegend wahrnehmen. Als Angehörige gelten
Verwandte in gerader Linie mit
Ausnahme der Eltern (Abs. 2),
Geschwister sowie Ehe- und Lebenspartner.
4. Das
Diskriminierungsverbot des Abs. 1 ist im Falle der Belästigung
gemäß
§ 5 Abs. 3 auf Verwandte in gerader Linie, Geschwister sowie
Ehe- und Lebenspartner von Menschen mit Behinderungen
anzuwenden.
§ 5 Diskriminierung
1. Eine unmittelbare
Diskriminierung liegt vor, wenn eine Person auf Grund
einer
Behinderung in einer vergleichbaren Situation eine weniger
günstige Behandlung erfährt, als eine andere Person erfährt,
erfahren hat oder
erfahren würde.
2. Eine mittelbare
Diskriminierung liegt vor, wenn dem Anschein nach
neutrale
Vorschriften, Kriterien oder Verfahren sowie Merkmale
gestalteter Lebensbereiche Menschen mit Behinderungen gegenüber
anderen Personen
in besonderer Weise benachteiligen können, es
sei denn, die betreffenden Vorschriften, Kriterien oder
Verfahren sowie Merkmale gestalteter Lebensbereiche sind durch
ein rechtmäßiges Ziel sachlich gerechtfertigt und
die Mittel
sind zur Erreichung dieses Zieles angemessen und erforderlich.
3. Eine
Diskriminierung liegt auch bei Belästigung vor. Belästigung
liegt
vor, wenn im Zusammenhang mit einer Behinderung
unerwünschte, unangebrachte oder anstößige Verhaltensweisen
gesetzt werden, die
bezwecken oder bewirken, dass die Würde der
betroffenen Person verletzt
und ein einschüchterndes,
feindseliges, entwürdigendes, beleidigendes
oder demütigendes
Umfeld für die betroffene Person geschaffen wird.
4. Eine
Diskriminierung liegt auch bei Anweisung einer Person zur
Diskriminierung aus dem Grund einer Behinderung sowie bei
Anweisung einer Person zur Belästigung vor.
Erläuterung dazu aus
der Regierungsvorlage:
Zu Abs. 1: Für das
Vorliegen einer unmittelbaren Diskriminierung wird im
Regelfall
ein bestimmtes Tun oder Unterlassen einer Person vorauszusetzen
sein. Eine unmittelbare Diskriminierung kann nicht sachlich
gerechtfertigt
sein.
§ 8
Verpflichtung des Bundes
Der
Bund verpflichtet sich, die geeigneten und konkret
erforderlichen
Maßnahmen zu ergreifen, um Menschen mit
Behinderungen den Zugang zu
seinen
Leistungen und Angeboten zu ermöglichen.
Insbesondere hat er bis zum 31. Dezember 2006
nach Anhörung der Österreichischen Arbeitsgemeinschaft für
Rehabilitation
einen Plan zum Abbau baulicher Barrieren für
die von ihm genutzten Gebäude zu erstellen und die etappenweise
Umsetzung vorzusehen (Etappenplan für die Bundesbauten).
§ 9 Rechtsfolgen bei
Verletzung des Diskriminierungsverbots
1.
Bei Verletzung des
Diskriminierungsverbots
gemäß § 4 Abs. 1 hat die betroffene Person
jedenfalls Anspruch auf Ersatz des Vermögensschadens
und auf
eine Entschädigung für die
erlittene persönliche Beeinträchtigung.
2. Bei einer
Belästigung gemäß § 5 Abs. 3 hat die betroffene Person
gegenüber
der Belästigerin oder dem Belästiger jedenfalls Anspruch auf
Ersatz des erlittenen Schadens.
Neben dem Ersatz eines
allfälligen Vermögensschadens hat die
betroffene Person zum
Ausgleich der erlittenen persönlichen Beeinträchtigung Anspruch
auf angemessenen Schadenersatz,
mindestens jedoch auf € 400.
3. Ist die Belästigung
in Vollziehung der Gesetze erfolgt, besteht der
Anspruch auch
gegen den zuständigen Rechtsträger.
4.
Bei der Bemessung der Höhe des
immateriellen Schadenersatzes ist insbesondere auf die Dauer der
Diskriminierung, die Schwere des
Verschuldens, die Erheblichkeit
der Beeinträchtigung und Mehrfachdiskriminierungen Bedacht zu
nehmen.
5.
Als Reaktion auf eine Beschwerde oder auf
die Einleitung eines Verfahrens
zur Durchsetzung des
Diskriminierungsverbots darf die betroffene Person nicht
benachteiligt werden.
Auch eine andere Person, die als Zeugin
oder Zeuge
oder Auskunftsperson in einem Verfahren auftritt oder
eine Beschwerde einer betroffenen Person unterstützt, darf als
Reaktion auf eine Beschwerde oder
auf die Einleitung eines
Verfahrens zur Durchsetzung des Diskriminierungsverbots nicht
benachteiligt werden.
Abs. 1 und 2 sowie §§ 12 und 14 ff gelten
sinngemäß. |
Am 6. Juli
2005 wurde das Bundesbehindertengleichstellungsgesetz
beschlossen,
gleichzeitig wurden mehrere bestehende Gesetze geändert und die
Verfassung ergänzt.
Seit 1.1.2006 gilt das neue
Behindertengleichstellungsgesetz
Es hat zum Ziel, Diskriminierungen zu beseitigen oder zu
verhindern und damit
die gleichberechtigte Teilhabe am Leben und
in der Gesellschaft zu ermöglichen.
Das Gesetz gilt für die mittelbare und unmittelbare
Bundesverwaltung,
sowie private Rechtsverhältnisse.
Behinderteneinstellungsgesetz
Mit dieser
Novelle des Gesetzes wird die EU-Direktive
über Chancengleichheit in
Beruf und Beschäftigung (2000/78 EG)
umgesetzt.
Bundesbehindertengesetz
Hier wurde die neue Zusammensetzung des
Bundesbehindertenbeirates
festgesetzt und der
Behindertenanwalt ("Anwalt
für Gleichbehandlungsfragen
für Menschen mit Behinderungen")
eingesetzt.
Was
bietet dafür das Amt des Landes?
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst für
Wien, NÖ und Bgld
1010 Wien, Fichtegasse 11
zuständig für Wien,
Niederösterreich und Burgenland.
Telefon: +43 (1) 714 04 53
Telefax: +43 (1) 714 04 53 - 98
E-Mail:
post.ai1.arzt@arbeitsinspektion.gv.at
Parteienverkehr
Mo, Mi und Do von 13.00 bis 15.00
Uhr und nach telefonischer Vereinbarung
Freistellungen nach § 3 des
Mutterschutzgesetzes nur nach
telefonischer Vereinbarung.
Dr. Susanne Pinsger
- Abteilungsleiterin, Stellvertreterin des Amtsleiters des
Arbeitsinspektorats für den 1. Aufsichtsbezirk im Fachbereich
der Abteilung -
Arbeitsinspektionsärztlicher Dienst
Dr. Margarete Grünberger - Stellvertreterin der
Abteilungsleiterin
Dr. Gabriele Fröhlich -
Arbeitsinspektionsärztin
Dr. Christine Scheuer -
Arbeitsinspektionsärztin
Verwaltungsstelle
Ärztlicher Dienst
Gerlinde Sommerer
- Leiterin
Daniel Cižek
Karin Fric
Sabine Puza
Letzte Änderung am: 29.9.2011
©
Bundesministerium für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz,
Zentral- Arbeitsinspektorat •
A-1040 Wien, Favoritenstraße 7 •
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