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Klosterneuburg, 02.02.2008 Geh- und Fahrradweg auf der B14 |
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Stadtgemeinde Klosterneuburg Rathausplatz 1 3400 Klosterneuburg Sehr geehrte Gemeindebehörde! Die vor Jahren kritisierte Verkehrszeichen-Misere entlang des Geh- und Radweges in Klosterneuburg, an der B14, Kierlingbach, ist nach wie vor ungelöst. Umso mehr ist eine dringende Lösung vorzunehmen. Zit. Ges. StVO: § 49 (2) Entfernung der Gefahrenzeichen zum Ereignis in der Distanz von 150-250 Meter, außer es ergebe sich andere Erkenntnisse aus § 50. (3) U.U. ist die Entfernung zur Gefahrenstelle, nach § 54 anzugeben. 1. Zit. Die Anbringung von Gefahrenzeichen kann unterbleiben, wenn der Umstand auch ohne Hinweis erkennbar ist. Umso mehr, wenn insbesondere im Kreuzungsbereich die Geschwindigkeit den gegebenen Straßenverhältnissen anzupassen ist. Dies ist im gegenständlichen Bereich dieses Antrages gegeben. 2. Im Bereich der Querung eines Rad- und Fußweges, sind die Verkehrszeichen- § 50\ 11- „Fußgängerübergang“, und 11a- „Radfahrerüberfahrt“ anzubringen, In keinem Fall ist, (wie im Bild) das Gefahrenzeichen 16-„Andere Gefahren“, noch dazu mit einer Radfahrer-Zusatztafel zulässig. 3. In jedem Fall zwingt das Gefahrenzeichen „Andere Gefahren“, den Verkehrsteilnehmer zu reagieren. Insbesondere mit der Zusatzwarnung „Radfahrer“. So hemmt und bremst die für den Autofahrer bezeichnenden Gefahren nicht wirklich. Die bevorzugten Fußgänger und Radfahrer werden nämlich durch die Stopptafel „Halt“ angehalten. Also was jetzt, wenn es gar keine Gefahr für den in Richtung B 14 fahrenden Autofahrer gibt. Dass die Radfahrer die Verkehrslage nur dann richtig beurteilen können, wenn sie anhalten, trifft in diesem Fall schon deshalb nicht zu, weil ihnen vom Kraftwagenlenker, durch das Gefahrenzeichen, Vorrang gegeben wird. Insbesondere dann, wenn auch eine notwendige Bodenmarkierung für Eindeutigkeit sorgt. 4. Interessant und eher unglaubwürdig, dass die Stadt Klosterneuburg anscheinend über die vernünftige Reduzierung der Verkehrszeichen in den österreichischen Städten noch nichts gehört hat. Freundliche Grüße Herwig Irmler ________________ |
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Stadtgemeinde Klosterneuburg Rathausplatz 1 3400 Klosterneuburg Klosterneuburg, 03.02.2008
Braucht die Umfahrung Bürgerbeteiligung?
(Mit Name, Alter
und Adresse - wäre die Anzahl der Befragten festzustellen. Die NÖN Nr. 14 aus 1991,
titelt auf Seite 5: Bürgermeister Dr. Schuh behauptete in diesem Bericht, dass unter allen bisherigen Überle-gungen, die Stadt vom Durchzugsverkehr zu befreien, sich das Tunnelkonzept als beste Variante herausgestellt hat. Weiter im damaligen Bericht: „Das Tunnelprojekt, findet, Schuh zufolge, die Zustimmung von etwa 90 Prozent der Klosterneuburger“. Und noch eine Aussage anno dazumal, des 2008 immer noch Bürgermeisters Dr. Schuh: „Die Realisierung werde die durch den starken Durchzugsverkehr gegebene Verkehrs-situation entschärfen, als auch die Umweltbelastung spürbar mindern. Außerdem, so Schuh damals, werde durch die 30.000 Autofahrten pro Tag, das Wirtschaftsleben gefährdet. Damit das „90 %- Sprücherl“ wirksam wird, hat es VP- Delegierter Dr. Josef Höchtl, einige Wochen nach dem „Schuh- Sager“ wiederholt. Schließlich schien die Aussage so glaubwürdig, dass ihr auch die Gemeinderäte blind folgten und dem „Projekt“ ohne Kontrolle zustimmten. Obwohl sie dazu in keiner Weise als zuständig zu erkennen sind.
Dennoch
bleibt der bittere Beigeschmack
Dass die 15 Jahre alten „90 Prozent“ Umfrage-Daten, als reine Erfindung, Schall und Rauch sein dürften, kann gerade ich am deutlichsten behaupten. Mit einem immer noch gültigen, schriftlichen und mündlichen Umfrage Ergebnis von nicht weniger als 1.123 Stimmen der Klosterneuburger Wahlberechtigten, die sich gegen das Umfahrungsprojekt aussprachen. Und dabei soll ich keinem einzigen der „90%“ wahlberechtigten Befürwortern begegnet sein?!
Jetzt
stellt sich mir natürlich die Frage: Freundliche Grüße Herwig Irmler Inzwischen
ist das "Jedermann" klar- wie "dicke Tinte". Das Land zahlt das
Tunnel-Projekt- weil die B14 "Umfahrung" eine Landesstraße ist. Deshalb
wären zu keiner Zeit für diese Aktivität die Bürger einzubinden und zu
befragen gewesen. |
Stadtgemeinde
Sehr geehrter Herr Irmler! o Die von Ihnen angesprochenen Bereiche wurden schon mehrmals durch die Bezirkshauptmannschaft Wien-Umgebung geprüft und die derzeitige Beschilderung für in Ordnung befunden. Da sich seit der letzten Begehung der Sachverhalt nicht geändert hat, liegt derzeit auch kein Handlungsbedarf in dieser Angelegenheit vor. Ich darf aber darauf hinweisen, dass gerade Eingaben aus der Bevölkerung - wie auch von Ihnen, zu einer teilweisen Überbeschilderung von Gefahrenstellen in Klostemeuburg geführt haben. - Schreiben Umfahrunq Bürgerbeteiligung? o Da aus Ihrem polemischen Schreiben hervorgeht, dass Sie nur Ihre eigene „Wahrheit" akzeptieren, will ich auch dieses nicht näher beantworten.
Zum Abschluss darf ich anmerken, dass Sie dem Klostemeuburger
Steuerzahler durch Eingaben wie vom 2. und 3.2.2008 jede Menge Geld
kosten und ich daher Schreiben von ihnen, welche in keinem
sachlichen Ton vorgebracht werden,
in Zukunft nicht mehr beantworten werde. |
Das oben abgegebene Versbrechen hat der Bürgermeister eingehalten. Ich
bin der Meinung - zu unrecht. Siehe Stadtbild Nr. 7 - "Bgm. Schuh stumm geschaltet". Gehe zu Darstellung Nr. 04 / 5 - Politik - Beschwerde über Schuh |
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